Häufige Fragen zur Einschreibung (FAQ)

Sie haben noch Fragen? Antworten zu den häufigsten Anliegen rund um die Einschreibung finden Sie auf dieser Webseite. Darüber hinaus hilft Ihnen unser Studienservice gerne weiter.

Studienplatzgarantie

Einschreibung beantragen

Antragsprüfung

Wiedereinschreibung

Antrag zurückziehen

Rechtsgrundlagen zur Einschreibung

Studienplatzgarantie

1. Wie bekomme ich einen Studienplatz?

Sie stellen einen Antrag auf Immatrikulation für den gewünschten Studiengang in unserem Bewerbungs- und Einschreibungsportal.

2. Gibt es einen Numerus Clausus (NC)?

Nein, an der FernUniversität gibt es keinen Numerus Clausus. Bei einigen Masterstudiengängen wird eine bestimmte Mindestnote vorausgesetzt.

3. Warum gibt es eine Studienplatzgarantie?

Alle Studiengänge sind an der FernUniversität in Hagen zulassungsfrei (kein Numerus Clausus). Daher erhalten alle Personen, welche die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, einen Studienplatz.

Einschreibung (Immatrikulation) beantragen

4. Gibt es einen Unterschied zwischen Einschreibung und Immatrikulation?

Nein, es gibt keinen Unterschied – beide Begriffe bedeuten dasselbe.

„Immatrikulation“ ist der ältere Begriff und stammt aus dem Mittelalter. Damals wurden Studierende in das sogenannte Matrikelbuch einer Universität eingetragen. Später hat sich dafür die modernere Bezeichnung „Einschreibung“ etabliert.

5. Kann ich meine Zeugnisse vor der Einschreibung überprüfen lassen?

Nein, eine Vorabprüfung Ihrer Zeugnisse ist nicht möglich. Die Prüfung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung erfolgt ausschließlich im Rahmen eines regulär gestellten Einschreibungsantrags während des offiziellen Antragszeitraums.

6. Wann kann ich mich einschreiben (Einschreibfristen)?

Sie können die Einschreibung zwei Mal im Jahr beantragen:

Die Einschreibung in die psychologischen Studiengänge ist nur zum Wintersemester möglich.

7. Wie kann ich mich einschreiben?

Die Beantragung der Einschreibung erfolgt digital über unser Bewerbungs- und Einschreibungsportal. Dort geben Sie Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.

8. Welche Unterlagen muss ich zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung einreichen?

Der Umfang und die Art der einzureichenden Dokumente hängen von dem ausgewählten Studiengang und Ihrem bisherigen Werdegang ab. Sie finden die Informationen auf den Seiten zur Einschreibung unter dem Punkt "2. Erster Teil: Studienbewerbung ausfüllen und einreichen".

Einschreibung in die Bachelorstudiengänge

Einschreibung in EJP

Einschreibung in die Masterstudiengänge

Hinweis: Einfache Kopien der Dokumente reichen aus. Die FernUniversität darf jedoch bei Unstimmigkeiten oder zur Qualitätssicherung (hier stichprobenartig) auch amtlich beglaubigte Kopien der von Ihnen eingereichten Zeugnisse anfordern.

9. Kann ich meine Einschreibunterlagen auch per E-Mail zusenden?

Nein, das ist nicht möglich. Die Einschreibung kann nur über das Bewerbungs- und Einschreibungsportal beantragt werden.

10. Wie erfahre ich, ob mein Antrag auf Einschreibung richtig gestellt wurde?

Nach dem Absenden Ihres Antrags erhalten Sie im Bewerbungs- und Einschreibungsportal eine Statusmeldung. Der Status „Immatrikulation beantragt“ zeigt an, dass Ihr Antrag erfolgreich eingegangen ist. Zusätzlich erhalten Sie eine E-Mail mit dem Hinwesi über die Statusänderung im Portal.

11. Was bedeuten die Antragsstatus im Bewerbungs- und Einschreibungsportal?

12. Meine Zeugnisse liegen noch nicht vor. Kann ich trotzdem den Antrag abgeben?

Bei der Einschreibung in einen Studiengang ist die Abgabe der Zeugnisse ein Pflichtfeld. Wenn Ihnen das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, laden Sie bitte eine vorläufige Bescheinigung Ihrer Qualifikation hoch.

Beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium beachten Sie bitte die hier aufgeführten Hinweise.

13. Was muss ich beachten, wenn ich ein paralleles Studium an der FernUniversität zusätzlich aufnehme?

Sofern Sie an einer anderen deutschen Hochschule studieren, dürfen Sie an der FernUniversität lediglich einen anderen Studiengang als sogenannte/r Studiengangszweithörende/r aufnehmen.

In dem Antrag auf Einschreibung machen Sie bitte Angaben zu Ihrem Studium an der anderen deutschen Hochschule (Name und Ort der Hochschule, angestrebter Abschluss, Studienfach).

14. Was muss ich beachten, wenn ich mich zusätzlich an anderen Hochschulen bewerbe?

An der FernUniversität in Hagen gibt es keine NC-Studiengänge. Sie bewerben sich also nicht um einen Studienplatz, sondern beantragen direkt die Einschreibung. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, werden Sie direkt in den gewählten Studiengang eingeschrieben. Bitte beachten Sie, dass mit der erfolgten Einschreibung Kosten entstehen.

15. Ich bin unsicher bei der Studienwahl. Was soll ich tun?

Wenn Sie bezüglich Ihrer Studienwahl unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, das Beratungsangebot unserer Zentralen Studienberatung zu nutzen.

16. Ich bin unsicher, ob ich die Voraussetzungen erfülle. Soll ich zwei Anträge stellen?

Ja, Sie können die Einschreibung in mehrere Studiengänge beantragen. Aktuell können bis zu drei Immatrikulationsanträge gleichzeitig gestellt werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen für einen bestimmten Studiengang erfüllen. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei einer Zulassung bzw. erfolgreichen Einschreibung auch eine Einschreibung im mehrere Studiengänge erfolgt, wenn die Anträge nicht vorher zurückgezogen werden.

17. Kann ich mich für zwei oder mehrere Studiengänge einschreiben?

Ein Studium verlangt Organisation und Selbstdisziplin. Für ein erfolgreiches Vollzeitstudium mit 30 ECTS-Punkten müssen Sie ca. 40 Stunden in der Woche aufbringen. Bei einem nebenberuflichen Teilzeitstudium mit ca. 15 ECTS-Punkten studiert man mindestens 20 Stunden wöchentlich. Daher empfehlen wir Ihnen, sich zuerst nur für einen Studiengang einzuschreiben. Nach dem Erwerb des Studienabschlusses können Sie sich problemlos für einen weiteren Studiengang anmelden.

18. Kann ich mit der Einschreibung die Anerkennung meiner bisherigen Leistungen beantragen?

Nein, das ist nicht möglich. Die Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen können Sie separat bei den zuständigen Prüfungsämtern beantragen. Informationen und Anträge finden Sie in den jeweiligen Studiengangsportalen. Weitere Informationen zur Anerkennung finden Sie hier.

Antragsprüfung

19. Wie lange dauert die Überprüfung meines Antrags?

Wir bearbeiten die Anträge nach dem digitalen Eingang. Die Bearbeitungszeit hängt von dem Antragsaufkommen ab und kann bei Einreichung zum Fristende bis zu vier Wochen dauern.

Wir empfehlen daher, die Unterlagen gleich nach der Eröffnung der Einschreibung einzureichen.

20. Was passiert, wenn meine Einschreibungsunterlagen unvollständig sind?

Wenn Unterlagen fehlen, erhalten Sie im Bewerbungs- und Einschreibungsportal eine Information, dass die Unterlagenn unvollständig sind und werden aufgefordert, diese über das Portal nachzureichen. Sie werden per E-Mail darüber informiert, dass eine neue Nachricht im Bewerbungs- und Einschreibungsportal vorliegt und haben dann in der Regel 14 Tage Zeit, die fehlenden Dokumente oder Informationen über das Portal nachzureichen.

21. Wie kann ich nachträglich Unterlagen zu meinem Antrag einreichen?

Bei unvollständigen Unterlagen wird der Studienservice auf Sie zukommen (vgl. FAQ 20) und Sie werden die Unterlagen anschließend über das Bewerbungs- und Einschreibungsportal nachreichen können.

22. Wie kann ich Angaben in meinem Antrag nachträglich ändern?

Für vollständig eingereichte Anträge können die Angaben aus der Online-Immatrikulation selbstständig geändert werden, solange die Bearbeitung noch nicht begonnen hat. Dies ist möglich, solange der Antragsstatus „Immatrikulation in Bearbeitung“ noch nicht erreicht wurde.

23. Wie erfahre ich, ob ich eingeschrieben wurde?

Wenn Ihr Antrag auf Einschreibung vollständig ist, werden Sie direkt in Ihren ausgewählten Studiengang eingeschrieben. Umgehend danach erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und anschließend Ihren Studierendenausweis per Post.

Im Bewerbungs- und Einschreibungsportal ändert sich der Antragsstatus auf „immatrikuliert“.

Wiedereinschreibung

24. Was muss ich tun, um mich wieder einzuschreiben? Ich habe in der Vergangenheit an der FernUniversität studiert.

Bitte stellen Sie während der Einschreibfristen einen neuen Antrag auf Einschreibung in unserem Bewerbungs- und Einschreibungsportal. Im Antragsverfahren können Sie Ihre alte Matrikelnummer angeben, sofern diese Ihnen noch bekannt ist.

25. Muss ich alle Unterlagen erneut für die Wiedereinschreibung einreichen?

Sofern Sie nicht länger als 10 Jahre exmatrikuliert sind und damals mit Ihrer Studienbewerbung alle Dokumente eingereicht haben, müssen Sie mindestens folgende Unterlagen einreichen:

Hinweis: Der Nachweis der Studienberechtigung muss nicht erneut eingereicht werden. Da bei der digitalen Abgabe der Bewerbungsunterlagen dieses Feld im Portal ein Pflichtfeld ist, können Sie anstelle von Zeugnissen ein formloses Schreiben mit dem Hinweis: "Wiedereinschreibung. Meine Zeugnisse liegen unter der Matrikelnummer XXXXXXX vor" hochladen.

Antrag zurückziehen

26. Wie kann ich meinen bereits gestellten Antrag zurückziehen?

Bereits gestellte Anträge können grundsätzlich jederzeit über das Bewerbungs- und Einschreibungsportal zurückgezogen werden – solange Ihre Unterlagen noch nicht durch den Studierendenservice zur Prüfung in Bearbeitung genommen worden sind.

Danach können Sie einfach eine formlose E-Mail an bescheinigung senden und dabei Ihren Namen und Ihre Bewerbungsnummer angeben. Eine kostenfreie Zurückziehung ist bis Semesterbeginn möglich. Nach dem Semesterstart ist nur eine Exmatrikulation möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen zur Einschreibung

27. Auf welchen Rechtsgrundlagen basiert die Einschreibung an der FernUniversität?

Die FernUniversität in Hagen ist eine staatliche Universität des Landes NRW und deshalb an die gesetzlichen Vorgaben des Hochschulgesetzes für das Land NRW gebunden. Darüber hinaus existieren eigene Ordnungen, die beispielsweise das Einschreibverfahren regeln. Eine Zusammenstellung unserer Rechtsgrundlagen finden Sie hier.

Webredaktion Studium | 20.05.2026