Informationen zu Prüfungen
Herausforderungen durch die Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie hat uns vor zahlreiche Herausforderungen gestellt, nicht zuletzt im Bereich von Studium und Lehre. Lehrende haben pragmatisch und flexibel reagiert und für unsere Studierenden vieles möglich gemacht, was zuvor kaum denkbar war. So wurden die Möglichkeiten alternativer digitaler Lehr- und Prüfungsformate beherzt ergriffen. Die Frage, wie wir unsere Lehr- und Prüfungsformate an die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen anpassen können, wird uns allerdings noch weiter begleiten.
Insbesondere Lehr- und Prüfungsformate in Präsenz dürften noch auf längere Zeit problematisch sein. Um unseren Studierenden eine erfolgreiche Fortsetzung ihres Studiums zu ermöglichen, ist die Realisierung weiterer digitaler Prüfungsformen ein ganz zentrales Anliegen. Die FernUniversität möchte deshalb alle Lehrenden dabei unterstützen, die sich auf die Durchführung von Prüfungen vorbereiten.
Regelungen des Rektorats (Corona-Ordnung der FernUniversität)

Auf der Basis der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) vom 1. Dezember 2021 hat das Rektorat seine bereits in den vergangenen Semestern getroffenen Regelungen über befristete Maßnahmen zur Bewältigung der Einschränkungen im Prüfungsbetrieb neu erlassen (sogenannte Corona-Ordnung, nachfolgend CoronaO).
Mit dem Ziel, die Belastungen für die Fernstudierenden zu minimieren, ihr Grundrecht auf Studium und Berufszugang bestmöglich zu gewährleisten und hierbei gleichzeitig den Gesundheitsschutz und die universitären Qualitätsanforderungen bei der Abnahme von Hochschulprüfungen sicherzustellen, ergänzt die FernUniversität mit der CoronaO alle ihre Prüfungsordnungen durch die nachfolgenden Regelungen:
- Änderung der Prüfungsform
- Häusliche Videoprüfung (mündliche Prüfung)
- Häusliche Klausuren
- Videoaufsicht bei häuslichen Klausuren
Der maximale Gültigkeitszeitraum der CoronaO sowie die Regelung von Normkonflikten ergeben sich aus der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung. Diese tritt nach aktuellem Stand zum 1. April 2023 außer Kraft.
- Ansprechperson: Mike Terbeck, Dezernat 2.4 (E-Mail: mike.terbeck)
- Aktuelle Fassung der CoronaO: Amtliche Mitteilungen (PDF)
Ergänzte Regelungen
Weitere Informationen
Wussten Sie schon...?
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Gericht bestätigt Regelung zu Online-Klausuren: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 4. März 2021 den Eilantrag eines Jurastudenten abgelehnt. Alle Online-Klausuren an der FernUniversität können wie geplant durchgeführt werden. Mehr erfahren
- Netzwerk Lehre extra
Thema: „Prüfungsgeschehen während der Corona-Pandemie – Herausforderungen, Erfahrungen und Perspektiven“ am 4. Februar 2021
Präsentationen im Rahmen der Veranstaltung ansehen (pdf)
Protokoll der Veranstaltung (pdf) - Die Rechtswissenschaftliche Fakultät hat im Sommersemester 2020 ihre Studierenden befragt und darüber in der Sitzung des Senats am 13. Januar 2021 berichtet (zum PDF „Corona-Befragung“ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät).
- Die FernUniversität und das Hochschulforum Digitalisierung bieten Hochschulen und Lehrenden seit April 2020 eine „Starthilfe für das Corona-Semester“. Die Community of Practice hilft dabei, analoge Lehre zu digitalisieren (Newsbeitrag mit Aufzeichnung der Kickoff-Veranstaltung). Am 20. Mai 2020 fand in diesem Rahmen ein Input zum Thema „Open-Book-Klausuren in der Rechtswissenschaft“ statt (Aufzeichnung ansehen).
- E-Klausuren an der Fakultät für Psychologie unter Einbindung der Campusstandorte (Projekt e-Assessment): Die Fakultät beteiligt sich an einem Pilotprojekt der FernUniversität zur Implementierung und Evaluation eines neuen Prüfungsworkflows und widmet sich dem mobilen E-Assessment an den Campusstandorten. Wenn Prüfungen an den Campusstandorten wieder möglich sein werden, wird die Fakultät diesen Ansatz wieder aufgreifen. (Informationen auf der Fakultätsseite)