Gültigkeit und Wiederholung

Eine durch bestandene Einsendearbeiten erlangte Teilnahmeberechtigung an einer Modulabschlussklausur gilt über das Semester bzw. Studienjahr hinaus solange, wie das entsprechende Modul angeboten wird. Ihre Gültigkeit bleibt auch dann bestehen, wenn die Inhalte des Moduls zwischenzeitlich überarbeitet oder aktualisiert worden sind. Die Einsendearbeiten verfallen mit der Einstellung des Moduls.

Über erfolgreich absolvierte Einsendearbeiten wird keine gesonderte Leistungsaufstellung ausgefertigt. Als Beleg über die erfolgreiche Absolvierung müssen Sie deswegen die Deckblätter bzw. Computerbriefe/Bildschirmausdrucke der bestandenen Einsendearbeiten aufbewahren. Es ist wichtig, dass Sie diese so lange aufbewahren, bis die Zeugnisse ausgefertigt sind.

Wiederholung

Zur Erfüllung der Klausurteilnahmevoraussetzung kann jeder Kurs beliebig oft wiederholt werden: Bei einer kostenpflichtigen Neubelegung wird das Kursmaterial in gedruckter Form postalisch versandt. Eine kostenfreie Belegung als Kurswiederholer führt dagegen nicht zum erneuten Versand des Kursmaterials. Sie ermöglicht jedoch den Zugriff auf alle online bereitgestellten Studienmaterialien einschließlich der ggf. überarbeiteten Kurse und der Einsendearbeiten des aktuellen Semesters.

Die Kursbelegung ist zwingende Voraussetzung für den Zugang zu den Einsendearbeiten.

Den Zugang zu den Einsendearbeiten erhalten Sie nur mit einer aktuellen Belegung bzw. Wiederholerbelegung des jeweiligen Kurses.

Redaktion | 10.05.2024