Hauptstudium
Das Hauptstudium besteht aus den Modulen des fünften bis achten Semesters des Studienplans und umfasst 120 ECTS. Es hat den Zweck die Studierenden nach dem erfolgreichen Grundstudium umfassend auf die Ablegung der staatlichen Pflichtfachprüfung vorzubereiten. Zugleich soll den Studierenden der Raum für das Erreichen der weiteren erforderlichen Nachweise zur Anmeldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung gegeben werden.
Studierende erhalten im Hauptstudium die Gelegenheit, insbesondere die für die Meldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlichen Nachweise nach § 7 Abs. 1 Ziffer 5 JAG NRW zu erlangen, sofern diese nicht bereits im Grundstudium erlangt wurden.
Aus diesen Ausführungen ergibt sich der nachfolgende Studienverlaufsplan für das fünfte bis achte (Vollzeit-)Semester:
- Vollzeit
- Teilzeit
Hauptstudium | |
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5. Semester Vollzeit | 6. Semester Vollzeit |
55105 Arbeitsvertragsrecht (10 ECTS) | 55113 Zivilprozessrecht (10 ECTS) 55516 Verwaltungsrecht Besonderer Teil II (5 ECTS) 55110 Internationales Privat- und Zivilprozessrecht (10 ECTS) 55502 Familien- und Erbrecht (5 ECTS) |
7. Semester Vollzeit | 8. Semester Vollzeit |
55505 Vertiefungsmodul Zivilrecht (5 ECTS) | 55514 Examensklausurenkurs 55510 Examensvorbereitung - FernR3P (30 ECTS) |
Staatliche Pflichtfachprüfung | |
9. Semester Vollzeit | |
6 fünfstündige Klausuren (3 im Zivil-, 2 im Öffentlichen und 1 im Strafrecht) Mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch in den drei Rechtsgebieten) |
Quorum nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW
Das Hauptstudium dient auch dazu, das erforderlich Quorum zu erfüllen. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW müssen Studierende, die sich ab dem 17.02.2025 erstmalig zur staatlichen Pflichtfachprüfung anmelden, als Voraussetzung zur Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ein Quorum an folgenden Prüfungen vorweisen:
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5 Aufsichtsarbeiten (=Präsenzklausuren, davon mind. eine im Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht) und
- 4 Hausarbeiten (davon mind. eine im Zivil-, Straf- und öffentlichen Recht)