Aktuelles

Aktuelle Entwicklungen bei den Prüfungen im März 2025

[11.12.2024]

Seit der erfolgreichen Einführung des digitalen Staatsexamens in Nordrhein-Westfalen wird dieses von einem Großteil der Studierenden genutzt. Die FernUniversität möchte die Studierenden auf dieses Prüfungsformat vorbereiten und bietet neben Online-Klausuren seit dem Wintersemester 2023/2024 die sog. "Bring-Your-Own-Device-Prüfungen" an.


Bring-Your-Own-Device-Klausuren

Seit Anfang des Jahres ermöglichen die Justizprüfungsämter in Nordrhein-Westfalen „die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in elektronischer Form“, wie es das Juristenausbildungsgesetz NRW formuliert. Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit, die fünfstündigen Klausuren der staatlichen Pflichtfachprüfung der Ersten Prüfung an Computern zu verfassen. Und diese Option nutzt bereits nach kaum einem Jahr ein Großteil der Examenskandidatinnen und -Kandidaten. Dabei sorgt das digitale Schreiben von Klausuren nicht nur für geringere Ermüdungserscheinungen beim Verfassen der Gutachten und besser lesbare Prüfungen, die einfacheren Korrekturmöglichkeiten führen auch zu einer Erhöhung der Chancengerechtigkeit. Die Fakultät möchte diese Vorteile digitaler Prüfungen nutzen und Studierende auf dieses Prüfungsformat vorbereiten. Neben Online-Klausuren bieten wir seit dem Wintersemester 2023/2024 sogenannten Bring-Your-Own-Device-Prüfungen an. Dieses Format - bei dem Studierende die Klausur unter Aufsicht auf einem mitgebrachten Laptop an einem Campusstandort der FernUniversität schreiben - wird in diesem Semester in den Modulen 55111 Verwaltungsrecht AT, 55109 Handels- und Gesellschaftsrecht und 55213 Datenschutzrecht genutzt. Anders als reine Online-Klausuren zählen diese auch zu den sog. Quorums-Klausuren, die das Juristenausbildungsgesetzt als Zulassungsvoraussetzung für die Erste Prüfung vorsieht. Die ersten Durchläufe in den Campusstandorten in den vergangenen Semestern sind positiv verlaufen. Selbstverständlich interessiert uns Ihre Meinung: Wir werden uns in den kommenden Monaten bei allen Studierenden der Fakultät melden und würden uns freuen, wenn Sie uns Ihre Meinung im Rahmen einer Umfrage mitteilen würden, ob Sie z.B. Bring-Your-Own-Device-Prüfungen für eine positive Entwicklung halten oder nicht.

Entwicklungen bei Online-Klausuren

Bei den Online-Prüfungen setzen wir seit dem letzten Semester auf eine durchgängige Überwachung per Kamera und Bildschirmfreigabe, um die Identität der Teilnehmer*innen und ein faires Prüfungsverfahren sicherstellen zu können. Damit setzen wir die Vorgaben der Hochschul-Digitalverordnung um. Die Online-Klausuren ab März 2025 werden aufgrund der Erfahrungen, die wir im September sammeln konnten, eine Änderung bei den Modalitäten der Kameraüberwachung erfordern: Die Kamera ist dann seitlich zu platzieren, damit wir Sie und gleichzeitig ihren Arbeitsplatz sehen können. Die Hinweise im Prüfungsmoodle und in den jeweiligen Moodle-Umgebungen zu den Prüfungen, die im Februar freigeschaltet werden, werden wir entsprechend anpassen. Wie immer erhalten Sie die Möglichkeit, die Technik vorab zu testen und detaillierte Hinweise zum Ablauf. Explizit werden wir die Hinweise zur Nutzung von mehr als einem Monitor ergänzen: Die Nutzung von zwei Monitoren ist problemlos möglich in Online-Klausuren. Alle Aufsichten erfolgen ausschließlich über Zoom-X, das nur über europäische Server betrieben wird. Weiterhin werden wir die Möglichkeit anbieten, alternativ alle Online-Klausuren vor Ort in Hagen auf eigenen Endgeräten mit einer Präsenzaufsicht abzulegen.

Martin von Hadel | 11.12.2024