Gleichstellungskonzept 2025 – 2028: Jetzt Mittel beantragen

Bis zu 350.000 Euro stehen in den ersten beiden Jahren bereit, in 2027 und 2028 sind es jeweils mindestens 230.000 Euro. Gefördert werden Frauen und Projekte der FernUni.


Foto: Caia Image/Collection Mix Subjects/Getty Images
Ein bunter Strauß an Projekten und Maßnahmen: Das Gleichstellungskonzept fördert weibliche Mitglieder der FernUni sowie Projekte der Bereiche und Fakultäten.

Ausgleich für Gremienarbeit, Fortbildungen mit Gleichstellungsbezug, eine besondere Rednerin für den nächsten Workshop oder eine Gastprofessur in den Fakultäten: Das neue Gleichstellungskonzept 2025 - 2028 macht’s möglich. „Wir wollen für Beschäftigte und Studierende eine Ermöglichungskultur schaffen“, sagt Dr. Sarah Oberkrome, Referentin für Geschlechtergleichstellung an der FernUniversität in Hagen. „Die jeweilige Bedarfe in den Bereichen stehen im Fokus. Damit ist das neue Konzept nochmal flexibler als zuvor.“

Bis zu 350.000 Euro stehen in den ersten beiden Jahren zum Abruf bereit, in 2027 und 2028 sind es jeweils noch mindestens 230.000 Euro. Wenn Mittel nicht abgerufen werden, fließen sie am Jahresende zurück in den Haushalt der FernUni. Beantragt werden können die Maßnahmen ab sofort in drei Fördertöpfen. Dabei gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: einerseits die Einzelförderung von weiblichen Mitgliedern der Hochschule, andererseits die Unterstützung von Projekten und Vorhaben der Bereiche und Organisationseinheiten.

Ausgleich für besondere Belastung

Besonders beliebt ist hier der Ausgleich für Professorinnen, die stark in die Gremienarbeit eingebunden sind. Mit Mitteln aus dem Gleichstellungskonzept können sie Hilfskraftstunden finanzieren. Ein weiteres Beispiel, wie dieser Topf genutzt werden kann, ist die Finanzierung von Kinderbetreuung bei Tagungen.

Forschung und (akademische) Karriereentwicklung

Der zweite Topf richtet sich nicht nur an Akademikerinnen, sondern auch an Beschäftigte in der Verwaltung und den Zentralbereichen. Mittel beantragt werden können zum Beispiel für Fortbildungen mit Gleichstellungsbezug wie kollegiale Beratung oder professionelles Management in Hochschulsekretariaten.

Gleichstellungsbezogene Projekte

Von Workshops und Tagungsbesuchen bis zur Einladung von Rednerinnen und einer Gastprofessur ist Vieles denkbar. „Die Fakultäten können hier ihre Bedarfe ganz konkret einbringen“, sagt Sarah Oberkrome.

Dr. Sarah Oberkrome Foto: Hardy Welsch

Wir wollen für Beschäftigte und Studierende eine Ermöglichungskultur schaffen. Die jeweilige Bedarfe in den Bereichen stehen im Fokus. Damit ist das neue Konzept nochmal flexibler als zuvor.

Dr. Sarah Oberkrome

Außerhalb der drei Fördertöpfe gibt es noch festgeschriebene Maßnahmen, die aus dem Vorgängerkonzept fortgeführt werden, wie die Förderung von Genderforschung und Postdoktorandinnen.

Beratung

Sarah Oberkrome empfiehlt Interessierten, die einen Förderantrag stellen möchten, vorab eine Beratung. Anträge sind nur zulässig, wenn keine vergleichbare Fördermöglichkeiten an der Hochschule bestehen. „Eine Konkurrenz zu anderen Angeboten wollen wir nicht sein”, erklärt Sarah Oberkrome. „Wir ermöglichen gleichstellungsrelevante Förderung, die woanders an der Hochschule nicht abgedeckt werden kann.” Kontakt und weitere Infos: sarah.oberkrome

Carolin Annemüller | 28.03.2025