Fördermittel der Gesellschaft der Freunde der FernUniversität e. V.

Ziele:

Die Gesellschaft der Freunde der FernUniversität (GdF) unterstützt die Hochschule im wissenschaftlichen wie auch im kulturellen und sozialen Bereich, fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Campusstandorte und trägt dazu bei, den Fernstudiengedanken zu verbreiten. Sie fördert die Kontakte der FernUniversität zur Wirtschaft und leistet damit einen Beitrag zur Praxisorientierung in Forschung und Lehre. Die Gesellschaft der Freunde der FernUniversität stellt außerdem den Kontakt zu regionalen Institutionen und Unternehmen her und engagiert sich in Projektaktivitäten. Sie verleiht jährlich Preise für hervorragende Prüfungsleistungen und ermöglicht wissenschaftliche Tagungen und Symposien sowie den nationalen und internationalen Dialog zwischen Wissenschaftlern.

Förderlinien:

Für alle Bereiche der FernUniversität besteht einmal im Jahr die Möglichkeit, Förderanträge für Aktivitäten und Maßnahmen zur Verwirklichung der oben aufgeführten Ziele zu stellen. Entsprechend der Förderstruktur der Gesellschaft der Freunde sind nur Anträge zulässig, die thematisch und inhaltlich einer der nachfolgend aufgeführten Förderlinien angehören:

  1. Förderanträge zur Gewährung von Stipendien
  2. Förderanträge zur Förderung der Fernstudien in Mittel- und Osteuropa, Förderung der Internationalisierung des Fernstudiengedankens sowie die Förderung von Doppelabschlüssen durch gesonderte Programme
  3. Förderanträge zur Durchführung von zentralen Projekten sowie zur Auszeichnung herausragender Absolvent*innen bzw. herausragender Promovend*innen

Eine gleichmäßige Verteilung der verfügbaren Fördermittel auf die dargestellten Förderlinien wird angestrebt.

Bitte beachten Sie: Bei Förderungen werden Anträge nicht berücksichtigt, bei denen die Kosten über Haushaltsmittel finanziert werden können, hierzu gehören u.a.

• Druckkosten

• Übersetzungskosten

• Personalkosten einschl. Kosten für SHK

• Reise- und Hotelkosten

• Sachkosten (Inventar- und Gerätekosten sowie Softwarekosten)

Cateringkosten werden nur für die Tagungsverpflegung bzw. in einem für die Veranstaltung angemessenen Rahmen finanziert. Nicht finanziert werden z. B. Kosten für Konferenzdinner und Antrittsvorlesungen.

Verfahren:

Eine Antragstellung an die Gesellschaft der Freunde im Sinne der oben angeführten Unterstützung kann jeweils bis spätestens zum 15. Dezember eines Jahres für das Folgejahr erfolgen. Die Anträge werden zentral bei der Geschäftsstelle unaufgefordert eingereicht. Für jede Maßnahme ist ein separater Antrag einzureichen. Die Anträge enthalten eine detaillierte Projektbeschreibung, das beantragte Fördervolumen und einen Finanzierungsplan, in dem die Anteile weiterer Mittelgeber sowie der Einsatz eigener Mittel dargelegt sind.

Die Geschäftsstelle prüft diese Anträge insbesondere hinsichtlich alternativer Finanzierungsmöglichkeiten aus dem Universitäts-Haushalt und leitet sie, soweit eine Finanzierung seitens der GdF in Frage kommt, über die Kanzlerin an die GdF weiter. Aufgrund der begrenzten Mittel erfolgt eine Priorisierung der Anträge in den drei Förderlinien nach strategischer Relevanz für die FernUniversität. Es können insgesamt nur Anträge, in der Reihenfolge ihrer Priorität, im Umfang der verfügbaren Mittel der Gesellschaft der Freunde gefördert werden.

Bewilligte Fördermittel werden im Universitätshaushalt als Drittmittelprojekte abgebildet und sind zweckentsprechend zu verwenden. Die Abrech­nung erfolgt über die Geschäftsstelle unter Berücksichtigung der geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen. (Nähere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle, (Geschäftsstelle der GdF, Telefon +49 2331 987-2499)

Spenden bzw. Sponsorenmittel, die von einzelnen Fakultäten, Lehrgebieten oder anderen Bereichen eingeworben werden, werden gemäß ihrer Zweckbestimmung vom Schatzmeister der Gesellschaft der Freude verwaltet und sind direkt über die Geschäftsstelle von dort abrufbar. Spendenquittungen werden vom Schatzmeister ausgestellt.

Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen, die aus zweckgebundenen Spenden und Beiträgen an die GdF finanziert werden. Diese können ganzjährig außerhalb des o.g. Verfahrens gestellt werden.

Antragsformular (PDF 41 KB)

Anträge sind immer an die Geschäftsstelle der Gesellschaft der Freunde der FernUniversität e.V. zu senden:

Geschäftsstelle der
Gesellschaft der Freunde der FernUniversität e.V.
Universitätsstraße 47
58097 Hagen

Freunde | 29.03.2023