Krankenversicherung
Studienbewerbende an staatlichen Hochschulen in Deutschland müssen nachweisen, dass sie krankenversichert sind, um sich in einen Bachelor-, Staatsexamens- oder Masterstudiengang als Vollzeit- oder Teilzeitstudierende einschreiben zu können. Das gilt auch für nebenberuflich studierende Arbeitnehmer.
Der Nachweis der Krankenversicherung erfolgt rein digital über das Studenten-Meldeverfahren von Hochschulen und Krankenkassen (§ 199a SGB V). Jede gesetzliche Krankenkasse nimmt daran teil und kann eine Bestätigung über das Bestehen einer Krankenversicherung an die FernUniversität (Sendenummer H0001901) senden. Oft finden Sie eine entsprechende Funktion im Internetportal oder in der App Ihrer Krankenkasse.
Bei Vollzeitstudierenden unter 30 Jahren kann eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) bestehen, von der Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Studiums befreien lassen können, um stattdessen eine private Krankenversicherung abzuschließen. Mehr darüber erfahren Sie weiter unten.
Unser Tipp: Fordern Sie Ihre digitale Krankenversicherungsbestätigung rechtzeitig an, optimalerweise schon vor dem Ausfüllen des Onlineantrags. Krankenversicherungsbestätigungen für das Wintersemester können frühestens ab Juni, für das Sommersemester frühestens ab Dezember eingereicht werden.
Seit 2022 gilt es und nur die gesetzlichen Krankenkassen können es:
Das neue digitale Studenten-Meldeverfahren
Wer eingeschrieben werden möchte, muss seine Krankenversicherung nachweisen. Egal ob gesetzlich oder privat versichert. So will es § 199a Abs. 2 SGB V. Der digitale Krankenversicherungsnachweis muss über das Studenten-Meldeverfahren von gesetzlichen Krankenkassen an die Hochschule übermittelt werden. Auf Wunsch auch an mehrere Hochschulen gleichzeitig. Private Krankenversicherungen nehmen aber nicht daran teil! Wer privat versichert ist, geht trotzdem zu einer gesetzlichen Krankenkasse, weil nur diese digital mit den Hochschulen kommunizieren.
Jetzt schnell und einfach mehr erfahren:
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Wenn Sie als Arbeitnehmer durch ihre eigene Berufstätigkeit gesetzlich krankenversichert sind und nebenberuflich studieren, dann fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse eine digitale Bestätigung für die FernUniversität in Hagen an (Sendenummer H0001901). Oft gibt es eine entsprechende Funktion im Internetportal oder in der App Ihrer Krankenkasse.
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Bitte wenden Sie sich an die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren – oder an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse, die Sie wählen könnten, wenn eine Versicherungspflicht bestünde. Bitten Sie diese gesetzliche Krankenkasse, im Rahmen des digitalen Studenten-Meldeverfahrens eine Bestätigung über Ihren Krankenversicherungsstatus an die FernUniversität in Hagen (Sendenummer H0001901) zu senden.
Das digitale Studenten-Meldeverfahren wurde nur zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und Hochschulen eingerichtet, private Krankenversicherungen nehmen daran nicht teil. Deshalb muss eine gesetzliche Krankenkasse diese gesetzlich vorgeschriebene digitale Bestätigung des Krankenversicherungsstatus an die FernUniversität senden.
Dieser Weg ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 199a Abs. 2 SGB V) und betrifft auch versicherungsfreie, von der Versicherungspflicht befreite oder nicht versicherungspflichtige Personen. Abweichende Nachweise dürfen wir nicht akzeptieren.
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- Junge Menschen, die ein Vollzeitstudium beginnen, sind bis zum 25. Geburtstag in der Regel über die Familienversicherung der Eltern beitragsfrei mitversichert.
- Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres besteht regelmäßig eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) mit kostengünstigen Beiträgen. Davon kann auf Antrag befreit werden, um eine private Krankenversicherung zu wählen. Den Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungs-Pflicht (KVdS-Befreiung) müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn Ihres Studiums stellen. Bitte lassen Sie sich jedoch über die möglichen Folgen beraten.
- Nach Vollendung des 30. Lebensjahres oder in anderen Situationen ist oft eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse möglich.
In allen Fällen benötigen wir eine digitale Meldung einer gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus. Das gilt auch dann, wenn Sie durch Ihre Eltern privat krankenversichert sind oder sich von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) haben befreien lassen.
Bitte fordern Sie bei der Krankenkasse eine digitale Meldung über den Versicherungsstatus für die FernUniversität in Hagen an (Sendenummer H0001901). Oft gibt es eine entsprechende Funktion im Internetportal oder in der App Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie bzw. Ihre Eltern aktuell nicht gesetzlich krankenversichert sind, wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand oder an eine beliebige Krankenkasse, die gewählt werden könnte, wenn eine Versicherungspflicht bestünde.
Die gesetzlichen Krankenkassen beraten Sie gerne.
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Studiengangszweithörende haben bei Einschreibung an der Ersthochschule ihre Krankenversicherung nachgewiesen. Wir benötigen keinen erneuten Nachweis.
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Wenn Sie im Ausland wohnen und von dort aus studieren, benötigen wir keinen Krankenversicherungsnachweis von Ihnen.
Zur individuellen Beratung wenden Sie sich bitte an eine der gesetzlichen Krankenkassen.
Häufige Fragen zur Krankenversicherung (FAQ)
Antworten auf regelmäßig gestellte Fragen zur Krankenversicherung finden Sie in unseren FAQ.
Kontakt
Sie haben noch Fragen zum Fernstudium an der FernUni? Melden Sie sich gerne bei uns!
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