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Anpassungen und Änderungen im Studiengang "Bachelor of Laws"

[28.03.2024]

Um den "Bachelor of Laws" weiter zu verbessern und studierfreundlicher zu machen, werden in den kommenden beiden Semestern Anpassungen vornehmen. Über diese informieren wir nachfolgend.


Foto: ivan-balvan/iStock/Getty Images

Die Änderungen betreffen das Strafrecht. Einerseits werden eine Prüfungsform sowie andererseits den Modulkatalog angepasst. Insbesondere durch die zweite Maßnahme erreichen wir eine klarere Synergie zum Examensstudiengang (im Vergleich zu vorher).

I. Änderung der Prüfungsform

Ab dem kommenden Sommersemester 2024 ändert sich die Prüfungsform im LL.B.-Modul 55117 (Wirtschaftsstrafrecht). Statt einer Klausur werden die Inhalte nunmehr im Wege einer Kurz-Hausarbeit geprüft. Den Bearbeitungszeitraum können Sie auf der Terminseite einsehen. Zur Terminseite.

II. Änderung der Module

Bis dato bestand das strafrechtliche Modulangebot im Studiengang Bachelor of Laws aus den Modulen 55107 (Einführung in das Strafrecht) sowie 55117 (Wirtschaftsstrafrecht).

Ab dem Wintersemester 2024/25 möchten wir die Modullandschaft vereinheitlichen. Deshalb wird das erstgenannte Modul 55107 (Einführung in das Strafrecht) gestrichen, es kann zu diesem Zeitpunkt nicht mehr belegt oder bearbeitet werden. Mit Beginn des Wintersemesters 2024/25 wird das Modul 55107 durch das EJP-Modul 55504 (Strafrecht Allgemeiner Teil) ersetzt. Studierende, welche vor dem Wintersemester 2024/25 bereits eingeschrieben waren und das Modul 55107 noch nicht erfolgreich abschließen konnten, können ab dem 1. Oktober 2024 das Modul 55504 belegen und bearbeiten. Sollten diese Studierende sich innerhalb der vier kostenfreien Wiederholungssemester befinden, fallen für diese Belegung keine Modulbezugsgebühren an.

Mit Blick auf das zuvor Gesagte ergibt sich die folgende strafrechtliche Modulübersicht, sortiert nach den beiden Studiengängen:

Bachelor of Laws

Rechtswissenschaft (Erste Juristische Prüfung)

55504 (Strafrecht Allgemeiner Teil) im zweiten Semester

55504 (Strafrecht Allgemeiner Teil) im zweiten Semester

55117 (Wirtschaftsstrafrecht) im vierten Semester

55517 (Strafrecht BT 1 und StPO) im dritten Semester
 

55507 (Strafrecht BT 2) im vierten Semester

Sind Studierende in beiden Studiengängen eingeschrieben, so müssen diese neben den strafrechtlichen EJP-Modulen noch das LL.B.-Modul 55117 absolvieren. Zudem dient die Modulabschlussprüfung im Modul 55117 (Wirtschaftsstrafrecht) als Hausarbeit iSd. Quorums gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW.

Diese Änderungen haben zur Folge, dass die Studiengänge noch enger mit einander verzahnt sind.

Gleb Sakovski | 09.04.2024