Promotionsausschuss
Der ständige Promotionsausschuss (geregelt in der Promotionsordnung §4) entscheidet darüber, ob die formalen Voraussetzungen zur Zulassung zur Promotion erfüllt sind, eröffnet Promotionsverfahren, setzt für jedes Promotionsverfahren eine Promotionskommission ein und entscheidet über Ein- und Widersprüche gegen Entscheidungen der Promotionskommission.
Er wird vom Fakultätsrat gewählt und besteht aus drei Prüfungsberechtigten (davon ein Vorsitzender) und einer promovierten Mitarbeiterin oder einem promovierten Mitarbeiter.
Angehörige des ständigen Promotionsausschusses
Aus der Gruppe der Prüfungsberechtigten
- Herr Hochstättler (Vorsitzender)
- Herr Haake
- Herr Schulz
Ersatzmitglieder
- Frau Oden
- Herr Riedel
- Herr Thimm
Aus der Gruppe der promovierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Herr Rosenbaum
Ersatzmitglied
- Herr Rollin
Ansprechperson
Jan Engelkamp
E-Mail: jan.engelkamp
Downloads
- Sitzungstermine
- Promotionsordnung (pdf, 99 KB)
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| 29.05.2024