Modulabschlussprüfungen

Für ein erfolgreiches Studium der von der Fakultät für Mathematik und Informatik angebotenen Bachelor- und Masterstudiengänge absolvieren Sie je nach Studiengang Pflicht- und Wahlpflichtmodule sowie Seminare und Praktika. Ein Modul wird mit einer Prüfungsleistung im Rahmen einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen. Im Folgenden finden Sie allgemeine Informationen zu den Modulabschlussprüfungen an der Fakultät für Mathematik und Informatik.

Zusätzliche für Sie wichtige Informationen zu den Modulabschlussprüfungen in den jeweiligen Studiengängen der Fakultät finden Sie in den Prüfungsinformationen Nr. 1.

  • Modulabschlussprüfungen in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen werden entweder mit

    • einer zweistündigen Klausur (schriftliche Prüfung),
    • einer mündlichen Prüfung von etwa 25 Minuten Dauer,
    • einer Portfolioprüfung oder
    • einem Moodle-Quiz

    abgeschlossen.

    Eine Modulabschlussprüfung kann absolviert werden, sobald die formalen sowie ggf. die modulbezogenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

    Formale Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.

    Zusätzlich können die Modulverantwortlichen darüber hinaus weitere Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Modulabschlussprüfung festlegen (modulbezogene Voraussetzungen), z.B. das Erreichen einer Mindestpunktzahl bei den Einsendeaufgaben zum Modul.

    Informationen zur konkreten Prüfungsform eines Moduls sowie zu den Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Modulabschlussprüfung können Sie der jeweiligen Modulbeschreibung sowie den Prüfungsinformationen Nr. 1 und 2 entnehmen.

    Eine Gesamtauflistung der Prüfungsformen aller Module für alle Studiengänge der Fakultät finden Sie in der Übersicht des aktuellen Semesters.

  • Anmeldung zu Prüfungsklausuren (Präsenz und Online)

    Die Anmeldung zu den Prüfungsklausuren (Präsenz und Online) erfolgt im Wintersemester vom 01. Dezember bis zum 15. Januar und im Sommersemester vom 01. Juni bis zum 15. Juli ausschließlich online über das Prüfungsportal der FernUniversität in Hagen im Abschnitt für die Fakultät für Mathematik und Informatik.

    Der Termin für den Anmeldeschluss (im Wintersemester der 15. Januar und im Sommersemester der 15. Juli) ist für das jeweilige Semester der definitive Endtermin. Ausnahmen, z.B. infolge von beruflicher Inanspruchnahme, Krankheit, Urlaub usw. sind aus Gründen der Gleichbehandlung generell nicht möglich.

    Detaillierte Informationen zu Klausurterminen, -orten und -formaten sowie dem Anmeldeverfahren finden Sie in den Prüfungsinformationen Nr. 2.

    Anmeldung zu mündlichen Prüfungen

    Die Anmeldung zu mündlichen Modulabschlussprüfungen kann das ganze Jahr über erfolgen, sobald die formalen Teilnahmevoraussetzungen gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung erfüllt sind.

    Mündliche Prüfungen finden in der Regel in Präsenz in Hagen, als Videoprüfung@home oder als Videokonferenzprüfungen an einem der Campusstandorte statt.

    Die Anmeldung erfolgt nach der Terminabsprache mit der Prüferin/dem Prüfer und der Festlegung der Prüfungsmodalität über das Anmeldeformular MP. Weitere Informationen zur Anmeldung sowie die Kontaktdaten der Prüferinnen und Prüfer finden Sie in den Prüfungsinformationen Nr. 1.

    Anmeldung zu Portfolioprüfungen

    Die Anmeldung zur Portfolioprüfung erfolgt im Wintersemester vom 01. Dezember bis zum 15. Januar und im Sommersemester vom 01. Juni bis zum 15. Juli ausschließlichonline über das Prüfungsportal der FernUniversität in Hagen im Abschnitt für die Fakultät für Mathematik und Informatik.

    Anmeldung zum Moodle-Quiz

    Die Anmeldung zum Moodle-Quiz erfolgt im Wintersemester vom 01. November bis zum 15. November und im Sommersemester vom 01. Mai bis zum 15. Mai ausschließlich online über das Prüfungsportal der FernUniversität in Hagen im Abschnitt für die Fakultät für Mathematik und Informatik.

  • Abmeldung von Modulabschlussprüfungen

    Von einer angemeldeten mündlichen oder schriftlichen Prüfung, oder von einer Portfolioprüfung können Sie sich bis einen Tag vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen abmelden. Von einem angemeldeten Moodle-Quiz können Sie sich bis einen Tag vor der Freischaltung des Moodle-Quiz ohne Angabe von Gründen abmelden.

    Die Abmeldung von einer mündlichen Prüfung hat sowohl direkt bei der Prüferin/dem Prüfer als auch beim Prüfungsamt (per E-Mail oder schriftlich) zu erfolgen.

    Die Abmeldung von einer schriftlichen Prüfung (Klausur), einer Portfolioprüfung sowie vom Moodle-Quiz ist online über das Prüfungsportal vorzunehmen.

    Sie werden dann so gestellt, als hätten Sie sich zu der betroffenen Prüfung nicht angemeldet.

    Rücktritt von Modulabschlussprüfungen

    Bei einem Rücktritt am Tag der Prüfung oder einem Versäumnis der Prüfung, sind dem Prüfungsamt triftige Gründe unverzüglich, jedoch spätestens drei Werktage (es gilt der Poststempel) nach dem jeweiligen Prüfungstermin, schriftlich anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Verspätet eingereichte, zu einem späteren Termin oder rückwirkend ausgestellte Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.

    Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist die durch den Haus- bzw. Facharzt ausgefüllte Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit (BPU) vorzulegen. Andere Atteste oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht akzeptiert. Die Bescheinigung ist fristgerecht per Post im Original vorzulegen (es gilt der Poststempel). Eine E-Mail mit der Ankündigung, dass die Bescheinigung mit der Post folgt, erwirkt keine Fristverlängerung.

    Werden die Gründe anerkannt, werden Sie so gestellt, als hätten Sie sich nicht zu der betroffenen Prüfung angemeldet.

    Sollten Sie sich nicht von der Prüfung abgemeldet haben oder nicht ordnungsgemäß zurückgetreten sein, gilt die Prüfung wegen Nichterscheinens als mit „nicht bestanden“ bzw. als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

  • Klausuren finden am Ende des Semesters, im Wintersemester im Februar/März und im Sommersemester im August/September als Präsenz- sowie Online-Klausuren an bis zu 11 Klausurtagen montags bis samstags in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr statt. Die Präsenz-Klausuren finden in der Regel an den Campusstandorten der FernUniversität in Hagen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Ungarn statt.

    Präsenz-Klausuren

    Die Präsenz-Klausuren legen Sie unter Aufsicht gemeinsam mit anderen Studierenden in der Regel an einem der Campusstandorten der FernUniversität in Hagen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Ungarn ab. Die Bearbeitungszeit für Präsenzklausuren beträgt 120 Minuten und erfolgt auf Papier.

    Weitere Informationen zur Klausurkampagne eines Semesters finden Sie in den nachfolgenden Abschnitten „Klausurkampagne im Sommersemester“ (s. unten) bzw. „Klausurkampagne im Wintersemester“ und in den Prüfungsinformationen Nr. 2, welche Mitte November für das Wintersemester und Mitte Mai für das Sommersemester unter Downloads zum Studium veröffentlicht werden.

    Online-Klausuren

    Online-Klausuren legen Sie unter Live-Beaufsichtigung ortsunabhängig an Ihrem PC/Laptop ab. Die Online-Klausuren werden in unterschiedlichen Klausurvarianten, die von der Prüferin/dem Prüfer festgelegt werden, über Moodle-Prüfungen durchgeführt.

    Die Bearbeitungszeit für alle Online-Klausuren beträgt 120 Minuten. Bei Klausurvarianten, bei denen die Bearbeitung im System hochladen muss, werden über die eigentliche Klausurbearbeitungszeit hinaus weitere 15 Minuten für die organisatorische Nachbearbeitung eingeräumt, um den Scan und Upload der Lösungen vornehmen zu können.

    Für die Teilnahme an einer Online-Klausur sind die folgenden technischen Voraussetzungen zu erfüllen, da ohne diese eine Teilnahme nicht möglich ist:

    • internetfähiger Computer (PC oder Laptop),
    • stabile Internetverbindung mit mindestens 1,5 Mbit/s Upload sowie
    • Webcam, Lautsprecher und Mikrofon.

    Weitere Informationen zur Klausurkampagne eines Semesters finden Sie in den nachfolgenden Abschnitten „Klausurkampagne im Sommersemester“ (s. unten) bzw. „Klausurkampagne im Wintersemester“ und in den Prüfungsinformationen Nr. 2, welche Mitte November für das Wintersemester und Mitte Mai für das Sommersemester im Abschnitt Downloads zum Studium veröffentlicht werden.

  • Die Präsenz-Klausuren des Sommersemesters 2025 finden

    • von Montag, den 18.08., bis Samstag, den 23.08.2025,

    jeweils in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr an den Campusstandorten der FernUniversität in Hagen statt.

    Die Online-Klausuren des Sommersemesters 2025 finden

    • von Montag, den 25.08., bis Freitag, den 29.08.2025,

    in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr über Moodle-Prüfungen statt.

    Die Klausurtermine und -orte für Präsenz- und Online-Klausuren des Sommersemesters 2025 finden Sie in dieser Übersicht.

    Die Anmeldung zu allen Klausuren kann vom 01.06. bis 15.07.2025 über das Prüfungsportal vorgenommen werden. Zugang zu dieser Anmeldemöglichkeit haben alle immatrikulierten Studierenden über ihren FernUni-Account und ihr Passwort.

    Detaillierte Informationen zur Klausurdurchführung, ggf. zugelassene Hilfsmittel und dem Ablauf am Klausurtag finden Sie in den Prüfungsinformationen Nr. 2 und bei Online-Klausuren zusätzlich in der jeweiligen Klausurumgebung in Moodle-Prüfungen. Die Freischaltung der Moodle-Klausurumgebungen erfolgt voraussichtlich Mitte Juli 2025.

  • Die Präsenz-Klausuren des Wintersemesters 2025/26 finden

    • von Montag, den 16.02., bis Samstag, den 21.02.2026,

    jeweils in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr an den Campusstandorten der FernUniversität in Hagen statt.

    Die Online-Klausuren des Wintersemesters 2025/26 finden

    • von Montag, den 23.02., bis Freitag, den 27.02.2026,

    in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr über Moodle-Prüfungen statt.

    Die Klausurtermine und -orte für Präsenz- und Online-Klausuren des Wintersemesters 2025/26 finden Sie in dieser Übersicht.

    Die Anmeldung zu allen Klausuren kann vom 01.12.2025 bis 15.01.2026 über das Prüfungsportal vorgenommen werden. Zugang zu dieser Anmeldemöglichkeit haben alle immatrikulierten Studierenden über ihren FernUni-Account und ihr Passwort.

    Detaillierte Informationen zur Klausurdurchführung, ggf. zugelassene Hilfsmittel und dem Ablauf am Klausurtag finden Sie in den Prüfungsinformationen Nr. 2 und bei Online-Klausuren zusätzlich in der jeweiligen Klausurumgebung in Moodle-Prüfungen. Die Freischaltung der Moodle-Klausurumgebungen erfolgt voraussichtlich Mitte Januar 2026.

  • Bei Präsenz-Klausuren wird Ihnen nach Abschluss der Korrektur und Bewertung automatisch eine elektronische Kopie Ihrer Klausurbearbeitung über das Online-Prüfungssystem bereitgestellt. Sie erhalten eine E-Mail, sobald Ihre Klausurbearbeitung zur Einsicht verfügbar ist.

    Bei Online-Klausuren erfolgt die Einsichtnahme direkt in der jeweiligen Klausurumgebung in Moodle-Prüfungen.

  • Die Anmeldung zu Seminaren und Praktika erfolgt im Vorsemester der gewünschten Teilnahme über WebRegis im Abschnitt für die Fakultät für Mathematik und Informatik vom 01. Dezember bis zum 15. Januar im Wintersemester und vom 01. Juni bis zum 15. Juli im Sommersemester.

    Weitere Informationen sowie eine Übersicht der angebotenen Seminare und Praktika eines Semesters finden Sie auf der Webseite Seminare und Praktika der Fakultät.

  • Beim Ablegen von Prüfungen müssen alle Studierenden die gleichen Prüfungsbedingungen vorfinden und die gleichen Anforderungen erfüllen. Das Instrument der Sonderfallregelungen soll die Chancengleichheit im Studium sicherstellen.

    Studierende, die aufgrund besonderer Umstände in den Möglichkeiten ihrer Studienorganisation eingeschränkt sind, können Prüfungen ggf. unter Sonderfallbedingungen ablegen.

    Bei der Gewährung von Sonderfallregeln ist neben dem Grundsatz der Chancengleichheit der Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen. Dieser stellt sicher, dass durch eine Sonderfallregelung keine Besserstellung (Überkompensation) gegenüber regulären Prüfungsteilnehmern stattfindet.

    Sonderfallregelungen können von den folgenden Studierendengruppen bei Vorlage entsprechender Nachweise beantragt und nach Genehmigung in Anspruch genommen werden:

    • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
    • Studierende in Mutterschutz/Elternzeit und stillende Mütter
    • Studierende mit ständigem Wohnsitz im nichtanrainenden Ausland
    • Studierende, die in Justizvollzugsanstalten inhaftiert sind

    Bei Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung handelt es sich um einen Nachteilsausgleich.

    Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (Nachteilsausgleich)

    Können Studierende die Studien- und Prüfungsleistungen aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung nicht in der eigentlich vorgeschriebenen Art und Weise erbringen, ist bei Bedarf individuell zu prüfen, ob die Gleichbehandlung durch geeignete Maßnahmen wieder hergestellt werden kann.

    Nachteilsausgleichende Maßnahmen müssen zur Kompensation der individuellen Einschränkung erforderlich sein. Gleichzeitig dürfen die Maßnahmen nicht die durch die Prüfung festzustellende Leistungsfähigkeit betreffen. Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist nur möglich, wenn der Prüfling das abzuprüfende Qualifikationsziel überhaupt erreichen kann. Hierbei geht es insbesondere um die Frage, ob Prüflinge Probleme haben, die grundsätzlich vorhandene Leistungsfähigkeit wiederzugeben (bzw. zu verschriftlichen), oder ob die Leistungsfähigkeit an sich eingeschränkt ist. Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs besteht nicht.

    Beispiele für nachteilsausgleichende Maßnahmen sind:

    • Verwendung von Hilfsmitteln (bspw. Lesehilfe/Lupe, vergrößerter Ausdruck der Prüfungsunterlagen)
    • Pausen (Unterbrechung der Bearbeitungszeit)
    • Schreibzeitverlängerung (Verlängerung der regulären Bearbeitungszeit)
    • Prüfungsortwechsel (bspw. Ablegen von Klausuren über die Onlinebereitstellung am Wohnort)

    Grundsätzlich gilt, dass im Vergleich zu den regulären Prüfungsmodalitäten, immer die mildeste Kompensation zu gewähren ist. Ein Wechsel des Prüfungsformats oder der Prüfungsform kann daher nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt werden und nur dann, wenn die durch die Prüfung festzustellenden Kompetenzen auch bei Wechsel des Prüfungsformats oder der Prüfungsform abgeprüft werden können.

    Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können, bei Bedarf, unter Verwendung des Antragsformulars, einen Antrag auf Nachteilsausgleich in Prüfungen beim Prüfungsamt für Mathematik und Informatik stellen.

    Einen Leitfaden zum Nachteilsausgleich mit ergänzenden Informationen finden Sie auf der Seite Studium mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung der FernUniversität in Hagen.

    Gemeinsam mit dem Antrag sind dem Prüfungsamt begründende Unterlagen vorzulegen. Zwingend erforderlich ist ein fachärztliches Attest.

    Dieses fachärztliche Attest

    • darf nicht älter als sechs Monate sein,
    • muss auf Briefbogen der fachärztlichen Praxis mit Datum, Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes ausgestellt sein,
    • muss für Dritte unbedingt nachvollziehbare Angaben zu der Art Ihrer Beeinträchtigung sowie zu den damit zusammenhängenden Nachteilen in Bezug auf die Prüfungssituation im prozentuellen Vergleich zu gesunden Studierenden beinhalten,
    • muss eine fachärztliche Empfehlung enthalten, durch welche individuelle Maßnahme Ihre Beeinträchtigung ausgeglichen werden könnte und
    • muss im Original oder als beglaubigte Kopie per Post eingereicht werden.

    Studierende in Mutterschutz/Elternzeit und stillende Mütter

    Studierende in Mutterschutz/Elternzeit und stillende Mütter haben unter den nachstehenden Voraussetzungen Anspruch auf Sonderfallregelungen bei der Prüfungsteilnahme.

    Studierende in Mutterschutz (6 Wochen vor dem errechneten und 8 Wochen nach dem Geburtstermin), können bei Nachweis des Geburtstermins das Ablegen schriftlicher Modulabschlussprüfungen über die Onlinebereitstellung am Wohnort unter Aufsicht beantragen.

    Stillende Mütter können bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes für schriftliche Modulabschlussprüfungen die Gewährung von Stillpausen beantragen. Die Klausurbearbeitungszeit wird für eine Stillpause angehalten und läuft erst nach der Stillpause weiter. Das Kind darf während der Klausurbearbeitung nicht im Klausurraum sein, die Betreuung des Kindes ist Ihrerseits für die Dauer der Klausur durch eine Betreuungsperson zu organisieren.

    Studierende in Elternzeit können bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes bei Nachweis der Geburt des Kindes oder der Elternzeit mündliche Modulabschlussprüfungen als Videoprüfung@home oder als Videokonferenzprüfung an einem Campusstandort abgelegen.

    Studierende mit ständigem Wohnsitz im nichtangrenzenden Ausland

    Studierende mit ständigem Wohnsitz im nichtangrenzenden Ausland können schriftliche Modulabschlussprüfungen am Wohnort zwingend zeitgleich wie in Deutschland unter Aufsicht ablegen. Die Bereitstellung der Klausurunterlagen erfolgt online über Moodle-Prüfungen. Die Klausurunterlagen müssen ausgedruckt werden und sind dann handschriftlich auf dem ausgedruckten Klausurpapier zu bearbeiten. Anschließend sind die Klausurunterlagen zu scannen und in Moodle-Prüfungen für die Abgabe hochzuladen.

    Mündliche Prüfungen können als Videoprüfung@home oder als Videokonferenzprüfung an einer im Erlass mit dem Auswärtigen Amt genannten Einrichtungen im Ausland abgelegt werden, sofern die technische Ausstattung vorhanden ist und die Beaufsichtigung ermöglicht werden kann. Nähere Informationen zum Erlass finden Sie auf der Webseite Prüfungen im Ausland.

    Studierende mit einer Semesteranschrift in Deutschland oder einem angrenzenden Staat können unter den o.g. Bedingungen schriftliche Modulabschlussprüfungen am Wohnort ablegen, sofern dem Prüfungsamt ein Nachweis über den dauerhaften Aufenthalt von mindestens 6 Monaten im nichtangrenzenden Ausland (Visum, Bescheinigung des Arbeitgebers o.ä.) vorliegt. Studierende, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, z. B. im Urlaub oder auf Geschäftsreise, können von dieser Regelung keinen Gebrauch machen.

    Studierende, die in Justizvollzugsanstalten (JVA) inhaftiert sind

    Studierende, die in Justizvollzugsanstalten inhaftiert sind, können in der Regel schriftliche Modulabschlussprüfungen (Klausuren) unter Aufsicht eines Mitglieds des Pädagogischen Dienstes der JVA ablegen.

    Mündliche Prüfungen können in der Regel als Videoprüfung@home unter Aufsicht eines Mitglieds des Pädagogischen Dienstes der JVA abgelegt werden.

    Nähere Informationen zum Studium bei Inhaftierung finden Sie auf der Webseite für Inhaftierte.

    Fristen für die Antragstellung

    Beachten Sie bitte, dass zur Prüfungsteilnahme unter Sonderfallbedingungen bereits im Vorfeld ein Antrag mit begründenden Unterlagen (entsprechende Nachweise, fachärztliches Attest im Original oder beglaubigter Kopie, Schwerbehindertenausweis etc.) im Prüfungsamt vorliegen und vom Prüfungsausschuss genehmigt worden sein muss. Frist für die Antragstellung ist grundsätzlich drei Monate vor dem Prüfungstermin. Die Antragstellung sollte so früh wie möglich erfolgen, da die Bearbeitung eines Antrags auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs bis zu 8 Wochen dauern kann. Bei einer späteren Antragstellung ist bei einem gewährten Nachteilsausgleich eine Prüfungsteilnahme unter Sonderfallbedingungen ggf. erst im folgenden Semester möglich.

  • Bei Fragen zu Modulabschlussprüfungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamts der Fakultät für Mathematik und Informatik zur Verfügung. Die Kontaktdaten und telefonischen Sprechzeiten finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamts.

mathinf.webteam | 09.04.2025