Weiterbildendes Studium "Grundlagen des Koreanischen Rechts - Start Sommersemester 2025

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Die Republik Korea ist ein Staat mit international stark wachsender wirtschaftlicher, technologischer und politischer Bedeutung. Nicht zuletzt durch die koreanische Populärkultur ist auch das studentische Interesse an Korea in den letzten Jahren stark angestiegen. Nachdem im Januar 2024 der vollständig aktualisierte Weiterbildungsstudiengang zum japanischen Recht neu gestartet wurde, hat die Juniorprofessur für Ostasiatisches Recht auch ein neues Weiterbildungsstudium zum koreanischen Recht entwickelt. Als der erste universitäre Abschluss zum koreanischen Recht außerhalb Ostasiens startet dieser nun im Sommersemester 2025.

Titelbild_WB_KoreaFoto: Leonard Kosub

Die elf Studienbriefe der Pflichtmodule wurden von erfahrenen Experten renommierter Universitäten erarbeitet, welche Jun.-Prof. Dr. Weitzdörfer 2023 während einer Reise nach Korea beauftragt hat. Das Weiterbildungsstudium wurde inhaltlich analog zum bestehenden Angebot zum japanischen Recht und dem für Ende 2025 geplanten Angebot zu Taiwan konzipiert. Wir hoffen, die Rechtsordnungen künftig modular kombinierbar als LL.M. im Ostasiatischen Recht anbieten zu können.


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Tumbnail_SeoulFoto: Julius Weitzdörfer

Bereits seit über zehn Jahren, initiiert durch Jun.-Prof. Dr. Weitzdörfers Vorgänger, Prof. Dr. Hans-Peter Marutschke, gab es die Bestrebung und Vorbereitung das Angebot der FernUniversität von den etablierten Programmen zum japanischen Recht auf die Rechtsordnungen anderer ostasiatischer Länder zu erweitern. Die Planung wurde durch Johann In-Ho Kim, der die Abteilung für Japanisches Recht von 2013 bis 2016 leitete, fortgeführt.

Das neue Weiterbildungsangebot zeichnet sich durch folgende Vorteile aus:

  • Komplett neue Studienmaterialien mit neuester Rechtsprechung und Gesetzgebung Koreas
  • Studienabschluss „Diploma of Advanced Studies“ gemäß Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR 7) durch das Bundesbildungsministerium anerkannt
  • Voller Zugriff auf zahlreiche juristische Datenbanken
  • Postleihe von ca. 6.000 Bänden sowie 2 abonnierten koreanischen Periodika aus unserer umfangreichen Fachbibliothek
  • Zugang zu unserem Netzwerk von Experten und rund 400 Alumni in Europa und Asien
  • Volle örtliche und zeitliche Flexibilität, Studienbeginn auch ohne Koreanischkenntnisse und jederzeit möglich
  • Individuelle Schwerpunktsetzung durch Wahlmodule und selbst wählbares Seminararbeitsthema

Bis zum 31.12.2025 wird das Angebot zu einem ermäßigten Preis von EUR 1.500,00 angeboten. Danach betragen die Gebühren für das weiterbildende Studium EUR 2.000,00 (Ratenzahlung möglich). Hierin enthalten ist der Zugriff auf die drei Grundmodule einschließlich der Ablegung von Modulabschlussprüfungen sowie der Betreuung und Teilnahme am Abschlussseminar innerhalb von drei Semestern. Brauchen Sie für Ihr Studium nach Ablauf der drei Semester weitere Zeit, werden für jedes weitere Semester ergänzende Gebühren von EUR 150,00 erhoben. Sobald die optionalen Wahlmodule verfügbar sind, wird pro gewähltem Wahlmodul eine Gebühr von EUR 500,00 erhoben.

 
  • Modul 0: Methodischer Zugang (10 ECTS)

    Kurseinheit RV - Einführung in die Rechtsvergleichung

    Modul 1: Öffentliches Recht (10 ECTS)

    Kurseinheit K1 - Korea: Gesellschaft, Politik und Wirtschaft - Prof. Dr. Eun-Jeung Lee (Freie Universität Berlin)

    Kurseinheit K2 - Historische Hintergründe der Privatrechtsordnung - Prof. Dr. Sang-Yong Kim (Emeritiert Yonsei University)

    Kurseinheit K3 - Justizsystem in Geschichte und Gegenwart - Prof. Dr. Woo-Jin Choi (Korea University)

    Kurseinheit K4 - Verfassungsrecht I: Staatsorganisationsrecht - Prof. Dr. Kwang-Seok Cheon (Yonsei University)

    Kurseinheit K5 - Verfassungsrecht II: Grundrechte - Prof. Dr. Kwang-Seok Cheon (Yonsei University)

    Kurseinheit K6 - Strafrecht - Prof. Dr. Jong-Hwan Kim (Yonsei University)

    Modul 2: Privatrecht (10 ECTS)

    Kurseinheit K7 - Privatrecht I: Überblick - Prof. Dr. Dschungmo-Ivo Seong (University of Seoul)

    Kurseinheit K8 - Privatrecht II: Allgemeiner Teil des koreanischen Zivilgesetzbuchs - Prof. Kyung-Ho Ha (Emeritiert, Korea University)

    Kurseinheit K9 - Privatrecht III: Vertragsrecht allgemeiner Teil - Prof. Dr. Byung-Jun Lee (Korea University) / Prof. Kim Hwa (Ehwa Womans University)

    Kurseinheit K10 - Privatrecht IV: Vertragsrecht besonderer Teil - Prof. Dr. Byung-Jun Lee (Korea University)

    Kurseinheit K11 - Privatrecht V: Sachenrecht - Prof. Dr. Jin-Ki Lee (Sung Kyun Kwan University)

    Seminar (10 ECTS)

    Auslandsrechtskundliche Seminararbeit und mündlicher Vortrag

  • Über die Pflichtmodule hinaus werden folgende Wahlmodule entwickelt, welche zukünftig fakultativ angeboten werden:

    Wahlmodul 1: Vertiefung Privatrecht (10 ECTS)

    Kurseinheit K12 - Familienrecht - N.N.

    Kurseinheit K13 - Geschäftsführung ohne Auftrag und ungerechtfertigte Bereicherung - Prof. Dr. Kyu-Wan Kim (Korea University) / Dr. Daegu Sung (Forschungsinstitut für Justizpolitik am Obersten Gerichtshof Südkorea)

    Kurseinheit K14 - Deliktsrecht - Prof. Dr. Sang-Joong Kim

    Wahlmodul 2: Arbeitsrecht (10 ECTS)

    Kurseinheit K17 - Arbeitsrecht I: Allgemeine Grundlagen - Dr. Anna Hyla / N.N.

    Kurseinheit K18 - Arbeitsrecht II: Kollektives Arbeitsrecht - Dr. Anna Hyla / N.N.

    Kurseinheit K19 - Arbeitsrecht III: Individualarbeitsrecht I - Dr. Anna Hyla / N.N.

    Kurseinheit K20 - Arbeitsrecht IV: Individualarbeitsrecht II - Dr. Anna Hyla / N.N.

    Kurseinheit K21 - Arbeitsrecht V: Individualarbeitsrecht III - Dr. Anna Hyla / N.N.

  • Am weiterbildenden Studium „Grundlagen des Koreanischen Rechts“ kann teilnehmen, wer

    • ein Hochschulstudium (an einer Universität oder einer Fachhochschule) erfolgreich abgeschlossen oder
    • die erforderliche Eignung im Beruf (abgeschlossene Berufsausbildung und Tätigkeit in einem relevanten Beruf, z.B. als Justizfachangestellter, Fremdsprachensekretär, Außenhandelskaufmann, Dolmetscher, Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen, Notarfachangestellter, Patentanwaltsfachangestellter, Rechtsanwaltsfachangestellter, Sozialversicherungsfachangestellter, Steuerfachangestellter, Verwaltungsfachangestellter) erworben hat.

    Die erforderliche Eignung im Beruf wird bei der Anmeldung im Studiensekretariat festgestellt und in Zweifelsfällen von der wissenschaftlichen Leitung entschieden. Auskünfte hierzu erhalten Sie per E-Mail unter eastasianlaw. Es gilt die Prüfungsordnung (s.u.).

Bei weiteren Fragen können Sie uns unter eastasianlaw kontaktieren. Den Zulassungsantrag finden Sie unten auf dieser Seite.

 

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Hinweis: Die oben verlinkte Prüfungsordnung ist vorläufig und noch nicht in Kraft. Sie ist unter Änderungsvorbehalt für Studieninteressierte publiziert.

Leonard Kosub | 10.04.2025