Amtliche Beglaubigung von Zeugnissen und Nachweisen
Manchmal müssen wir bei der Einreichung von Zeugnissen und Nachweisen auf Nummer Sicher gehen. Dann fordern wir Sie auf, amtlich beglaubigte Kopien vorzulegen.
Eine amtliche Beglaubigung bestätigt durch Beglaubigungsvermerk die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. So wird aus einer einfachen Kopie eine amtlich beglaubigte Kopie. Wie genau ein Beglaubigungsvermerk aussieht und wer amtlich beglaubigen darf, erfahren Sie weiter unten in unseren kompakten Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen (FAQ).
Zur Einschreibung akzeptieren wir einfache Zeugniskopien, behalten uns aber stichprobenartige Kontrollen sowie Überprüfungen in begründeten Einzelfällen vor. Dann geben wir Ihnen genügend Zeit, Ihre Zeugnisse in amtlich beglaubigter Form nachzureichen.
Zur Anerkennung von Studienleistungen sind amtlich beglaubigte Kopien einzureichen.
Unser Tipp: Kostenfreier Service für Einschreibung und Anerkennung
Für interne Zwecke (Einschreibung oder Anerkennung) bestätigen unser Service Center und unsere Campusstandorte die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Anschließend leiten die freundlichen Kolleginnen und Kollegen Ihre Unterlagen direkt an den entsprechenden Bereich der Universität weiter.
Häufige Fragen zur amtlichen Beglaubigung (FAQ)
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Eigentlich ganz einfach: Sie legen bei einer öffentlichen Stelle das Originaldokument vor und bringen eine Kopie davon mit. Beides wird ganz genau verglichen. Bei exakter Übereinstimmung wird die Kopie durch Dienstsiegel und Unterschrift gekennzeichnet und ist damit amtlich beglaubigt.
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Prüfen Sie bitte genau, ob die Beglaubigung den Anforderungen entspricht. Wichtig ist, dass
- alle Seiten beglaubigt werden (Vorder- und Rückseiten),
- der Beglaubigungsvermerk aussagt, was beglaubigt wird,
- die oder der Beglaubigende den Vermerk mit Ort, Datum und Unterschrift versieht und
- ein Dienstsiegelabdruck vorhanden ist (enthält in der Regel ein Emblem).
Eine erneute Kopie der amtlich beglaubigten Kopie gilt übrigens nicht mehr als beglaubigt!
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In der Bundesrepublik Deutschland können folgende öffentliche Stellen amtliche Beglaubigungen vornehmen: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (Ortsbürgermeister, Ortsvorsteher), Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen; außerdem Gerichte und Notare. Bitte beachten Sie, dass dabei Gebühren anfallen können. Beglaubigungen von Spar- und Krankenkassen dürfen wir nicht akzeptieren.
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In den deutschsprachigen Ländern Österreich und Schweiz kann eine amtliche Beglaubigung ebenfalls von einer Behörde oder von einem amtlich bestellten Notar vorgenommen werden.
Im übrigen Ausland sind die deutschen Botschaften und Konsulate die einzigen amtlichen Stellen, die sowohl die Richtigkeit einer Fotokopie als auch die Richtigkeit einer Übersetzung bestätigen dürfen. Studienzentren der FernUniversität können die Bestätigung für interne Zwecke vornehmen.
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Bei öffentlichen Stellen ist die Beglaubigung meistens mit Kosten verbunden. Da es keine einheitliche Gebührenvorschrift gibt, fallen diese unterschiedlich hoch aus. Bitte erkundigen Sie sich und vergleichen Sie vor Ort. Kosten von 5 bis 10 Euro pro beglaubigter Kopie sind durchaus üblich. Schulen beglaubigen die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse oft auch kostenlos. Bestätigungen der FernUniversität für interne Zwecke sind immer kostenlos.