Quorum nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW
Allgemeines
Alle Studierenden, die sich ab dem 17.02.2025 erstmalig zur staatlichen Pflichtfachprüfung anmelden, müssen nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW ein Quorum an folgenden Prüfungen vorweisen können:
5 Aufsichtsarbeiten (=Präsenzklausuren, davon mind. eine im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht)
und
4 Hausarbeiten (davon mind. eine im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht)
Beachten Sie: Alle EJP-Studierenden, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2023 aufgenommen haben und planen, sich bis zum 16. Februar 2025 zur staatlichen Pflichtfachprüfung anzumelden, müssen dieses Quorum nicht beachten.
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- Bei den Aufsichtsarbeiten handelt es sich grundsätzlich um Präsenzklausuren
- Bei Studierenden, die ihre Zwischenprüfung nach "altem Recht" abgelegt haben, werden drei Aufsichtsarbeiten (eine pro Rechtsgebiet) bei der Bestimmung des Quorums abgezogen; mithin müssen in Summe 8 Aufsichtsarbeiten vorliegen; Näheres finden Sie unten unter "Besonderheiten"
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- Die unten aufgezählten "Module zur Erfüllung des Quorums" (unabhängig ob diese im Rahmen des Bachelor of Laws erbracht wurden)
- Die Leistungen im Rahmen des Fremdsprachennachweises
- Die Leistungen im Rahmen des Master of Laws
- Anerkannte Module
- Online-Klausuren "aus der Corona-Zeit", wenn diese in einem der folgenden Semester absolviert wurden:
- Wintersemester 2019/20 (Prüfungskampagne Mai 2020)
- Sommersemester 2020 (Prüfungskampagne September 2020)
- Wintersemester 2020/21 (Prüfungskampagne März 2021)
- Sommersemester 2021 (Prüfungskampagne September 2021)
- Wintersemester 2021/22 (Prüfungskampagne März 2022)
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- Online-Klausuren (außerhalb des Corona-Zeitraums, s.o.)
- Die drei Aufsichtsarbeiten der Zwischenprüfung (im Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht)
- Die Leistungen im Rahmen des Schwerpunktbereichs
Module zur Erfüllung des Quorums
Die folgende Darstellung beschränkt sich auf Module der Studiengänge LL.B. und EJP.
Folgende Module schließen mit einer Präsenzklausur ab:
Zivilrecht | Öffentliches Recht | Strafrecht | Modulübergreifend |
55105 (Arbeitsvertragsrecht) 55106 (Schuldrecht Besonderer Teil) 55108 (Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung) 55109 (Handels- und Gesellschaftsrecht) 55110 (Internationales Privat- und Zivilprozessrecht) 55501 (Rechtsgeschichte) | 55111 (Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil) 55118 (Verwaltungsprozessrecht) 55515 (Verwaltungsrecht Besonderer Teil I) | 55504 (Strafrecht Allgemeiner Teil) 55507 (Strafrecht Besonderer Teil II) Klausur i.R.d. Übung im Strafrecht | 55212 (Introduction to the American Legal System) 55508 (Introduction to the Common |
Folgende Module schließen mit einer Hausarbeit ab:
Zivilrecht | Öffentliches Recht | Strafrecht | Modulübergreifend |
55101 (Allgemeiner Teil des BGB) 55103 (Schuldrecht Allgemeiner Teil) 55113 (Zivilprozessrecht) 55502 (Familien- und Erbrecht) 55505 (Vertiefungsmodul Zivilrecht) | 55104 (Staats- und Verfassungsrecht) 55516 (Verwaltungsrecht Besonderer Teil II) | 55517 (Strafrecht Besonderer Teil I und StPO) 55117 (Wirtschaftsstrafrecht) Hausarbeit i.R.d. Übung im Strafrecht | 55218 (Public International Law) |
Verfahren
Das Prüfungsamt prüft ausschließlich, ob die in der Quorumsbescheinigung angegebenen Leistungen tatsächlich in dem angegebenen Format erbracht wurden. Die Entscheidung, ob das Quorum tatsächlich erfüllt wurde, trifft ausschließlich das Justizprüfungsamt (Hamm, Düsseldorf, Köln).
Die Bescheinigung finden Sie unter Anträge. Hier tragen Sie die vollständigen Aufsichts- und Hausarbeiten ein.
Diese Bescheinigung reichen Sie im Rahmen der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung bei Ihrem Justizprüfungsamt ein. Erst dort wird verbindlich geprüft, ob das Quorum durch die angegebenen Prüfungen erfüllt ist.
Bitte beachten Sie: Eine Vorprüfung durch das Prüfungsamt oder die Fachstudienberatung findet nicht statt. Bitte sehen Sie von individuellen Anfragen per E-Mail oder Telefon ab.
Besonderheiten
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In diesem Fall wird Ihnen von den erbrachten Leistungen mithin mindestens eine Aufsichtsarbeit aus dem Zivilrecht, dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht abgezogen. Sie müssen somit in Summe 8 Aufsichtsarbeiten vorweisen können.
Zu diesem Zweck müssen Sie in der Quorumsbescheinigung die Angabe machen, welchem Rechtsgebiet die Prüfung zuzuordnen ist. Sollten Sie sich unsicher sein, schauen Sie in die obenstehende Tabelle. Modulübergreifende Aufsichtsarbeiten werden dementsprechend nicht abgezogen.
Es gilt ein Verbot der Doppelverwertung. Demnach können Aufsichtsarbeiten nur dann gestrichen werden, wenn sie Gegenstand der Zwischenprüfung nach altem Recht waren. Aufsichtsarbeiten außerhalb dessen unterfallen dieser Regelung nicht und werden demnach nicht gestrichen. Die folgenden Module waren Gegenstand der Zwischenprüfung in der Fassung der Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs EJP vom 01.06.2016 - 30.09.2023:
55101, 55103, 55104, 55107, 55108, 55111, 55501, 55502, 55503, 55504
Die Streichregelung soll bezwecken, dass Studierende mit einer Zwischenprüfung nach "neuem Recht", die also die drei zusätzlichen Aufsichtsarbeiten der Zwischenprüfung schreiben mussten, nicht in der Anzahl der zu absolvierenden Aufsichtsarbeiten benachteiligt werden.
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Die FernUniversität kann keine verbindliche Aussage treffen, ob es sich bei diesen Leistungen um solche i.S.d § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW handelt.
Daher haben Sie nun drei Möglichkeiten:
- Sie kontaktieren Ihre ehemalige Hochschule und erhalten eine Bescheinigung, dass die erbrachten Leistungen als solche im Sinne des Quorums nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW gelten;
- Sie legen im Rahmen der Übung im Strafrecht eine Präsenzklausur und/oder eine Hausarbeit ab. Es ist keine Belegung erforderlich; weitere Informationen finden Sie am Ende dieser Seite unter "Fragen und Antworten".
- Sie legen bei uns eine erneute Prüfung in einem bereits anerkannten Modul ab: Mit der Anerkennung eines Moduls geht grundsätzlich der Verlust des Prüfungsanspruchs einher. Für den Fall, dass Sie noch Module für die Erfüllung des Quorums absolvieren müssen, machen wir die Ausnahme, dass Sie Prüfungen in bereits anerkannten Modulen absolvieren können. Die Module müssen natürlich generell zum Quorum zählen. Eine Belegung ist grundsätzlich für die Teilnahme an der Prüfung nicht erforderlich, aber empfehlenswert, weil nur dann ein Zugang zu Moodle, dem Studienbrief, den Arbeitsgemeinschaften etc. möglich ist.
Stellen Sie hierfür innerhalb der Prüfungsanmeldefrist per E-Mail (rewi.pa) einen Antrag unter dem Betreff „Anmeldung zur Quorumsprüfung“ an das Prüfungsamt auf Zulassung zu der von Ihnen gewünschten Prüfung. Bitte geben Sie bei Ihrem Antrag die von Ihnen gewünschte Prüfung, bei Klausuren darüber hinaus den von Ihnen gewünschten Prüfungsort sowie Ihre Matrikelnummer an und fügen Sie Ihrem Antrag Ihren Anerkennungsbescheid bei, mit dem Ihnen die Prüfung anerkannt wurde.
Fragen und Antworten
Ich habe Prüfungen im Rahmen des Bachelorstudiengangs absolviert, zählen diese auch für das Quorum?
Ja, die Leistungen zählen zum Quorum, auch wenn Sie während der Ablegung lediglich im Studiengang Bachelor of Laws eingeschrieben waren.
Was ist die Übung im Strafrecht?
Im Rahmen dieser Übung haben Studierende die Möglichkeit, ohne Modulbelegung an einer zusätzlichen strafrechtlichen Aufsichtsarbeit und/oder strafrechtlichen Kurz-Hausarbeit teilzunehmen, um das Quorum zu erfüllen.
- Online-Besprechungen
Die Übung besteht aus mehreren Online-Terminen in denen strafrechtliche Inhalte und Fälle besprochen werden. Die Teilnahme an diesen Terminen ist freiwillig, wird aber dringend empfohlen, wenn eine Teilnahme an den Aufsichtsarbeiten geplant ist.
Die Übung schließt mit einer Aufsichtsarbeit und/oder einer Kurzhausarbeit ab. Studierende können wählen, ob Sie an einer oder an beiden Prüfungen teilnehmen möchten.
- Aufsichtsarbeit
Die Aufsichtsarbeit(=Präsenzklausur) wird parallel zu einer Aufsichtsarbeit der Zwischenprüfung und an den gleichen Standorten geschrieben. Der Anmeldezeitraum läuft parallel zur Anmeldung zur Zwischenprüfung über POS.
- Kurzhausarbeit
Die Kurhausarbeit wird parallel zu den Kurzausarbeiten der regulären Prüfungskampagne geschrieben. Die Anmeldung läuft ebenfalls über POS.
Alle konkreten semesteraktuellen Informationen finden Sie in der Moodle-Umgebung "EJP Zwischenprüfung & Quorum"
Wer kann an der Übung im Strafrecht teilnehmen?
An dieser Übung können Studierende des Studiengangs EJP teilnehmen, die mit den angebotenen Strafrechtsmodulen noch nicht die erforderliche Anzahl an Aufsichtsarbeiten (=Präsenzklausuren) und Hausarbeiten, die nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW Voraussetzung für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung sind, erreicht haben. Es handelt sich um ein ergänzendes Angebot. Eine Belegung ist nicht erforderlich. Lediglich eine Anmeldung zu den Prüfungen (Aufsichtsarbeit und/oder Kurzhausarbeit) ist notwendig.
Alle konkreten semesteraktuellen Informationen finden Sie in der Moodle-Umgebung "EJP Zwischenprüfung & Quorum"
Kann ich bereits anerkannte Module zum Zwecke des Quorums erneut absolvieren?
Ja, das ist ausnahmsweise zum Zwecke der Erfüllung des Quorums möglich. Es handelt sich dann um sog. "Quorumsklausuren". Nähere Informationen finden Sie im Bereich Besonderheiten unter "Ihnen wurden Leistungen an einer anderen Hochschule anerkannt...".