Verhalten bei Erkrankungen

Notrufnummern

Beschäftigte oder Studierende

Bei akuten, schwerwiegenden Symptomen während der Arbeit ist folgendes zu beachten:

  • Erste-Hilfe leisten
  • ggf. Ersthelfer benachrichtigen
  • Rettungsdienst bzw. Notarzt benachrichtigen
    • Vom Handy bzw. außerhalb der FernUniversität: 112
    • Innerhalb der FernUniversität von einer Nebenstelle: 112
  • Internen Notruf absetzen: 2841
  • Vorgesetzten informieren
  • Dezernat 3.1 informieren
  • (u.U. sind dort Informationen vorhanden, welcher Angehörige benachrichtigt werden soll)

Bei sonstigen, nicht schwerwiegenden Symptomen während der Arbeit ist folgendes zu beachten:

Das Dezernat 3 hat dargelegt, wie bei Erkrankungen i.A. zu verfahren ist.
Weitere Informationen

Sonderfälle

Ein Sonderfall sind Erkrankungen, die durch die Arbeit verursacht wurden und die u.U. als Berufskrankheit festgestellt werden.

Besteht der Verdacht auf eine durch die Arbeit verursachte Erkrankung, so ist die Unfallkasse zu kontaktieren:

  • Erkrankungen müssen gemeldet werden, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte vorliegen, dass es eine Berufskrankheit sein könnte. Ärzte oder Zahnärzte haben eine Krankheit anzuzeigen, wenn der begründete Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht. (Quelle: UK-Bund)
  • Der behandelnde Arzt füllt bei Verdacht auf eine Berufskrankheit eine Anzeige aus und schickt sie zum Unfallversicherungsträger.
  • Die Unfallkasse entscheidet dann im sog. Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren., ob es sich aus ihrer Sicht um eine Berufskrankheit handelt oder nicht.

Wird eine Krankheit (endgültig) nicht als Berufskrankheit anerkannt, so können nur Leistungen von der regulären Krankenversicherung bzw. bei etwaigen Renten von der Rentenversicherung bezogen werden.


Gäste

Bei akuten, schwerwiegenden Symptomen während der Arbeit ist folgendes zu beachten:

  • Erste-Hilfe leisten
  • ggf. Ersthelfer benachrichtigen
  • Rettungsdienst bzw. Notarzt benachrichtigen
    • Vom Handy bzw. außerhalb der FernUniversität: 112
    • Innerhalb der FernUniversität von einer Nebenstelle: 112
  • Internen Notruf absetzen: 2841
  • Vorgesetzten informieren
  • Dezernat 3.1 informieren
  • u.U. sind dort Informationen vorhanden, welcher Angehörige benachrichtigt werden soll