Straftaten

Die interne Notrufnummer 2841 ist leider im Moment außer Betrieb.
Bitte verwenden sie die Notrufnummer 110.


 

Straftaten wie

  • Eigentumsdelikte,
  • Vandalismus,
  • Sachbeschädigung (durch Graffitis) etc.

Sie bemerken eine der o.g. Straftaten.
Besprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihren Vorgesetzten. Dann wird entschieden, wie weiter vorgegangen wird.

  • Sie bemerken Beschädigungen von anderen Kfz auf dem Parkplatz durch einen Fahrer eines PKWs oder anderen Kraftfahrzeuges etc., der aber Fahrerflucht begeht.

  • Sie bemerken, wie jemand eine Person auf dem Campus anfährt und Fahrerflucht begeht.

  • Sie bemerken, dass jemand überfallen wurde oder ihm körperliche Gewalt angetan wurde,