Informationen zu Prüfungen

Herausforderungen durch die Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie hat uns vor zahlreiche Herausforderungen gestellt, nicht zuletzt im Bereich von Studium und Lehre. Lehrende haben pragmatisch und flexibel reagiert und für unsere Studierenden vieles möglich gemacht, was zuvor kaum denkbar war. So wurden die Möglichkeiten alternativer digitaler Lehr- und Prüfungsformate beherzt ergriffen. Die Frage, wie wir unsere Lehr- und Prüfungsformate an die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen anpassen können, wird uns allerdings noch weiter begleiten.

Insbesondere Lehr- und Prüfungsformate in Präsenz dürften noch auf längere Zeit problematisch sein. Um unseren Studierenden eine erfolgreiche Fortsetzung ihres Studiums zu ermöglichen, ist die Realisierung weiterer digitaler Prüfungsformen ein ganz zentrales Anliegen. Die FernUniversität möchte deshalb alle Lehrenden dabei unterstützen, die sich auf die Durchführung von Prüfungen vorbereiten.


Regelungen des Rektorats (Corona-Ordnung der FernUniversität)

Foto: Jakob Studnar

Auf der Basis der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) vom 1. Dezember 2021 hat das Rektorat seine bereits in den vergangenen Semestern getroffenen Regelungen über befristete Maßnahmen zur Bewältigung der Einschränkungen im Prüfungsbetrieb neu erlassen (sogenannte Corona-Ordnung, nachfolgend CoronaO).

Mit dem Ziel, die Belastungen für die Fernstudierenden zu minimieren, ihr Grundrecht auf Studium und Berufszugang bestmöglich zu gewährleisten und hierbei gleichzeitig den Gesundheitsschutz und die universitären Qualitätsanforderungen bei der Abnahme von Hochschulprüfungen sicherzustellen, ergänzt die FernUniversität mit der CoronaO alle ihre Prüfungsordnungen durch die nachfolgenden Regelungen:

Der maximale Gültigkeitszeitraum der CoronaO sowie die Regelung von Normkonflikten ergeben sich aus der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung. Diese tritt nach aktuellem Stand zum 1. April 2023 außer Kraft.


Ergänzte Regelungen

Weitere Informationen

Wussten Sie schon...?