Fachanwaltslehrgang Strafrecht
Mit diesem kammerseits anerkannten und dem Prüfsiegel der ZFU versehenen Lehrgang qualifizieren wir Sie für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung gemäß den Regelungen der Fachanwaltsordnung. Sie erwerben im selbstständigen Fernstudium, verbunden mit stetigen Wissenskontrollen, durch fachbezogene Einsendeaufgaben die besonderen theoretischen Kenntnisse nach den §§ 4 Abs. 1 sowie 13 FAO und schließen mit drei fünfstündigen schriftlichen Leistungskontrollen aus den verschiedenen Bereichen des Lehrgangs gemäß § 4a FAO erfolgreich ab.
Steckbrief
Abschluss: | Mit der Teilnahmebescheinigung kann bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer der Erwerb der für die Fachanwaltsbezeichnung erforderlichen besonderen Kenntnisse im Strafrecht (§§ 4 Abs. 1, 13 FAO) nachgewiesen werden. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat des "Instituts für wissenschaftliche Weiterbildung" der FernUniversität in Hagen, welches einen Leistungsnachweis im Sinne des §§ 6, 14 FAO darstellt. |
Studiendauer: | 2 Semester |
Studienbeginn: | jederzeit möglich |
Kosten: | 1.990,00 € (Ermäßigung: 10%*) |
Zielgruppe
Die Fachanwaltsausbildung Strafrecht richtet sich an Anwälte und Anwältinnen sowie Referendare und Referendarinnen, die sich im Bereich des Strafrechts spezialisieren möchten um dadurch ihre beruflichen Möglichkeiten zu erweitern.
Berufsaussichten
Die Fachanwaltsausbildung Strafrecht ist ein anwaltsspezifischer Fachlehrgang, der im Fernstudium auf den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung für Strafrecht vorbereitet. Das Studium vermittelt die hierfür erforderlichen „besonderen Kenntnisse im Strafrecht“ (§§ 4 Abs. 1, 13 FAO).
Weitere Informationen und Anmeldung
Besuchen Sie uns auf unserer Website. Dort finden Sie alle weiteren Informationen und können sich direkt für das Programm anmelden.
Fragen zum Studium
Ass.-jur. Michael Wolf
E-Mail: recht-weiterbildung
Telefon: +49 2331 987 2226
Sprechzeiten: Mo. – Fr.: 09:00 – 15:00 Uhr