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Praktische Studienzeit am Landgericht Hagen
[06.11.2024]In diesem Wintersemester 24/25 besteht wieder die Möglichkeit, das nach dem JAG NRW erforderliche Praktikum am Landgericht Hagen zu absolvieren. Es wartet ein vielseitiges Programm.
EJP-Studierende müssen eine praktische Studienzeit (Praktikum) in vorlesungsfreien Zeit absolvieren. Diese umfasst insgesamt 12 Wochen, die in mehrere Abschnitte unterteilt werden und in verschiedenen Bereichen stattfinden müssen. Die praktische Studienzeit beträgt in den Bereichen Rechtspflege und Verwaltung mindestens vier Wochen. Die übrigen vier Wochen können dann auf die zuvor genannten Bereiche verteilt oder dafür genutzt werden, um ein Praktikum bei einer Stelle zu absolvieren bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist (§ 8 Abs. 3 JAG NRW n. F.). Eine Aufteilung ist also in höchstens drei Teile möglich.
Das Landgericht Hagen bietet interessierten Studierenden der Rechtswissenschaften die Möglichkeit, ihre praktische Studienzeit (Rechtspflege) für die Dauer von sechs bzw. vier Wochen in der Justiz zu absolvieren (§ 8 JAG NRW).
Weitere Informationen zur praktischen Studienzeit am LG Hagen