Schwerpunktbereichsprüfung

Der Schwerpunktbereich umfasst 14 Semesterwochenstunden (§ 28 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 JAG NRW n. F.). Diese verteilen sich an der FernUniversität in Hagen auf ein Schwerpunktseminar und zwei Schwerpunktbereichsmodule in einem Gesamtumfang von 25 ECTS-Credits. Studierende können gemäß § 23 Abs. 1 PrüfO EJP n. F. aus den folgenden Schwerpunktbereichen wählen:

Schwerpunktbereich
1. Semester Vollzeit
Schwerpunktseminar
Modul Nr. 1
Modul Nr. 2

Schwerpunktbereich
1. Semester Teilzeit 2. Semester Teilzeit
Schwerpunktseminar Modul Nr. 1
Modul Nr. 2

Zulassungsvoraussetzungen und -verfahren

Um zur Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. in den Studiengang zur „Ersten Juristischen Prüfung“ an der FernUniversität in Hagen eingeschrieben ist und
  2. die Zwischenprüfung an der FernUniversität in Hagen oder an einer anderen Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes abgelegt hat.

Beachten Sie: Nach § 25 Abs. 2 S. 1 PrüfO EJP entscheidet man sich für einen Schwerpunktbereich verbindlich durch die bestätigte Anmeldung zu einer der Teilprüfungen. Diese Wahl kann auf Antrag beim Prüfungsamt einmalig geändert werden und nur bis zu dem Zeitpunkt, in dem alle Teilprüfungen einem zuerst gewählten Schwerpunktbereich erfolgreich erbracht und somit die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden oder eine Teilprüfung endgültig nicht bestanden wurde.


Um sich zur Schwerpunktbereichsprüfung anzumelden, ist ein Antrag fristgerecht beim Prüfungsamt zu stellen. Der Antrag auf Zulassung zur Seminarveranstaltung des jeweiligen Wintersemesters ist bis spätestens 31.7., für die des jeweiligen Sommersemesters bis spätestens 31.1. einzureichen.

Für die Modulabschlussprüfungen des jeweiligen Wintersemesters muss der Antrag bis spätestens 31.1., für die des jeweiligen Sommersemesters bis spätestens 31.7. beim Prüfungsamt gestellt werden.

Notenzusammensetzung

Abbildung: FernUniversität
Im Schwerpunktbereich absolvieren Studierende drei Prüfungsleistungen. Im Schwerpunktseminar wird eine Seminararbeit angefertigt, welche anschließend mündlich verteidigt wird. Beide Prüfungsteile machen je 25% der Schwerpunktbereichsnote aus. Weiterhin müssen Studierende zwei Module mit je 10 ECTS bearbeiten und mit je einer Klausur abschließen. Beide Klausuren gehen mit je 25% in die Schwerpunktbereichsnote ein.
 

Schwerpunktbereiche im Detail

Wie bereits erwähnt, sind im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung neben einem Seminar zwei Module zu bearbeiten und mit einer Klausur abzuschließen.

Im Schwerpunktseminar erstellen Sie eine häusliche Arbeit zu einem vorgegebenen Thema. Sie soll zwischen 30.000 und 40.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Fußnoten (15 bzw. 20 Seiten) zuzüglich Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis umfassen. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen. Im Anschluss gilt es die Seminararbeit mündlich zu verteidigen. Die mündliche Leistung setzt sich aus einem Vortrag von ca. 15 bis 20 Minuten Dauer und einer anschließenden Diskussion von weiteren ca. 15 bis 30 Minuten Dauer zusammen.

Die gestellten Klausuren haben einen Umfang von je vier Zeitstunden und werden in Präsenz abgelegt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der in den SPB zur Verfügung stehenden Module. Sollten in einem SPB mehr als zwei Module angeboten werden, wählen Sie sich zwei Module aus. Auf ein Modul legen Sie sich fest, sobald Sie erstmalig zur Prüfung antreten.

  • 55524 - Wirtschaftsstrafrecht und Strafverfahrensrecht (10 ECTS)

    55525 - Theoretische und historische Grundlagen des Strafrechts sowie Kriminologie (10 ECTS)

  • In diesem Schwerpunktbereich wählen Sie zwei der vier zur Verfügung stehenden Module aus.

    55213 - Datenschutzrecht (10 ECTS)

    55526 - Allgemeine Staatslehre (10 ECTS)

    55527 - Öffentliches Umweltrecht und Einzelfragen des Biodiversitätsrechts (10 ECTS)

    55528 - Öffentliches Wirtschaftsrecht (10 ECTS)

  • 55531 - Wettbewerbs- und Kartellrecht (10 ECTS)

    55532 - Kapitalgesellschaftsrecht (10 ECTS)

  • 55536 - Immaterialgüterrecht (10 ECTS)

    55537 - Internationales und supranationales Verfahrensrecht der gewerblichen Schutzrechte (10 ECTS)

  • 55539 - Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen (10 ECTS)

    55540 - Kollektives Arbeitsrecht II / Europäisches Arbeitsrecht / Arbeitsvertragsgestaltung (10 ECTS)

  • In diesem Schwerpunktbereich wählen Sie zwei der vier zur Verfügung stehenden Module aus.

    55545 - Dogmengeschichte (10 ECTS)

    55551 - Vertiefung Internationales Privat- und Prozessrecht (10 ECTS)

    55552 - US-American Private and Procedural Law (10 ECTS)

    55553 - Einführung in die Rechtsvergleichung und Internationales Einheitsrecht (10 ECTS)

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

Welche Übergangsregelung gilt für die Schwerpunktbereichsprüfung nach altem Recht?

mehr Infos

Nach § 32 Abs. 2 der PrüfO EJP n. F. können Studierende, die vor dem 01.10.2023 das Studium aufgenommen haben, die Schwerpunktbereichsprüfung noch bis zum 16. Februar 2025 nach den §§ 18 ff. der Prüfungsordnung vom 10. Dezember 2014 in der Fassung der zweiten Änderungsordnung vom 21. Juni 2022 (PrüfO EJP a. F.), also nach altem Recht abschließen. Dies gilt unter der Maßgabe, dass gemäß § 21 Absatz 1 PrüfO EJP a. F. keine häusliche Arbeit mehr verlangt wird und bei der Notenberechnung lediglich die übrigen Leistungen berücksichtigt werden.

Demnach müssen im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung nach altem Recht ab dem 1. Oktober 2023 bis zum 17. Februar 2025 lediglich drei Prüfungsleistungen abgelegt werden:

Ferner gilt es zu beachten, dass Klausuren der Schwerpunktbereichsprüfung letztmalig im September 2024 (also mit Abschluss des Sommersemesters 2024) abgelegt werden können.