Einschreibung
Es gelten die allgemeinen Einschreibungsvoraussetzungen für Bachelorstudiengänge. Beruflich Qualifizierte können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zum Studiengang zugelassen werden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Qualifikation zu einem universitären Studium berechtigt, können Sie dem Studierendensekretariat Ihre Unterlagen gerne in den Zeiträumen 1. April bis 31. Mai und 1. Oktober bis 30. November zur Prüfung vorlegen. Während der Einschreibfristen (1. Juni bis 31. Juli und 1. Dezember bis 31. Januar) beantragen Sie bitte direkt die Immatrikulation in Ihren gewählten Studiengang.
Sollten die Einschreibungsvoraussetzungen noch nicht (aber in absehbarer Zeit) erfüllt werden, kann eine Zulassung zum Akademiestudium erfolgen. Im Akademiestudium können Sie bereits Module des Bachelorstudiengangs absolvieren und so die Zeit bis zur Erfüllung der Einschreibungsvoraussetzungen überbrücken.
Das Studium kann nicht mehr aufnehmen, wer die Bachelorprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (z. B. Wirtschaftswissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftspädagogik) an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden hat.
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Studierendenservice
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- Welche Einschreibungsvoraussetzungen muss ich für den Bachelorstudiengang erfüllen?
Sie können sich in einen Bachelorstudiengang einschreiben, wenn Sie- das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, oder
- das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife, oder
- ein durch Rechtsvorschrift von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis haben.
- Wie kann ich mich einschreiben, wenn ich beruflich qualifiziert bin?
Sie können sich auch einschreiben, sofern Sie beruflich qualifiziert sind. Als beruflich qualifiziert gelten- Meister und vergleichbar Qualifizierte (z. B. IHK-Fachwirte und staatlich geprüfte Techniker),
- Studienbewerber, die eine mindestens zweijährige fachlich einschlägige (z. B. kaufmännische) Berufsausbildung sowie eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis im Ausbildungsberuf nachweisen können, und
- Studienbewerber, deren mindestens zweijährige Berufsausbildung entweder nicht einschlägig ist und/oder deren anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis außerhalb des Ausbildungsberufs erworben wurde.
- der Aufnahme eines Probestudiums und
- dem Ablegen der Zugangsprüfung.
- Welche Einschreibungsvoraussetzungen muss ich für den Bachelorstudiengang erfüllen?