Neues Gesetz macht Jurastudium an der FernUni noch flexibler
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät informiert über eine Gesetzesänderung im Jurastudium. Diese betrifft vor allem Studierende, die ein Staatsexamen anstreben.
Am 9. Oktober 2024 hat der nordrhein-westfälische Landtag ein neues Gesetz verabschiedet, das das Jurastudium in NRW grundlegend verändert. Mit dem „Gesetz zur Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft“ wird erstmals der Grad Bachelor of Laws (LL.B.) als integrierter Teil des Staatsexamenstudiums verliehen. Das Gesetz tritt am 7. Mai 2025 in Kraft. Das neue Gesetz bietet Fernstudierenden zusätzliche Karriereoptionen und schafft mehr Flexibilität im Jurastudium.
Neuer Bachelor ohne Mehraufwand
Der integrierte Bachelor LL.B. ist kein eigenständiger Studiengang, sondern ein zusätzlicher Abschluss, der automatisch verliehen wird, wenn bestimmte Leistungen im Studium erbracht wurden. Dazu gehören die bestandene Schwerpunktbereichsprüfung und das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung. Das Ablegen oder Bestehen des Staatsexamens ist nicht erforderlich.
Vorteile des integrierten Bachelors
Der integrierte Bachelor LL.B. ermöglicht Absolvent:innen:
- den Zugang zu grundständigen Masterstudiengängen,
- den Zugang zu weiterbildenden Masterstudiengängen an der FernUni,
- den Einstieg in Berufe in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst oder anderen Bereichen wie Wissenschaft und Journalismus.
Klassische juristische Berufe wie Richterin oder Rechtsanwältin bleiben weiterhin an das Bestehen des ersten und zweiten Staatsexamens gebunden. Rückwirkend kann der LL.B. an Studierende verliehen werden, die seit dem 31. März 2017 die nötigen Voraussetzungen erfüllt haben.
Regulärer Bachelor
Der reguläre Bachelor of Laws (LL.B.) an der FernUni unterscheidet sich vom integrierten Bachelor, denn er ist ein eigenständiger Studiengang. Durch seine Wahlpflichtmodule eignet er sich insbesondere für Studierende, die einen wirtschaftsrechtlich orientierten Beruf anstreben. Auch Module wie etwa BWL für Jurist:innen, Wirtschaftsstrafrecht oder Rhetorik, Verhandeln und Mediation qualifizieren Absolvent:innen des regulären Bachelors besonders für den Arbeitsmarkt. Wer weiß, dass er oder sie kein Examen machen, aber juristisch arbeiten möchte, schreibt sich einfach weiterhin in den regulären Bachelor LL.B. an der FernUni ein.
EJP-Studiengang
Ein Tipp für diejenigen, die sich alle Wege offenhalten möchten: An der FernUni ist es ohne weiteres möglich, sich parallel in den regulären Bachelor LL.B. und in den Studiengang Erste Juristische Prüfung (EJP) einzuschreiben beziehungsweise zurückzumelden. Die Studiengänge unterscheiden sich im Hinblick auf die Module in den ersten Semestern nicht. Wer im Laufe seines Studiums feststellt, dass er oder sie ein Staatsexamen anstrebt, studiert einfach weiter im Studiengang EJP. Wer das Staatsexamen dann nicht besteht, aber die genannten Voraussetzungen erfüllt, erhält den neuen integrierten Bachelor.
Wichtige Frist: 16. Februar 2025
Seit der Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (JAG) NRW gilt eine neue Prüfungsordnung. Studierende, die noch die alten Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllen, insbesondere kein Quorum an Prüfungen vorweisen können, müssen eine wichtige Frist beachten. Wenn sie noch keinen Examensversuch abgelegt haben, müssen sie spätestens bis zum 16. Februar 2025 einen Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beim Justizprüfungsamt stellen. Nur so können diese Studierenden dann ohne weitere Leistungen den neuen integrierten Bachelor erhalten.
Umsetzung und weitere Schritte
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität arbeitet – wie alle juristischen Fakultäten in NRW – daran, die offenen Fragen rund um das neue Gesetz zu klären. Dazu gehört auch, wie die Bachelornote berechnet wird und wie das Antragsverfahren abläuft. Alle wichtigen Informationen dazu werden auf einer speziellen Internetseite veröffentlicht, die laufend aktualisiert wird. Zudem werden alle Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gesondert per E-Mail über den integrierten Bachelor informiert.
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