Exmatrikulation: Das Studium endet ...
Der schönste Grund für die Exmatrikulation ist das bestandene Studium. Wir sagen: Herzlichen Glückwunsch!
Nach der Aushändigung Ihres Zeugnisses werden Sie zum Ende des laufenden Semesters von der Universitätsverwaltung automatisch exmatrikuliert. Es sei denn, Sie studieren noch etwas anderes – zum Beispiel einen anderen Studiengang oder ein konsekutives Masterstudium.
... bei fehlender Rückmeldung
Wie an staatlichen Universitäten üblich, müssen sich Studierende mit einer Rückmeldung für das kommende Semester anmelden, wenn sie weiterhin studieren möchten. Die jeweiligen Fristen sind dabei zu beachten. Wenn Sie im kommenden Semester nicht mehr studieren möchten, dann melden Sie sich einfach nicht zurück. Bleibt Ihre Rückmeldung nämlich aus, so werden Sie zum Ende des laufenden Semesters von Amts wegen automatisch exmatrikuliert: im Sommersemester zum 30. September, im Wintersemester zum 31. März.
Jetzt Exmatrikulation beantragen
- Ihre Mitgliedschaft in der FernUniversität endet.
- Der Studierendenausweis wird ungültig.
- Es wird kein Studienmaterial mehr versendet.
- Ihre studentischen Rechte und Pflichten enden, z.B. bei Mitwirkung im Senat.
- Ihre studentische Krankenversicherung wird informiert, falls zutreffend.
- Ihr FernUni-Account wird 90 Tage später gesperrt und danach gelöscht.
- Entstandene Gebühren sind weiterhin zu begleichen.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte per E-Mail an bescheinigung oder per Post an die FernUniversität in Hagen, Studierendensekretariat, Universitätsstr. 47, Gebäude 9, 58097 Hagen.
... oder jederzeit auf Ihren Wunsch.
Einen Antrag auf Exmatrikulation können Sie jederzeit selbst stellen. Sie werden dann entweder sofort oder zum Semesterende exmatrikuliert, je nach Wunsch. Die bereits entstandenen Gebühren sind in vollem Umfang zu bezahlen. Wie Sie auf der Seite über Kosten nachlesen können, werden Studierende der FernUniversität jedoch nur an dem besonderen Aufwand für die Fernlehre beteiligt. Das Studium ist somit insgesamt dennoch sehr günstig.
Wenn Sie sich vor Beginn eines neuen Semesters bis zum Ende der Einschreibfrist (31.01./31.07.) exmatrikulieren, dann fallen für das kommende neue Semester weder Grundgebühr noch Studierendenbeitrag an. Bei späterer Exmatrikulation sind Grundgebühr und Studierendenbeitrag zu zahlen. Die für das kommende neue Semester belegten Module können bis Ende Februar respektive Ende August kostenfrei storniert werden.
Häufige Fragen zur Exmatrikulation (FAQ)
Antworten auf regelmäßig gestellte Fragen zur Beendigung des Fernstudiums finden Sie in unseren FAQ.
Kontakt
Sie haben noch Fragen zum Fernstudium an der FernUni? Melden Sie sich gerne bei uns!
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Telefon: +49 2331 987-2444
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Fr. 8:00 - 16:00 Uhr