Prüfungen im Ausland
Fernstudierende, die an ihrem ständigen Wohnsitz im nicht-anrainenden Ausland leben, haben die Möglichkeit, die Klausuren der FernUniversität bei einer deutschen amtlichen Stelle im Ausland unter Aufsicht abzulegen. Beachten Sie bitte, dass eine Prüfungsteilnahme im nicht-anrainenden Ausland grundsätzlich davon abhängig ist, ob die gewählte Institution aufgrund Ihrer Öffnungszeiten und ihren Raum- und Personalkapazitäten die Organisation und Beaufsichtigung gewährleisten können.
Von dieser mit dem Auswärtigen Amt vereinbarten Regelung nicht betroffen sind Urlauber oder Geschäftsreisende, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten. Diese Regelung gilt ebenfalls nicht in den Anrainerstaaten. Die hier lebenden Fernstudierenden können die Klausurtermine in Deutschland wahrnehmen.
Nur in den deutschsprachigen Ländern Österreich und der Schweiz, in denen die FernUniversität in Hagen aufgrund der Studierendenzahlen ein Betreuungsangebot vor Ort anbietet, und an besonderen Kooperationsstandorten (wie in Ungarn) bietet die FernUniversität auch die Ablegung von Prüfungen in enger Abstimmung mit den Fakultäten an.
Prüfungsorte
Prüfungen in den Studienzentren im Ausland
Nach Absprache mit dem zuständigen Prüfungsamt und dem jeweiligen Studienzentrum können Prüfungen und Klausuren kostenfrei an den Zentren für Fernstudien geschrieben werden.
Klausuren an den Goethe-Instituten
Fernstudierende mit Wohnsitz im nicht anrainenden Ausland können sich zum Ablegen der Klausuren an die Goethe-Institute wenden.
Die Goethe-Institute erheben für die Abnahme von Klausuren eine Gebühr von
- 150,00 Euro für bis zu zweistündige schriftliche Prüfungen
- 200,00 Euro für drei- bis vierstündige schriftliche Prüfungen
Klausuren an einer deutschen Schule im Ausland
In Ländern, in denen sich kein Goethe-Institut, aber eine von der Bundesregierung geförderte deutsche Schule befindet, können Studierende die Prüfung an dieser Schule ablegen. Ggf. fällt auch hier eine Gebühr für die Klausuraufsicht an.
Klausuren an Deutschen Botschaften bzw. konsularischen Vertretungen
Nur in den Ländern, in denen es weder Goethe-Institute noch geförderte deutsche Schulen gibt, kann die diplomatische oder konsularische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland eine Prüfungsklausur beaufsichtigen. Das Ablegen von Klausuren in Räumen des Honorarkonsuls ist nicht möglich. Ggf. fällt auch hier eine Gebühr für die Klausuraufsicht an.
Wer hilft weiter?
Setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor den Prüfungsterminen mit dem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung!
Konkrete Informationen finden Sie in den einzelnen Studiengangsportalen der Fakultäten.
Informationen zu den Prüfungsorten: