Qualitätsmanagement in Studium und Lehre
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät ist eingebunden in das hochschulweite Qualitätsmanagement-System der FernUniversität in Hagen. Sie definiert ergänzend zu den hochschulweiten Lehrstrategien eigene Qualitätsziele. Diese Ziele orientieren sich an den Empfehlungen der Fachverbände, der rechtswissenschaftlichen Forschungsgemeinschaft, der juristischen Praxis und den Ergebnissen externer Akkreditierungsverfahren. Dabei nutzt die Fakultät verschiedene Instrumente, um die Erreichung von Qualitätszielen zu messen und die Lehre und ihre Studienstruktur in den verschiedenen Studienangeboten kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Qualitätsziele
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Vermitteltes Wissen muss immer die aktuelle Gesetzeslage, die aktuelle Rechtsprechung, den Stand der Forschung des jeweiligen Rechtsgebiets sowie die Praxisbezüge berücksichtigen. Den Studierenden sollen die zentralen Forschungsfelder des Rechts vor Augen geführt werden. Zudem soll ihnen durch konkrete Beispiele ermöglicht werden, rechtswissenschaftliche Methodenkompetenz aufzubauen. Die Kombination der sicheren Kenntnis der Rechtslage und methodischer Kompetenzen versetzt die Studierenden in die Lage, das Recht auf unbekannte Sachverhalte anzuwenden und im Rahmen ihrer Bearbeitung zu einer vertretbaren juristischen Lösung zu führen. Darüber hinaus müssen moderne Studienangebote auch Schlüsselkompetenzen, wie z.B. (interkulturelle) Kommunikation und (technologische) Informationskompetenzen, vermitteln. Die Fakultät greift auf einen Blended-Learning-Ansatz zurück, der die Bedürfnisse der heterogenen Zielgruppen der FernUniversität durch einen Mix aus synchronen und asynchronen Medien und Veranstaltungsformaten berücksichtigt.
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Die Rechtswissenschaftliche Fakultät verfügt über eine diversere Studierendenschaft, die sich überwiegend aus berufstätigen Studierenden zusammensetzt. Angebote im Bereich der Studienorganisation, der Studienberatung aber auch die Prüfungsorganisation müssen den Anforderungen dieser heterogenen Zielgruppe gerecht werden.
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Neben grundständigen und konsekutiven Studienangeboten steigt die Nachfrage nach ausdifferenzierten Abschlüssen und niederschwelligen Angeboten, um den individuellen Bildungszielen einer diversen Studierendenschaft gerecht zu werden. Bestehende Angebote werden kontinuierlich evaluiert und neue Angebote werden zielgruppengenau entwickelt.
Umsetzungsschwerpunkte
Die Fakultät hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Projekte initiiert und umgesetzt, um ihre Qualitätsziele zu erreichen. Hierzu zählen u.a.
Fernlehre weiterentwickelt
- Einführung digitaler Arbeitsgemeinschaften und Erweiterung des Angebots anderer synchroner Formate
- Entwicklung internationaler Intensivprogramme (z.B. Summer Schools, Intensivprogramm Europarecht)
- Überführung des Rhetorik-Seminars in ein Online-Format
Studierbarkeit verbessert
- Einführung der Studierwerkstatt („In Iure“)
- Einführung eines fachspezifischen Online-Self-Assessments für Studieninteressierte
- Weiterentwicklung der Studienberatung mit neuen (Online-)Veranstaltungsformaten (z.B. zur Literaturrecherche und zum Studienstart)
- Vereinheitlichtes Phasenmodell mit klaren Semesterzeiträumen
- Einführung von Freiversuchsregeln
- Einführung und Weiterentwicklung digitaler Prüfungen im Zuge der Corona-Pandemie
- Digitalisierung von Vorprüfungsleistungen (Einsendeaufgaben)
Portfolio nachfrageorientiert
- Einführung neuer Wahlmodule (z.B. Insolvenz- und Steuerrecht)
- Weiterbildender Masterstudiengang Wirtschafts- und Arbeitsrecht
- Weiterbildungsstudiengang Datenschutzrecht
- Einführung von Zertifikaten
Verfahren der Qualitätssicherung
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(Re-)Akkreditierungsverfahren sind Verfahren zur Qualitätssicherung von Studienangeboten in Bachelor- und Masterstudiengängen, die von allen deutschen Hochschulen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden müssen, und an denen auch Externe (Akkreditierungsagenturen, Akkreditierungsrat) beteiligt sind.
- Der Studiengang Bachelor of Laws wurde im Jahr 2003 erstakkreditiert. Es folgten Reakkreditierungen in den Jahren 2009, 2016 und 2022. Der aktuelle Akkreditierungszeitraum endet am 30.09.2030.
- Der Studiengang Master of Laws wurde im Jahr 2006 erstakkreditiert. Es folgten Reakkreditierungen in den Jahren 2012 und 2019. Der aktuelle Akkreditierungszeitraum endet am 30.09.2026.
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Der Studiengang „Erste Juristische Prüfung“ unterliegt als Examensstudiengang keinem Akkreditierungserfordernis wie Bachelor- und Masterstudiengänge. Gemäß § 28 Abs. 4 S. 2 des Juristenausbildungsgesetzes NRW (JAG NRW) bedürfen die Prüfungsordnungen rechtswissenschaftlicher Examensstudiengänge der Zustimmung des für die Justiz zuständigen Ministeriums im Einvernehmen mit dem für Wissenschaft zuständigen Ministerium.
- Die Prüfungsordnung zum Studiengang „Erste Juristische Prüfung“ wurde durch die zuständigen Ministerien geprüft. Die Ministerien haben die erforderliche Zustimmung im Jahr 2016 erteilt. Es folgten Änderungsordnungen in den Jahren 2019 und 2022, für die ebenfalls die erforderlichen Zustimmungen der Ministerien erteilt wurden.
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Die Rechtswissenschaftliche Fakultät veröffentlicht an dieser Stelle – unter Beachtung des datenschutzrechtlichen Rahmens – die Ergebnisse der Evaluationen in Form von aggregierten Ergebnisberichten. Zugriff auf die Ergebnisberichte haben ausschließlich Hochschulangehörige. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät kommt damit ihrer Informationspflicht gemäß § 14 Satz 4 der Studienakkreditierungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nach.
- Ergebnisse aktueller Befragungen aus dem Bachelor of Laws (PDF 234 KB)
- Ergebnisse aktueller Befragungen aus dem Master of Laws (PDF 204 KB)
Archiv
- Ergebnisse aktueller Befragungen aus dem Bachelor of Laws 2022 (PDF 342 KB)
- Ergebnisse aktueller Befragungen aus dem Master of Laws 2022 (PDF 289 KB)
- Ergebnisse aktueller Befragungen aus dem Bachelor of Laws 2021 (PDF 296 KB)
- Ergebnisse aktueller Befragungen aus dem Master of Laws 2021 (PDF 256 KB)
Rechtliche Grundlagen
Die Rahmenordnung der FernUniversität dient der Umsetzung der gemeinsamen Qualitätsziele, wie sie u.a. in der Lehrstrategie beschrieben sind. Sie beschreibt unter anderem Verantwortlichkeiten für Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in Lehre, Studium und Weiterbildung auf Ebene der Hochschule und setzt den Rahmen für fakultätsspezifische Regelungen in den Verfahrensrichtlinien.
Die Verfahrensrichtlinie der Fakultät definiert die fakultätsspezifische Umsetzung von Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsmaßnahmen in Lehre, Studium und Weiterbildung. So werden beispielsweise die in der Fakultät eingesetzten Qualitätssicherungsinstrumente und der Umgang mit Ergebnissen beschrieben sowie Verantwortlichkeiten innerhalb der Fakultät definiert.
Verantwortlich
Prof. Dr. Andrea Edenharter
Beauftragte für Qualitätsmanagement der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
E-Mail: andrea.edenharter
Telefon: +49 2331 987-2867