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Willkommen an der FernUniversität in Hagen

Luftaufnahme Campus FernUniversität Foto: FernUniversität in Hagen/Markus Kecker


Profil der FernUniversität

Mensatreppe-fernuniFoto: Torsten Silz

Über 40 Jahre Praxis in der Fernlehre und mehr als 70.000 Studierende. Hier erfahren Sie, was die FernUniversität ausmacht, wie Sie zu uns kommen und sich auf dem Campus zurechtfinden.

Das Blended-Learning-Konzept

Arbeiten-in-der-fernuni-bibliothekFoto: Torsten Silz

Das Lehrsystem der FernUniversität in Hagen ist besonders auf die Anforderungen seiner heterogenen Studierendenschaft zugeschnitten. Mehr zum Lehrkonzept und den FernUni-Standorten in ganz Europa:

 

Fakultäten und Einrichtungen

Wegweiser-fernuni-campusFoto: Jörg Koch

Hier finden Sie eine Übersicht der FernUni-Fakultäten und weiterer wichtiger Einrichtungen.

Arbeiten an der FernUni

Arbeiten-an-der-fernuniFoto: Jakob Studnar

Informationen und Ansprechpersonen für die ersten Tage am neuen Arbeitsplatz.

 

Fortbildung

Fortbildung-fernuniversitaetFoto: Torsten Silz

Der FernUni ist die Weiterbildung ihrer Beschäftigten wichtig. Sie bietet ihnen daher eine Vielzahl von Weiter­bildungs­möglich­keiten an:

An der FernUni bewerben

Bewerbung-fernuniversitaetFoto: Torsten Silz

Sie möchten sich bei uns bewerben? Dann freuen wir uns, bald von Ihnen zu hören! Freie Stellen in Wissenschaft und Verwaltung finden Sie hier:

 

Internationales an der FernUniversität in Hagen

Globus auf Fingerspitzen Foto: Jakob Studnar

Die FernUniversität in Hagen heißt alle interna­tionalen Gäste auf ihrem Campus willkommen. Das Team des International Office berät Sie gerne!

Als moderne europäische Universität versteht die FernUniversität in Hagen Interna­tiona­lisierung als ein Qualitäts­merkmal in Lehre, Forschung und Nachwuchs­förderung. Mit dem Prorektorat für Weiter­bildung, Transfer und Inter­nationa­lisierung ist die Inter­nationa­lisierung als Leitungs- und Kern­aufgabe der Hoch­schule verankert.

mehr Infos

Im Laufe ihrer über 40-jährigen Geschichte ist die FernUniversität zahlreiche internationale Hochschulkooperationen eingegangen, die sich auf die verschiedensten Formen und Themen internationaler Zusammenarbeit erstrecken. Innerhalb der FernUniversität unterhalten und entwickeln die fünf Fakultäten den eigenen Bedarfen und Potentialen entsprechend Kontakte und intensive Wissenschaftsbeziehungen zu Forschenden und Lehrenden ausländischer Hochschulen und im Rahmen internationaler Fachgesellschaften: von Forschungskooperationen, umfangreichen Erasmus+ Kooperationen und Summer Schools bis hin zu Doppelabschlussprogrammen und Besuchen einzelner Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler.

 

Die Stadt Hagen

Die „Vier-Flüsse-Stadt“ bietet vielfältige Möglichkeiten für Kultur-, Architektur-, Kunst-, Sport-, Wander- und Shoppingerlebnisse. Hagen ist nicht nur das "Tor zum Sauerland", sondern liegt auch am Rande des Ruhrgebiets mit seiner Industriekultur.

Informationen für internationale Forschende

Damit Sie sich an Ihrem neuen Wohnort schnell wie zuhause fühlen, ist auch ein möglichst stressfreier Alltag abseits der Universität nötig. Gerade wenn Sie das erste Mal längere Zeit in Deutschland verbringen, können die bürokratischen Regularien allerdings abschreckend wirken. Wir möchten Ihnen helfen, diese Anfangshürden schnell zu nehmen und haben deshalb nachfolgend einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.

 

Vorbereitung des Aufenthalts

Damit mit Ihrem Aufenthalt in Hagen alles glatt läuft und Sie vor Ort direkt durchstarten können, ist es wichtig, sich vorab um einige Punkte zu kümmern. Insbesondere die Wohnungssuche kann einige Zeit in Anspruch nehmen und sollte frühzeitig begonnen werden.

  • Checkliste – Vor der Abreise

    • Daten, Ziel(e) und ggf. Themen des geplanten (Forschungs-)Aufenthalts frühzeitig mit der Gastgeberin bzw. dem Gastgeber an der FernUniversität planen und das International Office der FernUniversität informieren.
    • Über (finanzielle und rechtliche) Rahmenbedingungen informieren.
    • Wichtige Dokumente zusammenstellen, bspw.:
      • Reisepass/Ausweisdokument (auch für ggf. mitreisende Familienangehörige), gültig mind. für die Dauer Ihres Aufenthalts in Hagen
      • Ggf. Visum (auch für ggf. mitreisende Familienangehörige) bzw. Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU
      • Einladung der Universität, Aufnahmevereinbarung und/oder Stipendienbescheid
      • Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts (Stipendienbestätigung, Einkommensnachweis), möglichst in deutscher oder englischer Sprache
      • Nachweis der (europäischen) Krankenversicherung, möglichst in deutscher oder englischer Sprache (A1 – Bescheinigung)
      • (Biometrische) Passfotos
      • Geburts-/Heiratsurkunde(n), möglichst amtlich beglaubigt und in deutscher oder englischer Übersetzung (auch für ggf. mitreisende Familienangehörige)
      • Kopie(n) schulischer/akademischer Abschlüsse, möglichst amtlich beglaubigt und in deutscher oder englischer Übersetzung
      • Impfpass, wichtige Dokumente zu Krankheiten oder Medikamenten
      • Ggf. internationaler/ausländischer Führerschein (ggf. mit deutscher oder englischer Übersetzung)
      • Kreditkarte und/oder EC-Karte
    • Über das Wohnungs- und Kinderbetreuungsangebot informieren (siehe auch Abschnitt "Wohnen").
    • Dem Gastinstitut und/oder dem International Office einen Notfallkontakt für Krisenfall nennen (möglichst englisch- oder deutschsprachig).

    Checkliste – Bei Ankunft/Innerhalb einer Woche nach Einreise

    • Bei der Gastgeberin bzw. dem Gastgeber melden und die nächsten Tage besprechen, insb. auch bzgl. Ihrer Arbeitsplatzeinrichtung (Computer, Telefon, Internet-Zugang, Bibliotheksausweis, …).
    • Den Mietvertrag unterschreiben und dem/der Vermieter/in das Formular „Wohnungsgeberbestätigung“ unterschreiben lassen – dieses benötigen Sie für das Einwohnermeldeamt bzw. die Ausländerbehörde.
    • Beim Einwohnermeldeamt der Stadt Hagen anmelden (ggf. mitreisende Familienangehörige). Sie erhalten dort folgende Unterlagen, die Sie gut aufbewahren und Kopie(n) anfertigen sollten:
      • Meldebescheinigung (u.a. für Kontoeröffnung als Adressnachweis)
      • Ggf. Polizeiliches Führungszeugnis (für Einstellung im öffentlichen Dienst)
      • Ggf. Steueridentifikationsnummer (für die Beschäftigung an der FernUniversität in Hagen)
    • Für Staatsangehörige eines Nicht-EU-Staats mit einem Visum bzw. Personen die länger als 3 Monate in Hagen bleiben gilt: Anmeldung bzw. Beantragung und Verlängerung des Aufenthalts (und ggf. mitreisende Familienangehörige) bei der Ausländerbehörde der Stadt Hagen.
    • Ggf. Arbeitsvertrag unterschreiben und über mögliche Steuerabgaben, Rentenansprüche und die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) informieren.
    • Ggf. Bankkonto eröffnen.
    • Ggf. Kind/er im Kindergarten bzw. Schule anmelden.
    • Ggf. für einen Deutschkurs anmelden.

    Weitere wichtige Informationen:

    Visum
    Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten („Drittstaatsangehörige“) benötigen in der Regel für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Je nach Dauer und Zweck des Aufenthalts gibt es unterschiedliche Visatypen,
    • bspw. Studierendenvisum (auch für Promovierende),
    • Schengen-Visum (bis zu drei Monate) und
    • nationales Visum („D-Visum“).
    • Aufenthaltserlaubnis (bei Aufenthalten über 3 Monaten usw.).

    Sie sollten möglichst vermeiden, mit einem Touristenvisum nach Deutschland einzureisen, da damit weder Aufenthaltserlaubnis noch Erwerbstätigkeit möglich sind.

    Die Bearbeitung eines Visumantrags dauert häufig mehrere Wochen bis Monate, beantragen Sie Ihr Visum (und das ggf. mitreisender Familienangehöriger) deshalb so früh wie möglich. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei einer Deutschen Auslandsvertretung (Botschaft bzw. Konsulat) in Ihrem Heimatland zu den für Sie gültigen Bestimmungen. Adressen und Informationen finden Sie auch beim Auswärtigen Amt.

    Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der EU und des EWR sowie der Schweiz benötigen kein Einreisevisum, ein Personalausweis oder Reisepass ist zur Einreise ausreichend.

    Linktipps:

    • EURAXESS – Informationen zu Visum, Sozialversicherung, Steuern, etc. für international mobile Forscher/innen
    • Research in Germany – Überblick über die deutsche Forschungs- und Förderlandschaft

    Aufenthaltserlaubnis

    Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis. Je nach Dauer und Zweck des Aufenthalts gibt es unterschiedliche Aufenthaltstitel mit verschiedenen Voraussetzungen und Rechten, bspw.

    • zum Studium (einschließlich Promotion, §16),
    • Beschäftigung (§18),
    • Blaue Karte EU (§19a) und
    • Forschung (§20).

    Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Einreisevisums eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde. Falls Ihr Aufenthaltstitel nicht rechtzeitig verlängert werden kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung als vorläufiges Ersatzpapier ausgestellt werden.


    Bankkontoeröffnung

    Ein Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse in Deutschland zu eröffnen ist sinnvoll, wenn Sie länger in Deutschland bleiben und/oder laufende Zahlungen wie Miete haben, bzw. regelmäßig ein Gehalt/Stipendium beziehen. Ein Bankkonto können Sie in der Regel in jeder Filiale mit Ihrem Pass/Ausweis und Ihrer Meldebescheinigung/Aufenthaltserlaubnis eröffnen. Gebühren und Leistungen variieren je nach Geldinstitut leicht, lassen Sie sich deshalb vorher beraten.


    Tipp

    Stipendiatinnen und Stipendiaten deutscher Förderorganisationen, bspw. des DAAD oder der AvH, müssen weder für das Visum noch für die Aufenthaltserlaubnis Gebühren bezahlen.

  • Für kurze Aufenthalte oder zur Überbrückung, bis Sie eine Mietwohnung gefunden haben, stellen die Bildungsherberge bzw. nahliegende Hotels eine praktische Unterkunftsmöglichkeit dar. Darüber hinaus führt die FernUniversität eine Kooperation mit einem Wohnungsanbieter, bei dem Sie sowohl möblierte als auch unmöblierte Wohnungen mieten können. Nachfolgend finden Sie Details, Ansprechpersonen und einige Informationen zu Mieterpflichten in Deutschland.

    Unterkunft

    • Allgemeine Information zum Thema „Wohnen in Deutschland
    • Bildungsherberge: Die Bildungsherberge bietet allen Studierenden der FernUniversität in Hagen günstige Übernachtungsmöglichkeiten (24,00 EUR/Nacht im Einzelzimmer) in unmittelbarer Nähe zur FernUni.
    • Übernachten in Hagen: Weitere nützliche Infos zum Übernachten in Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und Jugendherbergen in und um Hagen finden Sie in dieser Broschüre der HAGENagentur.
    • Wohnungen für neue Mitarbeitende, Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler: Die FernUniversität kooperiert mit dem Wohnungsanbieter ha.ge.we in Hagen. Über diese Kooperation können neue Mitarbeitende Wohnraum in Form kleiner Apartments oder Wohnungen anmieten. Auf Wunsch stehen auch vollmöblierte Wohnungen zur Verfügung, viele davon in Campusnähe. Gastwissenschaftlerinnen, Gastwissenschaftler können diesen Wohnraum auch kurz- bis mittelfristig (von 1 bis zu 8 Monaten) anmieten. Der Mietvertrag wird direkt mit der ha.ge.we geschlossen. Weitere Informationen finden Sie in diesem Flyer zur Wohnungskooperation (PDF 1013 KB). Auskunft über aktuell vorhandene Wohnungen und die Mietkonditionen erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin bei der ha.ge.we, Frau Barbara Bodyn, unter +49 2331 3110634.
    • Allgemeines zur Wohnungssuche: Wohnungen im Hagener Zentrum sind relativ leicht zu finden, während Wohnungen in unmittelbarer Nähe des Campus seltener sind. Neben der Möglichkeit, eine Wohnung über unseren Kooperationspartner zu finden, können Sie für Ihre Wohnungssuche in die Suchmaschine Ihrer Wahl einfach die Begriffe „Wohnung, Hagen, NRW“ eingeben und finden zahlreiche passende Ergebnisse.

    Mieterpflichten

    • Kaution und Nebenkosten: Im Mietvertrag wird meist eine vorab zu entrichtende Kaution verlangt, die bei Beendigung des Mietverhältnisses zurück überwiesen wird. Bei Wohnungen darf diese höchstens drei Monatsmieten (sog. Kaltmiete) betragen. Bei Mietantritt wird die Kaution in der Regel auf ein Mietzinskautionskonto einbezahlt, das ausschließlich auf den Namen der Mieterin bzw. des Mieters lautet. Neben der monatlichen Kaltmiete müssen auch Nebenkosten bezahlt werden. Diese werden in der Regel im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt. Nebenkosten sind Kosten, die mit dem Gebrauch der Mietwohnung zusammenhängen, wie Heiz- und Warmwasserkosten. Dazu gehören auch Kosten für den Hauswart, Schneeräumung, Gartenpflege, Gebühren für Kehricht, Wasser und Abwasser, Allgemeinstrom in Treppenhaus und Waschküche, und TV-Gebühren. Als Mieterin/Mieter haben Sie das Recht, Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter nach einer detaillierten Nebenkostenabrechnung zu fragen.
    • Rundfunkbeitrag
      Seit Januar 2013 sind alle Haushalte in Deutschland dazu verpflichtet, eine einheitliche Gebühr in Höhe von 210 Euro jährlich zu entrichten, auch wenn sie keinen Fernseher oder PC besitzen oder das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender nutzen. Weitere Informationen zu Konditionen und Anmeldung.
    • Einzug: Da das Empfangen von Post und Besuch nur möglich ist, wenn der Briefkasten und die Klingel mit einem Namensschild versehen sind, sollten Sie auf beide Schilder Ihren Namen schreiben. Bitte beachten Sie zudem, dass Sie sich innerhalb von ein bis maximal zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt um- bzw. anmelden müssen.
  • Die Sozialversicherung in Deutschland

    Durch gesetzlich geregelte Einrichtungen werden in Deutschland viele Beschäftigte gegen Schäden gesichert, die die Existenzgrundlage der/des Einzelnen und der Gemeinschaft beeinträchtigen könnten. Zurzeit gibt es fünf Zweige der Sozialversicherung, die Ihnen hier kurz vorgestellt werden. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass nur grundsätzliche Regelungen aufgeführt werden. Abhängig von individuellen Arbeits- und Lebensbedingungen können eventuell besondere Regelungen gelten. Sollten Sie Fragen haben können Sie gerne die für Sie zuständigen Personalsachbearbeiterinnen und Personalsachbearbeiter ansprechen.

    1. Krankenversicherung

    Die Krankenversicherung trägt die Kosten für medizinische Behandlung, Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel. In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht. Studierende können den Krankenversicherungsschutz z.B. im Rahmen einer Familienversicherung (beitragsfrei bei einem Elternteil mitversichert) oder durch eine eigene Versicherung in der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung erwerben.

    Wer an der FernUniversität beschäftigt ist, wird bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, die man sich selbst aussuchen kann. Wer dieses Wahlrecht nutzen will muss der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber spätestens zwei Wochen nach Beginn der Beschäftigung die Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse vorlegen. Wird das Wahlrecht nicht rechtzeitig ausgeübt, werden die Beschäftigten entweder bei der Krankenkasse angemeldet, bei der sie zuletzt versichert waren, oder die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber wählt die Krankenkasse aus. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze kommt auch die Anmeldung bei einer privaten Krankenversicherung in Betracht.

    Die FernUniversität darf zur Krankenkassenwahl weder beraten noch Empfehlungen abgeben. Bitte informieren Sie sich daher selbst bei den Krankenkassen zu möglichen Versicherungstarifen.

    Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden in aller Regel anteilig von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber und den Beschäftigten gezahlt. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber muss auch die Beiträge der Beschäftigten direkt vom Verdienst einbehalten und an die Krankenversicherung abführen. Diese Aufgabe übernimmt für die FernUniversität in Hagen das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV).

    2. Pflegeversicherung

    Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden.

    Studierende können den Pflegeversicherungsschutz z. B. bis zum 25. Lebensjahr im Rahmen einer Familienversicherung (beitragsfrei bei einem Elternteil mitversichert) oder durch eine eigene Versicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung erwerben.

    Wer an der FernUniversität in Hagen beschäftigt ist, wird gleichzeitig mit der Anmeldung zur Krankenversicherung auch bei der Pflegeversicherung angemeldet und versichert.

    Die Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung werden anteilig von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber und den Beschäftigten gezahlt. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss auch die Beiträge der Beschäftigten direkt vom Verdienst einbehalten und an die Krankenversicherung abführen, die sie dann an die Pflegeversicherung weiterleitet. Die Abführung der Beiträge übernimmt für die FernUniversität in Hagen das LBV NRW.

    3. Unfallversicherung

    Die Aufgabe der Unfallversicherung ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Falls dennoch ein Arbeitsunfall eintritt, bemüht sich die Unfallversicherung, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen. Eventuell kommt auch eine Entschädigung für die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen in Betracht.

    Studierende und Beschäftigte sind während des Studiums bzw. bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit durch die FernUniversität in Hagen grundsätzlich unfallversichert. Die Beiträge trägt die FernUniversität in Hagen.

    4. Rentenversicherung

    Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt bei Erreichen der Altersgrenze von Versicherten (in der Regel 67 Jahre), bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie im Falle des Todes der/des Versicherten eine Rente an die Versicherten bzw. an die Hinterbliebenen.

    Wer an der FernUniversität in Hagen in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt ist, wird bis auf wenige Ausnahmen bei der Rentenversicherung angemeldet und versichert.

    Die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung werden anteilig von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber und den Beschäftigten gezahlt. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss auch die Beiträge der Beschäftigten direkt vom Verdienst einbehalten und an die Rentenversicherung abführen. Diese Aufgabe übernimmt für die FernUniversität in Hagen das LBV NRW.

    Zusätzlich zur Rentenversicherung wird für alle tariflich beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gewährt. Die Beiträge zahlt zum überwiegenden Teil die FernUniversität, einen geringeren Eigenanteil leisten die Beschäftigten. Auch diese Beiträge werden direkt vom Verdienst einbehalten und an die VBL abgeführt.

    5. Arbeitslosenversicherung

    Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung dient der Arbeitsförderung. Sie erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen und bei Zahlungsunfähigkeit einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers und finanziert eine Fülle verschiedener (Wieder-)Eingliederungsmaßnahmen ins Erwerbsleben.

    Wer an der FernUniversität in Hagen beschäftigt ist, wird automatisch bei der Arbeitslosenversicherung angemeldet und versichert.

    Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung werden anteilig von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber und den Beschäftigten gezahlt. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber muss auch die Beiträge der Beschäftigten direkt vom Verdienst einbehalten und an die Arbeitslosenversicherung abführen. Diese Aufgabe übernimmt für die FernUniversität in Hagen das LBV NRW.

    Steuern vom Einkommen

    Alle Beschäftigten müssen ihr Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit versteuern.

    1. Lohn- bzw. Einkommensteuer

    Die Arbeitgeberin, also die FernUniversität in Hagen, führt anteilig vom Verdienst die Lohn- oder Einkommensteuer ab. Diese Aufgabe übernimmt für die FernUniversität in Hagen das LBV NRW. Dabei muss das LBV eine Steuerklasse berücksichtigen, die Beschäftigte beim Finanzamt des Ortes festlegen können, in dem sie wohnen.

    2. Kirchensteuer

    Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung ihrer Aufgaben erheben. Diese Steuer beträgt in Nordrhein-Westfalen 9 % der zu zahlenden Lohn- bzw. Einkommensteuer und wird von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber direkt von dem Verdienst einbehalten und an die Steuerverwaltung abgeführt. Diese Aufgabe übernimmt für die FernUniversität in Hagen das LBV NRW.

    3. Solidaritätszuschlag

    Der Solidaritätszuschlag (genannt Soli) ist eine zusätzliche Abgabe, die seit 1991 erhoben wird. Diese Extrabelastung wird jedem deutschen Erwerbstätigen automatisch monatlich vom Gehalt abgezogen. Aktuell (2018) sind das 5,5 % von der Lohn- bzw. Einkommenssteuer. Berufstätige mit einem geringen Einkommen zahlen weniger bzw. gar keinen Soli.

    Sollten Sie Fragen zur Sozialversicherung oder zu den Steuern haben können sich Studierende an die Beschäftigten des Studierendenservice, Beschäftigte an die Personalverwaltung wenden.

 

Praktische Informationen zum Alltag

Foto: Jakob Studnar

Hier finden Sie nützliche Themen und Tipps, die Sie und Ihre Familie insbesondere bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland unterstützen.

  • Die FernUniversität hat sich zum Ziel gesetzt, ihre Beschäftigten bzgl. der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Auf den Webseiten des Familienservice finden Sie deshalb ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot.

  • Ärztinnen und Ärzte in Hagen

    In Hagen sind zahlreiche Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen niedergelassen. Bei der Suche nach Ärztinnen und Ärzte in Hagen und Umgebung hilft Ihnen die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Dort wird auch aufgeführt, welche Sprachen in den jeweiligen Praxen gesprochen werden.

    Krankenhäuser in Hagen

    Vier Akutkrankenhäuser an sechs Standorten in Hagen bieten stationäre Behandlung durch eine Grundversorgung und durch spezialisierte Fachabteilungen. Telefonische Erreichbarkeit der Notfallambulanzen Hagener Krankenhäuser (PDF)

    Öffentlicher Nahverkehr

    Die Hagener Straßenbahn AG betreibt Bus- und Bahnlinien in Hagen. Im Hagener Stadtgebiet finden Sie zwei KundenCenter: In der Innenstadt, Körnerstraße 25, und am Hauptbahnhof. Hier können Sie auch alle Tickets des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr kaufen, erhalten Fahrplanauskünfte sowie Abo-Beratungen.

    Kirchen und Religion

    Das deutsche Grundgesetz garantiert in Deutschland Religionsfreiheit. Bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt müssen Sie jedoch ggf. Ihre Religionszugehörigkeit angeben, da Kirchensteuer direkt vom Arbeitslohn einbehalten werden kann.

    In Hagen leben evangelische und katholische Gemeinden, freikirchliche Gemeinden sowie griechisch-orthodoxe, jüdische und islamische Gemeinden friedlich zusammen. Die meisten Kirchengemeinden unterhalten neben ihren jeweiligen Gotteshäusern verschiedene Gemeindeeinrichtungen, die den Gläubigen offenstehen.

    Menschen mit Behinderung

    Die Stadt Hagen und die Freien Träger vor Ort bieten Menschen mit Behinderungen ein vielfältiges Angebot an Beratung, Hilfen und finanziellen Leistungen.

    Einkaufen

    Große Einkaufszentren für Mode, Unterhaltungselektronik, Parfümerie, Optik und Lebensmittel sind in der Stadtmitte erreichbar. Weitere Shoppingmöglichkeiten finden Sie im Bahnhofsquartier, der unteren Elberfelder-Straße, dem Volkspark und der Kampstraße.

    Linktipps:

    • Make it in Germany Informationen zum Arbeiten und Leben in Deutschland für internationale Fachkräfte
    • Tips for everyday Hilfreiche allgemeine Informationen zu Ärztinnen und Ärzten, Telefonieren, Sicherheit, etc. in Deutschland
    • Ihr Europa Grundsätzlicher Rat für Angehörige eines EU-Landes u.a. zu den Themen Reisen, Gesundheit, Wohnsitz
 

Bevor Sie Hagen verlassen

Foto: Jakob Studnar

Ihre Zeit an der FernUniversität ist wie im Fluge vergangen und Sie planen Ihre Abreise? Wir hoffen, Sie hatten einen angenehmen Aufenthalt in Hagen! Bitte bedenken Sie frühzeitig vor Abreise einige organisatorische Dinge, bspw., dass viele Verträge eine dreimonatige Kündigungsfrist haben.

  • Checkliste ca. 4 Monate vor Abreise

    • Kündigung Mietvertrag. Klären Sie mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter, ob ggf. Renovierungsarbeiten bis zur Wohnungsübergabe notwendig sind sowie Rückzahlung der Mietkaution.
    • Ggf. Kündigung Strom-, Gas-, Wasser-, Telefon-, Internetvertrages
    • Ggf. Kündigung von Versicherungen (z.B. Haftpflichtversicherung), Abonnements für den öffentlichen Nahverkehr, Zeitungsabonnements, Mitgliedschaften in Vereinen etc.
    • Ggf. Klärung von während des Aufenthalts erworbenen Rentenversicherungsansprüchen mit der Deutschen Rentenversicherung und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.

    Checkliste ca. 1 Monat vor Abreise

    • Abmeldung beim Einwohnermeldeamt und der Ausländerbehörde
    • Benachrichtigung der Krankenversicherung und ggf. des Rundfunkbeitragsservices über Umzug
    • Ggf. Abmeldung der Kind/er von Kindergarten bzw. Schule
    • Ggf. Klärung, wann das letzte Monatsgehalt/die letzte Stipendienrate überwiesen wird
    • Klärung des Zeitpunkts und der Formalitäten zur Schließung des Bankkontos. Häufig erfolgen auch nach der Abreise noch Zahlungen (bspw. Mietkaution).
    • Ggf. Nachsendeantrag bei der Post stellen
    • Ggf. Klärung Gepäcktransport nach Hause (z.B. per Frachtpost oder Paket der Deutschen Post)
    • Bitte bringen Sie alle privaten Dinge aus Ihrem Büro (Blumen, private Schreibgeräte etc.) und entfernen Sie private Daten etc. von Dienstrechnern
    • Rückgabe aller von der Arbeitgeberin FernUniversität erhaltenen Arbeitsmaterialien wie z.B. Transponder, Schlüssel, ggfls. Rechner und Mobiltelefone oder Tablets usw.
    • Ggf. noch ausgeliehene Bücher und Medien an die Universitätsbibliothek zurückgeben
    • Vereinbaren eines Abschiedstermins mit Ihrer Gastgeberin bzw. Ihrem Gastgeber.

    Checkliste Umzugstag

    • Übergeben Sie die Wohnung gereinigt zurück an Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter.
    • Zählerstände von Strom, Gas und Wasser sowie etwaige Mängel in einem Übergabeprotokoll festhalten, dass sowohl Sie als auch die Vermieterin/ der Vermieter unterschreiben. Dies erleichtert die Klärung der Mietkaution.

    Checkliste nach Ihrem Aufenthalt

    • Bankkonto schließen, wenn Sie sicher sind, dass keine Zahlungen mehr ein- oder ausgehen
    • Erzählen Sie zuhause von Ihrem Aufenthalt an der FernUniversität und kommen Sie gerne wieder!
 

Angebote für internationale Forschende und Gastwissenschaftler*innen

Foto: Jakob Studnar

An dieser Stelle finden Sie eine Übersicht über Angebote, die Ihnen als internationale*r Gastwissenschaftler*in zur Verfügung stehen.

  • Jeden zweiten Mittwoch im Monat lädt das International Office zum Get-together ein. Teilnehmende sind herzlich eingeladen, bei lockerer Atmosphäre ins Gespräch zu kommen und sich mit Kolleg*innen aus unterschiedlichen Disziplinen zu vernetzen. Das Treffen dient dem informellen und interkulturellen Austausch. Partner*innen und Angehörige der Wissenschaftler*innen sind ebenfalls herzlich eingeladen. Die Teilnehmer*innen müssen Ihre Getränke und Essen selbst bezahlen. Wir freuen uns auf Sie!

    Termine 1. Halbjahr 2024

    • 28.02.2024, 12.00 Uhr, International Lunch, Mensa der FernUniversität (Campus Hagen)
    • 10.04.2024, 14.00 Uhr, Treffen im Campus Café (Hagen)
    • 12.06.2024, Soziale Aktivität, Details tba
  • Die betriebliche Sozialberatung für Mitarbeitende und Führungskräfte leistet diskrete Beratung und zeitnahe Unterstützung bei der Bewältigung beruflicher oder privater Spannungsfelder.

    Anna Appelhagen

    Telefon: +49 2331 987-1020
    E-Mail: anna.appelhagen

 

Informationen für Gastgeber

Foto: Jakob Studnar

Sie möchten eine*n Mitarbeiter*in einstellen, die aus dem Ausland kommt oder planen, eine*n internationale*n Gastwissenschaftler*in bei sich aufzunehmen? Unser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick, was hierbei zu beachten ist und welche Unterstützungsangebote Sie in Anspruch nehmen können.

  • Leitfaden (Folgt in Kürze)
  • Checkliste (Folgt in Kürze)