Rechtswissenschaft

Die im Folgenden aufgeführten rechtswissenschaftlichen Module geben einen breiten Überblick über allgemeine, grundlegende und spezielle Bereiche des deutschen Rechtswesens.

Sie entsprechen nicht dem Gesamtangebot der FernUniversität und sollen bespielhaft einen Einblick in die Struktur des Studiums und der Studienbriefe geben.

Konkret prüfungsrelevant angeforderte Kurse fragen wir in ihrer aktuellsten Version im Lehrgebiet direkt nach und beschaffen die den aktuellen Studienbriefen zugrunde liegenden word- oder pdf-Dateien. So können wir der sich ständig ändernden Gesetzesvorlagen Rechnung tragen.

Akademiestudium

Die FernUniversität in Hagen bietet Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit des Akademiestudiums an, um einzelne Module zu studieren. Akademiestudierende können – abgesehen von wenigen Ausnahmen* – alle Module der rechtswissenschaftlichen Fakultät im Rahmen des Akademiestudiums belegen.

Auch wenn grundsätzlich alle Module der rechtswissenschaftlichen Fakultät (mit Ausnahme der Module des Studiums Erste Juristische Prüfung) von Akademiestudierenden belegt werden können, ist eine Teilnahme an den dazugehörigen Modulabschlussprüfungen auf folgende Module beschränkt:

Voraussetzung für die Teilnahme an den jeweiligen Modulabschlussprüfungen ist – wie auch bei ordentlich eingeschriebenen Studierenden – die oben beschriebene Erbringung der zur Erlangung der Prüfungsberechtigung vorgesehenen Leistungen.


*Ausnahmen: Module des Studiengangs Erste Juristische Prüfung können nur von Studierenden belegt werden, die in den Studiengang Rechtswissenschaft Erste Juristische Prüfung eingeschrieben sind.

Durch Anwählen der Nummern gelangen Sie direkt zum entsprechendem Modul!

0867 - Modul 55100, 0868 - Modul 55101, 0870 - Modul 55103, 0774 - Modul 55104, 0812 - Modul 55105, 0814 - Modul 55106, 0817 - Modul 55108, 0825 - Modul 55111, 0791 - Modul 55113, 0840 - Modul 55114, 0745 - Modul 55115, 0770 - Modul 55116, 0777 - Modul 55117, 0779 - Modul 55118, 0885 - Modul 55218

0785 - Modul 55304,

0745 – Modul 55115
Europarecht II

Modul-Nummer 07455
Original-Nummer 55115
ECTS 5
Versand word/pdf

Autor: Harratsch

Ehemalige Original-Nummer: 55115

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Der stetig zunehmende Einfluss unionaler Regelungen auf die nationalen Rechtsordnungen lässt es – insbesondere für wirtschaftsrechtlich orientierte Studenten – unentbehrlich werden, sich mit der Materie des Europarechts eingehend zu befassen.

Das Modul gliedert sich in drei Teile:

  • Kurs 1: „Der Grundrechtsschutz in Europa“ • die Grundrechte des Unionsrechts, Eingriff und Rechtfertigung, Verhältnis zur EMRK • den Europarat und die Europäische Menschenrechtskonvention
  • Kurs 2: „Unionsbürgerschaft und Diskriminierungsverbot“ • die Unionsbürgerschaft • das allgemeine Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit
  • Kurs 3: „Die Grundfreiheiten des Europäischen Unionsrechts“ • die Freiheit des Warenverkehrs • die Freizügigkeit der Arbeitnehmer • die Niederlassungsfreiheit • die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs • die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs

0774 – Modul 55104
Staats- und Verfassungsrecht

Modul-Nummer 07745
Original-Nummer 55104
ECTS 10
Versand word/pdf

Autor: Harratsch

Ehemalige Original-Nummer: 55104

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0785 – Modul 55304 MM Verfahrensrecht

Modul-Nummer 07855
Original-Nummer 55304
ECTS 10
Versand word / pdf

Autorin: Völzmann-Stickelbrock u.a.

Ehemalige Original-Nummer: 55304

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Teil 1: Zivilverfahrensrecht

Das Verwaltungsprozessrecht ist ein Schlüssel zum theoretischen und praktischen Verständnis des Öffentlichen Rechts. Dies wird deutlich, wenn man anhand der Gliederung der drei Kurseinheiten einen konkreten Entscheidungsablauf vom Widerspruchsverfahren über den Verwaltungsprozess bis hin zum Rechtsmittelverfahren verfolgt. Die Darstellung entspricht den Grundlinien der verwaltungsprozessualen Falllösung.

Teil 3: Strafverfahrensrecht (Vertiefung)

Das im Bachelor-Modul 55302 (0778-) vermittelte Wissen wird vorausgesetzt und nunmehr vertieft. Das Modul vertieft die Problematik der strafprozessualen Grundrechtseingriffe, insbesondere Untersuchungshaft (einschließlich des europäischen Haftbefehls), Durchsuchung und Beschlagnahme. Erörtert wird insbesondere die Problematik der strafprozessualen Beweiserhebungsverbote. Aus dem Hauptverhandlungsrecht werden Beweismittel und Beweisaufnahme vertieft. Aus dem Bereich der vereinfachen Verfahrenserledigung wird insbesondere das Strafbefehlsverfahren behandelt. Im Vordergrund steht die Perspektive der Strafverteidigung.


0812 – Modul 55105 Arbeitsvertragsrecht

Modul-Nummer 08125
Original-Nummer 55105
ECTS 10
Versand 4 Dokumente txt/doc/pdf

Autoren: Preis u.a.

Ehemalige Original-Nummer: 55105

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Nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage,

  • die Grundlagen des Arbeitsvertragsrechts zu beherrschen,
  • arbeitsrechtliche Fragestellungen durch entsprechendes Problembewusstsein einer sachgerechten Lösung zuzuführen,
  • spezielle Problemstellungen im Arbeitsrecht zu analysieren und zu strukturieren,
  • Arbeitsvertragsgestaltungen rechtlich beurteilen zu können, die Pflichten im Arbeitsverhältnis und die Rechtsfolgen bei deren Verletzung zu erkennen sowie die unterschiedlichen Beendigungsformen eines Arbeitsverhältnisses zu unterscheiden und zu bewerten,
  • die Voraussetzungen der zwischen den Parteien des Arbeitsverhältnisses regelmäßig in Betracht kommenden Ansprüche (bspw. Schadensersatzansprüche, urlaubsrechtliche Ansprüche, Ansprüche auf Lohnfortzahlung etc.) zu kennen und anwenden zu können,
  • die Rechtsquellen des Arbeitsrechts zu benennen sowie deren Anwendung zu beherrschen,
  • sich mit der aktuellen arbeitsrechtlichen Rechtsprechung dergestalt auseinander zu setzen, dass sie arbeitsrechtliche Problemstellungen praxisgerecht lösen können.

0814 – Modul 55106 Schuldrecht – Besonderer Teil

Modul-Nummer 08145
Original-Nummer 55106
ECTS 10
Versand

10 Vorlesungen/2 Vorlesungen zur Vertiefung
in der Virtuellen Universität

Autoren: Bergmann u.a.

Ehemalige Original-Nummer: 55106

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Das Modul "Schuldrecht. Besonderer Teil" schließt sich dem Modul Schuldrecht Allgemeiner Teil (0868) 55101 an und vervollständigt die Vermittlung des Schuldrechts (2. Buch des BGB). Die kritische Rezeption und Reflektion der angebotenen Videovorlesung und die notwendige eigenständige Erarbeitung des behandelten Stoffes anhand empfohlener Lehrbücher oder eigenverantwortlicher Literaturauswahl vermitteln dem willigen Studenten eine erste Kompetenz, sich selbständig im Bereich der „Einzelnen Schuldverhältnisse“, dem sog. „Besonderen Schuldrecht“, zu bewegen. Da natürlich nicht alle 27 Titel des 8. Abschnitts des 2. Buchs des BGB behandelt werden können, werden nach Vorbild des JAG NRW weniger wichtiger Titel (Titel 2, 11, 15, 18, 25) ausgespart. Aber keine Bange: Der Student verfügt nunmehr über die Fähigkeit, sich auch ohne Anleitung eines Dozenten in diese Schuldverhältnisse einzuarbeiten. Ja mehr noch: Er ist in die Lage versetzt, einen ersten Zugang auch zu den gesetzlich nicht geregelten Vertragstypen, wie etwa dem Leasing, zu finden.


0817 - Modul 55108
Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung

Modul-Nummer 08175
Original-Nummer 55108
ECTS 10
Versand 3 Dokumente txt/doc/pdf

Autoren: Völzmann-Stickelbrock u.a u.a.

Ehemalige Original-Nummer: 55108

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Die Studierenden erhalten in diesem Kurs zunächst eine Einführung in das Sachenrecht. Dies dient als Grundlage für das Verständnis der in der Wirtschaft bedeutsamen Fragen des Kreditsicherungsrechts.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, Fallgestaltungen aus dem Bereich des Mobiliar- wie des Immobiliarsachenrechts zu bearbeiten, die verschiedenen Kreditsicherungsmittel zu benennen, in Ihren Wirkungen zu unterscheiden und für den jeweils angestrebten Zweck auszuwählen. Sie sind über die aktuelle Rechtsprechung informiert und haben verstanden, in welcher Weise sich die Kreditsicherheiten gerade in der Krise bewähren.


0825 – Modul 55111
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Modul-Nummer 08255
Original-Nummer 55111
ECTS 10
Versand 5 Dokumente txt/doc/pdf

Autoren: Gräfin von Schlieffen u.a.

Ehemalige Original-Nummer: 55111

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Das Modul 12 vermittelt den Studenten vertiefte Kenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht. Die Abschnitte 1 bis 7 zeigen zunächst, in welchen Grundformen uns die Verwaltung heute begegnet, wie sie sich historisch entwickelt hat und welchen Bindungen sie unterliegt. Zugleich werden die Rechtsgrundlagen dargestellt, wobei das Europarecht einbezogen wird. Zu den Themen, die von größerer Bedeutung sind, zählen die Organisation und die Handlungsformen der Verwaltung. Schließlich wird ein Kurzüberblick über die Rechtschutzmöglichkeiten im Verwaltungsrecht gegeben. Dieses Modul wird nicht betreut. Aktuelle Informationen finden Sie im Moodle.

Autoren: Vormbaum u.a.

Ehemalige Original-Nummer: 55107

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  • Kurs 1
    • Teil 1: Tötung und Körperverletzung (zugleich Vertiefung von Problemen des Allgemeinen Teils). Klassische Straftatsbestände.
    • Teil 2: Eigentums-, Vermögens- und Wirtschaftsstraftaten (zugleich Vertiefung von Problemen des Allgemeinen teils)
  • Kurs 2 Einführung in das Strafverfahrensrecht. Zentrale Verfahrensgrundsätze für das grundlegende Verständnis sowie für das Funktionieren des Strafprozessrechts.
  • Kurs 3 Einführung in das Ordnungswidrigkeitenrecht. Grundzüge unter Einbeziehung des Bußgeldverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens.
  • Kurs 4 Steuerstrafrecht. Grundlagen und Einstieg in die Rechtsmaterie im Schnittpunkt zwischen Strafrecht und Steuerrecht.

Vertiefung der entsprechenden Teile des Propädeutikums , Kurs Nr. 0867.


0867 – Modul 55100
Propädeutikum

Modul-Nummer 08670 - 08672 - 08674 - 08675
Die Ausgaben dieses Kurses mit den Endungen
-0, -1, -2 und -4 entsprechen einer älteren Version.

Wir fordern gerne die aktuellen word-Dokumente/pdfs für Sie an.

Original-Nummer 55100
ECTS 10
Versand 7 Ringordner/ 6 CDs Daisy-Format

Autoren: Haratsch

Ehemalige Original-Nummer: 55100

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Im Modul 1 gewinnen die Studierenden einen ersten Überblick über die verschiedenen Rechtsgebiete. Die Anfängerinnen und Anfänger erhalten einen motivierenden Einstieg und beherrschen erste Leitbegriffe und Systematisierungen des Rechts im Gesamtzusammenhang. Darüber hinaus haben sie die Grundzüge der juristischen Methode und ihre praktische Anwendung erlernt und können mit den gängigen Informationsquellen umgehen.

Teil 1: Illustrative Einführung in das Recht

  • Annäherung an den Lehrstoff durch Beispiele aus dem wirtschaftlichen Alltag
  • Hinweise auf die wichtigsten Gebiete des deutschen Rechts
  • Zentrale Funktionen, Gliederungen und Definitionen der einzelnen Rechtsgebiete
  • Eröffnung von Sachebenen zunehmender Abstraktheit durch Verweise auf die folgenden Kurse und auf die anschließenden Module
  • Illustration der Praxisrelevanz des Bachelor-Programms

Ausgangspunkt der Orientierung über den gesamten Lehrstoff des Bachelor-Studiengangs ist ein Einblick in den Arbeitsalltag eines Start-up Unternehmens. Hier stehen eine Geschäftsführerin mit juristischer Vorbildung und ein wirtschaftswissenschaftlich ausgebildeter Geschäftsführer vor ver-schiedenen Problemen, die sie mit den unterschiedlichen Rechtsgebieten und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen in Berührung bringen.
Die Studierenden werden dazu angeleitet, sich von den konkreten Fällen (Unternehmensalltag) in tiefere Ebenen vorzuarbeiten, wo sie weitergehende Informationen über die diskutierten Rechts- und Wirtschaftsfragen erwarten.
Der Kurs erfüllt mehrere Zwecke: Die Referenzstruktur (vom anschaulichen Beispiel zu den Lernebenen unterschiedlicher Abstraktion) weckt die Neugier auf eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Lehrstoff. Der Kurs hilft durch die praxisnahe Verankerung der Studieninhalte die Motivation über mehrere Jahre aufrechtzuerhalten. Er verdeutlicht die Interdependenzen der folgenden Module und betont die untrennbare Verflechtung von natio-nal- und europarechtlichen Regelungen sowie die Verbindung von rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Problemen.

Teil 2: Basiskurs Rechtswissenschaft

Der Basiskurs Rechtswissenschaft gliedert sich in drei Teile.

Teil 3: Juristisches Arbeiten

Der Kurs Juristisches Arbeiten stellt die besonderen Arbeitsmittel und Methoden des juristischen Denkens im Öffentlichen Recht, Zivilrecht und Strafrecht dar. Die Studierenden erhalten einen Überblick, welche Informationsquellen ihnen in den einzelnen Rechtsbereichen zur Verfügung stehen und wie sie diese Quellen für eigene Arbeiten kritisch und reflektiert nutzen. Sie erwerben damit ein Orientierungswissen, das sie befähigt, sich in der Flut juristischer Informationen zurechtzufinden. Daneben werden die grundlegenden Regeln der juristischen Textproduktion und Darstellungs-methode, die sowohl für das Studium als auch die spätere berufliche Tätigkeit von Bedeutung sind, vorgestellt und erläutert.

Teil 4: Juristisches Arbeiten - Praktische Hinweise

Die letzte Kurseinheit des Moduls besteht aus acht Beiträgen verschiedener Autoren, die den Studierenden praktische Hilfestellung bei der Falllösung und der Erstellung eigener juristischer Texte bieten sollen.
Nach einer allgemeinen Einführung in die juristische Methode für Anfänger werden die Einzelprobleme der Fallbearbeitung wie juristisches Argumentieren, Umgang mit Sachverhalt und Subsumtion sowie Auslegung von Gesetzen angesprochen.
Die folgenden drei Beiträge erläutern den Umgang mit fachspezifischen Schwierigkeiten, mit denen Studierende in den drei Rechtsgebieten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht konfrontiert werden.
Zum Abschluss werden die formalen Anforderungen an eine Seminar- oder Bachelorarbeit erläutert.


0868 – Modul 55101
Allgemeiner Teil des BGB

Modul-Nummer 08685
Original-Nummer 55101
ECTS 10
Versand word / pdf

Autoren: Eisenhardt u.a.

Ehemalige Original-Nummer: 55101

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Das Modul 2 bereitet die Studenten auf ihre spätere Tätigkeit als Wirt-schaftsrechtler vor, indem es ihnen nach einer Einführung in das Privatrecht die im Wesentlichen im Allgemeinen Teil des BGB geregelten Institute des Privatrechts erläutert, die sie später in der Praxis beherrschen müssen.

Der Kurs gliedert sich in drei Teile:

Teil 1:

  • Einführung in das Privatrecht
  • Privatrecht im System des deutschen Rechts
  • Grundprinzipien
  • Privatrecht und Verfassung
  • Quellen des bürgerlichen Rechts

In der Einführung wird den Studenten erläutert, welche Rechtsgebiete das Privatrecht umfasst, unter welchen Gesichtspunkten man es unterteilen kann und welche Stellung das Bürgerliche Recht innerhalb des Privatrechts einnimmt, nämlich eine zentrale. Das Prinzip der Privatautonomie wird erklärt, die Bedeutung von Grundrechten und schließlich auch die Bedeutung von Gesetz und Richterrecht als wesentliche Rechtsquellen des Privatrechts.

Die Grundzüge der Rechtsgeschäftslehre

  • Rechtsgeschäft und Willenserklärung
  • Zugang
  • Formerfordernisse
  • Anfechtbarkeit und Anfechtung
  • Das Zustandekommen eines Vertrages
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Die Auslegung der Rechtsgeschäfte

Teil 2:

Der zweite Teil bringt den Studenten das wesentliche Handwerkszeug des Vertragsrechtlers nahe. Die zentrale Bedeutung der Rechtsgeschäftslehre verdeutlicht die Gliederung, die sich zunächst mit dem Zustandekommen und der Wirksamkeit von Willenserklärungen einschließlich der Auslegung beschäftigt und sodann das Zustandekommen von Verträgen unter Einbeziehung der in der Praxis wichtigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschäftigt.
Weitere Institute des Privatrechts

  • Stellvertretung
  • Fristen und Termine
  • Verjährung
  • Bedingungen
  • Sittenwidrigkeit und andere Nichtigkeitsgründe
  • Teilnichtigkeit und Umdeutung

Teil 3:

Der dritte Teil behandelt weitere Institute und Rechtsfiguren des BGB, die ebenfalls im Zusammenhang mit der Rechtsgeschäftslehre stehen und dem Wirtschaftsrechtler vertraut sein müssen und ihm später bei der Aufgabe, Verträge zu gestalten, hilfreich sein werden.


0870 – Modul 55103
Schuldrecht Allgemeiner Teil

Modul-Nummer 08705
Original-Nummer 55103
ECTS 10
Versand word / pdf

Autoren: Wackerbarth u.a.

Ehemalige Original-Nummer: 34654

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Zu diesem Kurs können in der Virtuellen Universität Vorlesungs-Videos abgerufen werden.

Im zweiten Modul des Bürgerlichen Rechts steht das Schuldrecht des BGB im Vordergrund. Die Regeln des Schuldrechts sind weitgehend dispositiver Natur, gesetzlich geregelt sind – von einigen Ausnahmen abgesehen – im Wesentlichen punktuelle Austauschverhältnisse. Die Gestaltung von Verträgen, insbesondere von auf längere Dauer angelegten Verträgen, steht aufgrund der Vertragsfreiheit weitgehend im Ermessen der Vertragsparteien. Eine der Hauptaufgaben des ausgebildeten Wirtschaftsrechtlers wird es sein, Verträge zu entwerfen. Dabei sollte er die in der Praxis regelmäßig auftauchenden Probleme der Entstehung und der Durchführung von Schuldverhältnissen kennen und mit den denkbaren Leistungsstörungen und Problemen der Vertragserfüllung und ihres Nachweises vertraut sein.

Der Kurs gliedert sich in mehrere Teile:

  • Gliederung,
  • Prinzipien,
  • Rechtsquellen des Schuldrechts,
  • Das Schuldverhältnis – von der Entstehung bis zum Erlöschen,
  • Leistungsstörungen,
  • Einzelne Schuldverhältnisse:

Gliederung, Prinzipien, Rechtsquellen des Schuldrechts

  • Übersicht über die Regeln des Schuldrechts
  • Lernziel: Die 7 Prinzipien des Schuldrechts
  • Die Schuldrechtsreform

Den Studenten soll zunächst die Gliederung des Gesetzes nach der Schuldrechtsreform nahe gebracht werden, sie sollen sich im zweiten Buch des BGB zurechtfinden. Anschließend werden wichtige Grundsätze des Schuldrechts (z.B. das Relativitätsprinzip, das Verschuldensprinzip oder der Grundsatz pacta sunt servanda) erläutert, die nach Durcharbeitung des Moduls den Lernenden in Fleisch und Blut übergegangen sein sollen.Schließlich werden sie auf einige Schwierigkeiten hingewiesen, die die Änderungen durch die Schuldrechtsreform für den Rechtsanwender mit sich bringen.

Teil 1: Das Schuldverhältnis – vom Zustandekommen bis zur Erfüllung

  • Begriff und Entstehung
  • Inhalt
  • Erlöschen des Anspruchs
  • Beendigung des Schuldverhältnisses

Nach einer erläuternden Übersicht werden Einteilungen der Schuldverhältnisse und Leistungsmodalitäten besprochen. Um die später folgenden Regeln des Leistungsstörungsrechts, aber auch die der Erfüllung oder der Aufrechnung besser verstehen zu können, erfolgt in diesem Rahmen auch eine beschreibende Einführung in das Recht der Durchsetzung von Forderungen (Klage, Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung). Weiter wird erläutert, welche Hilfsmittel dem Rechtsanwender, aber auch dem Vertragsgestalter zur konkretisierenden Bestimmung des Inhalts eines Schuldverhältnisses zur Verfügung stehen. Es werden so wichtige Institute wie Erfüllung, Aufrechnung, Hinterlegung und Erlass besprochen, sowie andere Gründe für die Beendigung des Schuldverhältnisses angesprochen (Aufhebungsvertrag, Novation, Rücktritt, Verbraucherwiderruf, Kündigung usw.).

Teil 2: Leistungsstörungen

  • Pflichtverletzung als Grundbegriff des Leistungsstörungsrechts
  • Unmöglichkeit: Verzug und Verzögerung, Schlechtleistung
  • Vertretenmüssen
  • Wegfall der Geschäftsgrundlage
  • Fristsetzung und Abmahnung
  • Minderung und sonstige Vertragsanpassung, Vertragsstrafe
  • Schadenersatz, Rücktritt und Kündigung
  • Der Verbraucherwiderruf

Ein wichtiges Kapitel stellt sicherlich das Recht der Leistungsstörungen dar. Nachdem klar ist, zu welchen Störungen es innerhalb des Schuldverhältnisses überhaupt kommen kann (Spät-, Nicht-, Schlechterfüllung), sollen die Studenten die grundsätzliche Interessenlage bei Leistungsstörungen kennenlernen und als Wirtschaftsrechtler genau wissen, welche Reaktionsmöglichkeiten und Rechtsmittel der jeweils betroffenen Partei zur Verfügung stehen. Dabei wird insbesondere Wert auf die Behandlung von Störungen bei Dauerschuldverhältnissen gelegt und die Möglichkeit vertraglicher Vorsorge, z.B. durch eine Vertragsstrafe oder Bedingung sowie Haftungsbeschränkungen, Gefahrtragungsregelungen, Klauseln über das Vertretenmüssen oder die Folgen unvorhersehbarer Veränderung äußerer Umstände. Der Begriff des Schadensersatzes statt der Leistung neben dem allgemeinen Begriff des Schadensersatzes wird hier ebenso erläutert wie die Kombination der verschiedenen zur Verfügung stehenden Mittel. Das Gewährleistungsrecht des Kaufvertrages als praktisch bedeutsamste Sonderregelung und zugleich Anwendungsfall des Leistungsstörungsrechts wird an dieser Stelle z.T. mit besprochen, ebenso das stets komplizierter werdende Recht des Verbraucherwiderrufs.

Einzelne Schuldverhältnisse und besondere Regeln für bestimmte Personen

Teil 3: Vertragliche Schuldverhältnisse

  • Kauf-, Miet-, Dienstverträge
  • Werk- und Werklieferungsverträge
  • Darlehens-, Leasingvertrag,
  • Factoring, Franchising

Teil 4: Gesetzliche Schuldverhältnisse

  • Deliktsrecht/Produkthaftungsrecht
  • Geschäftsführung ohne Auftrag
  • Bereicherungsrecht

Ein Schwerpunkt wird hier – im Gegensatz zum herkömmlichen Studium – neben dem Kauf- und Werkvertragsrecht auf dem in der Praxis wichtigen Darlehensrecht liegen sowie bei den nicht geregelten Vertragstypen und beim Produkthaftungs- und allgemeinem Deliktsrecht. Vor allem der Schwerpunkt auf nicht geregelten Vertragstypen ist für den Wirtschaftsjuristen von Belang. Denn die Tatsache, dass sich im Laufe der Zeit Vertragstypen aufgrund der Bedürfnisse der Wirtschaft herausgebildet haben, die im BGB nicht vorgesehen sind, zeigt, dass ein darauf abgestimmtes Modul zwingend erforderlich ist.


0777 – Modul 55117
Wirtschaftsstrafrecht

Modul-Nummer 07775
Original-Nummer 55117
ECTS 5
Versand word/pdf

Autor: Isfen

Ehemalige Original-Nummer: 55117

Kursbeschreibung anzeigen

Die erste Kurseinheit des Moduls wird mit der historischen Entwicklung des Wirtschaftsstrafrechts eingeleitet. Im weiteren Verlauf werden zunächst die bereits bekannten Problemkreise des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (Auslegungsfragen, Tatbestandslehre, Kausalitätsprobleme, Schein- und Umgehungshandlungen, Rechtsfertigungsgründe, Irrtumslehre, Täterschaft- und Teilnahme, Rechtsfolgen) aufgegriffen, um dann eine Vertiefung aus der Perspektive des Wirtschaftslebens erfahren.

Die folgenden zwei Kurseinheiten (2 und 3) vertiefen nach der einführenden Kurseinheit 1 die vorhandenen Kenntnisse im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches und befähigen die Studierenden zur vertieften Bearbeitung alter und neuer Tatbestandsgruppen: Aufgrund der in der Wirtschaftspraxis naturgemäß hohen thematischen Relevanz, der Vergabe von Krediten und Subventionen bildet zunächst in Kurseinheit 2 das Erkennen und die Prüfung des Betrugstatbestandes den Ausgangspunkt. Gleiches gilt für die Bereiche des Insolvenz- und Bilanzstrafrechts. Kurseinheit 3 vermittelt Kenntnisse im Bereich der Korruptions- und Untreuedelikte, umfasst Delikte im Wertpapierstrafrecht, im Bereich der Produkt- und Markenpiraterie sowie im Kartellstrafrecht. Weiterhin werden die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, sowie der Tatbestand des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt beleuchtet.

Kurseinheit 4 vermittelt den Studierenden schließlich einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Normen des Arbeitsstrafrechts und deren systematisches Zusammenspiel, bestehend aus Vorschriften des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.

 

0770 – Modul 55116
Einführung in die Betriebswirtschaftslehre für Juristen

Modul-Nummer 07705
Original-Nummer 55116
ECTS 5
Versand word/pdf

Autor: Hering

Ehemalige Original-Nummer: 55116

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Das Modul bietet Studienanfängern die Möglichkeit, sich betriebswirtschaftliches Grundwissen anzueignen sowie betriebswirtschaftliche Methoden kennenzulernen, sie zu verstehen und anzuwenden. Dazu wird ein Überblick über die gesamte Breite des Faches geliefert. Nach einem einleitenden Kapitel, welches sich mit dem Gegenstand und den Zielen der Betriebswirtschaftslehre beschäftigt, wird der güterwirtschaftliche Leistungsprozeß mit seinen Teildisziplinen Beschaffung, Produktion, Absatz, Organisation sowie Personal und Führung behandelt. Das dritte und abschließende Kapitel befaßt sich mit dem finanzwirtschaftlichen Prozeß, welcher sich in den Teilbereichen Investition und Finanzierung sowie internes und externes Rechnungswesen konkretisiert.

 

0779 – Modul 55118
Verwaltungsprozessrecht

Modul-Nummer 07795
Original-Nummer 55118
ECTS 5
Versand word/pdf

Autor: Endenharter

Ehemalige Original-Nummer: 55118

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Das Verwaltungsprozessrecht ist ein Schlüssel zum theoretischen und praktischen Verständnis des Öffentlichen Rechts. Dementsprechend wird der Inhalt des Moduls den Studierenden in der Form eines konkreten Entscheidungsablaufs vom Widerspruchsverfahren bis zum Verwaltungsprozess vermittelt. Die Darstellung entspricht den Grundsätzen der verwaltungsprozessualen Falllösung.

Dazu gehören

  • Der Zusammenhang zwischen Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
  • Widerspruchsverfahren
  • Der verfassungsrechtliche Rahmen und der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Anfechtungs-,Verpflichtungs- und Fortsetzungsfeststellungsklage
  • Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen, besondere Sachentscheidungsvoraussetzungen, Begründetheit der Klage/des Antrags
  • Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a, 123 VwGO)
 

0791 – Modul 55113
Zivilprozessrecht

Modul-Nummer 07915
Original-Nummer 55113
ECTS 5
Versand word/pdf

Autor: von Sachsen Gessaphe

Ehemalige Original-Nummer: 55113

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Leistet ein Schuldner nicht freiwillig oder kommt es zum Streit über das Bestehen einer Forderung, so wird der Gläubiger zunächst bestrebt sein, ohne Einschaltung von Gerichten zu seinem Ziel zu gelangen. Sollte dies jedoch nicht erfolgreich sein, so steht dem Gläubiger die Möglichkeit, die Hilfe staatlicher Gerichte in Anspruch zu nehmen, offen. Die erste Stufe ist zumeist das Mahnverfahren, welches je nach Reaktion des Schuldners in ein streitiges Gerichtsverfahren oder einen Vollstreckungsbescheid münden oder im Sande verlaufen kann. Der Gläubiger kann auch gleich Leistungsklage zum zuständigen Gericht erheben mit dem Ziel, den Schuldner zur Erbringung der versprochenen Leistung zu verurteilen. Um diese gerichtlichen Verfahren, welche auf die Erlangung eines vollstreckbaren Titels mithilfe der staatlichen Gerichte gerichtet sind, geht es in Teil 1 dieses Moduls.

Mit einem Vollstreckungsbescheid aus dem Mahnverfahren oder einem Leistungsurteil ist der Gläubiger jedoch noch nicht am Ziel, wenn der Schuldner nicht freiwillig leistet. Diese Thematik wird in Teil 2 dieses Moduls behandelt.

 

0840 – Modul 55114
Europarecht I

Modul-Nummer 08405
Original-Nummer 55114
ECTS 5
Versand word/pdf

Autor: Haratsch

Ehemalige Original-Nummer: 55114

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In diesem Modul wird das institutionelle Recht der Europäischen Union dargestellt.

  • Kurs 1: „Grundlagen der Europäischen Union“ • Begriff des Europarechts, historische Ursprünge und Entwicklung der EU • Architektur der EU (Struktur des Unionsrechts, Beitritt, Austritt etc.)
  • Kurs 2: „Die Rechtsordnung der Europäischen Union“ • die einzelnen Unionsorgane • Rechtsetzungsverfahren und Rechtsquellen • Vollzug von Unionsrecht • Personal- und Haushaltsrecht der EU
  • Kurs 3: „Rechtsschutz in der Europäischen Union“ • Stellung und Aufgaben des Gerichtshofs • Zuständigkeitsverteilung zwischen EuGH und EuG, Verfahrensablauf • die einzelnen Verfahrensarten
  • Kurs 4: „Die Haftung der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten“ • vertragliche und außervertragliche Haftung der Europäischen Union • Haftung der Mitgliedstaaten für Verstöße gegen Unionsrecht
 

0885 – Modul 55218
Public International Law

Modul-Nummer 08855
Original-Nummer 55218
ECTS 10
Versand word/pdf

Autor: Haratsch

Ehemalige Original-Nummer: 55218

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The purpose of this module is to introduce students to the basic elements of Public International Law (PIL) and acquaint them with some practical tasks of public international lawyering. Learning goals: After taking this course students will be able to produce plausible solutions to basic problems of Public International Law by using the language of the discipline in a technically correct manner. This involves the following:

  1. Critical understanding of basic international legal problems;
  2. Identification of relevant int’l legal rules and their position in domestic law;
  3. Legal nature, rights and duties of int’l legal persons;
  4. Identification and application of legal procedures relevant to a specific case.

Alongside these general learning goals, students will be familiarized with specific tasks such as search and use of primary sources of PIL, search of literature, legal argumentation practice and advocacy skills through online dialogical presentations and debates, team-work through collaborative learning, etc.

Audiotaktile Medien | 26.11.2024