Bildungsurlaub
Für Seminare und Praktika der FernUniversität kann Bildungsurlaub gewährt werden. Allgemeingültige Auskünfte hierzu können jedoch an dieser Stelle nicht erteilt werden, da die Arbeitnehmerweiterbildungsgesetze der einzelnen Bundesländer unterschiedlich gestaltet sind. In der Regel werden jedoch nur mehrtägige Veranstaltungen berücksichtigt.
Der entsprechende Antrag muss bei der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland möglichst frühzeitig (in der Regel 10 bis 12 Wochen) vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden.
Die Voraussetzungen zur Gewährung von Bildungsurlaub entnehmen Sie bitte den Informationen zu den einzelnen Bildungsurlaubsgesetzen der Bundesländer.
Sofern diese Bedingungen erfüllt sind, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Studierendensekretariat in Verbindung.
Studienservice
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