Deutschlandstipendium: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Allgemeine Fragen zur Bewerbung
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Das Deutschlandstipendium besteht aus einer Förderung von 300 Euro pro Monat, wovon 150 Euro von einer:m privaten Förderer:in gestiftet werden, d.h. Privatpersonen, Stiftungen, Firmen, Verbände etc. Die weiteren 150 Euro stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung.
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Das Deutschlandstipendium wird in der Regel ab dem Wintersemester (Anfang Oktober) vergeben und grundsätzlich für mindestens zwei Semester (Ende September des Folgejahres) gewährt. Eine Verlängerung der Förderungsdauer bis höchstens zum Ende der Regelstudienzeit eines Studiengangs kann bewilligt werden, wenn Sie weiterhin gute Leistungen in Ihrem Studiengang zeigen und die Mittel zur Finanzierung des Stipendiums zur Verfügung stehen. Eine Weiterförderung erfolgt nicht automatisch, sodass eine jährliche Wiederbewerbung zwingend erforderlich ist.
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Die Förderung endet mit Ablauf des Monats, in welchem der:die Stipendiat:in
- das Studium erfolgreich beendet hat,
- das Studium abgebrochen hat,
- die Fachrichtung gewechselt hat oder
- exmatrikuliert wird.
Außerdem endet die Förderung, wenn die Förderungshöchstdauer (Ende der Regelstudienzeit) erreicht wurde und/ oder die Studienleistungen eine Fortgewähr des Stipendiums nicht mehr rechtfertigen.
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Bei erfolgreicher Beendigung des Studiums wird das Deutschlandstipendium bis zur Bekanntgabe des Gesamtergebnisses, spätestens jedoch bis zum Ende des zweiten Monats nach der letzten erbrachten Prüfungsleistung fortgezahlt.
Bei einem Studienabbruch/ Fachrichtungswechsel endet die Förderung mit dem Ende des Monats, in welchem das Studium abgebrochen bzw. gewechselt wurde.
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Nein, das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, da es sich um ein reines Stipendium handelt.
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Bewerben können sich Studierende sowie Studienanfänger:innen aller Fachrichtungen, die an der FernUniversität in Hagen in einem regulären Studiengang oder in einem weiterbildenden Masterstudiengang in Voll- oder Teilzeit eingeschrieben sind und noch mindestens zwei Semester innerhalb der Regelstudienzeit bis zum Studienabschluss benötigen. Aktuelle Stipendiat:innen können sich erneut bewerben.
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Ja, auch ausländische/ internationale Studierende können sich bewerben, solange Sie Studierende der FernUniversität in Hagen sind.
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Ja, auch Studierende mit Wohnsitz im Ausland können sich bewerben, solange sie zum 01. Oktober des Wintersemesters, für das die Bewerbung eingereicht wird, an der FernUniversität in Hagen eingeschrieben sind.
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Nein, Promotionsstudiengänge sind vom Deutschlandstipendium ausgeschlossen.
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Ja, auch Abiturient:innen/ Studienanfänger:innen können sich bewerben. Wichtig ist lediglich, dass Sie zum 01. Oktober des Wintersemesters, für das die Bewerbung eingereicht wird, an der FernUniversität in Hagen eingeschrieben sind.
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Ja, Sie können sich bewerben, solange Sie zum 01. Oktober des Wintersemesters, für das die Bewerbung eingereicht wird, an der FernUniversität in Hagen eingeschrieben sind.
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Ja, auch Zweitstudien-/ Aufbaustudiengänge können vom Deutschlandstipendium gefördert werden, solange Sie zum 01. Oktober des Wintersemesters, für das die Bewerbung eingereicht wird, an der FernUniversität in Hagen eingeschrieben sind.
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Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Gute bis sehr gute Leistungen im Studium sind wichtig, um die Förderwürdigkeit festzustellen - allerdings zählen beim Deutschlandstipendium auch andere Kriterien wie gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.
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Sie können sich unabhängig von der Semesterzahl bewerben, sofern Sie die Regelstudienzeit Ihres jeweiligen Studienganges noch nicht überschritten haben und voraussichtlich noch mindestens zwei Semester in diesem Studiengang an der FernUniversität in Hagen immatrikuliert sind.
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Jetzige Stipendiat:innen können weitergefördert werden. Dafür müssen Sie sich erneut bewerben.
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Die Auswahl orientiert sich nach den Kriterien, die das Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) vorsieht. Die Stipendien werden nach Begabung und Leistung vergeben.
Neben den bisher erbrachten Leistungen und dem bisherigen persönlichen Werdegang werden auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.
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Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Bewerber:innen per Zuwendungs- bzw. Ablehnungsbescheid informiert.
Bitte beachten Sie, dass sich der Auswahlprozess bis Ende Oktober hinziehen kann.
Das Stipendium wird bei Zuwendung rückwirkend ab Oktober ausgezahlt. -
Nein. Der Erhalt des Stipendiums ist an keinerlei Gegenleistung geknüpft. Sie gehen mit dem Stipendium keinerlei Verpflichtung ein, Praktika, Werkstudententätigkeiten o.ä. im Unternehmen oder Verein absolvieren zu müssen.
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Stipendiat:innen haben alle Änderungen in den Verhältnissen, die für die Bewilligung des Stipendiums erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen und ggf. Eignungs- und Leistungsnachweise vorzulegen.
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Während einer Beurlaubung vom Studium, z.B. wegen Elternzeit oder Krankheit wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Mit der Fortsetzung des Studiums verlängert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung. Haben Sie sich für einen fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt (z.B. ein Praktikum) beurlauben lassen, können Sie das Deutschlandstipendium jedoch auch weiterhin beziehen.
Fragen zum Online-Bewerbungsformular
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Studierende mit bestehender FU-Kennung (Account) können sich über den Button "Login mit FU-Kennung" am Portal anmelden.
Bewerber:innen und Studierende ohne FU-Kennung nutzen den "REGISTRIEREN" Link auf der Startseite.
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Bitte wählen Sie ein Passwort mit mindestens zwölf Zeichen.
Das Passwort muss mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, ein Sonderzeichen (!#$%&()*+,-./:;<>=?@[]^_{|}~) und eine Zahl enthalten.
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Bitte wählen Sie für Ihre Anhänge ausschließlich das PDF-Format. Die Dateien dürfen eine Gesamtgröße von 5 MB nicht überschreiten.
Bei der Verwendung bestimmter Internetbrowser kann es passieren, dass die Dateien trotz richtigem Format und richtiger Größe der Bewerbung nicht beigefügt werden können.
Bitte versuchen Sie die Anhänge in diesem Fall über einen anderen Internetbrowser hochzuladen.
Sollten sich die Anhänge trotz allem nicht hochladen lassen, wenden Sie sich bitte per Mail an helpdesk
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Ihre Bewerbung können Sie während des Bewerbungszeitraums bei Bedarf in mehreren Sitzungen bearbeiten und speichern. Nach Fertigstellung der Bewerbung können Sie diese online abschicken.
Sobald Sie Ihre Bewerbung final eingereicht haben, können Sie sie nicht mehr bearbeiten!
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