Gericht bestätigt Regelung zu Online-Klausuren
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Eilantrag eines Jurastudenten abgelehnt. Alle Online-Klausuren an der FernUniversität können wie geplant durchgeführt werden.
Bedingt durch die Corona-Pandemie finden im März 2021 an der FernUniversität in Hagen keine Präsenzprüfungen statt. Sämtliche Prüfungen werden online abgenommen. Dabei kommen unterschiedliche Prüfungsformen zum Einsatz. So werden die meisten Klausuren als sogenannte „Open Book“-Klausuren ohne eine Beaufsichtigung durchgeführt. Für einige Klausuren ist jedoch eine Live-Beaufsichtigung vorgesehen, wie sie auch bei Präsenzklausuren üblich ist. Die Entscheidung über das jeweilige Prüfungsformat liegt jeweils bei der Prüferin/dem Prüfer bzw. der Fakultät.
Ein Student der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hatte sich in einem Eilantrag gegen die Regelungen der FernUniversität zu Videoaufzeichnungen bei den live beaufsichtigten Klausuren gewandt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Antrag am 4. März abgelehnt und damit die Regelungen der FernUniversität bestätigt. Sie sehen vor, dass bei den beaufsichtigten Klausuren Videodaten aufgezeichnet werden. Diese Daten werden grundsätzlich am Ende der Klausur gelöscht. Eine Speicherung findet nur dann statt, wenn entweder die Aufsicht Unregelmäßigkeiten im Prüfungsprotokoll vermerkt, also einen Täuschungsversuch festgestellt hat, oder wenn die Studentin/der Student die Speicherung wünscht. Da es anders als bei einer Präsenzklausur keine Zeugen gibt und keine Beweismittel (z.B. „Spickzettel“) sichergestellt werden können, liegt es im beiderseitigen Interesse, dass die gespeicherten Videodaten als Beweismittel im Prüfungsausschuss verwendet werden können.
Das Oberverwaltungsgericht ist in der Begründung seiner Entscheidung dieser Argumentation der FernUniversität gefolgt. Um bei beaufsichtigten Klausuren Chancengleichheit für alle Studierenden zu schaffen, müsse die FernUniversität dafür sorgen, dass Täuschungsversuche verhindert werden. Die Aufzeichnung und vorübergehende Speicherung von Videodaten zu Beweiszwecken sei dafür „geeignet und erforderlich“.
„Wir haben mit großem technischen und organisatorischen Aufwand dafür gesorgt, dass alle Studierenden trotz der Corona-Einschränkungen jetzt ihre Prüfungen ablegen können“, sagt Prof. Dr. Ada Pellert, die Rektorin der FernUniversität. „Mit unseren Regelungen ermöglichen wir unterschiedliche Prüfungsformate, um allen Fachkulturen gerecht zu werden. Die meisten Klausuren werden im Open Book-Format geschrieben, in anderen gibt es aber eine Aufsicht, wie bei Präsenzklausuren auch. Gut, dass das Oberverwaltungsgericht unsere Regelungen bestätigt hat. Uns ist wichtig, dass Prüfungen fair ablaufen, dazu gehört für mich auch der verantwortungsvolle Umgang mit den persönlichen Daten unserer Studierenden.“
- Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Münster | mehr
- Amtliche Mitteilung ("CoronaO") der FernUniversität vom 8. Dezember 2020 (pdf) | mehr