„Genossene Gefahr" - Zum Strafgrund des Alkoholvollrausches

23. Januar 2024

Colloquia Iuridica

Zeitraum
23.01.2024, 14:30 Uhr
(bis 16 Uhr)

Ort
AVZ, Großer Senatssaal, Raum B121, Universitätsstr. 21, 58097 Hagen

Der Alkoholkonsum ist eine sozialadäquate Erscheinung in Deutschland. Gleichwohl hält das Strafrecht mehrere Vorschriften für Taten im berauschten Zustand bereit. Besonders der Vollrauschtatbestand gehört zu den umstrittensten Regelungen in diesem Spannungsverhältnis zwischen erlaubtem "Genuss" und Bestrafung bei Grenzüberschreitung. Der Gesetzgeber stellt mit § 323a StGB das bloße Sich-Berauschen wegen dessen (angeblich) abstrakter Gefährlichkeit unter Strafe, wenn der volltrunkene Täter eine Straftat begeht, für die er nicht nach den allgemeinen Vorschriften bestraft werden kann, weil er zum Zeitpunkt der Tat nicht in der Lage war, alkoholbedingt das Unrecht seines Verhaltens einzusehen.

Der Vortrag richtet sich an die Hochschulöffentlichkeit, insbesondere an Wissenschaftler:innen der Fakultäten KSW und REWI und beschäftigt sich mit der Frage, ob diese Grundannahme des Gesetzgebers von der abstrakten Gefährlichkeit des Alkoholkonsums vertretbar erscheint, oder die Sozialadäquanz des Sich-Berauschens eine andere Wertung und somit eine modifizierte Regelung notwendig macht.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.