Staatliche Pflichtfachprüfung (Erstes Staatsexamen)
Die Erste Juristische Prüfung besteht aus zwei Teilen: Staatliche Pflichtfachprüfung (im Folgenden Staatsexamen) und Schwerpunktbereich, welche im Verhältnis 70 zu 30 die Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung ausmachen. Während Sie Informationen zur Schwerpunktbereichsprüfung hier finden, wird auf dieser Seite nachfolgend das Erste Staatsexamen dargestellt.
Quick Guide
Allgemeine Informationen
Die Prüfung selbst besteht aus zwei Teilen. Im ersten Schritt legen Sie sechs fünfstündige schriftliche Prüfungen ab. Haben Sie diese bestanden, werden Sie anschließend zur mündlichen Prüfungen geladen.
Das Erste Staatsexamen wird vor dem Justizprüfungsamt (JPA) abgelegt. Diese sind bei den Oberlandesgerichten angesiedelt.
In Nordrhein-Westfalen finden Sie derer drei (jeweils verlinkt):
Für welche Fragen bzgl. des Staatsexamen ist das JPA zuständig?
- Anmeldung zum Staatsexamen
- Anerkennung von Zwischenprüfungen aus anderen Bundesländern
- Anerkennung von Praktika
- Anerkennung von Fremdsprachenveranstaltungen
Ablauf
Zunächst legen Sie sechs fünfstündige schriftliche Klausuren vor dem JPA ab. Diesen liegt die folgende Aufteilung zugrunde:
- 3 Klausuren im Zivilrecht
- 2 Klausuren im Öffentlichen Recht
- 1 Klausur im Strafrecht.
Hierbei handelt es sich um fachlich übergreifende Prüfungen. Das bedeutet, dass in jeder Klausur der gesamte prüfungsrelevante des jeweiligen Rechtsgebiets abgefragt werden kann. Der Prüfungsstoff bestimmt sich nach § 11 Abs. 2 JAG NRW. Ab dem 1. Januar 2024 ist es möglich, die schriftlichen Klausuren digital am Computer abzulegen.
Beachten Sie: Im Zuge der Änderung des JAG NRW verändert sich der Pflichtfachstoff ab dem 17. Februar 2025. Achten Sie also bei Ihrer Examensplanung darauf, den "richtigen" Examensstoff zu lernen.
Nach den Examensklausuren findet etwa fünf Monate später die mündliche Prüfung statt. Dafür finden Sie sich in den Räumlichkeiten Ihres JPA ein und werden in einer Gruppe von etwa fünf ExamenskandidatInnen durch eine dreiköpfige Kommission in allen drei Rechtsgebieten mündlich geprüft. Zunächst lösen Sie einen unbekannten juristischen Sachverhalt mündlich nach einer Stunde Vorbereitungszeit. Anschließend werden Sie gemeinsam mt Ihren Mitprüflingen durch die Prüfungskommission in jedem Rechtsgebiet geprüft. Zwischen den Prüfungsgesprächen findet eine Beratungspause für die Kommission statt.
Beachten Sie ferner: Im Zuge der Änderung des JAG NRW fällt der Vortrag in der mündlichen Prüfung ab dem 17. Februar 2025 weg. Die mündliche Prüfung besteht dann aus den drei Prüfungsgesprächen. Deren Dauer verlängert sich entsprechend.
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Die Note der sechs schriftlichen Klausuren fließt mit einem Anteil von 60% in die Endnote des Staatsexamens ein. Die restlichen 40% entfallen auf die mündliche Prüfung.
Beachten Sie: Sobald die Übergangsfrist im JAG NRW am 16. Februar 2025 ausgelaufen ist, ändert sich die Zusammensetzung der Note auf 65% vs. 35%.
Anmeldevoraussetzungen
Alle Altstudierenden, welche das Studium im Studiengang Rechtswissenschaft (Erste Juristische Prüfung) vor dem 1. Oktober 2023 aufgenommen haben, sollten die Ausführungen auf der Sonderseite zu den Übergangsvorschriften des JAG NRW (verlinkt) ausführlich lesen und zur Kenntnis nehmen.
Nach § 7 Abs. 1 JAG NRW wird zum Ersten Staatsexamen zugelassen, wer
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mindestens vier Halbjahre an einer Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes Rechtswissenschaft studiert,
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eine Zwischenprüfung (§ 28 JAG NRW) bestanden,
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erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung von mindestens zwei Semesterwochenstunden oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs gleichen Umfangs besucht,
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an einer praktischen Studienzeit (§ 8 JAG NRW) teilgenommen hat und
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erfolgreich fünf Aufsichtsarbeiten und vier häusliche Arbeiten, davon jeweils eine im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht, angefertigt hat.
Details zu den einzelnen Voraussetzungen können Sie nachfolgend nachlesen. Ergänzend verweisen wir auch auf die Rubrik Häufig gestellte Fragen (FAQ) am Ende dieser Internetseite.
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Um zum Ersten Staatsexamen zugelassen zu werden, muss man allen voran mindestens vier Semester Jura in Deutschland studieren. Studierende des Hagener EJP-Studiengangs erfüllen diese Voraussetzung automatisch nach vier Semestern.
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Sie müssen eine Zwischenprüfung ablegen. Diese besteht aus drei fachübergreifenden Klausuren, eine je Rechtsgebiet. Ausführliche Informationen über die Hagener Zwischenprüfung finden Sie unter dem Punkt Grundstudium.
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Um den sogenannten „Fremdsprachenschein“ zu absolvieren, der nach § 7 Abs. 1 Ziffer 3 JAG NRW Voraussetzung für die Zulassung zum Staatsexamen ist, bietet die rechtswissenschaftliche Fakultät verschiedene Module an:
- 55209 LL.B. Summer School in Law, 10 ECTS (Studienfahrt)
- 55212 Introduction to the US-Legal System, 10 ECTS
- 55216 Einführung in das türkische Recht, 10 ECTS (Studienfahrt)
- 55218 Public International Law, 10 ECTS
- 55221 Legal English, 10 ECTS
- 55222 Derecho Español, 10 ECTS
- 55314 Intensive Course European Law, 10 ECTS (Studienfahrt)
- 55317 LL.M.Summer School in Law, 10 ECTS (Studienfahrt)
- 55508 Introduction to the Common Law, 5 ECTS
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EJP-Studierende müssen eine praktische Studienzeit (Praktikum) absolvieren. Diese umfasst insgesamt 12 Wochen, die in mehrere Abschnitte unterteilt werden und in verschiedenen Bereichen stattfinden müssen. Die praktische Studienzeit beträgt in den Bereichen Rechtspflege und Verwaltung mindestens vier Wochen. Die übrigen vier Wochen können dann auf die zuvor genannten Bereiche verteilt oder dafür genutzt werden, um ein Praktikum bei einer Stelle zu absolvieren bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist (§ 8 Abs. 3 JAG NRW n. F.). Eine Aufteilung ist also in höchstens drei Teile möglich.
Folgende Konstellationen sind im Rahmen der praktischen Studienzeit u. a. denkbar:
- Mindestens vier Wochen in der Rechtspflege (Kanzlei oder Gericht) oder in einem Unternehmen der freien Wirtschaft
- Mindestens vier Wochen bei einer mit Verwaltungsaufgaben betrauten Stelle
- Höchstens vier Wochen bei einer Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist.
Auf Antrag kann hiervon ausnahmsweise abgewichen werden (§ 8 Abs. 4 JAG NRW n. F.). Dies setzt einen vorhergehenden Antrag beim zuständigen Justizprüfungsamt voraus.
Bzgl. der vorlesungsfreien Zeiten sind Sie an den Vorgaben des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW gebunden.
Zu den vorlesungsfreien ZeitenIm Übrigen verweisen wir auf die Hinweise zur praktischen Studienzeit auf den Seiten der Justizprüfungsämter sowie das Merkblatt des nordrhein-westfälischen Justizministeriums:
- Hinweise des JPA Düsseldorf
- Hinweise des JPA Hamm
- Hinweise des JPA Köln
- Merkblatt über die praktische Studienzeit
Drei mögliche Varianten zur praktischen Studienzeit
Hier stellen wir drei mögliche Kombinationen für die praktische Studienzeit dar, welche nicht abschließend ist.
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Nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW müssen Studierende, die sich ab dem 17.02.2025 erstmalig zur staatlichen Pflichtfachprüfung anmelden, als Voraussetzung zur Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ein Quorum an folgenden Prüfungen vorweisen:
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5 Aufsichtsarbeiten (=Präsenzklausuren, davon mind. eine im Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht) und
- 4 Hausarbeiten (davon mind. eine im Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht)
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Examensvorbereitungsprogramm auf das Staatsexamen (FernR3P)
Die Examensvorbereitung ist der wohl wichtigste Abschnitt im Studiengang "Erste Juristische Prüfung" (Staatsexamen). Denn am Ende der Vorbereitungszeit findet das Staatsexamen bei dem JPA des Oberlandesgerichts statt, bei welchem Sie sich zur Prüfung melden.
Eine optimale Examensvorbereitung ist auf dem Weg zum Ersten Juristischen Staatsexamen unerlässlich. Die meisten Studierenden entscheiden sich deshalb am Ende ihres Jurastudiums für eine umfassende Vorbereitung mit Hilfe eines Repetitoriums. Das setzt auf intensive Wissensvermittlung und gezielte Wiederholung des Lernstoffs vom ersten bis zum letzten Semester. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität in Hagen bietet ein eigenes Repetitorium an, das optimal auf die Bedürfnisse von Fernstudierenden zugeschnitten ist. Das „FernR3P“ ermöglicht Studierenden eine effiziente und individuelle Examensvorbereitung, die zeitlich und räumlich vollkommen flexibel gestaltet werden und damit von überall aus betrieben werden kann.
Hier geht es zu den aktuellen Angeboten des Examensvorbereitungsprogramms der Rechtswissenschaftlichen Fakultät auf den Seiten des FernR3P.
Ausblick: Zweites Staatsexamen
Auf dem Weg zum/zur Volljuristen/Volljuristin ist nach dem erfolgreichen Ablegen der Ersten Juristischen Prüfung die Zweite Juristische Staatsprüfung zu absolvieren. Für die Abnahme des Zweiten Staatsexamens ist das jeweilige Landesjustizprüfungsamt (LJPA) des Landes zuständig, in dem Sie die Zweite Juristische Staatsprüfung ablegen wollen. Im Nachfolgenden wird auf die Regelungen in Nordrhein-Westfalen abgestellt.
Dieser Zweiten Juristischen Staatsprüfung geht ein zweijähriger juristischer Vorbereitungsdienst (sog. Referendariat) voraus, in dem die Referendarinnen und Referendare erste Einblicke in die juristische Praxis erhalten. Das Referendariat ist in den §§ 30 ff. JAG NRW geregelt.
Insgesamt dauert das Referendariat 24 Monate. In diesem Zeitraum werden fünf verschiedene Stationen für unterschiedlich lange Zeiträume durchlaufen. Während die ersten beiden fest vorgegeben sind, wird den ReferendarInnen in den weiteren Stationen mehr Auswahlmöglichkeiten gegeben. ReferanderInnen befinden sich fünf Monate in der Zivilstation, drei Monate in der Staatsanwaltschaft, drei Monate in der Verwaltung, neun Monate in der Anwaltschaft und vier Monate in einer Station nach Wahl. Im 21. Ausbildungsmonat (also während der Anwaltsstation) werden die acht schriftlichen Prüfungen (vier im Zivil-, zwei im Öffentlichen und zwei im Strafrecht) abgelegt. Analog zur Ersten Juristischen Prüfung findet die mündliche Prüfung auch hier etwa fünf Monate nach den schriftlichen Prüfungen statt.
Weitere Informationen entnehmen Sie den Internetseiten des LJPA Nordrhein-Westfalen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich meine Note aus dem Staatsexamen verbessern?
Thema Noten im Staatsexamen
Nach § 26 Abs. 1 S. 1 JAG NRW können Prüflinge (unabhängig von einem Freiversuch) im Falle des Bestehens einen Verbesserungsversuch unternehmen. Dabei ist zu differenzieren: Soweit es sich um einen Freiversuch handelte, ist der Verbesserungsversuch gebührenfrei (§ 26 Abs. 1 S. 1 JAG NRW). Sollte der erste Versuch kein Freiversuch gewesen sein, kann gleichwohl verbessert werden, allerdings ist dies nach § 65 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 JAG NRW gebührenpflichtig.
Ich habe bereits eine rechtswissenschaftliche Fremdsprachenveranstaltung in einem anderen Studium absolviert oder juristisch im Ausland gearbeitet. Genügt dies den Anforderungen an den Fremdsprachennachweis?
Thema Fremdsprachennachweis
Über solche Fragen entscheiden die Justizprüfungsämter und nicht das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Wenden Sie sich daher bitte mit Rückfragen zur Fremdsprachenkompetenz immer direkt an das für Sie zuständige Justizprüfungsamt.
Manche Ihrer Fremdsprachenmodule werden mit 5, andere mit 10 ECTS geführt. Muss ich zwingend ein Modul mit 10 ECTS absolvieren, oder reicht auch eins mit 5 ECTS?
Thema Fremdsprachennachweis
Entscheidend ist, dass Sie erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung von mindestens zwei Semesterwochenstunden besuchen. Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenveranstaltungen, da 5 ECTS drei SWS entsprechen.
Muss ich meine praktische Studienzeit in Rücksprache mit der FernUniversität organisieren?
Thema Praktische Studienzeit
Nein. Die praktische Studienzeit ist eine Zulassungsvoraussetzung, die erfüllt werden muss, um zum Staatsexamen zugelassen werden zu können (s. § 7 Abs. 1 Nr. 4 JAG NRW). Sollten Sie Zweifel haben, dass ein von Ihnen gewähltes Praktikum als praktische Studienzeit anerkannt werden kann, müssen Sie Ihre Rückfragen an das Justizprüfungsamt Ihrer Wahl (Hamm, Köln oder Düsseldorf) richten.
Kann ich meine Praktika auch in Teilzeit absolvieren?
Thema Praktische Studienzeit
Dies sieht das JAG NRW zumindest nicht ausdrücklich vor. Es obliegt Ihnen, Ihre praktische Studienzeit mit Ihrer Berufstätigkeit zu vereinbaren. Ganz grundsätzlich können die Stellen bei der zeitlichen Gestaltung unter Beachtung von § 8 Abs. 1 S. 2 JAG NRW Ihren jeweiligen Gegebenheiten Rechnung tragen. Es ist zu empfehlen, sich ggf. vorab bei der gewünschten Praktikumsstelle nach dem zeitlichen Aufwand des Praktikums zu erkundigen.
Nach welchem Semester sollte ich mit der praktischen Studienzeit beginnen?
Thema Praktische Studienzeit
Auch dies obliegt vollständig Ihrer Entscheidung. Eine frühzeitige Absolvierung (etwa nach den ersten 2-3 Semestern) bietet den Vorteil, die praktische Studienzeit absolviert zu haben, bevor das Studium im weiteren Verlauf mehr Zeit erfordert, etwa für die Examensvorbereitung. Bei einer späteren Absolvierung können Sie hingegen Ihr im Studium erlangtes Wissen besser anwenden.
Kann ich meine praktische Studienzeit auch ausnahmsweise innerhalb des Semesters absolvieren?
Thema Praktische Studienzeit
Nein. Sie müssen Ihr Praktikum zwingend während der vorlesungsfreien Zeit absolvieren. Das JAG NRW lässt hier keine Ausnahmen zu.
Ich habe bereits eine Ausbildung in der Verwaltung oder in der Rechtspflege erfolgreich absolviert. Kann mir dies als praktische Studienzeit anerkannt werden?
Thema Praktische Studienzeit
Dies ist zumindest nicht ausgeschlossen. Auch mit diesem Anliegen müssen Sie sich an das Justizprüfungsamt Ihrer Wahl wenden. Die FernUniversität kann Ihnen hierzu keine verbindliche Auskunft erteilen.