Anerkennungen

Wo kann ich ausführliche Informationen zur Anerkennung erhalten?

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Sie können ausführliche Informationen im Studiengangsportal Ihres Studiengangs unter dem Punkt "Anerkennung" finden.

Wie kann ich die Anerkennung meiner bisherigen Prüfungsleistungen beantragen?

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Es sind zwingend die studiengangsspezifischen Anerkennungsformulare, die Sie im jeweiligen Studiengangsportal finden, zu verwenden. Formlose Anträge können nicht bearbeitet werden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen, die Sie mit dem Bescheid zurückerhalten:

  • Beglaubigte Kopien der Zeugnisse (Prüfungsbescheinigungen), die die bisher erbrachten Leistungen dokumentieren.
  • Offizielle Unterlagen, aus denen der Umfang der Lehrveranstaltungen (SWS oder Kreditpunkte), der Inhalt der Lehrveranstaltungen und Art und Dauer der Prüfungsleistungen hervorgehen (z.B. Belegbögen, Auszüge aus Modulhandbüchern oder einem kommentierten Vorlesungsverzeichnis des entsprechenden Semesters, offizielle oder selbst erstellte und vom Veranstalter bestätigte Inhaltsangaben zu den Lehrveranstaltungen, Studienordnung, Prüfungsordnung u.ä.m.), damit eine Gleichwertigkeitsprüfung erfolgen kann.

Anträge ohne Zuordnung werden nicht geprüft. Ebenso ist bezüglich der o.g. Unterlagen ein Verweis auf www-Adressen anderer Hochschulen nicht ausreichend. Sie sind in einer Bringschuld, die nötigen Unterlagen in Papierform vorzulegen.

Wie lange dauert es, bis ich das Ergebnis meines Anerkennungsverfahrens erfahre?

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Die Bearbeitungszeit beträgt etwa acht Wochen, da jeder Antrag einer Einzelfallprüfung unterzogen werden muss.

Kann ich berufliche Leistungen für die Anerkennung eines Praktikums verwenden?

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Ja, es besteht die Möglichkeit der Anerkennung eines Praktikums aufgrund von berufspraktischen Leistungen, sofern diese Leistungen die Kompetenzen eines Praktikums entsprechen und den zeitlichen Umfang des Praktikums abdecken.

Informationen zur Antragsstellung können Sie auf der Webseite Ihres Studiengangs unter dem Punkt „Anerkennung“ finden.

Das Ergebnis meines Anerkennungsverfahrens wird nicht vor dem Ende der Einschreibefrist vorliegen. Welche Module soll ich belegen?

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Belegen Sie zunächst solche Module, die für Ihre Anerkennung nicht in Betracht kommen (z. B. weil Sie deren Anerkennung nicht beantragt haben). Sobald der Anerkennungsbescheid vorliegt, können Sie Module stornieren und/oder nachbelegen. Bitte beachten Sie aber, dass auch hierbei Fristen zu beachten sind und ggf. Verwaltungsgebühren entstehen.

Können Sie mir vorab telefonisch oder per E-Mail eine grobe, unverbindliche Einschätzung zu meinem Anerkennungsverfahren geben?

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Das ist nicht möglich. Erst nach einer Einzelfallprüfung ist eine aussagekräftige Einschätzung möglich, so dass immer erst ein konkretes Anerkennungsverfahren eingeleitet werden muss.

Kann ich vor einer Immatrikulation bereits eine Auskunft über eine Anerkennung einholen?

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Sie können bereits vor der Immatrikulation eine Auskunft über die Anerkennung einholen. Dazu verwenden Sie ebenfalls die studiengangsspezifischen Anerkennungsformulare, die Sie im jeweiligen Studiengangsportal finden, und fügen dem Antrag die genannten Unterlagen bei.

Bitte beachten Sie, dass in der Zeit der Einschreibung vermehrt Anträge gestellt werden und Ihnen der Bescheid eventuell erst nach dem Ende der Einschreibefrist zugeht. Sie können sich in diesem Fall trotzdem immatrikulieren und zunächst Module belegen, für die Sie keine Anerkennung erwarten. Alternativ können Sie eine nachträgliche Belegung vornehmen.

Kann ich bei einem Wechsel meines Studiengangs an der FernUniversität in Hagen Prüfungsleistungen in dem anderen Studiengang anerkennen lassen?

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Die Module, die im zukünftigen Studiengang Pflichtmodule sind, werden laut Prüfungsordnung automatisch in diesen Studiengang übernommen. Leider wird dies so nicht im System abgebildet, aber unter "Alle Leistungen" können Sie diese Module jederzeit einsehen. Eine Anerkennung ist für solche Module nicht erforderlich.

Alle Module, die im zukünftigen Studiengang im Wahlpflichtbereich sind, die Sie aber bereits bestanden haben, gelten nicht automatisch für diesen Studiengang. Hier haben Sie die Wahl, diese Module zu übernehmen oder andere Module aus dem Wahlpflichtbereich zu wählen. Wenn Sie Module übernehmen möchten, können Sie mithilfe einer hochschulinternen Anerkennung nach der Einschreibung in dem Studiengang anerkannt werden. Hierzu ist das Antragsformular auszufüllen und zu unterschreiben und per E-Mail an anerkennung.mi zu schicken.

Bereits intern erbrachte Leistungen werden mit Note und Versuch übernommen. Durch einen Studiengangswechsel kann die Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten in einem Modul nicht erhöht werden.

Werden meine Noten bei einer Anerkennung von Prüfungsleistungen übernommen?

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Bei intern erbrachten benoteten Prüfungsleistungen werden die Noten übernommen.

Die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind, erfolgt ohne Note. Es wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen. Die Note eines Moduls kann übernommen werden, wenn die Notensysteme vergleichbar sind und Inhalt und Umfang des Moduls übereinstimmen. Die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der Voraussetzung obliegt den Antragstellenden.

Kann ich einzelne Teile von Modulen anerkennen lassen?

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Eine Anerkennung von Prüfungsleistungen ist nur für ganze Module möglich. Die Kompetenzen eines Moduls müssen in Inhalt und Umfang abgedeckt werden, damit dieses Modul anerkannt werden kann. Teilmengen können nicht anerkannt werden.

Kann ich mir Prüfungsleistungen aus einem Bachelorstudiengang für einen Masterstudiengang anerkennen lassen?

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Prüfungsleistungen aus einem Studiengang, dessen Abschluss Voraussetzung für die Einschreibung in den Masterstudiengang ist, können nicht anerkannt werden.

mathinf.webteam | 09.12.2024