Modulabschlussprüfungen

Hinweis

Die Klausurtermine und -orte für das aktuelle Semester finden Sie in der folgenden Übersicht. Weitere Informationen zur Klausurkampagne finden Sie im entsprechenden Abschnitt auf dieser Seite.

Die Klausurtermine für das nächste Semester finden Sie in der folgenden Übersicht. Weitere Informationen zur Klausurkampagne des nächsten Semesters finden Sie im entsprechenden Abschnitt auf dieser Seite.

  • Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen

    Modulabschlussprüfungen werden mit einer je zweistündigen Klausur (schriftliche Prüfung), einer mündlichen Prüfung von etwa 25 Minuten Dauer oder einer Hausarbeit mit einer von der Prüferin/dem Prüfer festgelegten Bearbeitungszeit abgeschlossen.

    Eine Modulabschlussprüfung kann absolviert werden, sobald die formalen Teilnahmevoraussetzungen gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung erfüllt sind. Neben den formalen Teilnahmevoraussetzungen können die Modulverantwortlichen darüber hinaus weitere Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Modulabschlussprüfung festlegen, z.B. das Erreichen einer Mindestpunktzahl bei den Einsendeaufgaben.

    Informationen zur konkreten Prüfungsform eines Moduls sowie zu den Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Modulabschlussprüfung können Sie der jeweiligen Modulbeschreibung sowie den Heften Prüfungsinformationen Nr. 1 und 2 entnehmen.

    Eine Gesamtauflistung der Prüfungsformen aller Module für alle Studiengänge im Sommersemester 2024 finden Sie in dieser Übersicht.

  • Anmeldung zu Prüfungsklausuren

    Die Anmeldung zu den Prüfungsklausuren (Präsenz und Online) erfolgt im Wintersemester vom 01. Dezember bis zum 15. Januar und im Sommersemester vom 01. Juni bis zum 15. Juli ausschließlich online über das Prüfungsportal der FernUniversität in Hagen. Der Termin für den Anmeldeschluss (im Wintersemester der 15. Januar und im Sommersemester der 15. Juli) ist für das jeweilige Semester der definitive Endtermin. Ausnahmen, z.B. infolge von beruflicher Inanspruchnahme, Krankheit, Urlaub usw. sind aus Gründen der Gleichbehandlung generell nicht möglich.

    Im Prüfungsportal finden Sie die Prüfungsklausuren im Abschnitt für die Fakultät für Mathematik und Informatik. Folgen Sie nach dem Login über ihren FernUni-Account und ihr Passwort dem ersten Menüpunkt „Anmeldung / Abmeldung zu den Fachprüfungen“. Akademiestudierende wählen nach dem Login für eine Anmeldung den Menüpunkt „Akademiestudium; Weiterbildung; Studiengangsübergreifendes Prüfungsangebot (An-/Abmeldung)“ aus. Dieser Prüfungstermin ist verbindlich.

    Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie automatisch eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Über den Menüpunkt „Info über angemeldete Prüfungen“ können Sie Anmeldebestätigungen auch als pdf-Dokument ausdrucken. Sollten Sie keine E-Mail erhalten oder sollte Ihnen im Menüpunkt „Info über angemeldete Prüfungen“ keine Anmeldung angezeigt werden, war Ihre Anmeldung nicht erfolgreich. Bitte nehmen Sie in diesem Fall die Anmeldung erneut vor.

    Anmeldung zu mündlichen Prüfungen

    Die Anmeldung zu mündlichen Modulabschlussprüfungen kann das ganze Jahr über erfolgen, sobald die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

    Mündliche Prüfungen finden i.d.R. in Präsenz in Hagen, als Videoprüfung@home oder als Videokonferenzprüfungen an einem der Campusstandorte statt.

    Für eine Terminvereinbarung setzten Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit der gewünschten Prüferin/dem gewünschten Prüfer in Verbindung. Bei der Terminvereinbarung klären Sie außerdem ab, ob Ihre Prüfung in Präsenz, als Videoprüfung@home oder als Videokonfernzprüfungen an einem der Campusstandorte durchgeführt wird, und tragen die abgestimmten Prüfungsformalitäten auf dem Anmeldeformular MP ein. Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular senden Sie dann direkt an die jeweilige Prüferin/den jeweiligen Prüfer. Die Kontaktdaten der Prüferinnen und Prüfer können Sie dem Abschnitt „Prüferinnen und Prüfer“ den Prüfungsinformationen Nr. 1 entnehmen.

    Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass das Anmeldeformular MP spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin der Prüferin/dem Prüfer vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegt. Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise in den Prüfungsinformationen Nr. 1.

    Nach Eingang des Anmeldeformulars beim Prüfungsamt erhalten Sie eine offizielle Bestätigung des Prüfungstermins. Dieser Prüfungstermin ist verbindlich.

  • Abmeldung von Modulabschlussprüfungen

    Von einer angemeldeten mündlichen oder schriftlichen Prüfung können Sie sich bis einen Tag vor dem Prüfungstermin (ohne Angabe von Gründen) abmelden. Von einer Hausarbeit können Sie sich vor Ausgabe des Themas und dem Bearbeitungsbeginn abmelden.

    Die Abmeldung von einer mündlichen Prüfung sowie einer Hausarbeit hat sowohl direkt bei der Prüferin/dem Prüfer als auch beim Prüfungsamt (per E-Mail oder schriftlich) zu erfolgen.

    Die Abmeldung von einer schriftlichen Prüfung (Klausur) ist online über das Prüfungsportal vorzunehmen.

    Sie werden dann so gestellt, als hätten Sie sich zu der betroffenen Prüfung nicht angemeldet.

    Rücktritt von Prüfungen

    Bei einem Rücktritt am Tag der Prüfung oder einem Versäumnis der Prüfung, sind dem Prüfungsamt triftige Gründe unverzüglich, jedoch spätestens drei Werktage (es gilt der Poststempel) nach dem jeweiligen Prüfungstermin, schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Verspätet eingereichte, zu einem späteren Termin oder rückwirkend ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.

    Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist die durch den Haus- bzw. Facharzt ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (BPU) vorzulegen. Andere Atteste oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert. Die Bescheinigung ist fristgerecht per Post im Original vorzulegen (es gilt der Poststempel). Eine E-Mail mit der Ankündigung, dass die Bescheinigung mit der Post folgt, erwirkt keine Fristverlängerung.

    Werden die Gründe anerkannt, werden Sie so gestellt, als hätten Sie sich nicht zu der betroffenen Prüfung angemeldet.

    Sollten Sie sich nicht von der Prüfung abgemeldet haben oder nicht ordnungsgemäß zurückgetreten sein, gilt die Prüfung wegen Nichterscheinens als mit „nicht bestanden“ bzw. als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

  • Prüfungsklausuren finden am Ende des Semesters, im Wintersemester im Februar/März und im Sommersemester im August/September als Präsenz- sowie Online-Klausuren an bis zu 13 Klausurtagen montags bis samstags in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr statt. Die Präsenzklausuren finden in der Regel an den Campusstandorten der FernUniversität Hagen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Ungarn statt.

    Präsenzklausuren

    Die Präsenzklausuren legen Sie unter Aufsicht gemeinsam mit anderen Studierenden in der Regel an einem der Campusstandorten der FernUniversität Hagen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Ungarn ab. In Ausnahmefällen werden Hörsäle an anderen Hochschulen angemietet. Die Bearbeitungszeit für Präsenzklausuren beträgt 120 Minuten und erfolgt auf Papier.

    Weitere Informationen zur Klausurkampagne eines Semesters finden Sie in den nachfolgenden Abschnitten „Klausurkampagne im Sommersemester“ (s. unten) bzw. „Klausurkampagne im Wintersemester“ und im Heft Prüfungsinformationen Nr. 2, welches Mitte November für das Wintersemester und Mitte Mai für das Sommersemester im Abschnitt Downloads zum Studium veröffentlicht wird.

    Online-Klausuren

    Online-Klausuren legen Sie ortsunabhängig an Ihrem PC/Laptop ab. Die Online-Klausuren werden in unterschiedlichen Klausurvarianten über Moodle oder das Online-Übungssystem durchgeführt. Einige Klausuren finden mit einer Live-Beaufsichtigung über Zoom statt. Der Einstieg zu allen Online-Klausuren erfolgt über Moodle-Prüfungen.

    Ihre Online-Klausur wird in einer von der Prüferin/dem Prüfer festgelegten folgenden Klausurvariante angeboten:

    Variante A:

    1. Online-Bereitstellung der Aufgaben am Bildschirm
    2. Bearbeitung der Aufgaben am PC
    3. Direkte Abgabe über den PC

    Variante B:
    1. Bereitstellung der Aufgaben zum Download (PDF-Datei)
    2. Bearbeitung der Aufgaben am PC (ausfüllbare PDF-Datei)
    3. Upload der Lösungsdatei (PDF-Datei) über den PC

    Variante C:
    1. Bereitstellung der Aufgaben zum Download (PDF-Datei)
    2. Bearbeitung der Aufgaben auf Papier
    3. Upload der Lösungsdatei als Scan über den PC

    Variante D:
    1. Bereitstellung der Aufgaben zum Download als Jupyter-Notebook
    2. Bearbeitung der Aufgaben am PC in der Umgebung für Jupyter-Notebook (vorab
    im Praktikum eingerichtet)
    3. Upload der Lösungsdatei (PDF-Datei) über den PC (aus Jupyter-Notebook heraus
    erzeugt)

    Variante AC:
    1. Online-Bereitstellung der Aufgaben am Bildschirm und zum Download
    2. Bearbeitung der Aufgaben teilweise am PC und teilweise auf Papier
    3. Direkte Abgabe über den PC sowie Upload der Lösungsdatei als Scan über den PC

    Die Bearbeitungszeit für alle Online-Klausuren beträgt 120 Minuten. Für Klausuren der Varianten B, C, D und AC, bei denen Sie Ihre Bearbeitung im jeweiligen System hochladen müssen, werden über die eigentliche Klausurbearbeitungszeit hinaus weitere 15 Minuten für die organisatorische Nachbearbeitung eingeräumt, um den Upload der Lösungen vornehmen zu können.

    Für die Teilnahme an einer Online-Klausur sind die folgenden technischen Voraussetzungen zu erfüllen, da ohne diese eine Teilnahme nicht möglich ist:

    • internetfähiger Computer (PC oder Laptop),
    • stabile Internetverbindung mit mindestens 1,5 Mbit/s Upload.

    Bei Klausuren mit Live-Beaufsichtigung benötigen Sie außerdem

    • Webcam,
    • Lautsprecher und
    • Mikrofon.

    Headsets oder Kopfhörer sind nicht zulässig. Des Weiteren wird empfohlen die Zoom-App zu installieren. Der Link zur jeweiligen Zoom-Umgebung wird in der Moodle-Klausurumgebung hinterlegt. Die Zoom-Räume werden jeweils 30 Minuten vor Klausurbeginn geöffnet.

    Zusätzlich benötigen Sie bei Klausuren der Variante C und AC einen Scanner oder ein mobiles Endgerät (Smartphone oder Tablet) mit Scanner-App für den Scanvorgang. Weiterhin wird eine Anwendung zur Erstellung von PDF-Dokumenten benötigt, sofern diese nicht Bestandteil der Scanner-App ist.

    Weitere Informationen zur Klausurkampagne eines Semesters finden Sie in den nachfolgenden Abschnitten „Klausurkampagne im Sommersemester“ (s. unten) bzw. „Klausurkampagne im Wintersemester“ und im Heft Prüfungsinformationen Nr. 2, welches Mitte November für das Wintersemester und Mitte Mai für das Sommersemester im Abschnitt Downloads zum Studium veröffentlicht wird.

  • Die Präsenz-Klausuren des Wintersemesters 2024/25 finden

    • am Samstag, den 15.02.2025 sowie
    • von Montag, den 17.02., bis Samstag, den 22.02.2025

    jeweils in der Zeit von 10:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr an den Campusstandorten der FernUniversität statt.

    Die Online-Klausuren des Wintersemesters 2024/25 finden

    • von Montag, den 24.02. bis Freitag, den 28.02.2025,

    in der Zeit von 10:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr über Moodle-Prüfungen statt.

    Eine Übersicht der Aufteilung der Klausurtermine für Präsenz- und Online-Klausuren des Wintersemesters 2024/25 finden Sie in dieser Übersicht.

    Die Anmeldung zu allen Klausuren kann vom 01.12.2024 bis 15.01.2025 über das Prüfungsportal vorgenommen werden. Zugang zu dieser Anmeldemöglichkeit haben alle immatrikulierten Studierenden über ihren FernUni-Account und ihr Passwort.

    Detaillierte Informationen zur Klausurdurchführung, ggf. zugelassene Hilfsmittel und dem Ablauf am Klausurtag finden Sie im Heft Prüfungsinformationen Nr. 2 und bei Online-Klausuren zusätzlich in der jeweiligen Klausurumgebung in Moodle-Prüfungen. Die Freischaltung der Moodle-Klausurumgebungen erfolgt voraussichtlich Mitte Januar 2025.

  • Die Präsenz-Klausuren des Sommersemesters 2025 finden

    · von Montag, den 18.08., bis Samstag, den 23.08.2025,

    jeweils in der Zeit von 10:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr an den Campusstandorten der FernUniversität statt.

    Die Online-Klausuren des Sommersemesters 2025 finden

    · von Montag, den 25.08., bis Freitag, den 29.08.2025,

    in der Zeit von 10:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr über Moodle-Prüfungen statt.

    Eine Übersicht der Aufteilung der Klausurtermine für Präsenz- und Online-Klausuren des Sommersemesters 2025 finden Sie in dieser Übersicht.

    Die Anmeldung zu allen Klausuren kann vom 01.06. bis 15.07.2025 über das Prüfungsportal vorgenommen werden. Zugang zu dieser Anmeldemöglichkeit haben alle immatrikulierten Studierenden über ihren FernUni-Account und ihr Passwort.

    Detaillierte Informationen zur Klausurdurchführung, ggf. zugelassene Hilfsmittel und dem Ablauf am Klausurtag finden Sie im Heft Prüfungsinformationen Nr. 2 und bei Online-Klausuren zusätzlich in der jeweiligen Klausurumgebung in Moodle-Prüfungen. Die Freischaltung der Moodle-Klausurumgebungen erfolgt voraussichtlich Mitte Juli 2025.

  • Als Service für ihre Studierenden bietet die FernUniversität in Hagen die Möglichkeit der elektronischen Klausurbereitstellung.

    Bei Präsenz-Klausuren wird Ihnen nach Abschluss der Korrektur automatisch eine elektronische Kopie Ihrer Klausurbearbeitung über das Online-Übungssystem bereitgestellt. Sie erhalten eine E-Mail, sobald Ihre Klausurbearbeitung bereitgestellt wurde.

    Bei Online-Klausuren erfolgt die Einsichtnahme direkt in der jeweiligen Klausurumgebung in Moodle-Prüfungen oder dem Online-Übungssystem. Sie finden Ihre Klausurbearbeitung in Moodle-Prüfungen im Abschnitt „Klausur“ und im Online-Übungssystem im Abschnitt „Einsendungen/Korrekturen“.

  • Die Anmeldung zu diesen teilnahmebeschränkten Veranstaltungen erfordert eine gesonderte Anmeldung im Vorsemester. Die Anmeldung nehmen Sie über WebRegis vor. Die Anmeldung erfolgt im Wintersemester im Zeitraum vom 01. Dezember bis zum 15. Januar und im Sommersemester im Zeitraum vom 01. Juni bis zum 15. Juli. Die Belegung des zugehörigen Kurses stellt keine Anmeldung dar. Weitere Informationen sowie eine Übersicht der angebotenen (Pro-)Seminare und Praktika finden Sie auf der Webseite Seminare und Praktika der Fakultät.

    Eine Abmeldung von Seminaren und Praktika kann bis spätestens am ersten Tag des Veranstaltungssemesters – im Wintersemester 01.10. und im Sommersemester 01.04. – durch eine schriftliche Mitteilung an das Prüfungsamt erfolgen.

    Bei einem Rücktritt nach dem ersten Tag des Veranstaltungssemesters oder einem Versäumnis der Prüfung, sind dem Prüfungsamt triftige Gründe unverzüglich, jedoch spätestens drei Werktage (es gilt der Poststempel) nach dem jeweiligen Prüfungstermin, schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Verspätet eingereichte oder zu einem späteren Termin ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.

    Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist die durch den Haus- bzw. Facharzt ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (Anlage BPU) vorzulegen. Andere Atteste oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert. Die Bescheinigung ist fristgerecht per Post im Original vorzulegen (es gilt der Poststempel). Eine E-Mail mit der Ankündigung, dass die Bescheinigung mit der Post folgt, erwirkt keine Fristverlängerung.

    Werden die Gründe anerkannt, werden Sie so gestellt, als hätten Sie sich nicht zu der betroffenen Prüfung angemeldet.

    Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung oder ordnungsgemäßer Rücktritt so gilt die Prüfungsleistung als „nicht bestanden“ bzw. als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

  • Wer kann eine Sonderfallregelung / einen Nachteilsausgleich beantragen?

    Fernstudierende, die aufgrund besonderer Umstände in den Möglichkeiten ihrer Studienorganisation eingeschränkt sind, können Prüfungen unter Sonderfallbedingungen ablegen.

    Sonderfallregelungen können von den folgenden Studierendengruppen bei Vorlage entsprechender Nachweise beantragt und nach Genehmigung in Anspruch genommen werden:

    • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
    • Studierende mit ständigem Wohnsitz im nichtanrainenden Ausland
    • Studierende, die in Justizvollzugsanstalten inhaftiert sind
    • Studierende in Mutterschutz/Elternzeit

    Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

    ...können Modulabschlussprüfungen bei Nachweis ihrer Behinderung bzw. chronischen Erkrankung durch ein auf die Prüfungssituation bezogenes ärztliches Attest ggf. am nächstgelegenen Campusstandort oder über die Onlinebereitstellung am Wohnort unter Aufsicht ablegen. Aufgrund nachgewiesener besonderer Handikaps kann ggf. die Nutzung bestimmter Hilfsmittel, ein vergrößerter Ausdruck der Prüfungsunterlagen, eine Schreibzeitverlängerung, Pausen oder eine Schreibassistenz gewährt werden.

    Mündliche Prüfungen können ggf. als Videoprüfung@home oder als Videokonferenzprüfung an einem Campusstandort abgelegt werden.

    Ausführliche Informationen rund um das Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung finden Sie auf der Webseite Studieren mit Behinderung. Dort finden Sie beispielsweise einen Leitfaden und ein Antragsformular zum Nachteilsausgleich in Prüfungen.

    Studierende mit ständigem Wohnsitz im nichtangrenzenden Ausland

    ... können schriftliche Modulabschlussprüfungen am Wohnort zwingend zeitgleich wie in Deutschland unter Aufsicht ablegen. Die Bereitstellung der Klausurunterlagen erfolgt online über Moodle. Die Bearbeitung der Aufgaben erfolgt auf Papier mit anschließendem Scan und Upload in Moodle.

    Mündliche Prüfungen können als Videoprüfung@home oder als Videokonferenzprüfung an einer im Erlass mit dem Auswärtigen Amt genannten Einrichtung im Ausland abgelegt werden, sofern die technische Ausstattung vorhanden ist und die Beaufsichtigung ermöglicht werden kann. Nähere Informationen zum Erlass finden Sie auf der Webseite Prüfungen im Ausland.

    Studierende mit einer Semesteranschrift in Deutschland oder Anrainerstaaten können unter den o.g. Bedingungen schriftliche Modulabschlussprüfungen im Ausland ablegen, sofern dem Prüfungsamt ein Nachweis über den dauerhaften Aufenthalt von mindestens 6 Monaten im nichtangrenzenden Ausland (Visum, Bescheinigung des Arbeitgebers o.ä.) vorliegt.

    Studierende, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, z. B. Urlaub oder Geschäftsreise, sind von dieser Regelung nicht betroffen.

    Studierende, die in Justizvollzugsanstalten (JVA) inhaftiert sind

    ...können in der Regel schriftliche Modulabschlussprüfungen (Klausuren) unter Aufsicht eines Mitglieds des Pädagogischen Dienstes der JVA ablegen.

    Mündliche Prüfungen können in der Regel als Videoprüfung@home unter Aufsicht eines Mitglieds des Pädagogischen Dienstes der JVA abgelegt werden.

    Nähere Informationen zum Studium bei Inhaftierung finden Sie auf der Webseite Inhaftierte.

    Studierende in Mutterschutz / Elternzeit und stillende Mütter

    ... haben bei Nachweis des Geburtstermins (ab 6 Wochen vor dem Geburtstermin), der Geburt des Kindes oder der Elternzeit bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Sonderfallregelungen bei der Prüfungsteilnahme.

    Studierende in Mutterschutz/Elternzeit können Modulabschlussprüfungen am nächstgelegenen Campusstandort ablegen.

    Mündliche Prüfungen können als Videoprüfung@home oder als Videokonferenzprüfung an einem Campusstandort abgelegt werden.

    Stillende Mütter können für Klausuren die Gewährung von Stillpausen beantragen. Die Klausurbearbeitungszeit wird für eine Stillpause angehalten und läuft erst nach der Stillpause weiter. Bitte beachten Sie, dass das Kind während der Klausurbearbeitung nicht im Klausurraum sein darf und die Betreuung des Kindes durch eine weitere Betreuungsperson für die Dauer der Klausur Ihrerseits zu organisieren ist.

    Wie stelle ich meinen Antrag auf Sonderfallreglung / Nachteilsausgleich?

    Beachten Sie bitte, dass zur Prüfungsteilnahme unter Sonderfallbedingungen bereits im Vorfeld ein Antrag mit begründenden Unterlagen (entsprechende Nachweise, fachärztliches Attest, Schwerbehindertenausweis etc.) im Prüfungsamt vorliegen und vom Prüfungsausschuss genehmigt worden sein muss.

    Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung verwenden bitte das Antragsformular zum Nachteilsausgleich in Prüfungen; bitte beachten Sie dazu die Hinweise im Leitfaden. Alle anderen Studierenden, die eine Prüfung unter Sonderfallbedingungen ablegen möchten, stellen ihren Antrag formlos per E-Mail an das Prüfungsamt.

    Frist für die Antragstellung ist grundsätzlich drei Monate vor dem Prüfungstermin. Die Antragstellung sollte so früh wie möglich erfolgen, da die Bearbeitung eines Antrags auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs bis zu 8 Wochen dauern kann. Bei einer späteren Antragstellung ist bei einem gewährten Nachteilsausgleich eine Prüfungsteilnahme unter Sonderfallbedingungen ggf. erst im folgenden Semester möglich.

    Eine Anmeldung zu Prüfungen unter Sonderfallbedingungen kann erst erfolgen, wenn die Sonderfallregelungen vom Prüfungsausschuss genehmigt worden sind.

    Wie melde ich mich zu Prüfungen unter Sonderfallbedingungen an bzw. wie melde ich mich wieder ab?

    Anmeldungen zu Prüfungen unter Sonderfallbedingungen

    Ausführliche Informationen zur Anmeldung von Prüfungsklausuren und zur unter Sonderfallbedingungen entnehmen Sie dem Heft Prüfungsinformationen Nr. 2.

    Die Anmeldung zu Klausuren (Präsenz und Online) erfolgt im Wintersemester vom 01. Dezember bis zum 15. Januar und im Sommersemester vom 01. Juni bis zum 15. Juli ausschließlich online über das Prüfungsportal der FernUniversität in Hagen.

    Für eine Klausurteilnahme unter Sonderfallbedingungen an einem der Campusstandorte sind zusätzlich zur fristgerechten Online-Anmeldung über das Prüfungsportal die Prüfungsmodalitäten mit dem jeweiligen Campusstandort abzustimmen und dem Prüfungsamt gegenüber nachzuweisen.

    Bei einer Prüfungsteilnahme am Wohnort ist dem Prüfungsamt innerhalb des Anmeldezeitraums eine geeignete Aufsichtsperson von Studierendenseite zu benennen.

    Studierende mit ständigem Wohnsitz im nichtanrainenden Ausland kontaktieren innerhalb des Anmeldezeitraums zur weiteren Organisation direkt das Prüfungsamt.

    Studierende in der JVA reichen innerhalb des Anmeldezeitraums die Betreuungszusage über das Anmeldeformular für Sonderfallprüfungen in der JVA (Anlage SF) im Prüfungsamt ein.

    Die Anmeldung zu mündlichen Prüfungen kann das ganze Jahr über erfolgen, sobald die Teilnahmevoraussetzungen für die jeweilige Prüfung erfüllt sind. Für eine Terminabsprache setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit der gewünschten Prüferin/dem gewünschten Prüfer in Verbindung. Informieren Sie die gewünschte Prüferin/den gewünschten Prüfer über den gewährten Nachteilsausgleich und klären Sie außerdem ab, ob Ihre Prüfung als Videoprüfung@home oder als Videokonferenzprüfungen an einem der Campusstandorte durchgeführt wird, und tragen die abgestimmten Prüfungsformalitäten auf dem Anmeldeformular MP ein

    Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular senden Sie dann direkt an die jeweilige Prüferin/den jeweiligen Prüfer. Die Kontaktdaten der Prüfenden und können Sie dem Abschnitt „Prüferinnen und Prüfer der Informatik“ im Heft Prüfungsinformationen Nr. 1 entnehmen.

    Bei einer Videokonferenzprüfung an einem Campusstandort ist die Rückseite des Anmeldeformulars von der jeweiligen Ansprech- und/oder Aufsichtspersonen auszufüllen sowie die Beaufsichtigung über die gesamte Prüfungsdauer zu versichern. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Heft Prüfungsinformationen Nr. 1.

    Nach Eingang des Anmeldeformulars beim Prüfungsamt erhalten Sie eine offizielle Bestätigung des Prüfungstermins. Dieser Prüfungstermin ist verbindlich.

    Abmeldung von Prüfungen unter Sonderfallbedingungen

    Von einer angemeldeten Modulabschlussprüfung können Sie sich bis spätestens einen Tag vor dem Prüfungstermin (ohne Angabe von Gründen) abmelden.

    Bei mündlichen Modulabschlussprüfungen hat die Abmeldung per E-Mail sowohl direkt bei der Prüferin/dem Prüfer als auch beim Prüfungsamt und ggf. der Einrichtung/Institution zu erfolgen. Bei schriftlichen Modulabschlussprüfungen erfolgt die Abmeldung online über das Prüfungsportal.

    Bei einer erfolgreichen Abmeldung werden Sie dann so gestellt, als hätten Sie sich zu dieser Prüfung nicht angemeldet.

    Rücktritt von Prüfungen unter Sonderfallbedingungen

    Ist die Abmeldefrist abgelaufen, können Sie nur in begründeten Fällen von der Prüfung zurücktreten. Bei einem Rücktritt am Tag der Prüfung oder einem Versäumnis der Prüfung, sind dem Prüfungsamt triftige Gründe unverzüglich, jedoch spätestens drei Werktage (es gilt der Poststempel) nach dem jeweiligen Prüfungstermin, schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Verspätet eingereichte oder zu einem späteren Termin ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.

    Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist die durch den Haus- bzw. Facharzt ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (Anlage BPU) vorzulegen. Andere Atteste oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert. Die Bescheinigung ist fristgerecht per Post im Original vorzulegen (es gilt der Poststempel).

    Verspätet eingereichte oder zu einem späteren Termin ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Eine E-Mail mit der Ankündigung, dass die Bescheinigung mit der Post folgt, erwirkt keine Fristverlängerung!

    Werden die Gründe anerkannt, werden Sie so gestellt, als hätten Sie sich nicht zu der betroffenen Prüfung angemeldet.

    Erscheinen Sie zu einem Prüfungstermin nicht oder treten Sie nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, ohne dass triftige Gründe vorliegen, gilt die Prüfungsleistung als mit „nicht bestanden“ oder als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

  • Bei Fragen zu Modulabschlussprüfungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes der Fakultät für Mathematik und Informatik zur Verfügung. Die Kontaktdaten und telefonischen Sprechzeiten finden Sie hier Ansprechpersonen des Prüfungsamts.

mathinf.webteam | 24.09.2024