Sonderinformationen und FAQ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zum Coronavirus (COVID-19)
Liebe Studierende,
die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit der Corona-Pandemie verabschiedet. Auch die FernUniversität hat entsprechende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Wir nehmen unsere gesellschaftliche Verantwortung sehr ernst und versuchen dennoch, die bereits entstandenen und noch entstehenden Unannehmlichkeiten für Sie als Studierende so gering wie möglich zu halten. Bitte haben Sie Verständnis, dass die derzeitige Situation auch für uns eine Herausforderung ist und wir nicht immer sofort alle Fragen beantworten können.
Sämtliche fakultätsspezifischen Besonderheiten für den Ablauf des Sommersemesters 2020 und der Fortsetzung der abgebrochenen Prüfungskampagne aus März 2020 haben wir in folgenden Sonderinformationen für Sie zusammengefasst. Bitte lesen Sie sich diese aufmerksam durch und beachten Sie auch die folgenden FAQ.
Sonderinformation #1 zum Coronavirus (COVID-19) für Studierende
Download (PDF 103 KB)
Stand: 26.03.2020
Sonderinformation #2 zur Fortsetzung der Prüfungskampagne
Download (PDF 161 KB)
Stand: 02.04.2020
Ablauf des Sommersemesters 2020
(aktualisiert: 6.4.2020)
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Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie uns derzeit nur eingeschränkt telefonisch erreichen können. Bitte nutzen Sie die bekannten E-Mail-Adressen und Kontaktformulare, um uns zu erreichen:
- Übersicht der Lehrstühle (die E-Mail-Adressen finden Sie auf den jeweiligen Lehrstuhlseiten)
- Prüfungsamt
- Dekanat
- Fachstudienberatung
Wir bemühen uns, Ihnen schnellstmöglich zu antworten!
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Ja, Bachelor-, Master- und Seminararbeiten laufen weiter. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät hat sich darüber hinaus entschieden, Schreibzeitverlängerungen wie folgt zu gewähren:
- Bachelor- und Masterarbeiten:
Es werden individuelle Verlängerungen gewährt, wenn Gründe vorliegen, die mit der derzeitigen Situation rund um das Corona-Virus im Zusammenhang stehen und Sie an der Bearbeitung Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit hindern. Der zeitliche Umfang einer Verlängerung hängt vom Einzelfall ab.
Um eine Verlängerung zu beantragen, senden Sie bitte einen formlosen Antrag per E-Mail an rewi.pa, in der Sie Ihren Einzelfall und Ihre Gründe beschreiben.- Seminararbeiten
Ob und in welchem Umfang eine Schreibzeitverlängerung gewährt wird, entscheiden die jeweiligen Professorinnen und Professoren, denen die Studierenden zugeteilt sind. (Zum Hintergrund: In jedem Seminar sind unterschiedliche Termine für die Präsenzveranstaltungen vorgesehen, an denen zum jetzigen Zeitpunkt festgehalten werden soll.)
Bitte warten Sie vor diesem Hintergrund auf eine Benachrichtigung des Lehrstuhls, dem Sie im Rahmen Ihrer Seminararbeit zugeteilt worden sind. Sollten jedoch im Einzelfall bereits Probleme ersichtlich sein, treten Sie bitte mit ihrem Lehrstuhl in Kontakt. -
Prüfende erwarten von Ihnen keinen „Gang in die Bibliothek“. Sie sollen aber bei den Hausarbeiten alle verfügbaren Online-Ressourcen der Hagener Universitätsbibliothek nutzen.
Dies sind beispielsweise Datenbanken und elektronische Angebote wie Beck-Online, die Beck eBibliothek, die Springer eBibliothek, Juris und viele andere.
Selbstverständlich bietet Ihnen die Hagener Universitätsbibliothek auch digital Zugang zu einer Vielzahl an rechtswissenschaftlichen Zeitschriften.
Fragen zu diesen Datenbanken beantwortet Ihnen die Hagener Universitätsbibliothek sowie in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Thorsten Eisenmenger.
Einige Ergänzungen und Hinweise der Universitätsbibliothek erhalten Sie in gesonderten FAQs der Universitätsbibliothek.
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Ja, die Aussetzung der Pflicht-Arbeitsgemeinschaften und Einsendeaufgaben in den rechtswissenschaftlichen Modulen gilt nur für das Sommersemester 2020, bezieht sich also nur auf die Prüfungskampagne im September 2020. Für danach folgende Prüfungskampagnen wird wie gewohnt überprüft, ob sämtliche Zulassungsvoraussetzungen vorliegen.
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Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft informiert hierüber in einem eigenen FAQ, den Sie unter auf den entsprechenden Seiten der Fakultät Wirtschaftswissenschaft finden.
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Ja, leider lässt sich derzeit nicht vermeiden, dass die Bearbeitung von Anrechnungsanträgen etwas mehr Zeit als sonst in Anspruch nehmen wird. Wir bitten Sie hier um Verständnis. Es geht aber kein Antrag verloren, sie erhalten so bald wie möglich Bescheid über Ihren Antrag.
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Auch in Bezug auf die Zeugnisse wird es nunmehr zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen. Sollten Sie dringlich einen Zwischenbescheid, bzw. eine Bescheinigung benötigen, wenden Sie sich an: rewi.pa
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Die Rechtswissenschaftliche Fakultät hat entschieden, dass sämtliche Modulabschlussprüfungen der Klausurkampagne März 2020, zu denen Sie bis zum Stichtag (31.1.2020) angemeldet waren, mit Blick auf die sogenannten "Modulschranken" als bestanden betrachtet werden. (Das bedeutet nicht, dass diese auch bestanden sind; sie müssen in jedem Fall zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich erbracht werden.)
Das betrifft insbesondere die Regelungen:
- Modulschranke „3 aus 6“ (§ 13 Abs. 2 PO LL.B.)
- Zulassung zu den an Bachelor-Seminaren (§ 17 Abs. 2 der PO LL.B)
- Zulassung zu den Prüfungen in den Ergänzungsmodulen der Zwischenprüfung im Studiengang EJP (§ 16 Abs. 2 PO EJP)
- Zulassung zu den Schwerpunktbereichsmodulen im Studiengang EJP (§ 20 Abs. 2 PO EJP)
- Zulassung zu den Master-Arbeiten(§ 16 Abs. 2 PO LL.M )
- Zulassung zu bis zu drei Modulabschlussprüfungen im Master of Laws, wenn nur noch auf die Korrektur von Bachelorprüfungen gewartet wird.
Fortsetzung der abgebrochenen Prüfungskampagne aus März 2020
(aktualisiert: 6.4.2020)
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Ja, die bis zum 12.3.2020 geschriebenen Klausuren werden normal bewertet.
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Leider können wir das nicht ermöglichen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus kapazitativen und prüfungsrechtlichen Gründen die Fortsetzung der Prüfungskampagne nur für diejenigen Studierenden öffnen, die ursprünglich (Stichtag 31.1.2020) angemeldet waren.
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Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft informiert hierüber in einem eigenen FAQ.
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Ja die Hausarbeiten laufen weiter. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät hat sich darüber hinaus entschieden, Schreibzeitverlängerungen wie folgt zu gewähren:
- Hausarbeiten
Die Abgabefristen für die laufenden Hausarbeiten des WS 2019/20 in den Modulen
- Schuldrecht Allgemeiner Teil (55103)
- Staats- und Verfassungsrecht sowie allgemeine Grundlagen des Europarechts (55104)
- Einführung in das Strafrecht (55107)
- Antidiskriminierungsrecht (55217)
- Recht der Gleichstellung und Genderkompetenz (55312)werden pauschal um zwei Wochen verlängert. Neuer Abgabetermin ist der 14. April 2020.
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Prüfende erwarten von Ihnen keinen „Gang in die Bibliothek“. Sie sollen aber bei den Hausarbeiten alle verfügbaren Online-Ressourcen der Hagener Universitätsbibliothek nutzen.
Dies sind beispielsweise Datenbanken und elektronische Angebote wie Beck-Online, die Beck eBibliothek, die Springer eBibliothek, Juris und viele andere.
Selbstverständlich bietet Ihnen die Hagener Universitätsbibliothek auch digital Zugang zu einer Vielzahl an rechtswissenschaftlichen Zeitschriften.
Fragen zu diesen Datenbanken beantwortet Ihnen die Hagener Universitätsbibliothek sowie in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Thorsten Eisenmenger.
Einige Ergänzungen und Hinweise der Universitätsbibliothek erhalten Sie in gesonderten FAQs der Universitätsbibliothek.
Weitere Informationen zu abgesagten Prüfungen und Veranstaltungen erhalten Sie in den allgemeinen Informationen der FernUniversität zum Coronavirus (COVID-19) für Studierende.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Rechtswissenschaftliche Fakultät