Häufige Fragen zur Rückmeldung (FAQ)

Rückmeldung leicht gemacht: Sie haben noch Fragen? Damit lassen wir Sie nicht allein. Antworten zu den häufigsten Anliegen rund um die Rückmeldung finden Sie im Folgenden. Darüber hinaus steht Ihnen unser Studienservice gerne hilfreich zur Seite.

  • Die Rückmeldung ist eine Anmeldung für das nächste Semester. Durch die Rückmeldung erklären Sie, dass Sie das Studium auch im kommenden Semester fortsetzen möchten. Die Rückmeldung muss für jedes Semester neu beantragt werden.

    1. Studierende, die sich in ihrem bisherigen Studiengang/Hörerstatus oder für das Akademiestudium zurückmelden möchten, nutzen die Online-Rückmeldung mit ihrem Account über den virtuellen Studienplatz. Sie werden im Rahmen der Online-Rückmeldung automatisch zur Kursbelegung weitergeleitet, die Sie direkt mit der Rückmeldung vornehmen sollten.
    2. Studierende, die zum kommenden Semester eine Änderung beantragen möchten (Hörerstatuswechsel, Studiengangswechsel) können dies nicht online beantragen, sondern müssen dafür das schriftliche Rückmeldeformular benutzen.
  • Sollte es während bzw. zum Ende der Rückmeldefrist zu einem Serverausfall kommen, und eine Online-Rückmeldung ist dann nicht möglich, so können Sie ausnahmsweise die Rückmeldung formlos schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) beantragen. Wichtig ist dabei jedoch, dass Sie Ihre Matrikelnummer und die fünfstelligen Nummern der Kurse bzw. der Module angeben, die Sie im kommenden Semester belegen möchten.

  • Sollten noch Gebühren aus dem vorhergehenden Semester ausstehen, ist in der Regel eine Online-Rückmeldung nicht möglich. Daher sollten Sie zunächst einmal die ausstehenden Gebühren entrichten und die Rückmeldung schriftlich beantragen.

  • Sofern Sie sich nicht zurückmelden, werden Sie mit Ablauf des laufenden Semesters wegen nicht erfolgter Rückmeldung exmatrikuliert.

  • Einen Studiengangswechsel können Sie nicht über die Online-Funktion beantragen. Dies ist nur mit dem schriftlichen Rückmeldeantrag mit Änderung möglich. Wenn Sie in mindestens zwei Studiengängen eingeschrieben sind, teilen Sie bitte mit, welcher Studiengang ersetzt werden soll.

  • Einen Wechsel des Hörerstatus können Sie nicht über die Online-Funktion beantragen. Dies ist nur mit dem schriftlichen Rückmeldeantrag möglich.
    Ein Wechsel vom Vollzeit- zum Teilzeitstudium und umgekehrt oder ein Wechsel in das Akademiestudium ist ohne die Vorlage weiterer Unterlagen möglich.

    In diesem Fall ist es ausreichend, wenn Sie in dem Rückmeldeantrag die Punkte 1-9 ausfüllen und den Antrag unterschreiben. Das Ausfüllen der Anlage entfällt.

    Falls Sie einen Wechsel vom Akademiestudium in das ordentliche Teilzeit- oder Vollzeitstudium beantragen oder Ihren Hörerstatus zum Studiengangszweithörer/in ändern möchten, müssen Sie den Rückmeldeantrag sowie die dazu gehörende Anlage ausfüllen.

  • Akademiestudierende beantragen die Einschreibung in einen Studiengang mit dem schriftlichen Rückmeldeantrag. Für die Änderung sind insbesondere Angaben hinsichtlich des gewünschten Hörerstatus (Vollzeit-, Teilzeitstudierende oder Studiengangszweithörende) und Studiengangs erforderlich.

    Hinweis: Akademiestudierende, die die Voraussetzungen für eine Einschreibung in einen Studiengang erfüllen, sollten sich zwecks Anerkennung ihrer Leistungen an das jeweils zuständige Prüfungsamt wenden. Sollte im Akademiestudium die Anzahl der Prüfungsversuche ausgeschöpft sein, wird dringend empfohlen, sich vorab mit dem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob ein Erlangen des Hochschulabschlusses noch möglich ist.

    1. Wenn Sie den Bachelorstudiengang an der FernUni innerhalb der Rückmeldezeiten abgeschlossen haben, können Sie sich für das Folgesemester in den Masterstudiengang umschreiben lassen. Bitte benutzen Sie hierfür das Rückmeldeformular (Rückmeldung mit Änderung). Das erneute Ausfüllen des Online-Antrags ist nicht erforderlich.
    2. Wenn Sie den Bachelorstudiengang an der FernUni nicht innerhalb der Rückmeldezeiten abgeschlossen haben, melden Sie sich bitte zunächst in Ihren Bachelorstudiengang zurück. Sie müssen Ihren Studienplatz durch die Rückmeldung erhalten, damit Sie nicht exmatrikuliert werden! In den meisten Fällen können Sie bereits Kurse/Module aus dem Masterstudiengang belegen. Bitte melden Sie sich umgehend nach Erhalt des Bachelorabschlusses im Studierendensekretariat (master). Es wird dann geprüft, ob Sie ggf. noch im laufenden Semester in den Masterstudiengang umgeschrieben werden können.

    Hinweis: Eine Belegung von Mastermodulen des Studienganges Psychologie ist nur für eingeschriebense Studierende dieses Studienganges möglich. Vorab können diese Module nicht belegt werden. Bitte wenden Sie sich für Fragen zum Ablauf der Einschreibung in den Masterstudiengang Psychologie an master

    1. Haben Sie bereits innerhalb der Rückmeldefrist die erforderlichen Leistungsscheine erhalten, beantragen Sie mit dem schriftlichen Rückmeldeformular die Einschreibung in den Masterstudiengang.
    2. Wenn Sie innerhalb der Rückmeldefrist die erforderlichen Leistungsscheine aus dem Akademiestudium noch nicht erhalten haben, melden Sie sich zunächst online als Akademiestudierende/r zurück. In den meisten Fällen können Sie bereits Kurse/Module aus dem Masterstudiengang belegen. Bitte melden Sie sich umgehend nach Erhalt der Prüfungsergebnisse im Studierendensekretariat (master). Es wird dann geprüft, ob Sie ggf. noch im laufenden Semester in den Masterstudiengang umgeschrieben werden können. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage Kopien der Leistungsnachweise bei und geben den gewünschten Hörerstatus an.

    Hinweis:
    Akademiestudierende, die die Voraussetzungen für eine Einschreibung in einen Studiengang erfüllen, sollten sich zwecks Anerkennung ihrer Leistungen an das jeweils zuständige Prüfungsamt wenden. Sollte im Akademiestudium die Anzahl der Prüfungsversuche ausgeschöpft sein, wird dringend empfohlen, sich vorab mit dem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob ein Erlangen des Hochschulabschlusses noch möglich ist.

  • Es ist nicht möglich, an zwei Hochschulen gleichzeitig als Ersthörer/in eingeschrieben zu sein. Sie müssten in diesem Fall an der FernUniversität einen Statuswechsel zum/zur Studiengangszweithörenden beantragen, der auch noch nach den regulären Fristen möglich ist. Den Wechsel können Sie formlos schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief unter Angabe der Ersthochschule und des Studiengangs beantragen.

    Voraussetzung für den Statuswechsel ist allerdings, dass Sie an der Präsenzhochschule für einen anderen Studiengang als an der FernUniversität eingeschrieben sind. Handelt es sich um den gleichen Studiengang, können Sie das Studium an der FernUniversität nur im Akademiestudium aufnehmen, oder Sie müssten alternativ die Exmatrikulation beantragen.

  • Ja, zur Abgabe der Abschlussarbeit oder zum Ablegen der Prüfung müssen Sie eingeschrieben sein.

  • Nein, wenn Sie alle Prüfungsleistungen erbracht haben und nur noch auf die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse oder auf die Benotung der Abschlussarbeit warten, müssen Sie sich nicht mehr zum Folgesemester zurückmelden.

    Sollten Sie die letzte Prüfung unerwartet nicht bestanden haben und wiederholen müssen, stellen Sie im Studierendensekretariat zeitnah einen formlosen Antrag auf Rückmeldung im Härtefall.

  • Ja, Sie können sich auch ohne eine Kursbelegung zurückmelden. Sollten Sie sich bezüglich der Kursauswahl noch nicht sicher sein, auf eine Anerkennung warten oder eine Abschlussarbeit schreiben, können Sie die Rückmeldung ohne Kursbelegung durchführen. Eine Nachbelegung von Kursen ist innerhalb der gesetzten Fristen zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich. Selbstverständlich bleiben Ihre Onlinezugänge (LVU, Moodle, Bibliothek) auch ohne Kursbelegung bestehen.

  • Ja, Sie können sich bis zum 15.08. für das Wintersemester und bis zum 15.02. für das Sommersemester ohne Angabe von Gründen im bisherigem Hörerstatus und Studiengang verspätet zurückmelden. Allerdings wird in diesem Fall eine Verspätungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben, sofern die Rückmeldung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg beantragt wird.

    Wird die verspätete Rückmeldung online über den virtuellen Studienplatz beantragt, beträgt die Verspätungsgebühr nur 5,00 EUR.

Webredaktion Studium | 18.06.2024