Rektorin der FernUniversität kündigt Wechsel an die Universität Klagenfurt an

Prof. Dr. Ada Pellert wird Anfang Dezember 2024 Rektorin der Universität Klagenfurt in Österreich. Sie beendet damit ihre zweite Amtszeit an der FernUniversität in Hagen vorzeitig.


Foto: Volker Wiciok

Seit 2016 stand Ada Pellert an der Spitze von Deutschlands einziger staatlicher Fernuniversität und war im September 2021 für die vierjährige Periode von März 2022 bis März 2026 wiedergewählt worden.

Die Universität Klagenfurt hat am 6. Februar 2024 bekannt gegeben, dass Pellert die Nachfolge des amtierenden Rektors Oliver Vitouch antreten wird.

In einer persönlichen Erklärung erläutert die 61-jährige österreichische Wirtschaftswissenschaftlerin die Gründe für ihren Wechsel:

„Ich beende meinen Vertrag an der FernUniversität 15 Monate früher als ursprünglich geplant. Diesen Schritt setze ich nicht leichten Herzens. Es ist auch keine Entscheidung gegen die FernUniversität, sondern für die Chance, nach 15 Jahren in Deutschland die Leitung einer Universität in meiner alten Heimat Österreich übernehmen zu können. Die Universität Klagenfurt ist die Universität, an der ich habilitiert habe.

Als Tochter einer Essenerin habe ich in den letzten Jahren die mütterlichen Spuren in NRW erkundet, nun folge ich den Spuren meines Klagenfurter Vaters.

Ich habe die acht Jahre als Rektorin der FernUniversität sehr genossen und werde auch dieses letzte neunte Jahr mit voller Kraft gestalten. Ich weiß aber die Universität in guten Händen vieler engagierter Kolleginnen und Kollegen in allen Bereichen.

Die Mission der FernUniversität ist so wichtig wie noch nie, sie nimmt sich dieser auch entschlossen an und ich bin stolz, einen Teil dieser erfolgreichen Entwicklung mitgestaltet haben zu dürfen.

Das ist auch jetzt noch nicht zu Ende: Gemeinsam mit allen an der FernUniversität möchte ich auch in diesem Jahr die eine oder andere Weiterentwicklung gut auf den Weg bringen. Darauf freue ich mich.“

Verfahren zur Neubesetzung

Das Verfahren zur Neubesetzung des Amts der Rektorin oder des Rektors ist in der Grundordnung der FernUniversität festgelegt: Nach einer öffentlichen Ausschreibung wählt eine Findungskommission geeignete Bewerberinnen und/oder Bewerber aus, die sich einer Hochschulwahlversammlung zur Wahl stellen. Wann dieses Verfahren durchgeführt wird, wird die FernUniversität zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben.