Übergangsbestimmungen
Die Übergangsbestimmungen gemäß § 24 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Mathematik vom 01. Oktober 2019 sollen Studierenden im genannten Umfang einen angemessenen Bestandsschutz gewähren und unter den genannten Voraussetzungen noch einen Studienabschluss nach der Studienstruktur gemäß der Prüfungsordnung 2012, Stand 01.04.2017, ermöglichen.
Die Fassung der Prüfungsordnung 2012, Stand 01.04.2017 sowie Belegempfehlungen und Modulkataloge gemäß dieser Prüfungsordnung finden Sie folgenden Kasten.
Downloads
Studiengangsleitfaden (bis SS 2019)
Prüfungsordnung (bis SS 2019)
Übernahme von Leistungsnachweisen als Prüfungsleistungen
Modulhandbuch (bis SS 2019)
Übersicht über die Studienstrukturen und Katalogzuordnungen (bis SS 2019)
mathinf.webteam
| 10.05.2024