FAQ Kurse und Module belegen

  • Module

    Die Bachelor- und Masterstudiengänge sind modular aufgebaut. Als Module bezeichnet man bei Bachelor- und Masterstudiengängen Lehreinheiten, die zu einem gemeinsamen Teilgebiet gehören. Die Module können in Kurse (kleinere Einheiten eines Moduls) unterteilt werden. Prüfungen, die Sie während Ihres Studiums ablegen, beziehen sich jeweils auf den Stoff eines Moduls.

    Bis auf wenige Ausnahmen haben alle Module eine fünfstellige Nummer, die Sie bei der Belegung angeben.

    Kurse

    Kurse sind Elemente (kleinere Einheiten) eines Moduls. Je nach Fakultät können oder sogar müssen anstelle vom Modul einzelne Kurse des Moduls belegt werden. Zu diesem Zweck wurden Kurse mit einer fünfstelligen Nummer (Kurs-Nummer) versehen.

    Der Umfang der Module und Kurse wird ab dem Wintersemrester 21/22 in ECTS-Punkten angegeben. Bis einschließlich Sommersemester 21 wurde der Umfang in SWS gemessen.

    Beispiele:

    Zum Bachelorstudiengang Informatik gehört u.a. folgendes Modul mit Kursen:

    • Modul 63013 „Computersysteme“, 10 ECTS
    • Kurs 1608 „Computersysteme I“, 5 ECTS
    • Kurs 1609 „Computersysteme II“, 5 ECTS
  • Bitte wählen Sie Ihre Module/Kurse anhand der zu den einzelnen Studiengängen veröffentlichten Studienplänen aus. Diese finden Sie in den für die einzelnen Studiengänge eingerichteten Studienportalen.

  • Ihre Kurse/Module belegen Sie in der Regel mit dem Antrag auf Einschreibung oder mit dem Antrag auf Rückmeldung. Bei der Einschreibung fragen wir Sie im Online-Antrag nach Ihrer Belegung, bei der Online-Rückmeldung werden Sie auf die entsprechende Seite in der Virtuellen Universität weitergeleitet.

  • Der Belegbogen ist ein Nachweis Ihrer Belegung und enthält eine Auflistung der von Ihnen ausgewählten Module/Kurse im jeweiligen Semester (Modul-/Kursnummer, Titel, Anzahl der zu erbringenden ECTS, ggf. Kurswiederholerkennzeichnung und Modul-/Kursgebühren).

    Neue Studierende sowie Studierende, die ihre Rückmeldung/Belegung nicht im Online-Verfahren durchgeführt haben, erhalten den Belegbogen per Post zugesandt. Bei Studierenden, die ihre Rückmeldung/Belegung im Online-Verfahren (im virtuellen Studienplatz) vorgenommen haben, erfolgt keine Zusendung des Belegbogens per Post, da Sie schon während der Eingabe Ihre Kursbelegung kontrollieren und sich anschließend selbst den Belegbogen ausdrucken können.

    Hinweis:

    Bitte nehmen Sie den Belegbogen zu Ihren Studienunterlagen, denn es kann sein, dass Sie mit den Belegbögen Belegungen und Studienbelastungen für die Prüfungsämter oder andere Behörden nachweisen müssen.

  • Für den Bezug der Module/Kurse zahlen Sie eine Beleggebühr in Höhe von 11,00 EUR je belegtem ECTS-Punkt.

    Ein Preisverzeichnis aller Module und Kurse finden Sie in dem Heft "Studiengangs- und Kursangebot".

  • Für den Fall, dass Sie einen/ein Kurs/Modul nicht im Semester der Belegung, sondern erst in einem späteren Semester bearbeiten können, besteht die Möglichkeit einer Wiederholung. Bei einer Wiederholung erhalten Sie den Zugang zu der aktuellen, virtuellen Fassung des Kurses/des Moduls inkl. der neuen Einsendeaufgaben. Lediglich das Studienmaterial in der Printversion wird nicht erneut zugeschickt.

    Kurse/Module können 4 Folgesemester lang kostenfrei ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung wiederholt werden.

    Sie vermerken die Wiederholung, indem Sie in der Online-Belegung oder im Rückmeldeantrag eine entsprechende Markierung in der Spalte "WHK" (= Wiederholerkennzeichen) vornehmen.

    Übergangsregelung für Studierende, die das Fernstudium vor dem Wintersemester 21/22 aufgenommen haben:

    Studierende, welche die gebührenpflichtige Belegung der Kurse bis einschließlich Sommersemester 21 vorgenommen haben, können die kostenfreie Wiederholung sieben Semester lang ab der gebührenpflichtigen Belegung des Kurses/des Moduls im Rahmen einer Übergangsregelung nutzen.

    Bei der Wiederholung entfällt die Beleggebühr.

  • Es ist möglich, ein Modul/einen Kurs auch nach Ablauf von vier Folgesemestern weiter zu belegen. Ab dem fünften Folgesemester ist allerdings keine kostenfreie Belegung mit dem Wiederholerkennzeichen (WHK) mehr möglich, sondern eine kostenpflichtige Neubelegung notwendig. Dies gilt auch, wenn keine Überarbeitung des Moduls/Kurses stattgefunden hat.

  • Sie können weitere Module/Kurse über Ihren virtuellen Studienplatz nachbelegen. Die Nachbelegung ist für das Sommersemester bis zum 15. Mai und für das Wintersemester bis zum 15. November möglich. Für die Belegung nach Ablauf der Rückmeldefrist (Sommersemester: 31. Januar / Wintersemester: 31. Juli) wird eine Verwaltungsgebühr von 5,00 EUR berechnet.

    Hinweis:
    Bei einer Nachbelegung werden Ihnen keine verlängerten Bearbeitungstermine eingeräumt. Je nach Zeitpunkt der Nachbelegung kann sich die für das jeweilige Modul/den jeweiligen Kurs vorgesehene Bearbeitungszeit also erheblich verkürzen.

  • Sie können Ihre Belegung nachträglich über den virtuellen Studienplatz stornieren. Eine Stornierung ist für das Sommersemester bis 28. Februar und für das Wintersemester bis 31. August möglich.

    Sollten Sie eine Fehlermeldung erhalten, können Sie sich zur Klärung an belegung wenden.

    Für die Stornierung der Belegung nach Ablauf der Rückmeldefrist (Sommersemester: 31. Januar/ Wintersemester: 31. Juli) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 € erhoben.

  • Sie selbst sind für die Auswahl Ihrer Module/Kurse verantwortlich. Da die Höhe der Gebühren u.a. von Ihrer Belegung abhängig und eine spätere Stornierung nicht möglich ist, gehen Sie bitte sehr sorgfällig bei der Auswahl vor. Bei Problemen und Fragen nutzen Sie bitte den Studierendenservice.

  • Wenn Sie beim zuständigen Prüfungsamt der FernUniversität einen Antrag auf Anerkennung von bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen aus einem vorhergehenden Studium gestellt haben oder noch stellen werden, dann belegen Sie bitte nicht die Kurse/Module für die Fächer, für die Sie eine Anerkennung erwarten, da eine spätere Stornierung nicht mehr möglich ist. Besser ist es in einem solchen Fall, nach Zugang des Anerkennungsbescheides ggf. noch Module/Kurse nachzubelegen.

  • Die Rücksendung von Studienmaterial führt nicht zur Erstattung der Gebühren. Die durch die Bereitstellung der Unterlagen entstandenen Kosten müssen von Ihnen getragen werden

  • Bei der Semesterwochenstunde (SWS) handelt es sich um eine Einheit zur Bemessung des Lehrdeputates der Hochschullehrer bzw. des Zeitaufwandes, der für die Studierenden mit dem Besuch einer Vorlesung verbunden ist. Hochschulen weisen den Zeitaufwand für Vorlesungen und andere Lehrveranstaltungen üblicherweise in SWS aus.

    Die Vorlesungen finden in der Regel wöchentlich statt und erstrecken sich über die gesamte Vorlesungszeit, also über einen Zeitraum von etwa 14 – 16 Wochen im Semester. Eine SWS entspricht dabei einer Vorlesungszeit von 45 Minuten pro Woche.

    Bis einschließlich Sommersemester 2021 hat die Fernuniversität den Umfang der Kurse/Module in den SWS abgbildet. Ab dem Wintersemester 21/22 wird die Studienbelastung der Kurse/Module nach dem European Credit Transfer System in den ECTS-Punkten angegeben.

  • Alle Module und Kurse haben einen von den Lehrenden festgelegten Bearbeitungsbeginn im Semester. Sie finden diesen Termin im Veranstaltungsverzeichnisin dem virtuellen Studienplatz oder in dem Heft „Studiengangs- und Modulangebot“. Spätestes zu dem Bearbeitungsbeginn wird die Netzvariante freigeschaltet.

    Sie finden die Studienunterlagen entweder in dem virtuellen Studienplatz der auf der Moodle-Plattform.

    Zu beiden können Sie ich mit Ihrem FernUni-Account anmelden.

  • Nein, eine Belegung ist nur möglich, wenn Sie in einem Bachelor-/Masterstudiengang eingeschrieben sind oder Ihre Auswahl im Rahmen der Bewerbung abgeben.

    Zwischen den Einschreibterminen können Sie sich aber für studienvorbereitende Kurse anmelden.

Webredaktion Studium | 08.11.2024