Informationen für Beschäftigte

Arbeitsschutz und Brandschutz sind nicht Themen, mit denen sich nur „Spezialisten“ beschäftigen. Arbeitsschutz und Brandschutz gehen jeden Beschäftigten an.
Wer wichtige Informationen aus dem Arbeitsschutz kennt, weiß dass z.B. bei Büroarbeit sich nicht -fast zwangsläufig - Rückenschmerzen (mit der Zeit) einstellen müssen.
Fatalismus, „es ist halt so bei der Büroarbeit…“ ist bei solch einem Leiden nicht angebracht, da etwas Wissen und entsprechendes Verhalten sehr gute Chancen bieten solche „Berufsleiden“ zu verhindern. Frühzeitiges Interesse und entsprechendes Agieren belohnt i.A. der Körper durch Verringerung von vermeidbaren Ver­schleiß­er­schei­nun­gen, Ge­sund­heits­be­ein­träch­ti­gun­gen und oft damit verbundenen Schmerzen.

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Wer sich darüber hinaus auch mit dem Brandschutz etwas beschäftigt weiß, dass auch kurzfristiges Aufkeilen von Flurtüren (die in den meisten Fällen Brandschutztüren sind) im schlimmsten Fall Menschenleben kosten kann. Feuer und Brandrauch wird durch Brandschutztüren aufgehalten. Sind Sie nicht geschlossen, so kann sich ein Brand in „Windeseile“ ausbreiten und Menschenleben gefährden.
Es gehört kein Studium dazu, alles Wichtige für den Arbeitsalltag im Brandschutz oder Arbeitsschutz zu kennen. Ein Klein wenig Mühe bei der Lektüre der verschiedenen Ratgeber lohnt sich unmittelbar für die eigene Gesundheit und die eigene Sicherheit.
Jetzt werden Sie sich sicher fragen, ob es ihnen gänzlich frei steht sich für die genannten Themen zu interessieren oder nicht. Denn zu entscheiden ob man sich Gedanken über die eigene Gesundheit macht und sich entsprechend verhält gehört doch zur persönlichen Freiheit, oder?
Der Gesetzgeber verlässt sich nicht darauf, dass man verantwortungsvoll mit der eigenen Gesundheit umgeht. Es gibt eine Vielzahl von Pflichten im Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und im Brandschutz, die auch die Beschäftigten betreffen. So wie den Arbeitgebern Pflichten bezüglich der Sicherheit und der Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten treffen, so haben die Beschäftigten sich regelkonform zu verhalten und dadurch das Risiko einen Arbeitsunfall zu erleiden oder arbeitsbedingt zu erkranken zu minimieren.


Aufgaben und Verantwortung

Was muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin für die Beschäftigten tun?

Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin hat eine Fülle von Aufgaben.
Wesentliche Pflichten für Ihren Arbeitsplatz sind z.B.:

  • Anfertigen von Gefährdungsbeurteilungen und daraus resultierend Beseitigung der Gefährdungen.
  • (Sicherheits-)Unterweisung vor der erstmaligen Arbeitsaufnahme am z.B. neuen Arbeitsplatz oder bei einer neuen Tätigkeit für die jeweiligen Beschäftigten.
  • Regelmäßige (Sicherheits-)Unterweisung der Beschäftigten.
  • Beachtung der Regelungen für besonders schutzwürdige Personengruppen wie z.B. werdende Mütter, Jugendliche usw.

Für Ihren Arbeitsplatz obliegen diese Aufgaben i.d.R. Ihrer Führungskraft.

Welche Verantwortung trifft den Beschäftigten?

Im Prinzip lässt sich das einfach formulieren:
Der Beschäftigte muss sich um die Sicherheit und Gesundheit sorgen, für sich selbst aber auch für andere. Sicherheit und Gesundheit sind demnach nicht nur eine reine persönliche Angelegenheit. Denn alles was getan und unterlassen wird, hat auch meistens mittelbare oder unmittelbare Auswirkungen für Dritte.

Wer unterstützt den Beschäftigten sicher zu arbeiten und dabei die Gesundheit zu erhalten?

Eine wichtige Rolle übernimmt Ihre Führungskraft, z.B. im Rahmen der regelmäßigen Unterweisungen für Ihren Arbeitsplatz.
Eine andere wichtige Rolle spielen aber auch die Sicherheitsbeauftragten, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztliche Dienst, die Personalräte und natürlich auch die Schwerbehindertenvertretung und die Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Der Arbeitsschutzausschuss, der regelmäßig vierteljährig tagt, kümmert sich darüber hinaus um besondere Probleme und Fragestellungen.

Sicherheitsbeauftragte an der FernUniversität

Arbeitsschutz

Die meisten Arbeitsplätze in der FernUniversität sind Büros oder büroähnlich und zugleich Bildschirmarbeitsplätze.
Folgende Informationsschriften werden Ihnen Helfen Ihre Arbeit und ihr Arbeitsumfeld belastungsarm und sicher zu gestalten.

  • Bei den bereits besuchten Arbeitsplätzen war zum größten Teil ergonomisches Mobiliar vorhanden. Jedoch wurde in vielen fällen das Mobiliar im Raum ungünstig oder wider ergonomischen Vorgaben platziert. Häufig waren weder (die höhenverstellbaren) Tische noch die Drehstühle korrekt auf den Beschäftigten eingestellt. So saßen die überwiegende Anzahl der Beschäftigten zu hoch hinter an ihrem Arbeitsplatz.

    Folgende Hinweise bitte berücksichtigen:

    • Positionierung des Monitors auf dem Arbeitstisch:
      Häufig befindet sich der Monitor zu weit vom Benutzer entfernt. Stellen Sie bitte sicher, dass der Monitor in einer angenehmen, belastungsarmen (insbes. für das Auge) Distanz aufgestellt ist.
    • Handballenauflage:
      Durch Benutzung einer Handballenauflage können Belastungen der Muskeln oder der Sehnen verringert werden die sonst u.U. zu schmerzhaften Muskelverspannungen oder z.B. Sehnenscheidenentzündungen führen können.
    • Falsche Beleuchtung des Arbeitsplatzes:
      Eine punktuelle Beleuchtung z.B. durch Tischleuchten assoziert zwar „Gemütlichkeit“ ist aber i.a. bei der Bildschirmarbeit „Gift“ für die Augen. Bitte sorgen Sie durch Einschaltung der Deckenbeleuchtung dafür, dass Ihr Raum gleichmäßig ausgeleuchtet wird, falls die Tageszeit, Witterungsbdingungen bzw. die Jahreszeit dies erfordert.

    Gesund arbeiten am PC - Testen Sie Ihren Arbeitzplatz (PDF)

  • Wer kennt das nicht: Die Anzahl der Steckdosen im Kabelkanal oder der Wand sind viel zu gering für die hohe Zahl elektrischer Geräte im Raum. Eine Steckdosenleiste reicht nicht und es wird noch eine Steckdosenleiste in die bereits vorhandene Leiste eingesteckt. Und die alte Kaffeemaschine, die leicht beschädigt in den heimischen Keller gewandert ist, wird hervorgeholt, da Sie für den Einsatz am Arbeitsplatz noch „gut genug“ ist. Das hierdurch mitunter die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährdet wird, darüber machen nur wenige Gedanken.
    Im Dezernat 5 gibt es Mitarbeiter, die sich darüber ständig Gedanken machen. Herr Guion ist z.B. der Fachmann, der regelmäßig alle Geräte in der FernUniversität prüft und defekte Geräte „aus dem Verkehr zieht“.
    Allerdings sollten Sie nicht warten, bis der Fachmann bei Ihnen erscheint, sondern sich schon vorher Gedanken machen, was gefährlich sein könnte.

    Gefahren beim Betrieb elektrischer Geräte

    Der Betrieb elektrischer Geräte kann Gefahren erzeugen. So ist z.B. eine der häufigsten Ursachen für Brände ein Defekt oder der nicht bestimmungsgemäße Umgang mit einem elektrischen Gerät.
    Bestimmte Schäden kann der Laie selbst erkennen: z.B. durchgescheuerte Leitungen, beschädigte Gehäuse etc.
    Andere, versteckte Defekte sind nur durch besondere Untersuchungen durch Fachleute* zu erkennen. Diese Untersuchungen werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Besteht das Gerät den Test, so bekommt es eine Prüf-Plakette, ähnlich der Hauptuntersuchung für einen PKW. Geräte die diesen Test nicht bestehen, dürfen solange nicht mehr in der FernUniversität betrieben werden, bis sie von einer Fachkraft* repariert und wieder zur Benutzung freigegeben wurden.
    Insbesondere ältere elektrische Geräte weisen häufiger (versteckte) Mängel auf, als neue Geräte, deshalb sollten ältere Geräte besonders kritisch betrachtet werden.

    Damit die Risiken beim Betrieb elektrischer Geräte möglichst gering bleiben, sollten folgende Ratschläge unbedingt befolgt werden:

    • Geräte, die sichtbare Beschädigungen aufweisen oder verdächtig aussehen, sollten sofort außer Betrieb genommen und durch eine Fachkraft* überprüft werden. Sollte in Ihrem Bereich so etwas notwendig werden, so melden Sie dies sofort Ihrem Vorgesetzten.
    • Privat eingebrachte Geräte, wie Kaffeemaschinen, Kühlschränke, etc. sollten vor Inbetriebnahme in der FernUniversität durch Fachpersonal* überprüft werden. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an Das Dezernat 4.4.
      Er wird Sie auch beraten, wo solche Geräte betrieben werden dürfen und wo nicht.
    • Elektrische Geräte, wie Heizlüfter oder Kaffeemaschinen etc. dürfen nie unbeaufsichtigt betrieben werden.
    • Hitze erzeugende Geräte, wie z.B. Heizlüfter, dürfen nur in ausreichenden Abstand von brennbaren Materialien betrieben werden.
    • Bestimmte Geräte, wie z.B. Kaffeemaschinen oder Heißwassererzeuger können hohe Brandrisiken erzeugen und dürfen deshalb nur auf unbrennbaren, feuerfesten Unterlagen betrieben werde. Bitte beraten Sie sich mit Fachleuten* in Ihrem Bereich oder mit der Betriebszentrale (E-Mail: betriebszentrale)
    • Elektrische Geräte sind nach der Benutzung auszuschalten, ggf. ist der Netzstecker zu ziehen.
    • Elektrische Geräte dürfen nur von Fachleuten* repariert werden.
    • Netzstecker nie am Kabel aus der Steckdose ziehen. Das Kabel könnte dadurch beschädigt werden.
    • Nicht zu viele Verbraucher an eine Steckdose anschließen (Im Zweifel, eine Fachkraft* in Ihrem Bereich befragen, oder per E-Mail: betriebszentrale den zuständigen Kollegen der Betriebszentrale konsultieren.
    • An eine Mehrfachsteckdose dürfen keine weiteren Mehrfachsteckdosen angeschlossen werden.
    • Sollten sich in Ihrem Bereich Kleinkinder aufhalten, so sind unbenutzte Steckdosen durch besondere Sicherungsmechanismen zu schützen. Wenden Sie sich bitte hierzu an die Kollegen der Betriebszentrale (E-Mail: betriebszentrale)

    * gemeint sind Personen mit besonderer einschlägiger Fachausbildung wie z.B. Elektriker, Elektroingenieure etc.

    Wer sich intensiver mit der Materie beschäftigen will oder muss, kann sich Informationen aus den nachfolgend gelisteten Materialien beschaffen:

    Weitere Arbeitsplätze finden sich in Laboren, Werkstätten und anderen technischen Bereichen.

  • Bisher hat es in den Gebäuden der FernUniversität in der Vergangenheit keine größeren Schadensfälle durch Brände gegeben. So beschränkten sich die Fälle bisher z.B. auf kleine Brände z.B. in Abfallbehältern. Da also im Laufe der Jahre wenig passiert ist machen sich nur wenige Gedanken um den Brandschutz. „Es ist ja noch nie etwas (größeres) passiert“. Es ist sicher richtig, dass die FernUniversität sehr viel für den Brandschutz vorsieht und es deshalb bisher nur wenige Vorfälle gab. Aber durch die Verkettung von ungünstigen Ereignissen, kann es jederzeit zu einem Schadenfeuer kommen. Es ist deshalb wichtig, dass die Beschäftigten das Notwendige wissen, um bestehende Brandschutzeinrichtungen in ihrer Funktion nicht „auszuhebeln“, z.B. durch das Aufkeilen von Brandschutztüren, einen Entstehungsbrand durch eigenes Verhalten zu verhindern, in dem man z.B. keine offenen Flammen, wie Kerzen (häufig in der Vorweihnachtszeit) unbeaufsichtigt lässt und sich im Falle eines Brandes optimal zu verhalten.

    Brandschutzordnung

    In der Brandschutzordnung der FernUniversität sind alle Regelungen für das Verhalten von Personen im Brandfall und zur Verhütung von Bränden aufgeführt.
    Jeder Beschäftigte sollte die Inhalte der Brandschutzordnung kennen. Die Brandschutzordnung hat den gleichen Stellenwert wie z.B. die Hausordnung der FernUniversität.
    In der Brandschutzordnung Teil A sind die wichtigsten Regeln bei einem Brand aufgeführt. Sie haben die Bedeutung einer „Erinnerungsstütze“ für den Brandfall.

    Brandschutzpläne

    Brandschutzplan - Beispiel

    In den Gebäuden sind auf jeder Etage Brandschutzpläne angebracht.

    Weitere Informationen

  • Im Haushalt kennt sie jeder, obwohl so mancher sie recht sorglos (Beispiel Rohrreiniger mit der Gefahr von Verätzungen) ohne persönlichen Schutz verwendet und das Risiko eingeht, dass der Einsatz des Stoffes buchstäblich „ins Auge“ geht.

    Im Bürobereich sind sie eher nicht so präsent, d.h. sie sind da aber werden nicht als solche bemerkt. Das gleiche gilt für die Welt außerhalb der Gebäude. In einer technisierten Welt sind Gefahrstoffe überall anzutreffen. Sie sind „in der Luft“ In den meisten Fällen ist aber die Belastung des Menschen durch einzelne Stoffe gering und das Risiko Krankheiten o.ä. sich hierdurch zuzuziehen relativ klein. Der Mensch ist jeden Tag Risiken ausgesetzt: Wenn man über die Straße geht kann man angefahren werden, wenn man zur Arbeit fährt kann das Verkehrsmittel verunglücken. Mahlzeiten und Getränke können für den eigenen Organismus ungesund sein. Bakterien und Viren in der Umwelt, denen man kaum ausweichen kann, können (ernsthaft) krank machen. Es ließen sich viele weiter Beispiele nennen. Ein (absolut) risikoloses Leben gibt es nicht. Somit sollte man Risiken, die durch evtl. (minimale) Immissionen von Gefahrstoffen entstehen immer in Relation zu den übrigen Lebensrisiken wahrnehmen. Das bedeutet nun aber nicht, dass die Präsenz von Gefahrstoffen in Kornzentrationen beliebiger Höhe in einer technisierten Gesellschaft hinzunehmen ist. Ganz im Gegenteil.

    So wirkt der Gesetzgeber darauf hin das der Mensch privat und als Beschäftigter möglich nicht oder nur geringen Mengen von Gefahrstoffen ausgesetzt wird. Wenn der Einsatz von bzw. Umgang mit Gefahrstoffen sich nicht vermeiden lässt, dann müssen technische Anlagen oder persönliche Schutzausrüstung (z.B. Atemschutz, Schutzhandschuhe usw.) dafür sorgen, dass der Mensch nicht zu Schaden kommt bzw. die Gesundheit belastet wird..

    Der Gesetzgeber hat für die Gefahrstoffe z.B. Grenzwerte und Richtwerte definiert bei deren Einhaltung kein Gesundheitsrisiko besteht.

    Es gibt aber Ausnahmen: Das sind Stoffe die (stark) allergiesierend oder krebserregend sind

    Welche Gefahrstoffe gibt es normalerweise im Büro?

    Gefahrstoffe können z.B. in Klebern, Tinten, Reinigungsmitteln oder den Verbrauchsmaterialien von Druckern und Kopiergeräten vorkommen.

    Möglich ist auch, dass bei der Fabrikation von Möbeln, Teppichböden etc. Gefahrstoffe verwendet wurden, die im Laufe der Zeit in die Umgebungsluft abgegeben werden.

    Bedingt durch die gesetzlichen Bestimmungen ist es in den meisten Fällen aber nicht zu erwarten, dass sich signifikante Konzentrationen in der Umgebungsluft einstellen und ein Risiko für die Gesundheit bedeuten können.

    Falls sie bei Ihren, möglicherweise neuen Möbeln und Geräte jedoch ungewöhnliche Geruche wahrnehmen sollten und möglicherweise Belastungen bei Ihnen auftreten, die sie in Zusammenhang mit diesen Geräten und Möbeln setzen, so sollten Sie nicht zögern auf diesen Umstand aufmerksam zu machen und Kontakt zu Ansprechpartnern im Arbeitschutz aufnehmen.

    Im Zweifelsfall kann z.B. durch eine Untersuchung der im Raum verwendeten Stoffe und Materialien oder durch eine Raumluftmessung herausgefunden werden, ob Gesundheitsgefährdungen vorhanden sind.

    Alternative Lektüren:

    Diese Broschüre liefert auch Basiswissen für diejenigen, die auf nicht nur auf gefahrstoffe im Büro treffen.

    Themen:

    • Was sind Gefahrstoffe und wie erkennt man sie
    • Wie können Gefahrstoffe in den Körper gelangen
    • Wie kann man sich schützen
    • Wie müssen Gefahrstoffe gelagert werden usw.

    Spezielle Informationen zur Thematik z.B. Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstofflisten etc.

    Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Stabsstelle „Arbeits- und Umweltschutz“ auf, bevor Sie neue Gefahrstoffe einsetzen, oder bevor Sie neue Arbeitsverfahren einführen wollen. Von uns erhalten Sie Informationen über den Umgang mit Gefahrstoffen, deren sachgerechte Lagerung und die rechtskonforme Entsorgung.

    Gefahrstoffe
    Gefährdungsbeurteilungen
    Datenbanken
    PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
    • Die im Rahmen der Gef.-Beurteilung ermittelte- notwendige PSA bestellen Sie bitte über das Verwaltungsportal (Modul Beschaffung)
  • Seid 2008 ist alles anders. Vorher war es so, dass Rauchen in den Gebäuden bzw. Büros gestattet war, sofern sich nicht andere belästigt fühlten. Ab 2008 wurde das Rauchen in öffentlichen Gebäuden von der Landesregierung generell untersagt. Das Gesetz wurde 2012 in NRW nochmals verschärft.

    Rauchen ist somit innerhalb der Gebäude nicht mehr möglich. Rauchen ist nur noch außerhalb der Gebäude erlaubt und auch nur dann, wenn der Rauch nicht andere belästigt indem er z.B. durch geöffnete Fenster ins Gebäude zieht.

    Nichtraucherschutz in der FernUniversität

    Gegenüber dem bisher gültigen Erlass vom 12.12.2003 wurde durch das „Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes“ der Nichtraucherschutz erheblich ausgeweitet:

    In den Gebäuden der FernUniversität ist das Rauchen ab dem 01.01.2008 verboten.
    Gemäß Beschluss der Hochschulleitung gelten darüber hinaus die folgenden Regelungen:

    • Das Rauchen ist nur noch außerhalb der Gebäude erlaubt. Außerhalb bedeutet, dass das jeweilige Gebäude verlassen werden muss.
    • Es ist darauf zu achten, dass durch den Tabakkonsum außerhalb der Gebäude andere Beschäftigte oder Besucher(Innen) nicht belästigt werden. Ein ausreichender Abstand zum jeweiligen Gebäude ist einzuhalten, damit Tabakrauch nicht durch geöffnete Fenster (o.ä.) in das Gebäude eindringen kann.
    • Raucherräume (gemäß § 3 (2) des Gesetzes zum Nichtraucherschutz) werden in FernUniversität nicht eingerichtet; ebenso wenig spezielle Unterstände o.ä. außerhalb der Gebäude.

    Bitte beachten Sie auch hierzu die Hausordnung (PDF 90 KB) der FernUniversität, Abschnitt „Rauchverbot“.

    Unser Betriebsärztlicher Dienst steht als Ansprechpartner zur Verfügung.

    Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen

  • Im Notfall

    Sie möchten mehr über die Aufgaben und Rollen der Funktionsträger im Sicherheitswesen der FernUniversität wissen?

    Sie haben Fragen zu häufigen Begriffen im Sicherheitswesen?