Neues Weiterbildungsangebot: Koreanisches Recht

Ab dem Sommersemester 2025 bietet die FernUni neben dem Studium zum japanischen Recht erstmals auch ein Weiterbildungsstudium zum koreanischen Recht an.


Die FernUniversität in Hagen erweitert ihr juristisches Weiterbildungsangebot: Ab dem Sommersemester 2025 können sich Interessierte erstmals außerhalb Ostasiens gezielt im koreanischen Recht weiterbilden. Das neue Studienprogramm, das unter der Leitung von Prof. Dr. Julius Weitzdörfer an der Abteilung für Ostasiatisches Recht entwickelt wurde, schließt eine bedeutende Lücke in der deutschen Hochschullandschaft.

„Die Republik Korea ist ein wirtschaftlich, technologisch und politisch zunehmend wichtiger Akteur auf der Weltbühne. Dennoch gibt es bislang kaum universitäre Studienangebote, die sich mit ihrem Rechtssystem befassen“, erklärt Weitzdörfer. „Mit unserem neu erweiterten Fernstudienangebot schaffen wir eine einzigartige Möglichkeit, sich fundiert mit dem koreanischen Recht auseinanderzusetzen.“

Ein weltweit einzigartiges Angebot

Die FernUni bietet bereits einen Weiterbildungsstudiengang zum japanischen Recht an. Nun kommt das koreanische Recht als zweite Rechtsordnung hinzu, bevor voraussichtlich im Wintersemester 2025 als drittes Angebot das taiwanesische Recht starten wird. Bei entsprechender Nachfrage sollen die Rechtsordnungen kombiniert belegt perspektivisch auch als Masterabschluss im ostasiatischen Recht angeboten werden.

„Es gibt weltweit keine universitären Fernstudienprogramme, die sich mit koreanischem Recht befassen, zumal so tiefgehend und vielseitig“, betont Weitzdörfer. „Das Interesse an Korea ist in den letzten Jahren enorm gestiegen – nicht zuletzt durch die Popularität der koreanischen Kultur und Technik. Mit unserem Programm reagieren wir auf diese Nachfrage.“

Praxisnahes Lernen mit internationalen Expert:innen

Das neue Weiterbildungsangebot ist praxisorientiert aufgebaut und basiert auf elf Studienbriefen, die von renommierten Professor:innen aus Korea verfasst wurden. Prof. Weitzdörfer konnte diese Expert:innen, die in Deutschland promoviert haben, während einer Reise nach Korea als Autor:innen gewinnen.

„Wir haben Wert darauf gelegt, dass unser Material nicht nur dogmatisch fundiert, sondern auch rechtsvergleichend und in Bezug auf die Praxis verständlich ist, einschließlich neuester Gesetzgebung und Rechtsprechung“, so Weitzdörfer.

Neben der inhaltlichen Qualität zeichnet sich das Studium durch seine Flexibilität aus: Die Teilnahme ist ortsunabhängig möglich, Koreanischkenntnisse oder ein vorheriges Jurastudium sind nicht erforderlich, und der Studienbeginn kann jederzeit erfolgen. Absolvent:innen erwerben ein „Diploma of Advanced Studies“, das auf DQR 7 eingestuft und vom Bundesbildungsministerium anerkannt ist.

Kosten und Zukunftsperspektiven

Die Studiengebühren betragen regulär 2.000 Euro, doch bis Jahresende 2025 wird das Programm zum ermäßigten Einführungsreis von 1.500 Euro angeboten. Enthalten sind der Zugriff auf die Grundmodule, die Teilnahme an Modulabschlussprüfungen sowie die Betreuung und das Abschlussseminar innerhalb von drei Semestern.

„Wir möchten mit diesem Programm allen Interessierten einen direkten Zugang zum koreanischen Rechtssystem bieten“, sagt Weitzdörfer. Langfristig kann das Studium neue berufliche Perspektiven eröffnen – nicht nur für Jurist:innen, sondern auch für Koreanist:innen, Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Expert:innen in Unternehmen mit Korea-Bezug.

 

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Presse | 09.04.2025