Qualitätsmanagement in Studium und Lehre
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät ist eingebunden in das hochschulweite Qualitätsmanagement-System der FernUniversität in Hagen. Sie definiert ergänzend zu den hochschulweiten Lehrstrategien eigene Qualitätsziele. Diese Ziele orientieren sich an den Empfehlungen der Fachverbände, der rechtswissenschaftlichen Forschungsgemeinschaft, der juristischen Praxis und den Ergebnissen externer Akkreditierungsverfahren. Dabei nutzt die Fakultät verschiedene Instrumente, um die Erreichung von Qualitätszielen zu messen und die Lehre und ihre Studienstruktur in den verschiedenen Studienangeboten kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Qualitätsziele
Umsetzungsschwerpunkte
Die Fakultät hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Projekte initiiert und umgesetzt, um ihre Qualitätsziele zu erreichen. Hierzu zählen u.a.
Verfahren der Qualitätssicherung
Rechtliche Grundlagen
Die Rahmenordnung der FernUniversität dient der Umsetzung der gemeinsamen Qualitätsziele, wie sie u.a. in der Lehrstrategie beschrieben sind. Sie beschreibt unter anderem Verantwortlichkeiten für Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in Lehre, Studium und Weiterbildung auf Ebene der Hochschule und setzt den Rahmen für fakultätsspezifische Regelungen in den Verfahrensrichtlinien.
Die Verfahrensrichtlinie der Fakultät definiert die fakultätsspezifische Umsetzung von Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsmaßnahmen in Lehre, Studium und Weiterbildung. So werden beispielsweise die in der Fakultät eingesetzten Qualitätssicherungsinstrumente und der Umgang mit Ergebnissen beschrieben sowie Verantwortlichkeiten innerhalb der Fakultät definiert.
Verantwortlich
Prof. Dr. Andrea Edenharter
Beauftragte für Qualitätsmanagement der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
E-Mail: andrea.edenharter
Telefon: +49 2331 987-2867