Promotion an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Illustration Foto: Jakob Studnar

Sie möchten an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät promovieren? Auf dieser Seite erhalten Sie grundlegende Informationen von der Bewerbung bis zum Abschluss des Verfahrens. Bitte beachten Sie ggf. zusätzliche Informationen auf den Internetseiten des Lehrstuhls, bei dem Sie promovieren möchten.

Mit der Promotion an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät geht die Verleihung des akademischen Grades einer Doktorin oder eines Doktors der Rechte einher. Sie ist der Nachweis zur Befähigung wissenschaftlich vertieften Arbeitens. Die Möglichkeit zur Promotion steht internen wie auch externen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern offen, sofern sie die formalen Voraussetzungen erfüllen und die Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors erhalten haben. In unseren FAQ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich zu Beginn stellen.

Ergänzend zum klassischen Promotionsverfahren können Doktorandinnen und Doktoranden an der internationalen EDELNet Graduate School teilnehmen, die den wissenschaftlichen Nachwuchs in Forschungsvorhaben unterstützt und international vernetzt. Seit den ersten Promotionen im Jahr 1980 hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät mehr als 300 Doktorinnen und Doktoren auf ihrem Weg begleitet.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Die formellen Zulassungsvoraussetzungen richten sich nach § 6 Abs. 1 der Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Es empfiehlt sich, dass Sie anhand dieser Vorschrift eigenständig überprüfen, ob Sie die formellen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

  • In diesem Fall können Sie sich eine unverbindliche Einschätzung durch das Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät geben lassen, indem Sie eine E-Mail an dekanat.rewi senden, der Sie die Urkunden/Zeugnisse Ihrer rechtswissenschaftlichen Hochschulabschlüsse beifügen. (Bitte übersenden Sie die Urkunden/Zeugnisse einfach eingescannt und im PDF-Format.) Bitte beachten Sie, dass es sich dabei nur um eine unverbindliche Einschätzung handelt, weil die verbindliche Entscheidung über eine Zulassung zur Promotion erst durch den Promotionsausschuss nach Annahme als Doktorandin/Doktorand (siehe § 5 der Promotionsordnung ) erfolgt.

  • Die Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren sowie die Privatdozentinnen und Privatdozenten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät können als betreuende Personen Doktorandinnen und Doktoranden annehmen und betreuen. Jede betreuende Person entscheidet selbstständig darüber, ob sie eine Bewerberin oder einen Bewerber als Doktoranden oder Doktorandin annimmt.

  • Um als Doktorandin oder Doktorand angenommen zu werden, müssen Sie eine Bewerbung an die Person senden, die Ihr Promotionsvorhaben betreuen soll. Die konkrete Ausgestaltung dieser Bewerbung obliegt Ihnen, insbesondere hält die Rechtswissenschaftliche Fakultät keine Bewerbungsformulare vor. Beachten Sie ggf. Hinweise zur Bewerbung auf den Internetseiten der jeweiligen Lehrstühle.

    Im Zweifel empfiehlt es sich, dass Sie Fachliteratur heranziehen, die sich mit der Bewerbung um einen Promotionsplatz befasst.

  • Das lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät erhält regelmäßig mehr Bewerbungen, als Promotionsplätze zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund müssen auch Personen, die die formellen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, damit rechnen, nicht als Doktorandin oder Doktorand angenommen zu werden.

  • Zunächst schließen Sie mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer eine Promotionsvereinbarung ab. In dieser wird u. a. der Arbeitstitel Ihrer Doktorarbeit sowie das voraussichtliche Abgabedatum festgehalten. Die Promotionsvereinbarung enthält auch den Hinweis darauf, dass Sie sich an der FernUniversität in Hagen in ein Promotionsstudium einschreiben müssen. Diese Einschreibung ist beim Studierendensekretariat der FernUniversität in Hagen zu beantragen. Die Unterlagen zur Einschreibung finden Sie ebenfalls auf der Seite des Studierendensekretariats unter dem Punkt „Weiterführende Informationen“.

    Anschließend arbeiten Sie Ihre Doktorarbeit aus. Wie sich währenddessen die individuelle Betreuung ausgestaltet, ob Sie z. B. zu Präsenzterminen nach Hagen müssen und wie viel Zeit diese Phase in Anspruch nimmt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dies sollten Sie möglichst mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer besprechen.

  • Das Verfahren bleibt nach Annahme und Einschreibung zunächst beim Lehrstuhl anhängig. Dort werden Sie betreut, bis die Arbeit fertiggestellt ist. Nach dem Abschluss Ihrer Arbeit und entsprechender Rücksprache mit der betreuenden Person reichen Sie die Dissertation in zweifacher schriftlicher Ausfertigung und in elektronischer Form nebst einem Antrag auf Zulassung zur Promotion sowie den erforderlichen Anlagen, die sich aus der aktuellen Promotionsordnung ergeben, beim Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein (§ 7 Abs. 2 PromO). Die dort aufgelisteten Anträge sind formlos zu stellen, es gibt kein Antragsformular. Alle Zeugnisse sind in beglaubigter Form einzureichen.

  • Mit dem Antrag auf Zulassung zur Promotion sind zwei ausgedruckte und einfach gebundene Exemplare der Dissertation einzureichen. Die Voraussetzungen, die diese Dissertation erfüllen muss, entnehmen Sie bitte der aktuellen Promotionsordnung, dort § 8. Nach Einreichung der Arbeit bestellt der Promotionsausschuss zwei Gutachterinnen und Gutachter, die Ihre Arbeit begutachten und benoten und der Fakultät die Annahme oder Ablehnung der Dissertation empfehlen. Sobald diese Gutachten vorliegen, wird die Arbeit mit den Gutachten für zwei Wochen ausgelegt, hierüber erhalten Sie eine Mitteilung.

  • Im Anschluss an die Auslage findet, so die Dissertation angenommen wurde, eine mündliche Prüfung (Disputation) statt. Dort werden Sie von einem aus drei Prüferinnen und Prüfern bestehenden Ausschuss geprüft und benotet. Der Termin der Disputation wird vom Dekanat verbindlich festgelegt. Spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin übermitteln Sie dem Dekanat per E-Mail ausgearbeitete Thesen zu der Dissertation; diese Thesen werden den Mitgliedern des Prüfungsausschusses vorab übersandt. Zu Beginn der Disputation referieren Sie dann die wesentlichen Ergebnisse der Dissertation und führen im Anschluss daran mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses ein Prüfungsgespräch über die Dissertation. Es kann sich auch auf andere Fragen des Faches und angrenzende Gebiete anderer Fächer beziehen, die mit dem Gegenstand der Dissertation zusammenhängen. Die Disputation wird insgesamt etwa 45 Minuten dauern.

  • Nach der mündlichen Prüfung haben Sie ein Jahr Zeit, die Arbeit zu veröffentlichen. Sind durch die Gutachterinnen und Gutachter Änderungsauflagen erteilt worden, müssen diese vorher umgesetzt und die Umsetzung von der Erstberichterstatterin/dem Erstberichterstatter gegenüber der Dekanin/dem Dekan angezeigt werden. Bei der Veröffentlichung der Arbeit kann die Fakultät in Zusammenarbeit mit der Universitätsbibliothek behilflich sein.

    Anfragen zur Veröffentlichung der Dissertation beantwortet Dr. Timo Zeiske.

    Die Fakultät kann Sie bei der Veröffentlichung Ihrer Dissertation in Form von Druckkostenzuschüssen und Reisekosten für notwendige Forschungsreisen unterstützen. Informieren Sie sich hier über konkrete Fördermöglichkeiten der Fakultät (PDF 114 KB).

  • Erst nach Aushändigung der Promotionsurkunde ist das Verfahren abgeschlossen und Sie sind berechtigt den Titel Dr. jur. zu führen. Auf Antrag kann Ihnen der Dekan/die Dekanin die Führung des Doktortitels auch vorher gestatten, wenn Sie einen Verlagsvertrag zur Veröffentlichung des Werkes vorlegen.

 

Kontakt

Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

E-Mail: dekanat.rewi

 

Weiterführende Informationen

EDELnet Graduate School

Interessierten Doktorandinnen und Doktoranden steht die Teilnahme an der Graduate School der EDELNet-Partnerschaft offen.

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Die Graduate School des EDELNet-Projektes gilt als strukturiertes Promotionsprogramm der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und ihrer Partner. Sie umfasst neben zahlreichen E-Courses ein jährliches Face-to-Face-Seminar im Rahmen einer Winter School und bietet unter anderem die Möglichkeit einer bi-nationalen Betreuung von Promotionsvorhaben.

Die Graduate School wurde als Hilfestellung auf dem Weg zur erfolgreichen Bearbeitung von internationalen Promotionsprojekten gestaltet und enthält unter anderem E-Courses in Academic Attitude und verschiedene Legal Research Methods. Doktorandinnen und Doktoranden, die an der Graduate School teilnehmen, erhalten den Status EDELNet-Junior-Fellows.

Erfahren Sie hier mehr.

Frauen in der Rechtswissenschaft

In einer Portrait-Reihe berichten Frauen von ihrem Karriereweg in der Wissenschaft und teilen ihre Erfahrungen.

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Die Rechtswissenschaftliche Fakultät hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv zu fördern. Sie möchte Frauen auf ihrem wissenschaftlichen Karriereweg begleiten und unterstützen. Welche Hürden gilt es zu überwinden? Wo warten Herausforderungen? Welche Unterstützungsangebote können helfen? Frauen berichten von ihren persönlichen Erfahrungen. Zu den Episoden

Abgeschlossene Promotionen

Sie möchten wissen, wer bisher an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät promoviert hat?

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Mehr als 300 Doktorinnen und Doktoren hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät seit den ersten Promotionen im Jahr 1980 hervorgebracht. Einen Überblick erhalten Sie unserer Promotionsliste.

Ehrenpromotionen

Den Grad eines Doktors der Rechte ehrenhalber (Dr. iur. honoris causa) hat die Fakultät an folgende Persönlichkeiten verliehen.

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  1. Richter am Bundesgerichtshof Klaus Detter, Karlsruhe
    Verleihung der Ehrendoktorwürde am 12.06.2001
  2. Professor Dr. Claus Arndt, Hamburg
    Verleihung der Ehrendoktorwürde am 12.06.2001
  3. Rechtsanwalt Rüdiger Deckers, Düsseldorf
    Verleihung der Ehrendoktorwürde am 11.05.2004
  4. Patentanwalt Dipl.-Ing. Hans Dieter Gesthuysen, Essen
    Verleihung der Ehrendoktorwürde am 11.05.2004
  5. Dr. rer. soc. Michael Vesper, Bielefeld
    Verleihung der Ehrendoktorwürde am 19.07.2004
  6. Hans-Peter Rapp-Frick, Hagen
    Verleihung der Ehrendoktorwürde am 03.05.2011