Exmatrikulation

Mit Exmatrikulation wird Ihr Studium beendet und Sie sind dann nicht mehr eingeschriebene/r Studierende/r der FernUniversität in Hagen. Die Exmatrikulation kann auf Ihren persönlichen Antrag erfolgen oder beim Vorliegen bestimmter Gründe auch durch die Hochschule durchgeführt werden.

Exmatrikulation zum Ende des Semesters

Sofern Sie sich zum Folgesemester nicht zurückmelden, werden Sie automatisch von der FernUniversität zum Ende des Semesters exmatrikuliert und erhalten postalisch einen Exmatrikulationsbescheid.

Exmatrikulation zum Ende des Sommersemesters: 30.09.

Exmatrikulation zum Ende des Wintersemesters: 31.03.

Exmatrikulation auf Antrag

Wünschen Sie die Exmatrikulation zu einem anderen Zeitpunkt oder Sie möchten nicht bis zum Semesterende warten, dann können Sie die Exmatrikulation jederzeit mit dem nachfolgenden Formular beantragen:

Antrag auf Exmatrikulation (PDF 858 KB)

Den Antrag können Sie uns auf folgenden Wegen zusenden:

  • per E-Mail: Bescheinigung
  • per Fax: +49 2331 987-19246
  • per Post: FernUniversität in Hagen, Studierendensekretariat, Universitätsstr. 47 in 58097 Hagen

Exmatrikulation durch die Hochschule

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die FernUniversität verpflichtet, Sie beim Vorliegen bestimmter Gründe zu exmatrikulieren. In einem solchen Fall werden Sie über die bevorstehende Exmatrikulation schriftlich informiert. Anbei einige Gründe:

  • Erwerbs des Abschlusses
  • Nichtermittlung des aktuellen Wohn- oder Aufenthaltsorts
  • Nichtzahlung der Gebühren
  • Nichterfüllung der Verpflichtungen gegenüber der Krankenkasse
  • Verlusts des Prüfungsanspruchs (endgültig nicht bestandene Prüfung)
  • Täuschung beim Erwerb der Prüfungsleistungen

Folgen der Exmatrikulation

Ab dem Exmatrikulationstag verlieren Sie alle Studierendenrechte und Folgendes ist wirksam:

  • Sie sind kein/e Studierende/r mehr (Ihr Studienausweis ist nicht mehr gültig).
  • Der Versand der Studienunterlagen wird eingestellt.
  • Sofern Sie im Rahmen der studentischen Pflichtversicherung krankenversichert sind, wird Ihre Exmatrikulation der zuständigen Krankenkasse gemeldet.
  • Die bis zum Exmatrikulationstag entstandenen Gebühren sind von Ihnen zu tragen (vergl. nachfolgende Tabellen)
  • Die Zugänge zu sämtlichen Online-Diensten (Moodle, virtuelle Universität, usw.) werden nach 90 Tagen ab dem Exmatrikulationsdatum gesperrt und anschließend gelöscht.

Fallkonstellationen für das Wintersemester

Antrag Zeitraum Gebühren

Zurückziehung der Einschreibung/Rückmeldung für das WiSe

01.06.-31.07.

Keine Gebühren (kostenfreie Zurückziehung der Anträge)
Zurückziehung der Einschreibung/Rückmeldung für das
WiSe
01.08.-31.08.

Grundgebühr von 60,00 EUR

Studierendenschaftsbeitrag 9,00 EUR

Verwaltungsgebühr von 5,00 EUR für evtl. Belegstornierungen
Zurückziehung der Einschreibung/Rückmeldung für das
WiSe
01.09.-30.09.

Vollständige Gebühren des Semesters

Exmatrikulation nach Beginn des Semesters

01.10.-31.03.

Vollständige Gebühren des Semesters

Fallkonstellationen für das Sommersemester

Antrag Zeitraum Gebühren
Zurückziehung der Einschreibung/Rückmeldung für das SoSe 01.12.-31.01. Keine Gebühren (kostenfreie Zurückziehung der Anträge)
Zurückziehung der Einschreibung/Rückmeldung für das SoSe 01.02.-28/29.02.

Grundgebühr von 60,00 EUR

Studierendenschaftsbeitrag 9,00 EUR

Verwaltungsgebühr von 5,00 EUR für evtl. Belegstornierungen
Zurückziehung der Einschreibung/Rückmeldung für das SoSe 01.03.-31.03.

Vollständige Gebühren des Semesters

Exmatrikulation nach Beginn des Semesters

01.04.-30.09.

Vollständige Gebühren des Semesters

FAQ

  • Ja, Sie werden sich in der Zukunft wieder zum Studium an der FernUniversität bewerben können. Diese Regelung gilt nicht, wenn Sie den Prüfungsanspruch für den jeweiligen Studiengang verloren haben.

  • Sie können einfach eine formlose Mail an Bescheinigung senden und dabei Ihren Namen und Ihre Bewerbungsnummer angeben.

weiterführende Links:

Webredaktion Studium | 08.04.2024