Rechtswissenschaft
Die im Folgenden aufgeführten rechtswissenschaftlichen Module geben einen breiten Überblick über allgemeine, grundlegende und spezielle Bereiche des deutschen Rechtswesens.
Sie entsprechen nicht dem Gesamtangebot der FernUniversität und sollen bespielhaft einen Einblick in die Struktur des Studiums und der Studienbriefe geben.
Konkret prüfungsrelevant angeforderte Kurse fragen wir in ihrer aktuellsten Version im Lehrgebiet direkt nach und beschaffen die den aktuellen Studienbriefen zugrunde liegenden word- oder pdf-Dateien. So können wir der sich ständig ändernden Gesetzesvorlagen Rechnung tragen.
Akademiestudium
Die FernUniversität in Hagen bietet Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit des Akademiestudiums an, um einzelne Module zu studieren. Akademiestudierende können – abgesehen von wenigen Ausnahmen* – alle Module der rechtswissenschaftlichen Fakultät im Rahmen des Akademiestudiums belegen.
Auch wenn grundsätzlich alle Module der rechtswissenschaftlichen Fakultät (mit Ausnahme der Module des Studiums Erste Juristische Prüfung) von Akademiestudierenden belegt werden können, ist eine Teilnahme an den dazugehörigen Modulabschlussprüfungen auf folgende Module beschränkt:
- 55100 (0867) – Propädeutikum
- 55101 (0868) – Allgemeiner Teil des BGB
- 55103 (0870) – Schuldrecht Allgemeiner Teil
- 55104 (0774) – Staats- und Verfassungsrecht
- 55105 (0812) – Arbeitsvertragsrecht
- 55106 (0814) – Schuldrecht Besonderer Teil
- 55108 (0817) – Sachenrecht, Recht der Kreditsicherung
- 55111 (0825) – Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
- 55113 (0791) – Zivilprozessrecht
- 55114 (0840) – Europarecht I
- 55115 (0745) – Europarecht II
- 55116 (0770) – Einführung in die Betriebswirtschaftslehre für Juristen
- 55117 (0777) – Wirtschaftsstrafrecht
- 55118 (0779) – Verwaltungsprozessrecht
- 55218 (0885) – Public International Law
Voraussetzung für die Teilnahme an den jeweiligen Modulabschlussprüfungen ist – wie auch bei ordentlich eingeschriebenen Studierenden – die oben beschriebene Erbringung der zur Erlangung der Prüfungsberechtigung vorgesehenen Leistungen.
*Ausnahmen: Module des Studiengangs Erste Juristische Prüfung können nur von Studierenden belegt werden, die in den Studiengang Rechtswissenschaft Erste Juristische Prüfung eingeschrieben sind.
Durch Anwählen der Nummern gelangen Sie direkt zum entsprechendem Modul!
0867 - Modul 55100, 0868 - Modul 55101, 0870 - Modul 55103, 0774 - Modul 55104, 0812 - Modul 55105, 0814 - Modul 55106, 0817 - Modul 55108, 0825 - Modul 55111, 0791 - Modul 55113, 0840 - Modul 55114, 0745 - Modul 55115, 0770 - Modul 55116, 0777 - Modul 55117, 0779 - Modul 55118, 0885 - Modul 55218
0785 - Modul 55304,
0745 – Modul 55115
Europarecht II
Modul-Nummer | 07455 |
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Original-Nummer | 55115 |
ECTS | 5 |
Versand | word/pdf |
Autor: Harratsch
Ehemalige Original-Nummer: 55115
Der stetig zunehmende Einfluss unionaler Regelungen auf die nationalen Rechtsordnungen lässt es – insbesondere für wirtschaftsrechtlich orientierte Studenten – unentbehrlich werden, sich mit der Materie des Europarechts eingehend zu befassen.
Das Modul gliedert sich in drei Teile:
- Kurs 1: „Der Grundrechtsschutz in Europa“ • die Grundrechte des Unionsrechts, Eingriff und Rechtfertigung, Verhältnis zur EMRK • den Europarat und die Europäische Menschenrechtskonvention
- Kurs 2: „Unionsbürgerschaft und Diskriminierungsverbot“ • die Unionsbürgerschaft • das allgemeine Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit
- Kurs 3: „Die Grundfreiheiten des Europäischen Unionsrechts“ • die Freiheit des Warenverkehrs • die Freizügigkeit der Arbeitnehmer • die Niederlassungsfreiheit • die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs • die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs
0774 – Modul 55104
Staats- und Verfassungsrecht
Modul-Nummer | 07745 |
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Original-Nummer | 55104 |
ECTS | 10 |
Versand | word/pdf |
Autor: Harratsch
Ehemalige Original-Nummer: 55104
-
Das deutsche Verfassungsrecht stellt die Grundlage der nationalen Rechtsordnung dar. Zu den wichtigsten Entwicklungen der letzten Jahrzehnte gehört die Öffnung der innerstaatlichen Verfassungsordnung gegenüber europarechtlichen Einflüssen. Das Modul soll zunächst einen Einblick in das nationale Verfassungsrecht geben, bevor abschließend die Verknüpfung mit der europäischen Rechtsordnung dargestellt wird. Kurs 1 bietet eine kurze verfassungstheoretische und -historische Einführung und erläutert übersichtlich wichtige Begriffe des deutschen und europäischen Verfassungsrechts. Kurs 2 stellt die Grundrechte des Grundgesetzes, insbesondere solche von wirtschaftlicher Relevanz dar. Kurs 3 widmet sich den Grundstrukturen des nationalen Staatsorganisationsrechts. Kurs 4 behandelt Stellung und Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts und gibt einen Überblick über die wichtigsten verfassungsgerichtlichen Verfahrensarten. Kurs 5 erläutert die Querverbindungen und Wechselbezüglichkeiten zwischen dem deutschen und europäischen Verfassungsrecht.
0785 – Modul 55304 MM Verfahrensrecht
Modul-Nummer | 07855 |
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Original-Nummer | 55304 |
ECTS | 10 |
Versand | word / pdf |
Autorin: Völzmann-Stickelbrock u.a.
Ehemalige Original-Nummer: 55304
Teil 1: Zivilverfahrensrecht
- Entwicklungstendenzen im Verhältnis materielles Recht/Verfahrensrecht
- Europäisierung des Verfahrensrechts
Bei dem im Zivilverfahrensrecht vermittelten Wissen sollen zwei Bereiche im Vordergrund stehen. Im ersten Teil geht es zunächst darum, das Ver-ständnis für die Rolle des Verfahrensrechts im Verhältnis zum materiellen Recht zu vertiefen. In einigen Bereichen des internationalen Wirtschaftsrechts und vor allem den „grenzenlosen“ Streitigkeiten im Internet kommt dem Verfahrensrecht über seine hergebrachte Funktion als Mittel zur Durchsetzung privater Rechte heute eine weitergehende Bedeutung als Regelungsinstrument zu. Demgemäß sind auch im Verfahrensrecht weit¬reichende Bemühungen zur Rechtsangleichung zu verzeichnen. Außerdem werden die im Bachelor of Laws noch nicht behandelten besonderen Verfahrensarten wie der Urkundenprozess, das familiengerichtliche Verfahren und die Schiedsgerichtsbarkeit behandelt. -
Teil 2: Verwaltungsprozessrecht
- Das Widerspruchsverfahren,
- Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen,
- Besondere Sachentscheidungsvoraussetzungen,
- Begründetheit der Klage,
- Vorläufiger Rechtsschutz,
- Verfahren im ersten Rechtszug,
- Rechtsmittel.
Das Verwaltungsprozessrecht ist ein Schlüssel zum theoretischen und praktischen Verständnis des Öffentlichen Rechts. Dies wird deutlich, wenn man anhand der Gliederung der drei Kurseinheiten einen konkreten Entscheidungsablauf vom Widerspruchsverfahren über den Verwaltungsprozess bis hin zum Rechtsmittelverfahren verfolgt. Die Darstellung entspricht den Grundlinien der verwaltungsprozessualen Falllösung.
Teil 3: Strafverfahrensrecht (Vertiefung)
Das im Bachelor-Modul 55302 (0778-) vermittelte Wissen wird vorausgesetzt und nunmehr vertieft. Das Modul vertieft die Problematik der strafprozessualen Grundrechtseingriffe, insbesondere Untersuchungshaft (einschließlich des europäischen Haftbefehls), Durchsuchung und Beschlagnahme. Erörtert wird insbesondere die Problematik der strafprozessualen Beweiserhebungsverbote. Aus dem Hauptverhandlungsrecht werden Beweismittel und Beweisaufnahme vertieft. Aus dem Bereich der vereinfachen Verfahrenserledigung wird insbesondere das Strafbefehlsverfahren behandelt. Im Vordergrund steht die Perspektive der Strafverteidigung.
0812 – Modul 55105 Arbeitsvertragsrecht
Modul-Nummer | 08125 |
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Original-Nummer | 55105 |
ECTS | 10 |
Versand | 4 Dokumente txt/doc/pdf |
Autoren: Preis u.a.
Ehemalige Original-Nummer: 55105
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage,
- die Grundlagen des Arbeitsvertragsrechts zu beherrschen,
- arbeitsrechtliche Fragestellungen durch entsprechendes Problembewusstsein einer sachgerechten Lösung zuzuführen,
- spezielle Problemstellungen im Arbeitsrecht zu analysieren und zu strukturieren,
- Arbeitsvertragsgestaltungen rechtlich beurteilen zu können, die Pflichten im Arbeitsverhältnis und die Rechtsfolgen bei deren Verletzung zu erkennen sowie die unterschiedlichen Beendigungsformen eines Arbeitsverhältnisses zu unterscheiden und zu bewerten,
- die Voraussetzungen der zwischen den Parteien des Arbeitsverhältnisses regelmäßig in Betracht kommenden Ansprüche (bspw. Schadensersatzansprüche, urlaubsrechtliche Ansprüche, Ansprüche auf Lohnfortzahlung etc.) zu kennen und anwenden zu können,
- die Rechtsquellen des Arbeitsrechts zu benennen sowie deren Anwendung zu beherrschen,
- sich mit der aktuellen arbeitsrechtlichen Rechtsprechung dergestalt auseinander zu setzen, dass sie arbeitsrechtliche Problemstellungen praxisgerecht lösen können.
0814 – Modul 55106 Schuldrecht – Besonderer Teil
Modul-Nummer | 08145 |
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Original-Nummer | 55106 |
ECTS | 10 |
Versand | 10 Vorlesungen/2 Vorlesungen zur Vertiefung |
Autoren: Bergmann u.a.
Ehemalige Original-Nummer: 55106
Das Modul "Schuldrecht. Besonderer Teil" schließt sich dem Modul Schuldrecht Allgemeiner Teil (0868) 55101 an und vervollständigt die Vermittlung des Schuldrechts (2. Buch des BGB). Die kritische Rezeption und Reflektion der angebotenen Videovorlesung und die notwendige eigenständige Erarbeitung des behandelten Stoffes anhand empfohlener Lehrbücher oder eigenverantwortlicher Literaturauswahl vermitteln dem willigen Studenten eine erste Kompetenz, sich selbständig im Bereich der „Einzelnen Schuldverhältnisse“, dem sog. „Besonderen Schuldrecht“, zu bewegen. Da natürlich nicht alle 27 Titel des 8. Abschnitts des 2. Buchs des BGB behandelt werden können, werden nach Vorbild des JAG NRW weniger wichtiger Titel (Titel 2, 11, 15, 18, 25) ausgespart. Aber keine Bange: Der Student verfügt nunmehr über die Fähigkeit, sich auch ohne Anleitung eines Dozenten in diese Schuldverhältnisse einzuarbeiten. Ja mehr noch: Er ist in die Lage versetzt, einen ersten Zugang auch zu den gesetzlich nicht geregelten Vertragstypen, wie etwa dem Leasing, zu finden.
0817 - Modul 55108
Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung
Modul-Nummer | 08175 |
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Original-Nummer | 55108 |
ECTS | 10 |
Versand | 3 Dokumente txt/doc/pdf |
Autoren: Völzmann-Stickelbrock u.a u.a.
Ehemalige Original-Nummer: 55108
Die Studierenden erhalten in diesem Kurs zunächst eine Einführung in das Sachenrecht. Dies dient als Grundlage für das Verständnis der in der Wirtschaft bedeutsamen Fragen des Kreditsicherungsrechts.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, Fallgestaltungen aus dem Bereich des Mobiliar- wie des Immobiliarsachenrechts zu bearbeiten, die verschiedenen Kreditsicherungsmittel zu benennen, in Ihren Wirkungen zu unterscheiden und für den jeweils angestrebten Zweck auszuwählen. Sie sind über die aktuelle Rechtsprechung informiert und haben verstanden, in welcher Weise sich die Kreditsicherheiten gerade in der Krise bewähren.
0825 – Modul 55111
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Modul-Nummer | 08255 |
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Original-Nummer | 55111 |
ECTS | 10 |
Versand | 5 Dokumente txt/doc/pdf |
Autoren: Gräfin von Schlieffen u.a.
Ehemalige Original-Nummer: 55111
Das Modul 12 vermittelt den Studenten vertiefte Kenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht. Die Abschnitte 1 bis 7 zeigen zunächst, in welchen Grundformen uns die Verwaltung heute begegnet, wie sie sich historisch entwickelt hat und welchen Bindungen sie unterliegt. Zugleich werden die Rechtsgrundlagen dargestellt, wobei das Europarecht einbezogen wird. Zu den Themen, die von größerer Bedeutung sind, zählen die Organisation und die Handlungsformen der Verwaltung. Schließlich wird ein Kurzüberblick über die Rechtschutzmöglichkeiten im Verwaltungsrecht gegeben. Dieses Modul wird nicht betreut. Aktuelle Informationen finden Sie im Moodle.
Autoren: Vormbaum u.a.
Ehemalige Original-Nummer: 55107
- Kurs 1
- Teil 1: Tötung und Körperverletzung (zugleich Vertiefung von Problemen des Allgemeinen Teils). Klassische Straftatsbestände.
- Teil 2: Eigentums-, Vermögens- und Wirtschaftsstraftaten (zugleich Vertiefung von Problemen des Allgemeinen teils)
- Kurs 2 Einführung in das Strafverfahrensrecht. Zentrale Verfahrensgrundsätze für das grundlegende Verständnis sowie für das Funktionieren des Strafprozessrechts.
- Kurs 3 Einführung in das Ordnungswidrigkeitenrecht. Grundzüge unter Einbeziehung des Bußgeldverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens.
- Kurs 4 Steuerstrafrecht. Grundlagen und Einstieg in die Rechtsmaterie im Schnittpunkt zwischen Strafrecht und Steuerrecht.
Vertiefung der entsprechenden Teile des Propädeutikums , Kurs Nr. 0867.
0867 – Modul 55100
Propädeutikum
Modul-Nummer | 08670 - 08672 - 08674 - 08675 Die Ausgaben dieses Kurses mit den Endungen -0, -1, -2 und -4 entsprechen einer älteren Version. Wir fordern gerne die aktuellen word-Dokumente/pdfs für Sie an. |
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Original-Nummer | 55100 |
ECTS | 10 |
Versand | 7 Ringordner/ 6 CDs Daisy-Format |
Autoren: Haratsch
Ehemalige Original-Nummer: 55100
Im Modul 1 gewinnen die Studierenden einen ersten Überblick über die verschiedenen Rechtsgebiete. Die Anfängerinnen und Anfänger erhalten einen motivierenden Einstieg und beherrschen erste Leitbegriffe und Systematisierungen des Rechts im Gesamtzusammenhang. Darüber hinaus haben sie die Grundzüge der juristischen Methode und ihre praktische Anwendung erlernt und können mit den gängigen Informationsquellen umgehen.
Teil 1: Illustrative Einführung in das Recht
- Annäherung an den Lehrstoff durch Beispiele aus dem wirtschaftlichen Alltag
- Hinweise auf die wichtigsten Gebiete des deutschen Rechts
- Zentrale Funktionen, Gliederungen und Definitionen der einzelnen Rechtsgebiete
- Eröffnung von Sachebenen zunehmender Abstraktheit durch Verweise auf die folgenden Kurse und auf die anschließenden Module
- Illustration der Praxisrelevanz des Bachelor-Programms
Ausgangspunkt der Orientierung über den gesamten Lehrstoff des Bachelor-Studiengangs ist ein Einblick in den Arbeitsalltag eines Start-up Unternehmens. Hier stehen eine Geschäftsführerin mit juristischer Vorbildung und ein wirtschaftswissenschaftlich ausgebildeter Geschäftsführer vor ver-schiedenen Problemen, die sie mit den unterschiedlichen Rechtsgebieten und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen in Berührung bringen.
Die Studierenden werden dazu angeleitet, sich von den konkreten Fällen (Unternehmensalltag) in tiefere Ebenen vorzuarbeiten, wo sie weitergehende Informationen über die diskutierten Rechts- und Wirtschaftsfragen erwarten.
Der Kurs erfüllt mehrere Zwecke: Die Referenzstruktur (vom anschaulichen Beispiel zu den Lernebenen unterschiedlicher Abstraktion) weckt die Neugier auf eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff. Der Kurs hilft durch die praxisnahe Verankerung der Studieninhalte die Motivation über mehrere Jahre aufrechtzuerhalten. Er verdeutlicht die Interdependenzen der folgenden Module und betont die untrennbare Verflechtung von natio-nal- und europarechtlichen Regelungen sowie die Verbindung von rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Problemen.
Teil 2: Basiskurs Rechtswissenschaft
Der Basiskurs Rechtswissenschaft gliedert sich in drei Teile.
- Im zivilrechtlichen Teil werden die Stellung des Privatrechts im Gesamtsystem der Rechtsordnung und die Bedeutung des Bürgerlichen Rechts als Kern des deutschen Privatrechts erörtert. Neben den Quellen des Privatrechts wird auch das Verhältnis von politischer Ordnung und Privatrecht behandelt. Die Hauptprinzipien des Privatrechts, insbesondere die Privatautonomie, werden dargestellt. Am Beispiel der Rechtsgeschäftslehre, vor allem anhand des Zustandekommens eines Vertrages, wird den Studierenden ein erster praktischer Eindruck von der Funktion des Privatrechts vermittelt.
- Die Einführung ins Öffentliche Recht soll die Antwort auf Grundfrage aller Anfangssemester bereithalten – was heißt und zu welchem Ende studiert man Öffentliches Recht? Ansatzpunkt ist eine funktionale Annäherung an das Bezugsgebiet des Öffentlichen Rechts, der öffentlichen Gewalt und ihrer Aufgaben. Auf dieser Grundlage werden die vier Dimensionen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts entwickelt – Eingriff, Leistung, Infrastruktur und Vorsorge sowie Organisation – und mit Fallbeispielen veranschaulicht. Die Gliederungsstrukturen des Öffentlichen Rechts werden im Zusammenhang mit der Vielschichtigkeit der erfassten Lebensgebiete aufgezeigt. Im Weiteren werden spezifische Grundstrukturen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts in nationaler und europäischer Dimension dargestellt.
- Der dritte Teil des Basiskurses befasst sich mit den theoretischen Grundlagen des Strafrechts. Dazu gehört in erster Linie die grundlegende Frage, was die Strafe ist. Das seit Jahrhunderten umstrittene Problem, welchen Sinn Strafrecht überhaupt hat, wird daraufhin in philosophischer und geschichtlicher Perspektive erläutert. Im Weiteren wird den Studierenden das Gesetzlichkeitsprinzip „nullum crimen, nulla poena sine lege“ mit seinen Konsequenzen als ein Grundbegriff des modernen Strafrechts und das System der strafrechtlichen Sanktionen nähergebracht. Die abschließende Einführung in das System der Straftat gibt einen Ausblick auf die vertiefende Auseinandersetzung im folgenden Strafrechtsmodul.
Teil 3: Juristisches Arbeiten
Der Kurs Juristisches Arbeiten stellt die besonderen Arbeitsmittel und Methoden des juristischen Denkens im Öffentlichen Recht, Zivilrecht und Strafrecht dar. Die Studierenden erhalten einen Überblick, welche Informationsquellen ihnen in den einzelnen Rechtsbereichen zur Verfügung stehen und wie sie diese Quellen für eigene Arbeiten kritisch und reflektiert nutzen. Sie erwerben damit ein Orientierungswissen, das sie befähigt, sich in der Flut juristischer Informationen zurechtzufinden. Daneben werden die grundlegenden Regeln der juristischen Textproduktion und Darstellungs-methode, die sowohl für das Studium als auch die spätere berufliche Tätigkeit von Bedeutung sind, vorgestellt und erläutert.
Teil 4: Juristisches Arbeiten - Praktische Hinweise
Die letzte Kurseinheit des Moduls besteht aus acht Beiträgen verschiedener Autoren, die den Studierenden praktische Hilfestellung bei der Falllösung und der Erstellung eigener juristischer Texte bieten sollen.
Nach einer allgemeinen Einführung in die juristische Methode für Anfänger werden die Einzelprobleme der Fallbearbeitung wie juristisches Argumentieren, Umgang mit Sachverhalt und Subsumtion sowie Auslegung von Gesetzen angesprochen.
Die folgenden drei Beiträge erläutern den Umgang mit fachspezifischen Schwierigkeiten, mit denen Studierende in den drei Rechtsgebieten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht konfrontiert werden.
Zum Abschluss werden die formalen Anforderungen an eine Seminar- oder Bachelorarbeit erläutert.
0868 – Modul 55101
Allgemeiner Teil des BGB
Modul-Nummer | 08685 |
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Original-Nummer | 55101 |
ECTS | 10 |
Versand | word / pdf |
Autoren: Eisenhardt u.a.
Ehemalige Original-Nummer: 55101
Das Modul 2 bereitet die Studenten auf ihre spätere Tätigkeit als Wirt-schaftsrechtler vor, indem es ihnen nach einer Einführung in das Privatrecht die im Wesentlichen im Allgemeinen Teil des BGB geregelten Institute des Privatrechts erläutert, die sie später in der Praxis beherrschen müssen.
Der Kurs gliedert sich in drei Teile:
Teil 1:
- Einführung in das Privatrecht
- Privatrecht im System des deutschen Rechts
- Grundprinzipien
- Privatrecht und Verfassung
- Quellen des bürgerlichen Rechts
In der Einführung wird den Studenten erläutert, welche Rechtsgebiete das Privatrecht umfasst, unter welchen Gesichtspunkten man es unterteilen kann und welche Stellung das Bürgerliche Recht innerhalb des Privatrechts einnimmt, nämlich eine zentrale. Das Prinzip der Privatautonomie wird erklärt, die Bedeutung von Grundrechten und schließlich auch die Bedeutung von Gesetz und Richterrecht als wesentliche Rechtsquellen des Privatrechts.
Die Grundzüge der Rechtsgeschäftslehre
- Rechtsgeschäft und Willenserklärung
- Zugang
- Formerfordernisse
- Anfechtbarkeit und Anfechtung
- Das Zustandekommen eines Vertrages
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die Auslegung der Rechtsgeschäfte
Teil 2:
Der zweite Teil bringt den Studenten das wesentliche Handwerkszeug des Vertragsrechtlers nahe. Die zentrale Bedeutung der Rechtsgeschäftslehre verdeutlicht die Gliederung, die sich zunächst mit dem Zustandekommen und der Wirksamkeit von Willenserklärungen einschließlich der Auslegung beschäftigt und sodann das Zustandekommen von Verträgen unter Einbeziehung der in der Praxis wichtigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschäftigt.
Weitere Institute des Privatrechts
- Stellvertretung
- Fristen und Termine
- Verjährung
- Bedingungen
- Sittenwidrigkeit und andere Nichtigkeitsgründe
- Teilnichtigkeit und Umdeutung
Teil 3:
Der dritte Teil behandelt weitere Institute und Rechtsfiguren des BGB, die ebenfalls im Zusammenhang mit der Rechtsgeschäftslehre stehen und dem Wirtschaftsrechtler vertraut sein müssen und ihm später bei der Aufgabe, Verträge zu gestalten, hilfreich sein werden.
0870 – Modul 55103
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Modul-Nummer | 08705 |
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Original-Nummer | 55103 |
ECTS | 10 |
Versand | word / pdf |
Autoren: Wackerbarth u.a.
Ehemalige Original-Nummer: 34654
Zu diesem Kurs können in der Virtuellen Universität Vorlesungs-Videos abgerufen werden.
Im zweiten Modul des Bürgerlichen Rechts steht das Schuldrecht des BGB im Vordergrund. Die Regeln des Schuldrechts sind weitgehend dispositiver Natur, gesetzlich geregelt sind – von einigen Ausnahmen abgesehen – im Wesentlichen punktuelle Austauschverhältnisse. Die Gestaltung von Verträgen, insbesondere von auf längere Dauer angelegten Verträgen, steht aufgrund der Vertragsfreiheit weitgehend im Ermessen der Vertragsparteien. Eine der Hauptaufgaben des ausgebildeten Wirtschaftsrechtlers wird es sein, Verträge zu entwerfen. Dabei sollte er die in der Praxis regelmäßig auftauchenden Probleme der Entstehung und der Durchführung von Schuldverhältnissen kennen und mit den denkbaren Leistungsstörungen und Problemen der Vertragserfüllung und ihres Nachweises vertraut sein.
Der Kurs gliedert sich in mehrere Teile:
- Gliederung,
- Prinzipien,
- Rechtsquellen des Schuldrechts,
- Das Schuldverhältnis – von der Entstehung bis zum Erlöschen,
- Leistungsstörungen,
- Einzelne Schuldverhältnisse:
Gliederung, Prinzipien, Rechtsquellen des Schuldrechts
- Übersicht über die Regeln des Schuldrechts
- Lernziel: Die 7 Prinzipien des Schuldrechts
- Die Schuldrechtsreform
Den Studenten soll zunächst die Gliederung des Gesetzes nach der Schuldrechtsreform nahe gebracht werden, sie sollen sich im zweiten Buch des BGB zurechtfinden. Anschließend werden wichtige Grundsätze des Schuldrechts (z.B. das Relativitätsprinzip, das Verschuldensprinzip oder der Grundsatz pacta sunt servanda) erläutert, die nach Durcharbeitung des Moduls den Lernenden in Fleisch und Blut übergegangen sein sollen.Schließlich werden sie auf einige Schwierigkeiten hingewiesen, die die Änderungen durch die Schuldrechtsreform für den Rechtsanwender mit sich bringen.
Teil 1: Das Schuldverhältnis – vom Zustandekommen bis zur Erfüllung
- Begriff und Entstehung
- Inhalt
- Erlöschen des Anspruchs
- Beendigung des Schuldverhältnisses
Nach einer erläuternden Übersicht werden Einteilungen der Schuldverhältnisse und Leistungsmodalitäten besprochen. Um die später folgenden Regeln des Leistungsstörungsrechts, aber auch die der Erfüllung oder der Aufrechnung besser verstehen zu können, erfolgt in diesem Rahmen auch eine beschreibende Einführung in das Recht der Durchsetzung von Forderungen (Klage, Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung). Weiter wird erläutert, welche Hilfsmittel dem Rechtsanwender, aber auch dem Vertragsgestalter zur konkretisierenden Bestimmung des Inhalts eines Schuldverhältnisses zur Verfügung stehen. Es werden so wichtige Institute wie Erfüllung, Aufrechnung, Hinterlegung und Erlass besprochen, sowie andere Gründe für die Beendigung des Schuldverhältnisses angesprochen (Aufhebungsvertrag, Novation, Rücktritt, Verbraucherwiderruf, Kündigung usw.).
Teil 2: Leistungsstörungen
- Pflichtverletzung als Grundbegriff des Leistungsstörungsrechts
- Unmöglichkeit: Verzug und Verzögerung, Schlechtleistung
- Vertretenmüssen
- Wegfall der Geschäftsgrundlage
- Fristsetzung und Abmahnung
- Minderung und sonstige Vertragsanpassung, Vertragsstrafe
- Schadenersatz, Rücktritt und Kündigung
- Der Verbraucherwiderruf
Ein wichtiges Kapitel stellt sicherlich das Recht der Leistungsstörungen dar. Nachdem klar ist, zu welchen Störungen es innerhalb des Schuldverhältnisses überhaupt kommen kann (Spät-, Nicht-, Schlechterfüllung), sollen die Studenten die grundsätzliche Interessenlage bei Leistungsstörungen kennenlernen und als Wirtschaftsrechtler genau wissen, welche Reaktionsmöglichkeiten und Rechtsmittel der jeweils betroffenen Partei zur Verfügung stehen. Dabei wird insbesondere Wert auf die Behandlung von Störungen bei Dauerschuldverhältnissen gelegt und die Möglichkeit vertraglicher Vorsorge, z.B. durch eine Vertragsstrafe oder Bedingung sowie Haftungsbeschränkungen, Gefahrtragungsregelungen, Klauseln über das Vertretenmüssen oder die Folgen unvorhersehbarer Veränderung äußerer Umstände. Der Begriff des Schadensersatzes statt der Leistung neben dem allgemeinen Begriff des Schadensersatzes wird hier ebenso erläutert wie die Kombination der verschiedenen zur Verfügung stehenden Mittel. Das Gewährleistungsrecht des Kaufvertrages als praktisch bedeutsamste Sonderregelung und zugleich Anwendungsfall des Leistungsstörungsrechts wird an dieser Stelle z.T. mit besprochen, ebenso das stets komplizierter werdende Recht des Verbraucherwiderrufs.
Einzelne Schuldverhältnisse und besondere Regeln für bestimmte Personen
Teil 3: Vertragliche Schuldverhältnisse
- Kauf-, Miet-, Dienstverträge
- Werk- und Werklieferungsverträge
- Darlehens-, Leasingvertrag,
- Factoring, Franchising
Teil 4: Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Deliktsrecht/Produkthaftungsrecht
- Geschäftsführung ohne Auftrag
- Bereicherungsrecht
Ein Schwerpunkt wird hier – im Gegensatz zum herkömmlichen Studium – neben dem Kauf- und Werkvertragsrecht auf dem in der Praxis wichtigen Darlehensrecht liegen sowie bei den nicht geregelten Vertragstypen und beim Produkthaftungs- und allgemeinem Deliktsrecht. Vor allem der Schwerpunkt auf nicht geregelten Vertragstypen ist für den Wirtschaftsjuristen von Belang. Denn die Tatsache, dass sich im Laufe der Zeit Vertragstypen aufgrund der Bedürfnisse der Wirtschaft herausgebildet haben, die im BGB nicht vorgesehen sind, zeigt, dass ein darauf abgestimmtes Modul zwingend erforderlich ist.
0777 – Modul 55117
Wirtschaftsstrafrecht
Modul-Nummer | 07775 |
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Original-Nummer | 55117 |
ECTS | 5 |
Versand | word/pdf |
Autor: Isfen
Ehemalige Original-Nummer: 55117
Die erste Kurseinheit des Moduls wird mit der historischen Entwicklung des Wirtschaftsstrafrechts eingeleitet. Im weiteren Verlauf werden zunächst die bereits bekannten Problemkreise des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (Auslegungsfragen, Tatbestandslehre, Kausalitätsprobleme, Schein- und Umgehungshandlungen, Rechtsfertigungsgründe, Irrtumslehre, Täterschaft- und Teilnahme, Rechtsfolgen) aufgegriffen, um dann eine Vertiefung aus der Perspektive des Wirtschaftslebens erfahren.
Die folgenden zwei Kurseinheiten (2 und 3) vertiefen nach der einführenden Kurseinheit 1 die vorhandenen Kenntnisse im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches und befähigen die Studierenden zur vertieften Bearbeitung alter und neuer Tatbestandsgruppen: Aufgrund der in der Wirtschaftspraxis naturgemäß hohen thematischen Relevanz, der Vergabe von Krediten und Subventionen bildet zunächst in Kurseinheit 2 das Erkennen und die Prüfung des Betrugstatbestandes den Ausgangspunkt. Gleiches gilt für die Bereiche des Insolvenz- und Bilanzstrafrechts. Kurseinheit 3 vermittelt Kenntnisse im Bereich der Korruptions- und Untreuedelikte, umfasst Delikte im Wertpapierstrafrecht, im Bereich der Produkt- und Markenpiraterie sowie im Kartellstrafrecht. Weiterhin werden die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, sowie der Tatbestand des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt beleuchtet.
Kurseinheit 4 vermittelt den Studierenden schließlich einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Normen des Arbeitsstrafrechts und deren systematisches Zusammenspiel, bestehend aus Vorschriften des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.
0770 – Modul 55116
Einführung in die Betriebswirtschaftslehre für Juristen
Modul-Nummer | 07705 |
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Original-Nummer | 55116 |
ECTS | 5 |
Versand | word/pdf |
Autor: Hering
Ehemalige Original-Nummer: 55116
Das Modul bietet Studienanfängern die Möglichkeit, sich betriebswirtschaftliches Grundwissen anzueignen sowie betriebswirtschaftliche Methoden kennenzulernen, sie zu verstehen und anzuwenden. Dazu wird ein Überblick über die gesamte Breite des Faches geliefert. Nach einem einleitenden Kapitel, welches sich mit dem Gegenstand und den Zielen der Betriebswirtschaftslehre beschäftigt, wird der güterwirtschaftliche Leistungsprozeß mit seinen Teildisziplinen Beschaffung, Produktion, Absatz, Organisation sowie Personal und Führung behandelt. Das dritte und abschließende Kapitel befaßt sich mit dem finanzwirtschaftlichen Prozeß, welcher sich in den Teilbereichen Investition und Finanzierung sowie internes und externes Rechnungswesen konkretisiert.
0779 – Modul 55118
Verwaltungsprozessrecht
Modul-Nummer | 07795 |
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Original-Nummer | 55118 |
ECTS | 5 |
Versand | word/pdf |
Autor: Endenharter
Ehemalige Original-Nummer: 55118
Das Verwaltungsprozessrecht ist ein Schlüssel zum theoretischen und praktischen Verständnis des Öffentlichen Rechts. Dementsprechend wird der Inhalt des Moduls den Studierenden in der Form eines konkreten Entscheidungsablaufs vom Widerspruchsverfahren bis zum Verwaltungsprozess vermittelt. Die Darstellung entspricht den Grundsätzen der verwaltungsprozessualen Falllösung.
Dazu gehören
- Der Zusammenhang zwischen Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
- Widerspruchsverfahren
- Der verfassungsrechtliche Rahmen und der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Anfechtungs-,Verpflichtungs- und Fortsetzungsfeststellungsklage
- Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen, besondere Sachentscheidungsvoraussetzungen, Begründetheit der Klage/des Antrags
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a, 123 VwGO)
0791 – Modul 55113
Zivilprozessrecht
Modul-Nummer | 07915 |
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Original-Nummer | 55113 |
ECTS | 5 |
Versand | word/pdf |
Autor: von Sachsen Gessaphe
Ehemalige Original-Nummer: 55113
Leistet ein Schuldner nicht freiwillig oder kommt es zum Streit über das Bestehen einer Forderung, so wird der Gläubiger zunächst bestrebt sein, ohne Einschaltung von Gerichten zu seinem Ziel zu gelangen. Sollte dies jedoch nicht erfolgreich sein, so steht dem Gläubiger die Möglichkeit, die Hilfe staatlicher Gerichte in Anspruch zu nehmen, offen. Die erste Stufe ist zumeist das Mahnverfahren, welches je nach Reaktion des Schuldners in ein streitiges Gerichtsverfahren oder einen Vollstreckungsbescheid münden oder im Sande verlaufen kann. Der Gläubiger kann auch gleich Leistungsklage zum zuständigen Gericht erheben mit dem Ziel, den Schuldner zur Erbringung der versprochenen Leistung zu verurteilen. Um diese gerichtlichen Verfahren, welche auf die Erlangung eines vollstreckbaren Titels mithilfe der staatlichen Gerichte gerichtet sind, geht es in Teil 1 dieses Moduls.
Mit einem Vollstreckungsbescheid aus dem Mahnverfahren oder einem Leistungsurteil ist der Gläubiger jedoch noch nicht am Ziel, wenn der Schuldner nicht freiwillig leistet. Diese Thematik wird in Teil 2 dieses Moduls behandelt.
0840 – Modul 55114
Europarecht I
Modul-Nummer | 08405 |
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Original-Nummer | 55114 |
ECTS | 5 |
Versand | word/pdf |
Autor: Haratsch
Ehemalige Original-Nummer: 55114
In diesem Modul wird das institutionelle Recht der Europäischen Union dargestellt.
- Kurs 1: „Grundlagen der Europäischen Union“ • Begriff des Europarechts, historische Ursprünge und Entwicklung der EU • Architektur der EU (Struktur des Unionsrechts, Beitritt, Austritt etc.)
- Kurs 2: „Die Rechtsordnung der Europäischen Union“ • die einzelnen Unionsorgane • Rechtsetzungsverfahren und Rechtsquellen • Vollzug von Unionsrecht • Personal- und Haushaltsrecht der EU
- Kurs 3: „Rechtsschutz in der Europäischen Union“ • Stellung und Aufgaben des Gerichtshofs • Zuständigkeitsverteilung zwischen EuGH und EuG, Verfahrensablauf • die einzelnen Verfahrensarten
- Kurs 4: „Die Haftung der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten“ • vertragliche und außervertragliche Haftung der Europäischen Union • Haftung der Mitgliedstaaten für Verstöße gegen Unionsrecht
0885 – Modul 55218
Public International Law
Modul-Nummer | 08855 |
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Original-Nummer | 55218 |
ECTS | 10 |
Versand | word/pdf |
Autor: Haratsch
Ehemalige Original-Nummer: 55218
The purpose of this module is to introduce students to the basic elements of Public International Law (PIL) and acquaint them with some practical tasks of public international lawyering. Learning goals: After taking this course students will be able to produce plausible solutions to basic problems of Public International Law by using the language of the discipline in a technically correct manner. This involves the following:
- Critical understanding of basic international legal problems;
- Identification of relevant int’l legal rules and their position in domestic law;
- Legal nature, rights and duties of int’l legal persons;
- Identification and application of legal procedures relevant to a specific case.
Alongside these general learning goals, students will be familiarized with specific tasks such as search and use of primary sources of PIL, search of literature, legal argumentation practice and advocacy skills through online dialogical presentations and debates, team-work through collaborative learning, etc.