Änderungen im Studiengang zum Wintersemester 2017/18

Um den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) weiter zu entsprechen, den Arbeitsaufwand einzelner Module besser abbilden zu können und Studierenden mehr Möglichkeiten in der Gestaltung ihres Studiums zu geben, wird es ab dem WiSe 17/18 einige Änderungen im Studiengang B.Sc. Psychologie geben.

Die neuen Regelungen gelten für alle Studierenden, für bereits eingeschriebene Studierende gibt es jedoch Übergangsregelungen, damit keine Benachteiligung entsteht.

Hier finden Sie die neuen Bestimmungen und die Übergangsregularien im Einzelnen:

  • Hintergrund: Die Allgemeine und Biologische Psychologie nahm bislang an der FernUniversität verglichen mit Curricula anderer Universitäten und den Empfehlungen der DGPs einen verhältnismäßig geringen Umfang ein. Durch die Neubesetzung der beiden Professuren für Allgemeine Psychologie gibt es nun auch ausreichend Fachkompetenz, um diese Inhalte umfassender zu lehren und den Empfehlungen der DGPs besser zu entsprechen.

    Neue Ordnung: Ab dem Wintersemester 2017/18 werden statt Modul 3 zu 15 ECTS die beiden Module 3a „Allgemeine Psychologie I (Kognition)“ und Modul 3b „Biologische Psychologie und Allgemeine Psychologie II (Lernen, Motivation, Emotion)“ zu je 10 ECTS angeboten.

    Übergangsregelungen:

    • Für Studierende, die Modul 3 (alt) bereits abgeschlossen haben: Ihnen werden automatisch die beiden neuen Module 3a und 3b anerkannt.
    • Für Studierende, die die Prüfung zu Modul 3 (alt) bis zum WiSe 17/18 bereits mitgeschrieben haben, aber durchgefallen sind: Sie können noch zwei weitere Semester (bis SS 18) an Wiederholungsprüfungen zu M3 (alt) teilnehmen und so Ihre verbleibenden Prüfungsversuche unternehmen. Alternativ können Sie kostenlos die Module 3a und 3b als Wiederholer/in belegen und dort die Prüfungen ablegen. Für die neuen Module haben Sie jeweils drei neue Prüfungsversuche.
    • Für Studierende, die Modul 3 (alt) bereits belegt haben, aber bis zum WS 17/18 noch keine Prüfung mitgeschrieben haben: Sie können die beiden neuen Module 3a und 3b kostenlos als Wiederholer/in belegen.
  • Hintergrund: Der bisher mit jeweils 5 ECTS angerechnete Arbeitsaufwand für Modul 6a: Test- und Fragebogenkonstruktion und Modul 6b: Empirisches-experimentelles Praktikum spiegelte den Arbeitsaufwand der Studierenden nicht hinreichend wider. Es erfolgt eine Anpassung. An den Lehrzielen und Inhalten der Module soll es keine gravierenden Änderungen geben.

    Neue Ordnung: Beide Module 6a und 6b umfassen ab dem Wintersemester 2017/18 jeweils 10 ECTS-Punkte.

    Übergangsregelungen:

    • Für Studierende, die Modul 6a und/oder Modul 6b bereits abgeschlossen haben: Ihnen wird automatisch das neue Modul mit der höheren ECTS-Zahl anerkannt.
    • Für Studierende, die Modul 6a und/oder Modul 6b bereits belegt haben oder bereits einen Prüfungsversuch unternommen haben: Sie können die Module wie bisher kostenlos als Wiederholer/in belegen und Ihre drei Prüfungsversuche unternehmen. Sie erhalten für die dann bestandenen Module dann jeweils 10 ECTS.
  • Hintergrund: Laut Empfehlungen der DGPs für B.Sc. Psychologiestudiengänge ist ein Nebenfach nicht mehr vorgesehen. An der FernUniversität soll stattdessen neben der Aufstockung der Grundlagenmodule die Wahlmöglichkeit im Anwendungsbereich erweitert werden.

    Neue Ordnung: Ab dem Wintersemester 2017/18 wird das Nebenfachmodul für Erstprüfungen nicht mehr angeboten.

    Übergangsregelungen:

    • Für Studierende, die Modul 11 bereits bestanden oder anerkannt bekommen haben: Sie können wählen, ob Sie M11 beibehalten möchten und stattdessen ein Anwendungsfach weniger studieren wollen oder ob Sie das Nebenfachmodul aufgeben und alle drei Anwendungsfächer studieren. Wir empfehlen ausdrücklich aus fachlicher Sicht und auch im Hinblick auf spätere Bewerbungen auf Arbeitsplätze oder für Masterstudiengänge, dass Sie Ihre Kompetenz in den psychologischen Fächern ausbauen und drei Anwendungsfächer studieren.
    • Für Studierende, die bereits Leistungen für M11 erbracht haben, diese aber noch nicht anerkannt bekommen haben: Sie können noch einen Antrag auf Anerkennung (PDF 102 KB) von M11 bis zum Ende des Sommersemesters 2017 an das Prüfungsamt stellen. Anerkennungsanträge für M11 zu einem späteren Zeitpunkt sind nur noch in Ausnahmefällen (z.B. Learning Agreement im Falle eines Auslandssemesters) möglich.
    • Für Studierende, die bis WiSe 17/18 einen nicht erfolgreichen Prüfungsversuch in M11 absolviert haben: Sie haben die Möglichkeit, noch zwei Wiederholungsprüfungen für M11 abzulegen (spätestens SS 18). Alternativ können Sie keine M11 Prüfung ablegen und stattdessen drei Anwendungsfächer studieren (wird empfohlen).

    Gebühren: Für Studierende in höheren Fachsemestern ist sichergestellt, dass sich bei Aufgabe des Moduls M11 die Kosten für das Gesamtstudium von ca. 1.800 Euro nicht erhöhen. Sie müssen bei Aufgabe von M11 kein zusätzliches Modul belegen, sondern Ihnen werden die benötigten 15 ECTS durch die automatische Anrechnung (M3a, M3b, M6a, M6b) gutgeschrieben. Die Anrechnung des zukünftig 160 Euro teuren Moduls M3b ist für Sie gebührenfrei. Durch diese Gutschrift werden die Kosten für M11 vollkompensiert.

  • Hintergrund: Als viertes Anwendungsfach, das als Lehrgebiet an der FernUniversität vertreten ist, soll auch die Gesundheitspsychologie Einzug in das Curriculum des B.Sc. Psychologie finden. Den Studierenden soll außerdem die Möglichkeit gegeben werden, Anwendungsfächer nach ihrer Interessenlage auszuwählen.

    Neue Ordnung: Im dritten Studienabschnitt werden die vier Module Arbeits- und Organisationspsychologie, Bildungspsychologie (ehemals Pädagogische Psychologie), Community Psychology und Gesundheitspsychologie angeboten. Studierende wählen aus diesen vier Anwendungsfächern drei aus (M AF1 bis M AF3). Es ist nicht möglich, in mehr als drei Anwendungsfächern Prüfungen abzulegen. Nicht bestandene Prüfungen in einem Anwendungsfach können nicht durch Prüfungen in einem anderen Anwendungsfach ersetzt werden.

    Übergangsregelungen:
    Die Regelungen gelten für alle Studierenden. Ausnahmen kann es für Studierende geben, die bereits M11 abgeschlossen haben (s.o.).

  • Neue Ordnung: Ab Wintersemester 17/18 ist im dritten Abschnitt prüfungsberechtigt, wer im zweiten Studienabschnitt mindestens ein Grundlagenmodul erfolgreich absolviert hat. Nach wie vor wird aus didaktischen Gründen ausdrücklich empfohlen, die Grundlagenfächer VOR den Anwendungsfächern zu studieren.

    Übergangsregelungen:
    Die Regelungen gelten für alle Studierende.

  • Neue Ordnung: Ab dem Wintersemester 17/18 sind im Verlauf des B.Sc. Psychologie zwei Präsenzveranstaltungen aus zwei verschiedenen Modulen zu besuchen. Die Vorgabe, dass eine aus dem dritten und eine aus den ersten beiden Studienabschnitten besucht werden muss, entfällt. Es ist zukünftig auch möglich, zwei Präsenzveranstaltungen aus zwei verschiedenen Modulen des gleichen Studienabschnitts zu besuchen.

    Übergangsregelungen:
    Die Regelungen gelten für alle Studierende.

  • Hintergrund: Die Erfahrung, als Versuchsperson an psychologischer Forschung teilzunehmen, unterscheidet sich deutlich, je nach dem, ob man an einer Online-Befragung teilnimmt oder an einem Experiment unter Laborbedingungen. Einige Parameter werden in sehr vielen Studien immer wieder erfasst. Daher ist es sinnvoller, diese gebündelt früh zu erfassen, damit im weiteren Verlauf die Untersuchungen verkürzt werden können.

    Neue Ordnung: Ab dem Wintersemester 17/18 sollen von den 30 zu erbringenden Versuchspersonenstunden mindestens 3 durch Teilnahme an Präsenzstudien an der FernUniversität in Hagen absolviert werden. Studierende, die nicht nach Hagen kommen können, können diese durch Präsenzstudien anderer Forschungsinstitute ersetzen. Zwei der übrigen 27 Versuchspersonenstunden müssen künftig im ersten Semester im Rahmen einer Grunderhebung erbracht werden, in der häufig erfragte psychologische Parameter abgefragt werden.

    Übergangsregelungen:
    Diese Regelungen gelten ausschließlich für Studierende, die ab dem WiSe 17/18 eingeschrieben werden. Bereits eingeschriebene Studierende können Ihre Versuchspersonenstunden wie bisher erbringen. Wir empfehlen aber auch bereits eingeschriebenen Studierenden ausdrücklich an Labor-Studien in Hagen teilzunehmen.

  • Hintergrund: Aufgrund der hohen Anzahl an Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs, ist es oft schwierig, individuell eine gute und gleichwertige Betreuung in der Bachelorarbeit für alle Studierenden zu gewährleisten. Von Seiten der Studierenden wurde bereits öfter an das Institut für Psychologie der Wunsch herangetragen, das Betreuungsangebot auszubauen.

    Neue Ordnung: Zur Anmeldung der Bachelorarbeit müssen Studierende ab dem WiSe 17/18 die Belegung des Begleitkurses „Vorbereitungs- und Begleitkurs Bachelorarbeit“ nachweisen. Diese Belegung führt zur Freischaltung einer Moodle-Umgebung, in der bereits zu Beginn des Semesters, in dem die Anmeldung vorgenommen wird, allgemeine Informationen zur Verfassung einer Bachelorarbeit zur Verfügung gestellt werden. Nach der Zuteilung zu den Lehrgebieten findet auch eine Aufteilung auf verschiedene Gruppen statt, in denen lehrgebietsspezifische Impulse gegeben werden und Austausch mit anderen Studierenden sowie Lehrkräften stattfinden kann. Der Kurs umfasst neben der Betreuung auch Online-Materialien zum Wissenschaftlichen Arbeiten und dem Schreiben einer Abschlussarbeit. Die Betreuung bleibt selbstverständlich kostenfrei. Aus diesem Grund wird lediglich eine reduzierte Gebühr erhoben (2 von 4 SWS).

    Übergangsregelungen:
    Die neue Regelung gilt auch für bereits eingeschriebene Studierende ab der Anmeldung zur Bachelorarbeit im Wintersemester 17/18.

Studienverlaufsplan ab Wintersemester 17/18

Studierende, die bereits alle Module des Studiums bis spätestens zum 30.09.2017 absolviert haben (denen also nur noch Bachelorarbeit, berufsorientiertes Pflichtpraktikum, PV-Teilnahme oder Versuchspersonenstunden fehlen), können noch weiterhin ein Zeugnis mit der alten Modulstruktur und ECTS-Aufteilung beantragen. Sollte dennoch eine Übertragung in die neue Struktur gewünscht sein (Streichung von M11, ECTS-Aufstockung von M3, M6a und M6b), ist dies auf Antrag möglich.

Häufig gestellte Fragen

  • Sofern Sie M3 bereits bestanden haben, müssen Sie insgesamt – als Übergangsregelung – tatsächlich ein Modul weniger studieren, als nach bisherigem Studienplan vorgesehen. In aller Regel fällt dadurch das Modul 11 weg. Wenn Modul 11 bereits bestanden oder anerkannt wurde, können Sie eines der Anwendungsfächer weglassen (oder Modul 11 nachträglich streichen lassen).

  • Wenn Sie M11 bereits bestanden oder anerkannt bekommen haben, können Sie dies über das Prüfungsamt streichen lassen. Schicken Sie dazu bitte eine formlose Mail an Julia Melcher (julia.melcher) mit dem Betreff: Streichung M11. Bitte geben Sie Ihre Matrikelnummer an.

  • Grundsätzlich gilt: Jede von Ihnen erworbene Note gilt einfach – mit Ausnahme der Bachelorarbeit, die zweifach zählt. Durch die Anerkennung von 3a und 3b wird Ihre M3 Note nicht verdoppelt, sondern zählt weiterhin einfach. Auch die Noten von 6a und 6b gehen trotz höherer ECTS mit gleicher Gewichtung ein. Für Studierende, die zwei Prüfungen in M3a und M3b schreiben und also zwei Noten erhalten gehen selbstverständlich auch beide Noten bei der Gesamtberechnung ein.

  • Der Kurs dient der Unterstützung während der Bachelorarbeit und wird im gleichen Semester belegt, in dem die Anmeldung zur Bachelorarbeit vorgenommen wird. Der Kurs muss nicht im Semester vor der Anmeldung der Bachelorarbeit absolviert worden sein. Bis zum Ende der Registrierungsphase der Bachelorarbeit (29.10. im WS/ 29.04. im SS) muss die Belegung vorliegen.

  • Die Belegung aller vier Module steht Ihnen frei. Es dürfen jedoch ab dem WiSe 17/18 nur noch in drei Modulen Prüfungen im dritten Studienabschnitt geschrieben werden. Mit Prüfungsteilnahme legen Sie sich auf ein Modul fest (auch wenn die Prüfung nicht bestanden wurde).

  • Mit Beginn des Wintersemesters gilt für alle Studierende automatisch die neue Prüfungsordnung. Sie müssen daher keinen Antrag auf Streichung eines Moduls oder auf Aufstockung von M3/M6a/M6b stellen. Dies passiert automatisch.

    Nur wenn Sie M11 freiwillig im Nachhinein streichen lassen möchten, müssen Sie uns dies aktiv mitteilen, da es Ihnen automatisch erst einmal erhalten bleibt. Schicken Sie dazu bitte eine formlose Mail an Julia Melcher (julia.melcher) mit dem Betreff: Streichung M11. Bitte geben Sie Ihre Matrikelnummer an.

  • Zum Zeitpunkt der Zeugnisbeantragung müssen Sie nicht eingeschrieben sein. Sie können sich also zum Ende des Sommersemesters exmatrikulieren, wenn Sie im Sommersemester alle Leistungen erbracht haben und diese im Prüfungssystem eingetragen sind.

    Wenn Sie alle Prüfungs- und Studienleistungen erbracht bzw. anerkannt bekommen haben und nur auf die Bekanntgabe der Ergebnisse warten, müssen Sie sich nicht mehr zum Folgesemester zurückmelden. Für den Fall, dass Sie die letzte Prüfung entgegen Ihrer eigenen Prognose nicht bestanden haben und diese wiederholen müssen, wird das Studierendensekretariat auf Antrag eine verspätete Rückmeldung prüfen.

    Auf jeden Fall zurückmelden müssen Sie sich, wenn Sie im Wintersemester noch Leistungen erbringen müssen (z.B. Abgabe der Bachelorarbeit, Anerkennung des Praktikums, Eintragung der VPN-Stunden). Auch wenn Sie im Wintersemester 17/18 in den Master Psychologie der FernUni umgeschrieben werden müssen, melden Sie sich bitte in den Bachelor zurück, damit Sie nach Vorliegen aller Leistungen umgeschrieben werden können, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Nein, das ist nicht möglich.

  • Das Modul 11 wird automatisch beibehalten und Sie müssen ein Anwendungsfach weniger studieren. Ein Antrag ist nicht nötig.

Für Rückfragen steht die Studiengangskoordination zur Verfügung:

Vanessa Wiese Foto: Hardy Welsch

Vanessa Wiese

E-Mail: koordination.psychologie

Telefon: +49 2331 987-4488

Telefonsprechzeiten:
Mo. und Fr., 10:00 - 12:00 Uhr
Di., Mi. und Do., 14:00 - 16:00 Uhr
(oder nach Vereinbarung per Mail)

Bitte rufen Sie nicht außerhalb der Sprechzeiten an, da das Telefon dann nicht aktiv ist.

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Clara Schroeder

E-Mail: koordination.psychologie

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Am Mittwoch, den 06.11.2024 entfällt die Telefonsprechzeit.

Fakultät Psychologie | 13.11.2024