Schülerstudium

Schüler sitzen an Tischen Foto: Jakob Studnar

Interessierte Schülerinnen und Schüler können bereits während ihrer Schulzeit am Fernstudium teilnehmen. Sie können sich noch vor dem Erwerb des Abiturs als Akademiestudierende/r anmelden und Module/Kurse aus den Bachelorstudiengängen auswählen, belegen und bearbeiten. Teilweise können sie diese Kurse mit Klausur oder Hausarbeit abschließen.

Die Besonderheit des Schülerstudiums ist, dass die Schülerinnen und Schüler in den regulären Betrieb des Fernstudiums integriert sind: Sie bearbeiten die Module der regulären Studiengänge und werden wie alle anderen Studierende betreut.

Akademiestudium


Wann empfehlen wir das Schülerstudium?

  • Zur Orientierungshilfe bei der Studienwahl für Schülerinnen und Schüler der Oberstufen.
    Sie können die Studienfächer testen, Informationen für ihre endgültige Studienentscheidung sammeln und das Fernstudium kennen lernen.
  • Studium für besonders begabte Schülerinnen und Schüler.
    Sie bearbeiten die Kurse eines Bachelorstudienganges und werden im Einzelfall als Jungstudierende zum Studium zugelassen.

Orientierungshilfe zur Studienwahl für Schülerinnen und Schüler der Oberstufen

Für Ihr Orientierungsstudium empfehlen wir Ihnen, Module/Kurse aus dem ersten Semester auszuwählen. Die Module des ersten Semesters können Sie sogar mit Prüfungen abschließen, die Ihnen bei einer späteren Studienaufnahme angerechnet werden.
Da Sie das Akademiestudium parallel zu Ihrer schulischen Ausbildung durchführen, sollten Sie unbedingt auf den Bearbeitungsumfang Ihrer Module/Kurse beachten.

Nach dem Erwerb Ihrer allgemeinen Hochschulreife können Sie die Einschreibung in den Bachelorstudiengang beantragen. Die Umschreibung von einem/einer Akademiestudierenden zu einem/einer ordentlichen Studierenden beantragen Sie mit dem schriftlichen Rückmeldeantrag.


Studium für besonders begabte Schülerinnen und Schüler

Im Akademiestudium studieren Sie die von der Fakultät vorgesehenen Studieninhalte (Module/Kurse).

Bitte beachten Sie den Bearbeitungsumfang der Module/Kurse: Je nach Studiengang und persönlichem Zeitbudget kann es sinnvoll sein, das Akademiestudium auf mehrere Semester zu strecken.

  • Bachelor­studien­gang empfohlene Module/Kurse für das Akademiestudium
    Bildungs­wissen­schaften 2 Module:
    • Modul 25101 1A – Einführung in die Bildungs­wissen­schaft
    • Modul 25102 1B – Bildung und Gesellschaft
    Kultur­wissen­schaften 2 Module aus folgender Auswahl:
    • Modul 25201 G1 – Geschichte und Kultur. Eine Einführung
    • Modul 25301 L1 – Einführung in die Literatur­wissen­schaft
    • Modul 25401 P1 – Einführung in die Theoretische Philosophie
    • Modul 25402 P2 – Einführung in die Praktische Philosophie
    Politik­wissen­schaft, Verwal­tungs­wissen­schaft, Soziologie 2 Module aus folgender Auswahl:
    • Modul 25501 B1 – Einführung in den Studiengang
    • Modul 25502 B2 – Grundstrukturen der Politik
    • Modul 25503 B3 – Grundstrukturen der Verwaltung
    • Modul 25601 B4 – Grundstrukturen der Gesellschaft
    Psychologie Wird nicht angeboten
    Rechts­wissen­schaft 3 Module aus folgender Auswahl: 55100, 55101, 55103, 55104, 55107
    Wirt­schafts­wissen­schaft mindestens 3 Pflichtmodule
    Wirt­schafts­infor­matik mindestens 3 Pflichtmodule
    Mathematik 3 Pflichtmodule: 61111, 61112, 61211
    Mathematisch-technische Soft­ware­ent­wicklung 4 Pflichtmodule 61111, 61113, 63511, 63811
    Informatik 3 Pflichtmodule (mit je10 ECTS-Punkten) der Studien­eingangs­phase

    Bitte beachten Sie, dass alleine die erfolgreiche Bearbeitung der Module/ Kurse noch keine Garantie für die Zulassung zum Studium als Jungstudierende/r ist. Es handelt sich hier um eine Einzelfallentscheidung der Fakultät, in die weitere Kriterien (z. B. Noten der Leistungen, Punkte bei den Einsendearbeiten oder Klausuren, Zahl der Prüfungsversuche) wie auch die positive Beurteilung Ihrer Schule einfließen.

    Für die Bachelorstudiengänge der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften findet nach Bestehen der Modulprüfungen zusätzlich ein begutachtendes Gespräch statt.

  • Den Antrag auf Zulassung zum Studium als Jungstudierende/r können Sie formlos, jederzeit (auch außerhalb der Einschreibfristen) bei dem Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät stellen.

    Folgende Unterlagen sind einzureichen:

    1. ein formloses Schreiben mit der Angabe Ihrer Matrikelnummer und der im Akademiestudium erbrachten Leistungen
    2. ein Schreiben Ihrer Schule, in dem Ihre besondere Begabung bestätigt wird und die Zustimmung zur Fortsetzung des Fernstudiums erteilt wird
    3. eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern bzw. Ihrer Erziehungsberechtigten, sofern Sie noch nicht volljährig sind.
  • Nach Zustimmung der Fakultät können Sie das Bachelorstudium als Jungstudierende/r fortsetzen. Sie sind berechtigt, alle Prüfungsleistungen zu erbringen. Zur Ausfertigung des Abschlusszeugnisses und der entsprechenden Urkunde wird jedoch zwingend der Nachweis der gültigen Hochschulzugangsberechtigung benötigt.

  • Nach dem Erwerb Ihrer allgemeinen Hochschulreife können Sie sich jederzeit (auch außerhalb der Einschreibefristen) als Vollzeit- oder Teilzeitstudierende/-r einschreiben. Alle Leistungen des Akademie- und des Jungstudiums werden Ihnen angerechnet, so dass Sie sehr früh Ihren Bachelorabschluss erwerben.

Zulassung zum Akademiestudium

Zunächst erfolgt in beiden Fällen die Zulassung zum Akademiestudium.

Die Zulassung zum Akademiestudium können Sie zum Wintersemester vom 1. Juni - 31. Juli oder zum Sommersemester vom 1. Dezember - 31. Januar beantragen. Wenn Sie noch nicht volljährig sind, ist es erforderlich, dass die Erziehungsberechtigten die Generaleinwilligung unterzeichnen.

Webredaktion Studium | 29.02.2024