Informationen zum Studium


1. Bewerbungs- und Rückmeldefristen

1.1. Bewerbung/Immatrikulation

Bewerbungsfristen

Sommersemester: 01. Dezember bis 31. Januar
Wintersemester: 01. Juni bis 31. Juli

Eine verspätet eingegangene Bewerbung kann nicht mehr berücksichtigt werden.

1.2. Rückmeldung

Rückmeldefristen

Sommersemester: 01. Dezember bis 31. Januar
Wintersemester: 01. Juni bis 31. Juli

Eine verspätete Rückmeldung ist nicht möglich. Sollten Sie nicht rechtzeitig zurückgemeldet sein, erfolgt automatisch die Exmatrikulation.

2. Zulassungsvoraussetzungen

Fernstudium – ja oder nein? Diese Entscheidung hängt zum einen von Ihrer ganz persönlichen Lebenssituation ab und zum anderen von fachlichen Zugangsvoraussetzungen, die Sie je nach Studiengang erfüllen müssen. In einigen Studiengängen sind auch spezielle Vorkenntnisse nötig.

2.1. Erstzulassung für Voll- und Teilzeitstudierende und Akademiestudierende an der FernUniversität

Digitale Einschreibung

Die Einschreibung beantragen Sie in drei Schritten:

  • Antrag am PC ausfüllen und persönliches Antragsdokument herunterladen.
  • Registrierung im Upload-Portal vornehmen und die erforderlichen Unterlagen (digitale Kopien) hochladen. Die Registrierung ersetzt die Unterschrift.
  • Antrag mit allen Unterlagen im Upload-Portal elektronisch übermitteln.

Einschreibung an der FernUniversität

Blinde und sehbehinderte StudienbewerberInnen unterstützen wir gerne bei der Einschreibung.

Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf:

GB Medienproduktion

AB Audiotaktile Medien

E-Mail: at-medien

Anna Glück

AB Audiotaktile Medien

E-Mail: anna.glueck
Telefon: +49 2331 987- 4238

2.2. Rückmeldungen zum folgenden Semester

Studierende, die das Studium fortsetzen möchten, müssen sich innerhalb der Rückmeldefrist zurückmelden. Dies gilt auch, wenn sie vorhaben, ein Semester auszusetzen oder keine neuen Kurse zu belegen. Sollte die Rückmeldefrist bereits verstrichen sein, wird nach Ende des laufenden Semesters automatisch exmatrikuliert.

Die Rückmeldung im bisherigen Studiengang bzw. im Akademiestudium kann online über den eigenen Benutzer-Account geschehen.

Studierende, die mit der Rückmeldung eine Änderung des Hörerstatus oder des Studiengangs vornehmen möchten oder die eine Beurlaubung beantragen möchten, müssen sich mit dem Rückmeldeformular für Änderungen schriftlich zurückmelden und gegebenenfalls entsprechende Unterlagen einreichen.

Informationen zur Rückmeldung

Ansprechpersonen für blinde und sehbehinderte Studierende

Blinde und sehbehinderte Studierende, die an dem Online-Rückmelde­verfahren nicht teilnehmen bzw. das im Netz veröffentlichte Rückmeldeformular nicht ausfüllen können, wenden sich bitte an den AB Audiotaktile Medien.

E-Mail: at-medien

E-Mail: anna.glueck

2.3. Studieren ohne Abitur - Studium für beruflich Qualifizierte

Auch ohne Abitur können Sie an der FernUniversität studieren. Bereits seit mehreren Jahren bieten wir den Universitätsabschluss für beruflich Qualifizierte erfolgreich an.

  • Meister/innen und vergleichbar Qualifizierte
  • Beruflich Qualifizierte mit fachlicher Eignung
  • Beruflich Qualifizierte ohne fachliche Eignung

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Das Servicecenter informiert gerne!

Telefon: +49 2331 987-2444

3. Gebühren/Beitrag für das Studium an der FernUniversität in Hagen

Das Studium an der FernUniversität in Hagen ist günstig, aber was genau kostet es?

Der Aufwand für die Vermittlung der Lehre ist bei einem Fernstudium größer als bei einem Präsenzstudium. Beispielsweise werden Studienbriefe produziert und an die Studierenden verteilt. Die multimediale Vermittlung der Studieninhalte, die Bereitstellung der technischen Infrastruktur und die dezentrale Betreuung der Studierenden sind ebenso Kostenfaktoren. Dieser Mehraufwand zu einem "Studium vor Ort" wird durch die Gebühren gedeckt.

An der staatlichen FernUniversität fallen Kosten semesterweise an. Ein Semester umfasst ganze sechs Monate – wichtig zu wissen, wenn Sie uns mit anderen Anbietern vergleichen. Gerne erläutern wir, wie hoch die Semesterkosten sind und wie viel ein Studiengang insgesamt kostet.

Grundgebühr und Studierendenschaftsbeitrag fallen in jedem Semester an. Die ECTS-Kosten für die gebührenpflichtigen Lerneinheiten hängen von Ihrer Belegung ab: Wie viel und wie schnell Sie studieren liegt in Ihrer Hand.

3.1. Verspätungs- und sonstige Verwaltungsgebühren - Fristen beachten

Neben den Kosten für Ihr Studienmaterial und Ihren Studierendenschaftsbeitrag können unter Umständen weitere Kosten an der FernUniversität in Hagen anfallen. Generell gilt: Diese Kosten können Sie durch eine gute Studienorganisation vermeiden.

3.2. Gebührenermäßigung

Bedürftige Studierende können an der FernUniversität in Hagen günstiger studieren. Unter bestimmten Voraussetzungen erlassen wir auf Antrag einen Teil der Semesterkosten – egal ob man in Vollzeit oder Teilzeit studiert. Sowohl der erste berufsqualifizierende Studienabschluss als auch der erste konsekutive Masterabschluss sind in dieser Ermäßigung eingeschlossen.

4. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Vollzeitstudierende der FernUni haben die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Sie können dann Beihilfen als unverzinsliches Darlehen erhalten. Zuständig fürs Bearbeiten der Anträge sind die jeweiligen Studentenwerke, in unserem Fall das Studierendenwerk Dortmund.

BAföG: Kontakt an der FernUniversität

Falls Sie einen BAföG-Antrag stellen wollen, können Sie die erforderliche Bescheinigung nach § 9 BAföG im virtuellen Studienplatz ausdrucken.

Die Bescheinigung nach § 48 BAföG wird Ihnen vom Prüfungsamt Ihrer Fakultät ausgestellt:

5. Prüfungen und Klausuren

Für behinderte Studierende bietet die FernUniversität eine Reihe von besonderen Hilfestellungen zur Erleichterung des Fernstudiums an:

  • besondere Prüfungsbedingungen
  • Erleichterungen bei Präsenzaufenthalten
  • Sonderregelungen für die Betreuung durch Mentoren und Mentorinnen
  • Online-Katalog der Hochschulbibliothek

Die Fernuni-Seite "Studieren mit Behinderung" informiert über Kontakte und Nachteilsausgleich. Für konkrete Nachfragen bezüglich der Prüfungen wenden Sie sich bitte an Ihre Lehrenden, an die Prüfungsämter der Fakultäten und nutzen Sie die Campusstandorte.

Hinweise für behinderte oder chronisch kranke Studierende

In der Regel schreiben Studierende der FernUniversität Klausuren jeweils zu einer bestimmten Zeit an einem zentralen Ort. Für behinderte oder chronisch kranke Studierende ist dies aus gesundheitlichen Gründen nicht immer möglich, deshalb bietet die FernUniversität je nach Einschränkung an, Klausurzeiten zu verlängern, Aufgabenstellungen vorlesen zu lassen oder in Einzelfällen Prüfungen auch unter Aufsicht in der eigenen Wohnung oder einem Studienzentrum schreiben zu lassen.

In einigen Studiengängen können Klausuren in bestimmten Situationen durch schriftliche Hausarbeiten ersetzt werden. Die FernUniversität braucht in solchen Fällen Zeit und etwas Spielraum, um eine individuelle Lösung zu finden und Prüfungsbedingungen zu gewährleisten, die allen Studierenden gerechte Chancen bieten. Deshalb sollten Sie sich so früh wie möglich mit dem Prüfungsamt Ihrer Fakultät in Verbindung setzen.

Audiotaktile Medien | 28.11.2024