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Neuer Masterstudiengang Datenschutzrecht an der FernUni: Jetzt einschreiben bis zum 15. September
[03.09.2024]Bis zum 15. September können sich Interessierte noch für den neuen weiterbildenden Masterstudiengang Datenschutzrecht an der FernUniversität in Hagen einschreiben.
Der weiterbildenden Masterstudiengang baut auf dem bereits seit vier Jahren erfolgreichen weiterbildenden Studiengang im Datenschutzrecht auf. Die Nachfrage nach einem Master-Abschluss in diesem Bereich ist seit Beginn hoch. Wissenschaftlicher Leiter des Studiengangs, der in Kooperation mit dem Institut für wissenschaftliche Weiterbildung der FernUniversität in Hagen (FeUW) angeboten wird, ist Prof. Dr. Osman Isfen.
Wissenschaftliche Weiterbildung
Der Studiengang bietet eine vertiefende, wissenschaftlich fundierte Weiterbildung im Bereich Datenschutzrecht. Er richtet sich an alle Juristinnen und Juristen, die im Bereich Datenschutz tätig sind und ihre Kenntnisse wissenschaftlich vertiefen möchten. Die Inhalte werden je nach Vorkenntnissen und entsprechendem Studienabschluss individuell angepasst. Im Rahmen verschiedener Studiengangsvarianten erhalten die Studierenden zunächst eine Einführung in die Grundlagen des Datenschutzrechts. Darauf aufbauend werden Themen wie die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sowie die Informations- und Dokumentationspflichten vertieft. Im dritten Pflichtmodul stehen der Beschäftigtendatenschutz, die Rechte der betroffenen Personen sowie technische und organisatorische Maßnahmen im Fokus. Ein breites Angebot an Wahlmodulen und eine Masterarbeit, die von ausgewiesenen Experten im Datenschutzrecht betreut wird, runden das Studium ab.
Stringent und flexibel
Das modularisierte Angebot des Studiums ermöglicht sowohl einen stringenten und konzentrierten Studienverlauf als auch die flexible Berücksichtigung beruflicher oder familiärer Verpflichtungen. Der Studiengang setzt bei den Prüfungen auf eine Mischung aus Online-Prüfungen (E-Klausuren) und (Kurz-)Hausarbeiten. Zukünftig wird auch die Möglichkeit bestehen, mündliche Prüfungen, Fallstudien oder Seminare als Prüfungsformen zu nutzen.
Zulassung mit Berufserfahrung
Die Mindestvoraussetzung für die Zulassung ist ein abgeschlossenes juristisches Studium, wie ein Bachelor mit 210 ECTS-Punkten, das erste juristische Staatsexamen sowie in der Regel mindestens ein Jahr Berufserfahrung mit einem juristischen Schwerpunkt. Auch der juristische Vorbereitungsdienst wird als einschlägige Berufserfahrung anerkannt. Bewerbende, deren juristisches Bachelorstudium lediglich 180 ECTS-Punkte umfasst, können auf Antrag Zugang zum Masterstudium erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie ihre Qualifikation vor Studienbeginn um juristische Inhalte im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten ergänzen. Dies kann durch ein Ergänzungsstudium über das Akademiestudium an der FernUniversität erfolgen. Bereits jetzt können diese Studierenden sich bis zum 15. September in das weiterbildende Studium Datenschutzrecht einschreiben.
Interessierte sollten die Gelegenheit nutzen und sich bis zum 15. September einschreiben, um ihre berufliche Zukunft im Datenschutzrecht auf ein solides wissenschaftliches Fundament zu stellen.