Habilitation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Die Habilitation ist die höchste Hochschulprüfung, die an einer Universität in Deutschland abgelegt werden kann. Sie führt nach dem erfolgreichen Durchlaufen eines Habilitationsverfahrens zur Feststellung der Lehrbefähigung (venia legendi) in einem oder mehreren wissenschaftlichen Fächern. Das Habilitationsverfahren kann bei den Hochschullehrerinnen und Hochschullehren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät durchlaufen werden. Mit Abschluss der Habilitation kann die akademische Bezeichnung „Privatdozent/Privatdozentin“ geführt werden.
Habilitationsverfahren
Informieren Sie sich im folgenden über die Vorausetzungen und den Ablauf des Habiliationsverfahrens.
Um an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät habilitieren zu können, müssen Sie zunächst die entsprechenden Voraussetzungen nach § 2 der hiesigen Habilitationsordnung erfüllen. Diese wären:
- Der Erwerb eines deutschen oder gleichwertigen ausländischen juristischen Doktorgrades aufgrund einer mindestens magna cum laude erfolgten Promotion;
- in der Regel das Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung;
- mindestens zweijährige wissenschaftliche Tätigkeit.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen, sollten Sie sich mit einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin der Fakultät in Verbindung setzen, ob diese/r bereit ist, das Verfahren zu begleiten. Sodann müssten Sie einen Antrag - mit Empfehlung eines habilitierten Mitgliedes der Fakultät - an den erweiterten Fakultätsrat stellen, mit dem Sie um die Feststellung des förmlichen Beginns des Habilitationsverfahrens bitten.
In der Folge arbeiten Sie an Ihrer Habilitationsschrift. Wenn diese fertiggestellt ist, können Sie nach Maßgabe des § 3 der HabilO einen Antrag auf Zulassung zum weiteren Verfahren stellen. Dieses Verfahren umfasst eine Auslage und eine Befassung des erweiterten Fakultätsrates mit dem Antrag. Werden Sie zugelassen, werden Sie vom Dekan aufgefordert, Themen für einen Probevortrag vorzuschlagen, die nicht dem Themenbereich der Habilitationsschrift entstammen dürfen.
Wird die Habilitationsschrift angenommen, entscheidet der erweiterte Fakultätsrat über das Thema des Probevortrags und legt einen Termin fest. Im Anschluss an den Probevortrag und an ein Kolloquium entscheidet der erweitere Fakultätsrat über die Annahme der mündlichen Habilitationsleistung. Dies ist gleichbedeutend mit der Erteilung der venia legendi.
- Habilitationsordnung (PDF, 178 KB)
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1. Dr. iur. Christoph Gusy
"Parlamentarischer Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht"
Habilitationsvortrag und Verleihung der venia legendi für Staatslehre und Öffentliches Recht am 20.10.1983
Gutachter:
Prof. Dr. Ulrich Battis
Prof. Dr. Dr. h.c Dimitris Tsatsos2. Dr. iur. Joachim Schulz
"Sachverhaltsfeststellung und Beweistheorie"
Habilitationsvortrag und Verleihung der venia legendi für Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Rechtstheorie am 21.01.1985
Gutachter:
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Günter Bemmann
Prof. Dr. Gerd Pfeiffer3. Dr. iur. Martin Morlok
"Selbstverständnis als Rechtskriterium"
Habilitationsvortrag und Verleihung der venia legendi für Öffentliches Recht, Rechtstheorie, Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie am 21.02.1991
Gutachter:
Prof. Dr. Dr. Dimitris Tsatsos
Prof. Dr. Ulrich Battis4. Dr. iur. Hans Peter Marutschke
"Übertragung dinglicher Rechte und gutgläubiger Erwerb im japanischen Immobiliarsachenrecht - eine rechtsvergleichende Studie zum Liegenschaftsrecht"
Habilitationsvortrag und Verleihung der venia legendi für Japanisches Recht, Rechtsvergleichung, Bürgerliches Recht, Japanische Rechts- und Sozialgeschichte am 14.03.1996
Gutachter:
Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Eisenhardt
Prof. Dr. Hans G. Leser
Prof. Dr. Junichi Murakami5. Dr. iur. Gabriele Zwiehoff
"Das Recht auf den Sachverständigen - Beiträge zum strafprozessualen Beweisrecht"
Habilitationsvortrag und Verleihung der venia legendi für Strafrecht, Strafprozessrecht, Juristische Zeitgeschichte und Anwaltsrecht am 09.02.1999
Gutachter:
Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Günter Bemmann6. Dr. iur. Christian Rolfs
"Das Versicherungsprinzip im Sozialversicherungsrecht"
Habilitationsvortrag und Verleihung der venia legendi für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Privatversicherungsrecht am 07.12.1999
Gutachter:
Prof. Dr. Ulrich Preis
Prof. Dr. Wolfgang Gitter7. Dr. iur. Markus Stoffels
"Gesetzlich nicht geregelte Schuldverträge - Rechtsfindung und Inhaltskontrolle"
Habilitationsvortrag und Verleihung der venia legendi für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht am 06.02.2001
Gutachter:
Prof. Dr. Ulrich Preis
Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Eisenhardt8. Dr. iur. Bernhard Kreße, LL.M., Maître en droit
"Die Auktion als Wettbewerbsverfahren"
Habilitationsvortrag und Verleihung der venia legendi für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht, Medizinrecht und Rechtsvergleichung am 16.06.2013
Gutachter:
Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth
Prof. Dr. Sebastian Kubis9. Dr. iur. Martin Asholt
"Verjährung im Strafrecht - Zu den theoretischen, historischen und dogmatischen Grundlagen
des Verhältnisses von Bestrafung und Zeit in §§ 78 ff. StGB"
Habilitationsvortrag und Verleihung der venia legendi für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsgeschichte und Wirtschaftsstrafrecht am 19. Februar 2014.
Gutachter/in:
Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum
apl. Prof. Dr. Gabriele Zwiehoff -
Die Fakultät hat folgende Persönlichkeiten zu Honorarprofessoren ernannt (alphabetische Reihenfolge)
- Prof. Dr. Dr. Uwe Fitzner, Ratingen
- † Prof. Dr. Gerhard Hartstang, Essen (Nachruf v. Ulrich Battis, NJW 1996, 2852)
- Prof. Dr. Zdislaw Kedzia, Petit Lancy
- † Prof. Dr. Gerd Pfeiffer, Karlsruhe (Nachruf v. Thomas Fischer, Journal der Juristischen Zeitgeschichte 2007, 101ff)
- Prof. Dr. Franz Salditt, Neuwied
- Prof. Dr. Peter Schiffauer, Brüssel
- Prof. Dr. Wolfgang Winzer, Erlangen