Funktionsträger:innen
Aufzugswärter:innen
Dieser Begriff ist für die Funktion dieser ehrenamtlichen Tätigkeit innerhalb der FernUniversität etwas missverständlich.
Die Aufgabe besteht nicht darin die Aufzüge zu warten, damit sie stets sicher zur Verfügung stehen.
Gemeint ist nur die Notfallrettung aus Aufzügen. Sie kann z.B. dann notwendig werden, wenn ein Aufzug aufgrund eines technischen Defektes oder eines Stromausfalls im Aufzugsschacht steht und die Passagiere im Aufzugskorb gefangen sind.
Eine Ausbildung ist für jeden in der FernUniversität betriebenen Aufzug separat durchzuführen.
Die Inhalte solch einer Ausbildung sind z.B.: (Quelle TUEV-Akademie)
- Aufzugsarten und deren Unterschiede in der Funktion
- Aufbau und Bauteile des Seilaufzuges und des hydraulisch betriebenen Aufzuges
- Einweisung in die Sicherheitstechnik von Aufzugsanlagen
- Gesetzliche Grundlagen des Betreibens von Aufzugsanlagen (BetrSichV, TRBS)
- Aufgaben der Betreiber/Beauftragte Person (bisher: Aufzugswärter)
- Verhalten bei Unfällen
- Praktische Vorführungen
Sollten Sie sich für eine Ausbildung und Benennung innerhalb der FernUniversität interessieren, kontaktieren Sie bitte Dez. 3 (E-Mail: personalentwicklung).
Informationen für bereits benannte Personen
Grundlage für Ihre Tätigkeit ist u.a. die TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“
Kenntnisse und Fähigkeiten können im Laufe der Zeit verblassen. Auch Änderungen in der Aufzugstechnik können es erforderlich machen, Sie erneut zu schulen.
Sollten Sie Interesse an einem Auffrischkurs haben, so kontaktieren Sie bitte die Dez. 3 (E-Mail: personalentwicklung). Bei notwendigen Schulungen aufgrund von Änderungen der Aufzugstechnik werden Sie auf jeden Fall benachrichtigt.
Aufzugswärter und Telefonnummern der Aufzüge in der FernUniversität (PDF)
Brandschutzhelfer:innen
Als Brandschutzhelfer/-in übernehmen Sie eine wichtige Aufgabe in der FernUniversität.
Sie wirken bei der Organisation des vorbeugenden Brandschutzes mit und können im Falle eines Brandes qualifiziert Hilfe leisten, z.B. indem Sie bei der Räumung und Rettung unterstützen.
Für Interessenten
Es ist schön, dass Sie sich für die Funktion des Brandschutzhelfers / der Brandschutzhelferin an der FernUniversität interessieren.
Wie schon der Begriff assoziiert helfen Sie beim Brandschutz innerhalb der FernUniversität.
Ihre primäre Aufgabe ist in der DGUV-Information 205-023 beschrieben:
"Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten."
In der Funktion als Räumungshelfer unterstützen Sie bei der Räumung der Gebäude im Brandfall.
Damit Sie Ihre Tätigkeiten fachgerecht durchführen können, ist eine spezielle Ausbildung notwendig, die im Rahmen der Internen Fortbildung angeboten wird. Inhalt und Dauer der Ausbildung sind ebenfalls in der DGUV-Information 205-023 beschrieben.
Ihre Tätigkeit in dieser Funktion ist sehr wichtig für die Sicherheit aller Beschäftigten, Studierenden und Besucher:innen des FernUniversität.
- Flyer: Kurzinformationen für Interessenten (PDF)
- Brandschutzhelfende in den Gebäuden der FernUniversität (PDF)
Aktueller Stand und Bedarf - Broschüre der FernUniversität (PDF 194 KB)
Kontakt
E-Mail: arbeitssicherheit
Für bereits benannte Brandschutzhelfende
Die Grundlagen für die Funktion der Brandschutzhelfenden finden Sie in
- ASR 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
- „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ DGUV 205-001
- DGUV-Information 205-023
Eine Übersicht über bereits benannten Brandschutzhelfende innerhalb der FernUniversität:
Im Laufe der Zeit verblassen natürlich die Kenntnisse und müssen aufgefrischt werden.
Auch können neue Erkenntnisse im Brandschutz eine Weiterbildung erforderlich machen.
Innerhalb des Fortbildungsangebotes der FernUniversität haben Sie die Möglichkeit sich dafür anzumelden.
Ersthelfer:innen
Die Ersthelfer:innen sind ein Bestandteil der Erste-Hilfe-Organisation, welche von der Hochschulleitung generell und den Führungskräften vor Ort sichergestellt werden muss.
Ersthelfer:innen sind ausgebildeter Laien, die als Erster / Erste am Ort des Geschehens Maßnahmen ergreifen können, um akute Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden.
- Ersthelfer in der FernUniversität: Aufgaben, Ausbildung etc.
- Flyer: Kurzinformationen für Interessenten (PDF)
- Ersthelfende in den Gebäuden der FernUniversität (PDF)
Aktueller Stand und Bedarf
Evakuierungshelfer:innen / Räumungshelfer:innen
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Aufgaben, Anforderungen und Rechte der Fachkräfte für Arbeitssicherheit der FernUniversität sind im Arbeitssicherheitsgesetz beschrieben:
„Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.“
„Sie haben insbesondere
- den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
- der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
- der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
- der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
- die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen,
- die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
- die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
- auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
- Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,
- darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.
- § 7 Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit (-> BMA)
a. (1) Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen:
Der Sicherheitsingenieur muß berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker oder -meister muß über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfugen.
b. (2) Die zuständige Behörde kann es im Einzelfall zulassen, daß an Stelle eines Sicherheitsingenieurs, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, jemand bestellt werden darf, der zur Erfüllung der sich aus § 6 ergebenden Aufgaben über entsprechende Fachkenntnisse verfügt. - § 8 Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde
a. (1) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Betriebsärzte sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.“
Weitere Informationen:
Führungskräfte
Mehr zu „Aufgaben der Führungskraft im Arbeits-, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz“
Sicherheitsbeauftragte
- Mehr über Sicherheitsbeauftragte in der FernUniversität
Informationen für Interessenten, für bestellte Sichercheitsbeauftragte sowie einige Tipps - Sicherheitsbeauftragte in der FernUniversität (PDF)
- Online Formular „Meldung des/der Sicherheitsbeauftragten“ (PDF)
- Online Formular „Erste-Hilfe-Material“ (PDF)