Einschreibung
Für die Einschreibung benötigen Sie ein Zeugnis über ein abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder einen gleichwertigen ausländischen Studienabschluss in:
- Wirtschaftswissenschaft/Ökonomie (Bachelor, Diplom, Magister),
- Volkswirtschaftslehre (Bachelor, Diplom, Magister).
Absolventen anderer Studienrichtungen, in denen wirtschaftswissenschaftliche Inhalte vermittelt wurden, z. B. Wirtschaftsinformatik, können eingeschrieben werden, sofern die wirtschaftswissenschaftlichen Anteile einschließlich der Hilfswissenschaften (Mathematik, Statistik, Wirtschaftsinformatik, Recht) mindestens 90 ECTS-Punkte betragen. Dabei müssen die volkswirtschaftlichen Inhalte einen Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten und die mathematischen Inhalte (Mathematik, Statistik) einen Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten aufweisen. Maßstab für die Beurteilung ist der Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Qualifikation zu einem universitären Studium berechtigt, können Sie dem Studierendensekretariat Ihre Unterlagen gerne in den Zeiträumen 1. April bis 31. Mai und 1. Oktober bis 30. November zur Prüfung vorlegen. Während der Einschreibfristen (1. Juni bis 31. Juli und 1. Dezember bis 31. Januar) beantragen Sie bitte direkt die Immatrikulation in Ihren gewählten Studiengang.
Hinweis: Sofern die wirtschaftswissenschaftlichen Anteile in einem Umfang von 90 ECTS-Punkten vorhanden sind und nur die volkswirtschaftlichen und/oder mathematischen Inhalte fehlen, können die fehlenden Kenntnisse vor der Aufnahme des Masterstudiengangs durch das Bestehen folgender Module im Akademiestudium erbracht werden:
Modul-Nr. | Modulbezeichnung |
---|---|
Volkswirtschaftliche Inhalte | |
31041 | Mikroökonomik (Schmidt), 10 ECTS-Punkte |
31051 | Makroökonomik (Beckmann), 10 ECTS-Punkte |
31931 | Grundlagen der Internationalen Wirtschaftsbeziehungen (Schmerer), 10 ECTS-Punkte |
Mathematische Inhalte | |
31101 | Grundlagen der Wirtschaftsmathematik und Statistik (Kleine, Kruse-Becher), 10 ECTS-Punkte |
Bitte beachten:
Eine Einschreibung in den Masterstudiengang ist nicht möglich, wenn Sie die Masterprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (z. B. Wirtschaftswissenschaft, Ökonomie, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre) endgültig nicht bestanden haben oder wenn Sie als Ersthörer an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes in einem wirtschaftswissenschaftlichen Master- oder Diplomstudiengang eingeschrieben sind.
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Studierendenservice
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- Welche Einschreibungsvoraussetzungen muss ich für den Bachelorstudiengang erfüllen?
Sie können sich in einen Bachelorstudiengang einschreiben, wenn Sie- das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, oder
- das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife, oder
- ein durch Rechtsvorschrift von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis haben.
- Wie kann ich mich einschreiben, wenn ich beruflich qualifiziert bin?
Sie können sich auch einschreiben, sofern Sie beruflich qualifiziert sind. Als beruflich qualifiziert gelten- Meister und vergleichbar Qualifizierte (z. B. IHK-Fachwirte und staatlich geprüfte Techniker),
- Studienbewerber, die eine mindestens zweijährige fachlich einschlägige (z. B. kaufmännische) Berufsausbildung sowie eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis im Ausbildungsberuf nachweisen können, und
- Studienbewerber, deren mindestens zweijährige Berufsausbildung entweder nicht einschlägig ist und/oder deren anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis außerhalb des Ausbildungsberufs erworben wurde.
- der Aufnahme eines Probestudiums und
- dem Ablegen der Zugangsprüfung.
- Welche Einschreibungsvoraussetzungen muss ich für den Bachelorstudiengang erfüllen?