Studieren ohne Abitur – Nutzen Sie das Probestudium als Startblock zum Studienerfolg

Beruflich Qualifizierte, die eine nach Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweijährige Berufsausbildung absolviert und anschließend mindestens drei Jahre Berufserfahrung gesammelt haben, dürfen an der FernUniversität auch ohne Abitur ein Studium aufnehmen. Sofern Sie nicht zu den fachtreuen Bewerbenden gehören und auch keine Aufstiegsfortbildung absolviert haben, starten Sie im Probestudium.
Das Probestudium – ein ganz normales Studium, auf Zeit
Das Probestudium ist – kurz und knapp – nichts anderes als der reguläre Studiengang. Zur Aufnahme des Probestudiums stellen Sie während der geltenden Fristen einen Antrag auf Einschreibung. Im Studium belegen Sie semesterweise die gewünschten Module, bearbeiten diese und melden sich zu den entsprechenden Prüfungen an. Genaue Details siehe Fakultät.
In den Bachelorstudiengängen bestehen Sie das Probestudium, wenn Sie innerhalb der ersten vier Semester 40 ECTS-Leistungspunkte erbringen oder innerhalb der ersten sechs Semester 60 ECTS. Damit können Sie sich regulär und unbefristet einschreiben lassen. Aufgrund berufsrechtlicher Regelungen sind im rechtswissenschaftlichen Staatsexamensstudiengang (Erste Juristische Prüfung) die geforderten 40 ECTS in zwei Semestern oder 60 ECTS in drei Semestern zu erbringen (Teilzeit: vier bzw. sechs Semester), siehe Prüfungsordnung.
Nach Ablauf des Probestudiums können Sie sich nicht mehr in diesen Studiengang zurückmelden und werden exmatrikuliert, sofern Sie nicht in einen anderen Studiengang oder das Akademiestudium wechseln – oder Ihr Zeugnis über das bestandene Probestudium vorlegen.
Bestanden? Zeugnis vorlegen und unbefristet durchstarten
Sobald Sie eine ausreichende Anzahl an Modulen studiert und die Prüfungen bestanden haben, lassen Sie sich vom Prüfungsamt der Fakultät ein Zeugnis über das bestandene Probestudium ausstellen. Dieses Zeugnis ist Ihre Studienberechtigung für diesen Studiengang.
Die freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendensekretariats schreiben Sie bei Vorlage dieses Zeugnisses zeitlich unbefristet ein. Bitte senden Sie das Zeugnis jederzeit unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an bachelor.
Zugangsprüfung – die kompakte Alternative
Beruflich Qualifizierte können die Hochschulzugangsberechtigung zum gewünschten Studiengang nicht nur über das Bestehen des Probestudiums, sondern auch über die Teilnahme an einer Zugangsprüfung erlangen. Diese kann beliebig oft wiederholt werden. Und zwar auch dann, wenn Ihr Probestudium zeitlich abgelaufen ist. Mehr erfahren Sie auf der Seite zur Zugangsprüfung. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
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