Verspätungsgebühren und sonstige Verwaltungsgebühren
Neben den Kosten für Ihr Studienmaterial und Ihrem Studierendenschaftsbeitrag können weitere Kosten an der FernUni anfallen:
- Gebühr für nachträgliche Kursänderungen (nach Ablauf der Einschreib-Rückmeldefrist) in Höhe von 5 Euro je Tag/Belegungsaktion;
- Säumnisgebühr für die verspätete Zahlung der Gebühren in Höhe von 25 Euro je erstellten Gebührenbescheid;
- Verwaltungsgebühr für die Nichtteilnahme beziehungsweise nicht fristgerechte Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung in Höhe von 25 Euro je Prüfung (eine fristgerechte Abmeldung muss mehr als vier Wochen vor dem Prüfungsdatum erfolgen);
- Verwaltungsgebühr für den Rückruf einer Zahlung nach der erteilten Einzugsermächtigung in Höhe von 5 Euro zuzüglich den externen Bankgebühren;
- Verwaltungsgebühren für sonstige gebührenpflichtige Anliegen im Zusammenhang mit dem Studium, für welche die FernUniversität in Vorleistung getreten ist (zum Beispiel Gebühren für Bildungsurlaub, Gebühren für Auslandsklausuren).
- Verspätungsgebühr in Höhe von 15 Euro anlässlich einer verspätet beantragten Rückmeldung. Kann die Rückmeldung in einem vereinfachten elektronischen Verfahren (Rückmeldung über LVU) erfolgen, so ermäßigt sich die Gebühr auf 5 Euro.
Webredaktion Studium
| 10.05.2024