Neues vom „Sport“

Alumni der Weiterbildung Sportrecht können nun ihr Recht zur Führung der Bezeichnung als zertifizierte Berater:innen durch Rezertifizierung erneuern.


Bei dem weiterbildenden Zertifikatsstudium Steuerstrafrecht ist es bereits seit 2021 möglich: Das Institut für wissenschaftliche Weiterbildung der FernUniversität in Hagen (FeUW) hat nun - in enger Abstimmung mit der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht - auch bei dem weiterbildenden Zertifikatsstudium Sportrecht die Möglichkeit der Rezertifizierung für Studierende implementiert. Dies geschieht im Rahmen der Programmpflege zur Qualitätssicherung. Das Angebot besteht seit dem 01.06.2023.

Foto: Getty Images / FOTOGRAFIA INC. / Steven S. Miric

Im Rahmen ihrer Namensrechte gestattet die FeUW den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen des weiterbildenden Studiums, die Bezeichnung „Zertifizierte Beraterin im Sportrecht (FernUniversität in Hagen - Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH)“ bzw. „Zertifizierter Berater im Sportrecht (FernUniversität in Hagen - Institut für wissenschaftliche Weiterbildung GmbH)“ zu führen. Eventuell entgegenstehende berufsrechtliche Bestimmungen sind eigenverantwortlich zu beachten.

Mit der Bezeichnung wird die Möglichkeit geschaffen, im Rechtsverkehr auf die vorhandenen Kompetenzen im Sportrecht hinzuweisen. Das Recht zur Führung der Bezeichnung ist befristet und erlischt automatisch – ohne dass es eines Entziehungsaktes bedarf – vier Jahre ab Ausstellung des Weiterbildungszertifikats. Ab dem Zeitpunkt des Erlöschens darf die Bezeichnung nicht mehr von den Absolventinnen und Absolventen verwendet werden.

Das Recht zur Führung der Bezeichnung kann jeweils im Vier-Jahres-Rhythmus um weitere vier Jahre verlängert werden (Rezertifizierung), wenn die Absolventinnen und Absolventen ihre Kompetenzen im Rahmen der hierfür vorgesehenen Fortbildung an der FeUW aktualisieren und erfolgreich den hierfür vorgesehenen Fortbildungsnachweis erwerben. Die Fortbildung umfasst in der Regel 15 Zeitstunden und setzt den erfolgreichen Abschluss von drei Einsendeaufgaben voraus.

Das Modul zum Erwerb des Fortbildungsnachweises ist ein Annex des weiterbildenden Studiums; diese Prüfungsordnung findet entsprechend Anwendung.

Die Rezertifizierung setzt eine erneute Zulassung voraus. Diese erfolgt entgeltpflichtig auf Antrag.

Links

Carsten Sander | 21.06.2023