Das Probestudium für beruflich Qualifizierte an der FernUniversität in Hagen

Für das Probestudium werden Sie regulär in Ihren gewählten Bachelorstudiengang an der FernUniversität eingeschrieben. Ihr Studium unterscheidet sich in der Praxis nicht vom Studium der "regulär" eingeschriebenen Studierenden; Sie studieren lediglich zunächst „auf Probe“. Das Probestudium in einem Bachelorstudiengang ist bestanden, wenn Sie in höchstens 4 Semestern mindestens 40 ECTS-Punkte oder in höchstens 6 Semestern mindestens 60 ECTS-Punkte aus dem jeweiligen Bachelorstudiengang erreicht haben. Für den Staatsexamensstudiengang "Erste Juristische Prüfung" gilt eine abweichende Regelung, die unten näher beschrieben wird.

Zwei Studierende sitzend vor dem Gebäude der FernUniversität in Hagen Foto: Torsten Silz

Für wen kommt das Probestudium infrage?

Wer als beruflich Qualifizierte/r ohne Abitur ein Fach an der FernUniversität in Hagen studieren möchte, das nicht zu seinem bisherigen Berufsweg passt, kann über ein Probestudium ins Studium einsteigen. Das gilt beispielsweise für Personen, die Praxiserfahrungen außerhalb Ihres Ausbildungsberufs gesammelt haben oder deren Berufsausbildungen dem Studiengang nicht fachlich entsprechen.

Die Aufnahme des Probestudiums ist möglich, wenn Sie

  1. über eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung verfügen und
  2. eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweisen (Teilzeittätigkeit wird anteilig berücksichtigt; Erziehung minderjähriger Kinder bzw. Pflege eines Angehörigen werden als Ersatz für eine Beschäftigung anerkannt).

Erfülle ich alle Anforderungen für das Probestudium?

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie die erforderlichen Kriterien erfüllen um ein Probestudium aufzunehmen, können Sie uns vorab Ihre Unterlagen zur Überprüfung zukommen lassen. Zur Überprüfung ist es notwendig, dass eine Kopie des Zeugnisses über die Berufsausbildung vorliegt.

Kontakt zum Studierendensekretariat aufnehmen


Für das Probestudium einschreiben

Zur Einschreibung müssen Sie eine amtlich beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses über die abgeschlossene Berufsausbildung einreichen und Angaben in dem Bewerbungsformular zu einer anschließenden mindestens dreijährigen Berufstätigkeit machen.

Für das Probestudium bewerben Sie sich regulär über den Online-Antrag zur Einschreibung in einen Bachelorstudiengang.


So läuft das Bachelor-Probestudium ab

Sie studieren Ihren gewählten Bachelorstudiengang nach demselben Studienplan wie alle Vollzeit- oder Teilzeitstudierende und legen die vorgesehenen Prüfungen ab. Das Probestudium gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie in höchstens 4 Semestern mindestens 40 ECTS-Punkte oder in höchstens 6 Semestern mindestens 60 ECTS-Punkte aus dem jeweiligen Bachelorstudiengang erreicht haben.

  • Bachelorstudiengänge Bildungswissenschaft, Kulturwissenschaften und Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Soziologie:
    3 Module in den ersten 4 Semestern (entspricht 45 ECTS) oder 4 Module in den ersten 6 Semestern (entspricht 60 ECTS)
  • Bachelorstudiengang Psychologie:
    3 Module in den ersten 4 Semestern (entspricht 40 ECTS) oder 4-5 Module in den ersten 6 Semestern (entspricht 60 ECTS)
  • Bachelorstudiengänge Wirtschaftswissenschaft, Wirtschaftsinformatik:
    4 Module in den ersten 4 Semestern (entspricht 40 ECTS) oder 6 Module in den ersten 6 Semestern (entspricht 60 ECTS)
  • Bachelorstudiengänge Informatik, Mathematik, mathematisch-technische Softwareentwicklung:
    4 - 5 Module in den ersten 4 Semestern (entspricht 40 ECTS) oder 6 - 7 Module in den ersten 6 Semestern (entspricht 60 ECTS)
  • Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft:
    4 Module in den ersten 4 Semestern (entspricht 40 ECTS) oder 6 Module in den ersten 6 Semestern (entspricht 60 ECTS),

Das Probestudium im Studiengang "Erste Juristische Prüfung"

Im Staatsexamensstudiengang "Erste Juristische Prüfung" gilt das Probestudium unter folgenden Bedingungen als erfolgreich abgeschlossen:

  • Im Vollzeitstudium haben Probestudierende in den ersten 2 Semestern mindestens 40 ECTS-Punkte oder in den ersten 3 Semestern mindestens 60 ECTS-Punkte aus dem Grundstudium erreicht.
  • Im Teilzeitstudium haben Probestudierende in den ersten 4 Semestern mindestens 40 ECTS-Punkte oder in den ersten 6 Semestern mindestens 60 ECTS-Punkte aus dem Grundstudium erreicht.

Abschluss des Probestudiums

Wenn Sie alle oben genannten Leistungen erbracht haben, beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt eine Bescheinigung darüber, dass Sie das Probestudium an der FernUniversität in Hagen erfolgreich abgeschlossen haben.

Mit dieser Bescheinigung können Sie jederzeit formlos die endgültige Einschreibung in Ihren Bachelorstudiengang im Studierendensekretariat beantragen und Ihr Studium ohne Zeitverlust fortsetzen. Die Einschreibung können Sie auf folgenden Wegen beantragen:

  • per Post: FernUniversität in Hagen, Studierendensekretariat, Universitätsstr. 47 in 58097 Hagen
  • per E-Mail: bachelor
  • per Fax: +49 2331 987-19246

Übergangsregelung für Studierende, die das Probestudium vor dem Wintersemester 2021/2022 aufgenommen haben.

Studierende, die das Probestudium vor dem Wintersemester 2021/22 mit der alten Regelung zum Bestehen des Probestudiums (mit mindestens 80 ECTS in 8 Semestern) aufgenommen haben, können aufgrund des Vertrauensschutzes das Probestudium weiterhin in 8 Semestern abschließen. Wird das Studium beendet und später erneut aufgenommen, gilt dieser Vertrauensschutz nicht mehr.

Sie können aber auch von der neuen Regelung profitieren, wenn Sie in den ersten 4 Semestern mindestens 40 ECTS oder in den ersten 6 Semestern mindestens 60 ECTS erreicht haben.

 
Webredaktion Studium | 10.05.2024